Protokoll der Sitzung vom 22.02.2012

(Lachen bei CDU und FDP)

seitdem Sie den Griechinnen und Griechen verordnet haben, ihren ganzen Haushalt zusammenzustreichen. Das Bruttoinlandprodukt in Griechenland ist im letzten Jahr um 7 % gesunken. Dort gibt es jetzt eine Rekordarbeitslosigkeit. Die Schulen werden nicht mehr beheizt. All das wollen wir für Schleswig-Holstein nicht haben. Die Menschen dort gehen auf die Barrikaden, weil sie zugunsten von Banken wie Zitronen ausgepresst werden.

(Zurufe von CDU und FDP)

Sie nehmen Griechenland als warnendes Beispiel für Schleswig-Holstein.

(Zuruf des Abgeordneten Wolfgang Kubicki [FDP])

Sie haben recht. Wenn man das ganze Gemeinwesen wegkürzt und darauf verzichtet, Vermögende zu besteuern, dann haben wir genau das, was jetzt in Griechenland passiert. Dann leiden die Menschen unter einer unsäglichen Sparpolitik. Genau das wollen wir nicht. Daher haben wir die Schuldenbremse ebenso abgelehnt wie die Hilfspakete für Griechenland, die Pseudohilfspakete sind und die gleich an die Banken weitergereicht werden.

(Wolfgang Kubicki)

(Beifall bei der LINKEN)

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich schließe die Beratung.

Zunächst stelle ich fest, dass der Berichtsantrag in der Drucksache 17/2277 durch die Berichterstattung der Landesregierung seine Erledigung gefunden hat.

Zudem ist beantragt worden, den Gesetzentwurf in der Drucksache 17/2248 sowie den Änderungsantrag Drucksache 17/2311 an den Finanzausschuss zu überweisen. Wer dem zustimmen will, den bitte ich um sein Handzeichen. Gegenprobe. Stimmenthaltungen? - Das ist einstimmig so beschlossen.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 3 auf:

Zweite Lesung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Schulgesetzes

Gesetzentwurf der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 17/1964

Bericht und Beschlussempfehlung des Bildungsausschusses Drucksache 17/2244

Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 17/2303

Die Berichterstatterin des Bildungsausschusses, Susanne Herold, ist erkrankt. Ich verweise daher auf die Ausführungen, die sie bereits heute Vormittag zu diesem Thema - wie mir berichtet wurde - gemacht hatte, und zur Sicherheit in jedem Fall, Frau Kollegin Franzen, auf die Sitzungsvorlage.

Ich erteile der CDU das Wort. Frau Kollegin Heike Franzen hat in der Aussprache das erste Wort.

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! 2009 hat Hamburg das Gastschulabkommen zwischen Hamburg und Schleswig-Holstein aufgekündigt. Im Rahmen der dann folgenden Verhandlungen, die alles andere als einfach gewesen sind, haben wir uns hier im Parlament mehrfach mit diesem Thema beschäftigt.

Aufgefallen ist dabei auch, dass die Gemeinden, deren Kinder in Hamburg zur Schule gehen, bisher

keine Schulkostenbeiträge bezahlt haben. Der Finanzausgleich fand ausschließlich zwischen den beiden Ländern statt. Im Rahmen der Gleichbehandlung aller Kommunen war es daher logisch, dass das Schulgesetz an dieser Stelle zu ändern war, um auch die Gemeinden an den entstehenden Schulkostenbeiträgen für Hamburg zu beteiligen. Wenn wir uns die Situation derzeit anschauen, dann ist es in der Tat so, dass die Schülerinnen und Schüler, die in Hamburg wohnen und in Schleswig-Holstein zur Schule gehen, in den Berechnungen für die Kommunen nicht berücksichtigt sind.

Es ist allerdings auch zu berücksichtigen, dass der Anteil der Gemeinden an den Schulkostenbeiträgen nicht dem Vollkostenausgleich entspricht, wie er in Schleswig-Holstein vorgesehen ist, da das Land Schleswig-Holstein eine Pauschale an Hamburg entrichtet.

Ich habe mir die Mühe gemacht und die Schulkostenbeiträge, die im Bericht des Bildungsministeriums an den Finanzausschuss aufgelistet sind, mit den Schulkostenbeiträgen verglichen, die es im Jahr 2010 gegeben hat. Das war das letzte Jahr, in dem das Land landesweit noch Schulkostenbeiträge errechnet hat. Die Kosten der Gemeinden liegen unterhalb der Schulkostenbeiträge von 2010.

Ich will das einmal an den Zahlen für die Gemeinschaftsschulen festmachen. Der Schulkostenbeitrag 2010 betrug 1.148 €, der jetzige Ausgleich 2011 an das Land beträgt 998 €. Ähnlich ist das Verhältnis auch bei den anderen Schularten. Und der Vollkostenausgleich ist bei der Schulfinanzierung eingeführt worden, weil die vom Land ermittelten Schulkostenbeiträge für die Schulträger nicht annähernd auskömmlich waren.

Man kann also davon ausgehen, dass die Gemeinden mit der Finanzierung der Schülerinnen und Schüler, die in Hamburg zur Schule gehen, geringer belastet werden, als wenn diese Kinder hier in Schleswig-Holstein zur Schule gehen könnten.

Meine Damen und Herren, ich finde auch, dass man sich trotzdem darüber Gedanken machen muss, wie sich ein vernünftiger Finanzausgleich zwischen den Gemeinden und dem Land gestalten sollte. Wenn ich aber die Aussagen des Kollegen Habersaat vom 20. Februar 2012 höre - Herr Habersaat könnte vielleicht einmal zuhören; ich zitiere zwar nicht direkt -, der im „Hamburger Abendblatt“ einen schülergenauen Kostenausgleich gefordert hat, dann frage ich mich schon, Herr Habersaat, ob Sie eigentlich wissen, was Sie damit den Gemeinden vor Ort zumuten.

(Björn Thoroe)

Die Aufkündigung des Gastschulabkommens hatte einen starken finanziellen Hintergrund von Hamburger Seite. Die Hansestadt Hamburg wollte damals einen Ausgleich in Höhe von 30 Millionen € haben. Wir haben jetzt einen zu zahlenden Ausgleich von 12,8 Millionen €. Sollten die Vorstellungen von Ihnen, Herr Habersaat, umgesetzt werden, dann müssten die Gemeinden mit erheblichen Mehrkosten für die Schülerinnen und Schüler rechnen, die in Hamburg zur Schule gehen.

(Zuruf von der SPD: Haben Sie den ganzen Artikel gelesen?)

- Ich habe den ganzen Artikel gelesen. Keine Sorge.

Das wird - das muss man noch einmal sagen - für die Gemeinden erheblich teurer.

Dem Gesetzentwurf der Grünen können wir nicht zustimmen. Meine Fraktion ist aber bereit, mit den betroffenen Gemeinden über den Finanzausgleich zwischen den Gemeinden und dem Land zu reden, um zu einem Ausgleich zu kommen, der weder das Land noch die Gemeinden vor Ort übermäßig belastet.

(Beifall bei CDU und FDP)

Für die Fraktion der SPD erteile ich Herrn Kollegen Dr. Henning Höppner das Wort.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Frau Kollegin Franzen, es geht nicht um solche komplexen Dinge, wie Sie sie hier dargestellt haben, sondern es geht um die Erhebung von Erstattungsbeiträgen,

(Heike Franzen [CDU]: Ja!)

die das Land von den Gemeinden einzieht, aus deren Gemeinde eine Schülerin oder ein Schüler nach Hamburg geht und dort eine Schule besucht. Die Gemeinden sind also, anders als Sie es eben dargestellt haben, in vollem Umfang durch die Erstattungsbeiträge belastet.

(Heike Franzen [CDU]: Sind sie nicht!)

- Wieso nicht?

(Zuruf der Abgeordneten Heike Franzen [CDU])

Weitere Erstattungen an das Land müssen diese Gemeinden nicht zahlen.

(Heike Franzen [CDU]: Stimmt!)

Der Gesetzentwurf von den Grünen, der uns vorliegt, beschäftigt sich mit der anderen Seite des Themas, dass nämlich Schülerinnen und Schüler aus Hamburg Schulen in Schleswig-Holstein besuchen und die Schulträger die Stadt Hamburg, nicht wie eine Wohnsitzgemeinde in Schleswig-Holstein behandeln können und somit folglich von der Stadt Hamburg keinen Schulkostenbeitrag bekommen.

(Günther Hildebrand [FDP]: Darum geht es!)

- Darum geht es. Das ist die Rechtsgrundlage.

Wir wissen aufgrund der Informationen, die wir von der Landesregierung haben, dass es insgesamt 327 Schülerinnen und Schüler sind, die das betrifft, also eine überschaubare Größenordnung. Wenn man die Schulkostenbeiträge - Frau Kollegin Franzen hat sie genannt - der einzelnen Schularten zusammenzählt, sind das 885 € für eine Regionalschule - mal den untersten Wert genommen -, oder wenn es die Kreise betrifft, sind das 6.469 € für einen Schüler im Förderzentrum Schwerpunkt „Geistige Entwicklung“. Das ist die Breite, die wir haben. Insgesamt - wenn ich die Landesregierung richtig verstanden habe, Herr Dr. Klug - geht es um eine Summe von etwa 353.000 €, die sozusagen bei den Schulträgern in Schleswig-Holstein für nicht erbrachte Leistungen aufgelaufen sind, also keine besondere Größenordnung.

Ich sehe bei dem Gesetzentwurf der Grünen - das habe ich auch schon im Bildungsausschuss gesagt ein Problem. Das Problem liegt - wie Sie, Frau Franzen, es auch beschrieben haben - darin, dass wir Hamburg nicht wie eine Wohnsitzgemeinde in Schleswig-Holstein behandeln können. Also kann es nur zwischenstaatlich, also zwischen zwei Bundesländern, eine Vereinbarung geben, wie das zu regeln ist. Meines Erachtens ist es ein Problem, in einem schleswig-holsteinischen Gesetz eine Frage des zwischenstaatlichen Finanzausgleichs zwischen Hamburg und Schleswig-Holstein zu regeln. Ich glaube, das können wir nicht in einem Gesetz regeln. Das ist eine Frage, die wir beantworten müssen. Wir können nicht Verpflichtungen, die durch Hamburger Einwohner entstanden sind, über ein Gesetz bei uns in Schleswig-Holstein regeln. Ich denke, das kann man nur für Regelungen innerhalb des Landes selbst machen. Darüber müssen wir nachdenken.

Wir müssen auch darüber nachdenken, wie und in welcher Form wir das mit Hamburg vertraglich regeln, also nicht in unserem Schulgesetz, sondern in

(Heike Franzen)

einer vertraglichen Vereinbarung mit der Hansestadt Hamburg.

Ich erinnere mich - vielleicht kann der Minister das nachher bestätigen -, dass wir eine ähnliche Situation am Rande der Hansestadt Lübeck haben, nämlich immer dann, wenn Schülerinnen und Schüler aus Gemeinden des Kreises Nordwestmecklenburg Schulen in Lübeck besuchen. Nach meiner Erkenntnis gibt es dort eine vertragliche Vereinbarung des Schulträgers der Hansestadt Lübeck mit dem Kreis Nordwestmecklenburg. So etwas Ähnliches müsste man in der Tat auch mit Hamburg diskutieren.