Ich erinnere mich - vielleicht kann der Minister das nachher bestätigen -, dass wir eine ähnliche Situation am Rande der Hansestadt Lübeck haben, nämlich immer dann, wenn Schülerinnen und Schüler aus Gemeinden des Kreises Nordwestmecklenburg Schulen in Lübeck besuchen. Nach meiner Erkenntnis gibt es dort eine vertragliche Vereinbarung des Schulträgers der Hansestadt Lübeck mit dem Kreis Nordwestmecklenburg. So etwas Ähnliches müsste man in der Tat auch mit Hamburg diskutieren.
Ich sehe für meine Fraktion keine Möglichkeit, das in diesem Gesetz zu regeln, sondern wir werden das in einer zwischenstaatlichen Vereinbarung mit der Stadt Hamburg regeln müssen. Ich denke, hierüber sollte man in der nächsten Wahlperiode nachdenken, immer dann, wenn wir mit der Hansestadt Hamburg neu verhandeln müssen.
Das ist der alleinige Grund, Frau Kollegin Strehlau, weswegen wir gesagt haben, wir stimmen Ihrem Gesetzentwurf nicht zu. Wir finden die Begründung richtig, sie ist nachvollziehbar, aber wir brauchen eine andere Lösung für dieses Paket, das wir dort entwickeln wollen. Das ist der Grund, weswegen wir uns in der Abstimmung gleich enthalten werden.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir sprechen jetzt in zweiter Lesung über ein Gesetz, über dessen inhaltlichen Regelungsgehalt es vielleicht gar keine Differenzen gibt, sondern nur über den Verfahrensgang.
Bereits in der ersten Lesung wurde von uns inhaltlich klargestellt, dass die Benachteiligung für die betroffenen Gemeinden offensichtlich ist und korrigiert werden muss. Ich will auch noch einmal hervorheben, dass für alle Fraktionen die Einführung der Erstattungspflicht für die Kommunen unter Gleichbehandlungs- und Finanzierungsaspekten unstrittig ist und war. Da es hierzu einige Verwirrung in der Presse gab, will ich noch einmal klarstellen, welche Schritte zu erfolgen haben, um das gewünschte Ergebnis zu erzielen. Einerseits muss der
Landesgesetzgeber, also der Schleswig-Holsteinische Landtag, eine entsprechende Schulgesetzänderung herbeiführen, damit die Verwaltung auf der Grundlage dieses Gesetzes handeln kann. Andererseits - und das ist auch elementar - muss der Haushaltsgesetzgeber, also wiederum der SchleswigHolsteinische Landtag, Haushaltsmittel in Höhe von ungefähr 350.000 bis 400.000 € bereitstellen, damit eine entsprechende Deckung für die eben von mir erwähnten Schulgesetzänderungen im Landeshaushalt besteht.
Beide Aspekte sind notwendig, und auch beide Aspekte sind durch den Landtag, also durch uns, zu veranlassen und nicht etwa durch das Bildungsministerium. Aus unserer Sicht muss beides Hand in Hand gehen.
Einen Nachtragshaushalt in dieser Legislaturperiode aufzustellen, hat wirklich keinen Sinn; entsprechend wird von der Koalition also kein Nachtragshaushalt vorgelegt.
Deswegen hält es die Koalition für am zielführendsten, diese Frage im Laufe der nächsten Haushaltsaufstellung, die ja nicht mehr in weiter Ferne liegt, anzugehen,
die notwendige Schulgesetzänderung durch das Haushalsbegleitgesetz vorzunehmen und im gleichen Zug die Mittel durch das Haushaltsgesetz zu veranschlagen.
Herr Kollege, meine Frage ist eine Verständnisfrage. Warum bräuchten wir einen Nachtragshaushalt, wenn es um eine Regelung geht, so unser Gesetzentwurf, die zum 1. Januar 2013 in Kraft treten soll?
Andersherum: Der Einschub, dass das erst zum 1. Januar 2013 vorgenommen werden sollte, ist ja nachträglich aufgenommen oder als Änderungsvorschlag eingeführt worden. Nichtsdestotrotz können die Mittel dafür doch dann im Haushalt für das Jahr 2013/2014 zur Verfügung gestellt werden.
Stimmen Sie mir zu, dass der von uns vorgelegte Gesetzentwurf in der geänderten Fassung keinen Nachtragshaushalt braucht, weil er erst zum nächsten Doppelhaushalt in Kraft tritt?
Jetzt habe ich das erst richtig verstanden. Es ist ja so: Der Gesetzentwurf muss geändert werden - das ist das eine -, und gleichzeitig müssen dafür im Haushalt die Mittel zur Verfügung gestellt werden, die letztlich durch diesen Gesetzentwurf verursacht werden. Insoweit bin ich der Meinung, da der neugewählte Landtag nach dem 6. Mai 2012 natürlich beides macht - er stellt unter anderem den Haushaltsplan auf -, kann er meines Erachtens dazu, wie ich eben ausgeführt habe, in einem Haushaltsbe
Meines Erachtens ist es auch aus demokratischen Gesichtspunkten geboten, dass da der neue Landtag die Mittelbereitstellung zu verantworten hat
Meine Damen und Herren, als Bürgermeister einer Hamburger Randgemeinde will ich einen Punkt ganz deutlich hervorheben. Diese Gemeinden, die davon betroffen sind, haben jahrelang von der alten Regelung teilweise erheblich profitiert, nebenbei auch meine Gemeinde, da sie eben nicht für die Schülerinnen und Schüler, die auf Hamburger öffentliche Schulen gegangen sind, Schulkostenbeiträge bezahlen mussten, sondern nur für Schüler an Hamburger Ersatzschulen. Dieser Fakt gehört aus meiner Sicht zu einer ehrlichen Auseinandersetzung mit dem Thema dazu. Bis einschließlich 2011 haben also alle die Gemeinden im Hamburger Raum keine Schulkostenbeiträge für ihre Kinder und Jugendlichen tragen müssen, da dies durch die Ausgleichszahlung des Landes damals in Höhe von 8,5 Millionen € an Hamburg abgegolten wurde und vom Land keine Beiträge von den Wohnsitzgemeinden gefordert wurden. Diese Schulkostenbeiträge wurden solidarisch durch das ganze Land getragen. Das muss man hier ja auch ehrlicherweise zugeben.
Ich kann für meine Gemeinde sagen: Wir sollen jetzt für ein Jahr für etwa 25 Kinder gut 25.000 € zahlen. Deshalb kann ich ja wohl voraussetzen, dass wir in den letzten zehn Jahren jährlich praktisch 25.000 € - ich sage das jetzt mal grob - gespart haben. Aus diesem Grund bin ich der Meinung, ist es diesen Gemeinden zumutbar, tatsächlich für ein Jahr einmal keine Kostenerstattung zu bekommen für Kinder, die aus Hamburg auf schleswig-holsteinische Schulen gehen.
Die jetzige Regelung ist also zwar unglücklich, vielleicht auch ungerecht und trifft einige Gemeinden härter als andere. Aber da alle Fraktionen in diesem Haus bereits ihre Absicht erklärt haben, spätestens im Rahmen der nächsten Haushaltsaufstellung eine entsprechende Änderung des Schulgesetzes ab 2013 herbeizuführen, ist dies für dieses Jahr meines Erachtens vertretbar. Das sagte ich bereits.
Dies ist zumutbar, da aufgrund der jahrelang genossenen Vorteile eine stärke Belastung für ein Jahr möglich scheint.
Aus diesen und den dargestellten Verfahrensgründen - das hebe ich hier abschließend deutlich hervor - halten wir an der Beschlussempfehlung des Ausschusses fest und lehnen den Gesetzentwurf ab.
Ich möchte gern noch ganz kurz einen weiteren Aspekt heranziehen. Es gibt im Hamburger Umland leider sehr viele - ich sage das jetzt in Anführungsstrichen - zerstrittene oder getrennt lebende Familien, weil viele Kinder aus schleswig-holsteinischen Gemeinden in Hamburg eingeschult werden sollen, dort aber als erster Wohnsitz Hamburg gefordert wird. Also haben viele Eltern zumindest ein Elternteil dann auch in Hamburg angemeldet, um sicherzustellen, dass ihre Kinder dort eingeschult werden und zur Schule gehen können. Ich glaube, auch dieser Aspekt führt letztlich zu einem finanziellen Vorteil der Gemeinden, aus denen diese Eltern kommen. Deshalb ist es gerechtfertigt, dass diese Hamburger Umlandgemeinden für eine kurze Zeit mal keinen Ersatz für die Kinder bekommen, die aus Hamburg in ihren Gemeinden zur Schule gehen.
Vielen Dank, Herr Kollege. - Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN erteile ich das Wort der Frau Kollegin Ines Strehlau.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Lieber Herr Hildebrand, gerade das wollen wir nicht. Wir wollen in der Metropolregion nicht eine Ummelderei, die etwas vortäuscht, was nicht da ist.
Das ist völlig antiquiert und nicht den Lebensumständen der Menschen angepasst. Deshalb brauchen wir eine gemeinsame Schulplanung mit Hamburg. Das ist unser Ziel.
Das Gastschulabkommen wurde schlecht verhandelt. Es ist nicht fair, nur billig. Die daraus entstehenden Belastungen für die Familien, Schülerinnen und Schüler sowie für die Kommunen sind dem Bildungsminister völlig egal. Das wurde schon
Die Unausgewogenheit des Gastschulabkommens rächt sich jetzt mit Macht. Die betroffenen Kommunen müssen seit dem vergangenen Jahr teilweise deutlich höhere Schulkostenbeiträge an das Land zahlen, bekommen aber für die Hamburger Schülerinnen und Schüler an ihren Schulen keinen Cent.