Protokoll der Sitzung vom 24.02.2012

Die positive Entwicklung der RBZ macht gerade meine Kollegin Herold immer wieder gern an der Eckener-Schule in Flensburg fest, die sozusagen als einer der Pioniere dieser Organisationsentwicklung für diesen Prozess vom Bundesinstitut für Berufsbildung mit dem Weiterbildungs-Innovationspreis 2006 ausgezeichnet wurde und heute als Schulbetrieb in breiter Vernetzung mit regionalen Weiterbildungsanbietern und der Wirtschaft super aufgestellt ist.

(Beifall bei CDU und SSW)

Auch ich als Schleswig-Flensburgerin kann die in dem Bericht genannten Kreise, die bis heute keine Regionalen Berufsbildungszentren eingerichtet haben, nur ermuntern, diesen Weg zu gehen.

(Beifall bei CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN und SSW)

Lassen Sie mich im Folgenden kurz auf den Antrag zur Einrichtung einer Berufsbildungskonferenz von Bund und Ländern eingehen, deren Etablierung mit der Aufhebung des Kooperationsverbots einhergehen würde. Und deshalb möchte ich für die CDU-Fraktion noch einmal betonen: Das Kooperationsverbot hat sich nicht bewährt. Niemand versteht, warum Bund und Länder in zentralen Fragen der Bildungspolitik nicht zusammenarbeiten dürfen. Das sagen auch viele, die die Föderalismusreform unterstützt haben.

(Vereinzelter Beifall bei der CDU)

Bund und Länder müssen gemeinsam gestalten. Fesseln, die das behindern, müssen wir abstreifen. Das Grundgesetz muss geändert werden. Wie eine Bund-Länder-Kooperation im Bereich des beruflichen Schulwesens aussehen könnte, würde ich

(Ines Strehlau)

gern im Bildungsausschuss diskutieren. Denkbar wäre für die CDU, die Aufgaben der Bund-LänderKommission zu reaktivieren.

Abschließend noch ein Wort zum Antrag der Grünen zur Neugestaltung des Übergangs von der Schule in den Beruf. Wahrscheinlich haben die Grünen hier Handlungsbedarf gesehen, da der Spitzenkandidat der SPD in der letzten Woche - wir haben es heute Morgen schon einmal gehört - behauptet hat, dass 95 % unserer Hauptschülerinnen und Hauptschüler keinen Ausbildungsplatz erhalten. Ich weiß nicht, von welchem Land Herr Albig spricht. Fest steht, dass er sich offensichtlich in SchleswigHolstein, dem Land, welches er ja regieren möchte, nicht auskennt. Das ist nicht nur peinlich, meine Damen und Herren, sondern schadet auch dem Ansehen junger Menschen in unserem Land und insbesondere dem Image unseres Schulsystems.

(Vereinzelter Beifall bei der CDU)

Liebe Kolleginnen und Kollegen, der Antrag enthält durchaus positive Anregungen. Darüber sollten wir im Bildungsausschuss reden.

(Beifall bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW)

Vieles aber läuft in Schleswig-Holstein auf dem Sektor bereits sehr gut. Die einzelnen Bedarfe könnten in der Tat besser aufeinander abgestimmt und strukturiert werden. Jedem jungen Menschen ein Recht auf einen Ausbildungsplatz zu garantieren, das hält die CDU allerdings für abwegig. Der Staat soll also Ausbildungsplatzgarantien vergeben? - Das ist Planwirtschaft pur, meine Damen und Herren, und für uns als Verfechter der sozialen Marktwirtschaft nicht darstellbar.

(Beifall bei der CDU)

Abschließend bedanke ich mich für die Erstellung des Berichts sehr herzlich bei unserem Bildungsminister und beantrage für die CDU-Fraktion die Überweisung der Anträge an den Bildungsausschuss.

(Beifall bei CDU und FDP)

Ich erteile nunmehr der Frau Kollegin Anette Langner von der Fraktion der SPD das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich freue mich, dass wir trotz der in

tensiven Debatte heute Vormittag zum Bildungsbereich jetzt für den Bereich der beruflichen Bildung einen eigenen Tagesordnungspunkt haben und wir die berufliche Bildung ganz besonders in den Blick nehmen können. Solche Gelegenheiten haben wir nicht allzu oft. Insofern ist das schön.

(Beifall bei der SPD)

Die unter sozialdemokratischer Verantwortung eingeleitete Weiterentwicklung der Beruflichen Schulen zu Regionalen Berufsbildungszentren ist ein Kernstück unserer Politik und wird es bleiben. Diese Schulstruktur ist nach unserer Überzeugung ein Eckpfeiler für die Sicherung des lebenslangen Lernens in der Fläche. Aber wir sagen auch ganz klar, dass keinem Schulträger diese Entscheidung aufgezwungen werden kann. Aber in der Tat - das ist heute schon zur Sprache gekommen -, die Frage der Eigenverantwortung ist die zentrale Frage für die Beruflichen Schulen und auch für die RBZ. Deswegen haben auch die Schulträger, die sich noch nicht entschieden haben, diesen Weg zu gehen, den beruflichen Schulen mehr Eigenverantwortung gegeben. Das ist auch gut so.

Es bleibt trotzdem bei den RBZ eine ganze Reihe von Baustellen, die zum Teil Sache des Schulträgers sind - das ist bei der Fragestellung des SSW auch deutlich geworden -, zum Beispiel die Schulsozialarbeit. Man muss aber sagen, dass das Thema Verantwortung der Schulträger für die RBZ eine gute Sache ist. Das zeigt der Erfolg der RBZ in Kiel. Das ist nämlich kein Erfolg der Landespolitik, sondern das ist ein Erfolg des Kieler Oberbürgermeisters und der Mehrheit aus Rot-Grün und SSW in der Ratsversammlung,

(Beifall bei SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

die sich dafür entschieden haben, hier in Kiel eine Bildungsinvestition zu tätigen, die wirklich einmalig in der Bundesrepublik ist. Das kann man, glaube ich, nur in Gänze unterstützen.

Es gibt natürlich auch eine ganze Reihe von Dingen, die Aufgabe des Landes sind. Hier geht es besonders um die Sicherung der Unterrichtsversorgung, die an den Beruflichen Schulen schlechter ist als an den allgemeinbildenden Schulen. Es geht auch um Fragen der Leitungs- und Verwaltungsaufgaben an den RBZ. Darauf hat die Kollegin Spoorendonk schon hingewiesen.

(Heike Franzen)

Frau Kollegin, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Herrn Abgeordneten Dr. Klug?

Ja, bitte.

Frau Kollegin, ist Ihnen eigentlich bekannt, dass das Land Schleswig-Holstein den Kieler RBZ-Prozess mit Zuschüssen von 18 Millionen € unterstützt hat beziehungsweise in den weiteren Etappen noch unterstützen wird und dass das in Kiel nie etwas geworden wäre, wenn sich das Land nicht in diesem Umfang engagieren würde?

(Vereinzelter Beifall bei der CDU)

- Lieber Kollege Klug, das ist mir bekannt. Das finde ich auch gut und richtig. Aber man muss doch auch einmal deutlich sagen, dass die Stadt Kiel auch einen ganz erheblichen Beitrag leistet und dass das nur in der Kooperation der beiden Verantwortungsträger möglich ist.

(Beifall bei der SPD und des Abgeordneten Lars Harms [SSW])

Ein weiteres wichtiges Thema für die RBZ ist die Verzahnung der beruflichen Gymnasien mit den Gemeinschaftsschulen bei der Sicherung von Angeboten der gymnasialen Oberstufe. Da gibt es aus unserer Sicht noch wesentlichen Verbesserungsbedarf. Aber auch die Kooperation mit den Fachhochschulen ist ein Thema an den RBZ, das dort intensiv diskutiert und auch von uns unterstützt wird.

Den Bericht sollten wir in den Ausschuss überweisen. Ich hoffe, dass wir es in dieser Legislaturperiode noch schaffen, diesem Bericht auch tatsächlich die Aufmerksamkeit zukommen zu lassen, die das Thema verdient hat. Wenn nicht, denke ich, dass wir uns das sicherlich in der nächsten Legislaturperiode noch einmal vornehmen.

Die dem Kooperationsverbot zwischenzeitlich zum Opfer gefallene Bund-Länder-Kommission für Bildungsplanung und Forschungsförderung hatte einen eigenen Arbeitskreis „Berufliche Ausund Weiterbildung“.

Das Rahmengesetz für die berufliche Bildung ist ein Gesetz des Bundes. Insofern haben wir bei den Beruflichen Schulen nicht nur zwei Verantwortungspartner, sondern gleich vier: den Bundesgesetzgeber, den Landesgesetzgeber, die Kreise und

andere Träger der Beruflichen Schulen sowie natürlich die ausbildende Wirtschaft.

Diese Ebenen müssen eng miteinander verzahnt werden. Das Bundesinstitut für Berufsbildung leistet wichtige Arbeit bei der Koordinierung der Standardsetzung, aber es ist kein politischer Entscheidungsträger, und es ist auch nicht für die politische Koordination der genannten Ebenen zuständig. Insofern halten wir die Einrichtung einer Berufsbildungskommission, wie sie in dem Antrag des SSW vorgeschlagen ist, für den richtigen Weg.

Denn die Grundprobleme der beruflichen Bildungsstellen sind in allen Bundesländern gleich: Wie senken wir die Zahl der jungen Menschen ohne Schulabschluss? Wie gestalten wir das Übergangssystem? Wie akquirieren wir möglichst für jeden jungen Menschen einen geeigneten Ausbildungsplatz? Wie garantieren wir Ausbildungsstandards, die nicht nur zwischen den Bundesländern, sondern auch auf europäischer Ebene abgestimmt werden müssen? Wie erreichen wir eine stärkere Internationalisierung der beruflichen Bildung mit mehr grenzüberschreitender Mobilität? Wie müssen wir die Beruflichen Schulen im Bereich des lebenslangen Lernens weiterentwickeln?

Wenn es uns nicht gelingt, was ja zwischen den Fraktionen des Landtags unstrittig ist, dass das Kooperationsverbot aufgehoben wird, sollte es zu einer grundsätzlichen Neuregelung der angesprochenen Gremien kommen. Das wird nicht in den nächsten Wochen der Fall sein. Deswegen ist die Einrichtung einer gemeinsamen Berufsbildungskonferenz von Bund und Ländern, aber auch unter Einbeziehung der kommunalen Spitzenverbände und der Ausbilder der richtige Weg.

Die von mir genannten Leitfragen stehen natürlich auch hinter dem Antrag, den wir zum Übergang von Schule und Beruf gestellt haben, den die Grünen initiiert haben und den wir mit einem Änderungsantrag ergänzt haben. Das ist ein Bereich, dem wir ganz besondere Aufmerksamkeit widmen müssen. Dieses Übergangssystem kostet uns bundesweit im Jahr 5,6 Milliarden €. Wir haben zum Teil einen unübersichtlichen Wildwuchs von berufsvorbereitenden Maßnahmen. Trotzdem gelingt der Übergang in den Beruf für viele Jugendliche allzu oft nicht.

Es wird dann immer gesagt: Der Fachkräftemangel kommt jetzt auch; dann ist das Problem gelöst. Aber ich glaube, das ist Augenwischerei. Wir werden auch bei einer zunehmenden Anforderung an Auszubildende dieses Problem des Übergangssys

tems nicht entschärfen, weil dort ganz andere Probleme vorhanden sind, die dazu führen, dass viele Jugendliche nicht in die Ausbildung gehen. Deshalb brauchen wir eine Gesamtkonzeption für ein aufeinander abgestimmtes System, das der Forderung gerecht wird, dass jeder Jugendliche in SchleswigHolstein das Recht auf eine Ausbildung hat.

Frau Strehlau, wir haben viel Sympathie für das Hamburger Modell. Wir haben das an vielen Stellen auch diskutiert. Aber ich bin auch der Ansicht, dass es erhebliche Unterschiede zwischen einem Stadtstaat und einem ländlich organisierten Land wie Schleswig-Holstein gibt. Deswegen kann man das Modell nicht eins zu eins übertragen. Aber die Zielrichtung finde ich absolut richtig und völlig in Ordnung. Daher hätte auch ich großes Interesse daran, dass wir in den Ausschüssen noch einmal darüber diskutieren, wie wir vielleicht einen eigenen schleswig-holsteinischen Weg finden, der genau die Zielsetzung hat, die hier von allen angesprochen worden ist.

Wir sind also nicht allzu weit voneinander entfernt. Wir haben sicherlich eine Differenz bei dem Thema der Berufsfachschule I. Das haben Sie ja ein bisschen erklärt. Ich habe es auch so verstanden, als wollten Sie die Berufsfachschule abschaffen. Wir glauben, dass die Erfahrungen, die wir mit unserem Konzept „Schule & Arbeitswelt“ gemacht haben, durchaus in ein Konzept einzubringen und zu übertragen sind. Deswegen haben wir den Änderungsantrag gestellt. Aber ich glaube, da sind wir insgesamt dicht genug beieinander, sodass wir im Ausschuss vielleicht einen Antrag formulieren könnten, der alle unsere guten Ideen und Gedanken zusammenträgt.

Wichtig für mich ist, dass wir ein effektiveres Übergangssystem haben, das nicht unter dem Gesichtspunkt der Kostengünstigkeit oder des Einsparens von Mitteln gesehen wird, sondern unter dem Gesichtspunkt, dass wirklich jeder Jugendliche in Schleswig-Holstein, der eine Ausbildung machen möchte, auch die Chance dazu bekommt. Ich glaube, dass wir gute Voraussetzungen haben, das in Zukunft auch erreichen zu können.

(Beifall bei SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN und SSW)

Vielen Dank, Frau Kollegin. - Für die FDP-Fraktion hat die Frau Abgeordnete Cornelia Conrad das Wort.

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Zunächst danke ich unserem Minister und seinen Mitarbeitern für diesen informativen Bericht.

Aus unserer Sicht sind die berufsbildenden Schulen und die Regionalen Berufsbildungszentren mit ihren vielfältigen Bildungsgängen ein gleichrangiger, integraler Bestandteil unseres Bildungssystems. Die Stärkung der Eigenständigkeit und damit auch die Stärkung der Eigenverantwortung von Schulen ist und bleibt ein wesentliches Ziel der FDP. Wir wollen den Schulen Freiräume eröffnen, damit diese auf Bedarfe vor Ort eingehen können. Die rechtliche Selbstständigkeit, wie sie die RBZ aufweisen, eröffnet den Schulen ein hohes Maß an Gestaltungsmöglichkeiten in der Region, das nur gemeinsam mit dem Schulträger geschaffen werden kann. Wir werden auch weiterhin die Schulen unterstützen, die diesen Prozess in Abstimmung mit dem Schulträger einleiten möchten.