ein bisschen etwas zu verändern, um die Akkreditierung zu schaffen, greift nach unserer Ansicht zu kurz.
Es geht bei der Lehrerbildung eben nicht nur darum, in Flensburg zu sagen: Die haben ein gutes Konzept gemacht, das wir unterstützen und ausbauen wollen, so wie wir das machen. Es geht eben auch um das Gymnasiallehramt. Es geht eben auch darum zu erkennen, dass sich in der Lehrerbildung an der Christian-Albrechts-Universität eine Menge bewegen muss.
Wir wollen deshalb alles das, was wir für die Universität Flensburg in den Gesetzentwurf geschrieben haben, selbstverständlich auch für die Christian-Albrechts-Universität; denn auch Gymnasiallehrer brauchen einen stärkeren Praxisbezug, auch Gymnasiallehrer müssen Umgang damit lernen, wie man individueller lehren kann, wie man bestimmte Schüler fördern kann, wie man bestimmten Bedarf, der in den letzten Jahren noch einmal verstärkt entstanden ist, abdecken kann.
Lehrerbildung ist nicht nur Uni Flensburg und nicht nur relevant, wenn man gerade in der Akkreditierungsphase steckt, sondern es ist eine langfristige Aufgabe, die wir gern angehen wollen und die wir nach der Wahl noch etwas grundsätzlicher vorantreiben wollen.
Man kann auch noch vieles beispielsweise zum Thema Mobilität zwischen den Hochschulen sagen. Es ist ein Wahnsinn, dass man im Bachelor zwischen Flensburg und Kiel wesentlich schlechter wechseln kann, als man das beispielsweise zwischen Kiel und Hamburg oder Kiel und anderen Universitäten kann. Das ist ein Punkt, zu dem wir als einzige bisher in unserem Gesetzentwurf vorgeschlagen haben, einen Mobilitätsparagrafen einzuführen, der sicherstellt, dass die Universitäten untereinander, aber auch mit dem IQSH mehr miteinander kooperieren und Mobilität sicherstellen. Wir wollen noch ganz viele andere Sachen machen.
Mich stört das gar nicht. Ich bin das gewöhnt. Man redet oft zu Themen, bei denen die Aufmerksamkeit bei allen nicht gleich groß ist.
Ich möchte kurz etwas zum Bildungsstreik sagen. Für uns Grüne ist das ein starkes Zeichen, das morgen oder in der ganzen Woche ganz viele junge Menschen - Schülerinnen und Schüler, Studierende, aber auch andere - auf die Straßen gehen und sich für ein besseres Bildungssystem engagieren. Das gehört für uns zu einer lebhaften Demokratie dazu. Es gibt viele Punkte - Profiloberstufe zum Beispiel, mehr Wahlfreiheit zu ermöglichen -, die wir unterstützen. Es gibt auch ein paar Punkte, die wir als Grüne anders sehen. Aber eines ist ganz klar: Wir brauchen ein neues Miteinander in der Bildungspolitik.
Das, was meine Kollegin Anke Erdmann gerade eben zum Thema Bildungskonvent gesagt hat, gilt für ganz viele Bereiche in der Bildungspolitik, und das gilt zum Beispiel auch für die Frage nach paritätischer Mitbestimmung in Hochschulgremien, das gilt für die Frage, wie wir eigentlich mit Landeschülervertretungen und Ähnlichem umgehen, ob wir sie zu Gesetzentwürfen anhören, und so weiter. Das heißt, es ist ein riesengroßes Feld. Wir haben am Anfang der Legislaturperiode - das war meine erste Rede hier im Haus - einen Antrag dazu gestellt, der später - bis auf ein oder zwei Sachen ziemlich verpufft ist. Das ist für uns zum Beispiel auch ein Grund, warum wir sagen, dass sich bildungspolitisch extrem viel in den nächsten Jahren ändern muss. Wir müssen von dem Gegeneinander, das Sie, Frau Franzen, mit Ihrer Kampforganisation, der Jungen Union, im Wahlkampf wieder an den Tag legen, wegkommen.
Genau zu dieser Angstkampagne passt auch Ihr Antrag, den Sie hier unter dem Titel „Keine Strukturveränderungen“ vorgelegt haben.
Das klingt erst einmal ganz toll. Dann erinnern sich vielleicht einige von uns auch noch, dass es eigentlich solche Anträge - zumindest rhetorisch so formuliert - vor jeder Wahl von der CDU gab. Immer war die CDU die Partei, die das Schulgesetz geän
dert hat. Ich lasse es einmal offen, ob die Leute Ihnen das noch abnehmen oder nicht. Das können die alle selbst entscheiden. Es ist nur sehr auffällig, dass vor der Wahl von Ihnen immer das eine gesagt wird und nach der Wahl als erstes das Schulgesetz geändert wird.
(Beifall bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, vereinzelt bei der SPD und Beifall des Abge- ordneten Flemming Meyer [SSW])
Wir fallen deswegen nicht auf Ihren Schulkampf herein und werden natürlich ganz selbstverständlich Ihren Antrag gleich ablehnen. Sie haben namentliche Abstimmung angekündigt. Darauf freuen wir uns, denn alle Abgeordneten aus unserer Fraktion stimmen aus vollster Überzeugung dagegen. Wenn wir gemeinsam mit Elternverbänden, mit Schülervertretungen, mit Lehrerverbänden und mit Bildungsexperten zu dem Ergebnis kommen, dass es Strukturveränderungen geben muss, wird es sie geben. Wenn wir aber merken, dass es nur im Streit passieren kann, werden wir es eben nicht tun. Aber von vornherein einfach Strukturveränderungen auszuschließen, Frau Franzen, obwohl Sie selbst wissen - Sie sitzen länger als ich hier im Landtag -, dass Sie es immer vor der Wahl getan haben und nach der Wahl genau das Gegenteil getan haben, ist einfach unredlich und gehört sich nicht. Wir verbuchen das Ganze nur unter billigem Wahlkampfpopulismus von Ihrer Fraktion.
(Beifall bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SSW, vereinzelt bei der SPD und Beifall der Abgeordneten Antje Jansen [DIE LINKE])
Meine Damen und Herren, begrüßen Sie bitte mit mir auf der Besuchertribüne Schülerinnen und Schüler Peter-Ustinov-Schule aus Eckernförde. Herzlich willkommen im Haus!
Ich erteile jetzt Herrn Abgeordneten Dr. Henning Höppner für die Restredezeit von 4 Minuten 30 Sekunden das Wort.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Kollege Wolfgang Kubicki hat uns aufgefordert, zehn Standorte für neue Oberstufen von Ge Gemeinschaftsschulen zu nennen.
Nun ist er nicht hier, aber er kann sie nachher dem Protokoll entnehmen. Ich will das sehr gern machen.
Ich will aber auch noch auf einen anderen Aspekt eingehen, den Herr Kubicki hier sehr breit dargestellt hat, nämlich die Frage G 8/G 9. Wir müssen uns im Klaren darüber sein, dass wir von diesem Parlament aus Bildungspolitik betreiben müssen, die dazu beiträgt, dass die Lebens- und die Schulverhältnisse in Schleswig-Holstein gleich sind. Das ist ein staatlicher Auftrag, den wir haben.
Es kann nicht angehen, dass jede Schule für sich individuell entscheidet: Das machen wir jetzt so oder so.
In dieser Hinsicht war die Gesetzgebung von 2011 falsch. Frau Franzen, wir haben in allen 99 Gymnasien in Schleswig-Holstein die Diskussion geführt: G 8 oder G 9? Man hätte jetzt sagen können: Ihr stimmt ab, wie in Schleswig-Holstein das Gymnasium organisiert ist. Dann hätte die Situation so ausgesehen: 84 Schulen hätten gesagt, wir wollen rein G 8 machen, elf hätten einen anderen Wunsch gehabt. Hätte man sich einer Mehrheitsentscheidung gebeugt, dann hätte es in Schleswig-Holstein nur G 8 geben dürfen, weil das in anderen Bundesländern auch der Fall ist.
Ich lebe in der Stadt Plön. Das Gymnasium der Stadt Plön hat sich entschieden, G 9 zu machen. Nun haben wir Kindern von Soldatenfamilien bei uns an dem Standort. Es gibt eine Marineunteroffiziersschule, ein großer Standort. Im Rahmen der Reform werden Bundeswehrkollegen, die Schülerinnen und Schüler mit G 9 eingeschult haben, nach Wilhelmshaven, nach Rostock versetzt. Was machen wir mit den Schülerinnen und Schülern, wenn es dort G 8 gibt? Das kann nicht angehen.
Sie haben - das hat der Kollege Kubicki auch getan - immer auf andere Länder verwiesen. Meine Damen und Herren, wenn Sie einmal unter der Adresse ins Netz gehen und sorgfältig lesen, werden Sie sehen, dass es außer in Schleswig-Holstein kein Bundesland gibt, das ein Schulgesetz hat, das sozusagen G 9 möglich macht.
Es gibt Modellversuche. Darüber sind wir uns im Klaren. Es gibt Rheinland-Pfalz mit der Sonderregelung, dass man in der 13. Jahrgangsstufe sozusagen nur ein Semester hat und ein Semester früher in das Studium gehen kann als in anderen Bundesländern - wenn Sie so wollen, G 8,5. Auch RheinlandPfalz ist dabei, auf G 8 umzustellen, aber immer nur im Zusammenhang mit der Errichtung von gebundenen Ganztagsschulen. Das ist so.
Daneben gibt es in Baden-Württemberg - § 8 Abs. 2, sofern mich meine Festplatte nicht versetzt - die Errichtung eines Gymnasiums als Aufbauform, als neunjährigen Weg, aber aufbauend auf Klasse 7 einer Hauptschule, einer Werkrealschule oder einer Realschule. Nordrhein-Westfalen lässt auch zu - § 16 des Schulgesetzes dort - die Normalform und die Aufbauform. Ich kann mir nicht vorstellen, dass, glichen würden wir uns dem an, unsere schleswig-holsteinischen Gymnasien gern den Titel „Aufbaugymnasium“ hätten. Ich glaube nicht, dass das akzeptabel wäre. Das ist das eine.
Das andere zu den gymnasialen Oberstufen. Ich habe nur noch sehr wenig Zeit. Ich komme zu den zehn, die ich gern noch nennen will. Man kann bei der Schulentwicklungsplanung durchrechnen, wie viele Einwohner man eigentlich braucht, damit man ein Gymnasium mit einer Oberstufe hat.
Da gibt es zum Beispiel den Kreis Stormarn. Da ist der Durchschnitt 14.000 Einwohner für ein Gymnasium mit einer Oberstufe. Es gibt Kreise nebenan Lauenburg - mit 27.000 Einwohnern für eine Oberstufe. In Stormarn 16 Oberstufen, hohe Abiturquote, in Lauenburg sechs Abiturstufen. Da ist jede Menge Nachholbedarf. Das wird so sein.
Erzähle deinen Leuten in Büchen und in Lauenburg im Wahlkampf, dass sie keine Oberstufe kriegen! Das empfehle ich.
Beide Gemeinden haben einen Schulentwicklungsplan vorgelegt. Der Schulentwicklungsplan weist das auch aus.
Herr Kubicki, ich will Ihnen jetzt die zehn Standorte nennen. Die Kollegen dürfen gern widersprechen.
Schönberg. Herr Kalinka, anderer Auffassung? Ich weiß, dass im Kreistag der FDP-Abgeordnete Martin Wolf gesagt hat, es müsse nicht an jeder Milchkanne ein vollständiges Bildungsangebot vorhanden sein. Hört, hört!