Herr Kollege Arp, eines muss ich Ihnen schon sagen: Es ist sehr lustig, wenn Sie mir Englisch beibringen wollen. Ich weiß gar nicht, wie man auf so eine Idee kommen kann. Wir können gern versuchen, einen englischen Text zu lesen, und sehen dann, wo wir landen. Nur weil man einmal nach Malta geflogen ist, Herr Kollege Arp, versteht man noch keine englischen Texte. Das ist wohl nicht die Voraussetzung dafür.
Der Punkt, über den wir hier reden, ist: Der eine Teil des Hauses sagt, wir wollen uns dem anschließen, was in der Bundesrepublik Deutschland 15 andere Länder
Sie wollen nicht nur Ihren Einzelweg fortsetzen, sondern Sie wollen auch noch durchsetzen, dass Sie Fakten schaffen können, bevor die nächste Regierung kommt. Das nenne ich das Gegenteil vom Amtseid. Damit würde dem Land Schleswig-Holstein Schaden zugefügt, und dafür sind Sie verantwortlich und niemand sonst.
- Lieber Kollege Kubicki, ganz ruhig. Aufgrund meiner etwas zurückliegenden, aber - ich kann Ihnen das versichern - immer noch vorhandenen pädagogischen Kenntnisse weiß ich, dass man auch bei lernunwilligen Probanden nicht aufgeben sollte. Deshalb noch einmal, Herr Dr. Stegner, extra für Sie die Fakten zum Zuhören, gegebenenfalls zum Nachlesen und wenn nötig, gegebenenfalls auch zum Abschreiben. Das hat in meiner früheren beruflichen Tätigkeit immer gewirkt.
- Zuhören muss man, das war in der Schule auch so! -, dass es hunderte, ja tausende Möglichkeiten zur Teilnahme am Glücksspiel gibt - sei es im Internet, mittels des mobilen Smartphones oder auf der Straße. Dies mag nicht allen gefallen, aber es gibt diese Angebote nicht nur, sondern sie werden von der Bevölkerung auch in einem erheblichen Umfang angenommen.
Damit müssen wir uns auseinandersetzen, und das müssen wir auch zur Kenntnis nehmen, Herr Dr. Stegner.
Die bisherige Strategie der vergangenen Jahre, Glücksspiele im Internet zu verbieten - besser: verbieten zu wollen -, hat dabei nicht gefruchtet. Das Internetverbot von Glücksspielen nach dem Glücksspielstaatsvertrag hat überhaupt nichts überhaupt nichts!
ausgerichtet. Juristen sprechen hier - nicht ganz zu Unrecht, wie ich meine - von einem strukturellen Vollzugsdefizit.
- Ja, Herr Dr. Stegner. Das ist bei Drogen auch so. Aber auch bei den Drogen ist es so, dass wir sie nicht freigeben wollen, sondern dass wir unsere Auffassung haben, wie man damit umgeht. Das wollen wir bei dieser Sucht auch tun. Hören Sie doch erst einmal zu, und versuchen Sie, erst einmal ein bisschen herunterzukommen. Das hilft manchmal.
Die Erkenntnis, dass man das Internet und Glücksspiele im Internet nicht einfach verbieten kann, erfordert daher ein Umdenken und auch neue Handlungsstrategien. Das fällt manchmal schwer. Die Landesregierung hat dazu alles Notwendige auf den Weg gebracht. Wir haben das Spielhallengesetz verabschiedet, und damit der Flut von Spielhallen und der damit verbundenen Gefährdung etwas Wirksames entgegengesetzt. Wir haben in Spielhallen die Vermittlung von Sportwetten untersagt und damit das Angebot in Spielhallen wieder auf das zulässige Maß zurückgeführt. Schließlich haben wir für Deutschland Neuland betreten und ein vernünftiges und vor allen Dingen europarechtskonform ausgestaltetes Gesetz auf den Weg gebracht.
Nochmals: Anders als der Glücksspielstaatsvertrag ist für unser Gesetz von der EU die Ampel auf grün gestellt. Ich stelle Ihnen, Herr Abgeordneter Harms - vielleicht hilft das ja -, gern auch noch einmal die englische Fassung als Übersetzung auf Friesisch oder Dänisch zur Verfügung. Vielleicht hilft das, die Aufnahmekapazität noch etwas zu steigern.
Zu dieser Vernunft zählt auch, nicht die Augen vor den Gefahren des Glücksspiels und den möglichen Folgen einer Spielsucht zu verschließen. Im Land
stellen wir uns daher aktiv der gesellschaftlichen Realität. Aus meiner Sicht ist die Initiative des Glücksspielgesetzes sachlich zum Schutz der Bevölkerung dringend geboten.
Der Glücksspieländerungsstaatsvertrag dagegen mit seiner willkürlichen Begrenzung der Sportwettenkonzessionen, einer Einschränkung der Sportveranstaltungen mit Wettmöglichkeiten und gänzlich fehlenden Lösungen für die Onlinecasino-Glücksspiele wirft erhebliche Bedenken, unter anderem auch im Hinblick auf die Schutzbedürfnisse, auf. Er ist für eine Kanalisierung auf regulierte Glücksspielangebote untauglich und schafft keine Möglichkeit, den erheblichen Anteil am nicht erlaubten Glücksspiel signifikant zu senken. Spielerschutz, Zahlungssicherheit und Ausschluss von Jugendlichen aber lässt sich bei unkontrollierten illegalen Angeboten eben nicht erreichen. Dagegen bieten wir mit dem Glücksspielgesetz und seinen hohen regulatorischen Anforderungen Lösungen für einen wirksamen Jugend- und Spielerschutz.
Auch wenn es die Opposition immer wieder behauptet: Wir haben den Glücksspielmarkt nicht liberalisiert, vielmehr haben wir ihn reguliert,
indem wir erstmals für Deutschland klare und eindeutige Vorgaben für das Glücksspiel entwickelt haben. So haben wir mit unserer Glücksspielgenehmigungsverordnung vom 11. Januar 2012 klare Regelungen zur Geldwäscheprävention, zur Spieleridentifizierung, zum Ausschluss von Minderjährigen und zum Verbraucherschutz eingeführt. Viele - zum Teil auch hier im Haus - haben nicht verstanden, dass eine sichere Identifizierung und Authentifizierung auch zur Prävention illegaler Finanztransaktionen unabdingbar ist.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, insgesamt haben wir damit hohe, äußerst anspruchsvolle regulative Anforderungen zur Zulassung von Glücksspielanbietern erstellt. Hinzu kommt eine außerordentlich anspruchsvolle Prüfung der Anträge mit hoher Qualität durch das Innenministerium. Auch hierbei lassen sich meine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und ich uns durch nichts beirren. Die Grundlage unseres administrativen Handelns ist der demokratische Wille dieses Parlaments. Wenn auf der Grundlage des Gesetzes und der entsprechenden Verordnung sowie nach sorgfältigster Prüfung Lizenzen erteilt werden können beziehungsweise erteilt werden müssen, dann werde ich diese Lizenzen erteilen. Das ist meine Pflicht.
An Sie, Herr Dr. Stegner, und an Sie, Herr Abgeordneter Harms - ausdrücklich nicht an Sie, Frau Abgeordnete Heinold -, an Sie beide, stelle ich die Frage: Was ist das eigentlich für ein gestörtes Verhältnis zum Rechtsstaat,
dass Sie uns auffordern - halten Sie sich bitte ein bisschen zurück, Herr Abgeordneter! -, ein Gesetz, das von diesem Parlament verabschiedet worden ist, mit entsprechenden Verordnungen, administrativ nicht umzusetzen?
Welche Arroganz ist es, dass Sie für sich in Anspruch nehmen zu wissen, wie die Wählerinnen und Wähler am 6. Mai entscheiden werden?
Machen Sie weiter so! Ich werde jedenfalls als Innenminister dieses Landes Schleswig-Holstein nicht Ihrer Arroganz folgen, sondern dem Auftrag dieses Parlaments.
Der Minister hat seine Redezeit um 2 Minuten und 30 Sekunden überschritten. Diese Redezeit steht den Fraktionen ebenfalls zur Verfügung. Wird davon Gebrauch gemacht? - Herr Dr. Stegner.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich habe erstens große Hoffnung, dass der Beitrag des Herrn Innenministers protokolliert worden ist und der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden kann.
Zweitens, Herr Minister, sollten Sie zur Kenntnis nehmen, dass ich Sie mitnichten aufgefordert habe, ein demokratisch beschlossenes Gesetz nicht zu vollziehen, sondern dass ich Sie aufgefordert habe, bis zum Wahltag keine Lizenzen zu vergeben. Darüber haben wir gesprochen.
Sonst lösen Sie nämlich Regressansprüche aus, die die Mehrheit dieser Bevölkerung nicht will. Das werden Sie ja feststellen.
Drittens. Weder Sie noch einer Ihrer Kollegen hat die Frage beantwortet, worin eigentlich die Arroganz bestehen soll, wenn wir darauf hinweisen, dass 15 von 16 Ländern - dazu haben Sie hier nichts erklärt; dazu haben Sie sich überhaupt nicht geäußert; Sie sind dem ausgewichen - eine andere Auffassung haben als Sie. Das ist nämlich der Punkt, über den wir hier reden.
Arroganz ist, wenn man sagt, man sei selber schlau und alle 15 anderen seien doof und nicht, wenn man kritisiert, was Sie hier tun.