Abs. 1 a der Geschäftsordnung vorgesehen ist, entnehmen Sie bitte der Ihnen vorliegenden Drucksache 17/2518. Voraussetzung für diese Abstimmung ist, dass keine Abgeordnete beziehungsweise kein Abgeordneter widerspricht. - Das ist offenbar nicht der Fall. Wer mit der Übernahme der Empfehlungen entsprechend der Sammeldrucksache 17/2518 einverstanden ist, den bitte ich um das Handzeichen. - Damit hat der Landtag diese Empfehlungen einstimmig bestätigt.
Zweite Lesung des Entwurfs eines Gesetzes für die Bibliotheken in Schleswig-Holstein und zur Änderung des Landespressegesetzes
Ich erteile der Berichterstatterin des Bildungsausschusses, Frau Abgeordneter Susanne Herold, das Wort.
Frau Präsidentin! Mit sechs Stimmen von CDU und FDP gegen fünf Stimmen von SPD, DIE LINKE und SSW bei Enthaltung von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und des Abgeordneten Wengler empfiehlt der Ausschuss dem Landtag, den Gesetzentwurf, Drucksache 17/683, in modifizierter Form abzulehnen.
Vielen Dank, Frau Berichterstatterin. - Gibt es Wortmeldungen zum Bericht? - Das ist nicht der Fall. Bevor ich die Aussprache eröffne, möchte ich gern mit Ihnen gemeinsam auf der Tribüne Mitglieder von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN des Kreisverbandes Pinneberg begrüßen.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich bedauere, dass das Hauptthema Bildung und Kultur im Gegensatz zu dem, was wir aus den Wahlprognosen gehört haben, hier offensichtlich kein so großes Interesse findet.
Meine Damen und Herren, im Schlussbericht der Enquetekommission des Bundestages „Kultur in Deutschland“ heißt es:
„Bibliotheken … sind als Orte des freien Zugangs zu Wissen, Lernen und Forschen unersetzliche Bildungseinrichtungen …“
Ich bin überzeugt, dass in unserem Land der Dichter und Denker diese Sätze auch die Bedeutung der Bibliotheken in Schleswig-Holstein treffend umreißen. Wir befinden uns allerdings heute in der Situation, dass wir uns Gedanken darüber machen müssen, wie unsere Bibliotheken in der Zukunft die ihnen zugedachten Aufgaben erfüllen können. Aufgrund der finanziellen Probleme des Landes und der Kommunen werden die erforderlichen Zuwendungen eingefroren oder gar gekürzt. Ich habe auch in meinem Heimatkreis erleben müssen, dass die freiwilligen Zuschüsse für die öffentlichen Bibliotheken verringert wurden. Mittlerweile haben wir die ersten Bibliotheksschließungen zu verzeichnen.
Die schon erwähnte Enquetekommission empfiehlt den Ländern unter anderem, Aufgaben und Finanzierung der öffentlichen Bibliotheken in Bibliotheksgesetzen zu regeln. Öffentliche Bibliotheken sollen keine freiwillige Aufgabe sein, sondern eine Pflichtaufgabe werden.
Die Länder Hessen, Sachsen-Anhalt und Thüringen haben bereits gesetzliche Regelungen getroffen. Dieses Ziel strebt auch der vorliegende Gesetzentwurf des SSW in umfassender Form an. Hier mein Dank für die wirklich gute Ausarbeitung.
Der zuständige Ausschuss hat sich mit dem Gesetz befasst und eine umfassende Anhörung durchgeführt. Festzustellen ist, dass über Regelungsumfang, zum Beispiel Beschränkung auf öffentliche
Bibliotheken, rechtliche und finanzielle Auswirkungen kein Konsens erreicht werden konnte, obwohl der Änderungsantrag des SSW einen Teil der Kritikpunkte beseitigen konnte. Die CDU-Fraktion wird daher der Beschlussempfehlung des Bildungsausschusses folgen und diesen Gesetzentwurf auch in geänderter Form ablehnen.
Lassen Sie mich ein paar Punkte erwähnen, die nach wie vor wesentlich zu unserer Ablehnung geführt haben. Die Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Landesverbände sieht für alle Kreise durch das Gesetz neue Pflichtaufgaben, die bei einer Vielzahl von öffentlichen Bibliotheken zu allgemeinen Mehrkosten führen. Für den Bereich der wissenschaftlichen Bibliotheken werden Mehrkosten für Personal und zusätzliche Investitionen erwartet. Mehrkosten entstehen durch den Förderanspruch von nicht staatlichen Bibliotheken gegenüber Land, Kreisen und Kommunen. Zusätzlicher Aufwand ergibt sich aus der Erfüllung von umfangreichen Berichts- und Evaluationspflichten.
Ich möchte auch hier noch einmal betonen, dass ich Befürworter einer gesetzlichen Regelung für die öffentlichen Bibliotheken in Schleswig-Holstein bin. Daher bedauere ich es sehr, dass wir in dieser verkürzten Legislaturperiode zu keinem Ergebnis gekommen sind.
Abschließend möchte ich meiner Hoffnung Ausdruck geben, dass es dem neuen Landtag gelingen möge, Regelungen für die zu erwartenden Probleme unserer Bibliotheken zu finden. Ich glaube aber, dass wir durch unsere Beratung zumindest eine Basis legen konnten, auf der weitergearbeitet werden kann.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wundern Sie sich nicht, dass ich ähnliche Inhalte vortrage wie mein Kollege Wengler, aber trotzdem zu einem anderen Ergebnis komme. Die schon erwähnte Enquetekommission des Deutschen Bundestages zur Lage der Kultur in Deutschland hat 2007 vorgeschlagen, Aufgaben und Finanzierung der öffentlichen Bibliotheken in einem Bibliotheks
gesetz zu regeln - als Pflichtaufgabe, nicht als freiwillige Aufgabe. Das hat Wilfried Wengler schon gesagt.
„Die Förderung der Kultur einschließlich … des Büchereiwesens ist Aufgabe des Landes, der Gemeinden und Gemeindeverbände.“
Es war schade, dass wir schon in der Großen Koalition nicht die Kraft gefunden haben, eine gesetzliche Regelung im Sinne der Enquetekommission zu erreichen. Die derzeit amtierende Landesregierung hat es meines Wissens erst gar nicht versucht. Stattdessen hat sich die Fraktion des SSW der Mühe unterzogen, einen detaillierten Entwurf zum Bibliotheksgesetz vorzulegen. Ich habe in der Aussprache zur ersten Lesung gesagt, dass wir an diesem Entwurf eine Reihe von zum Teil schwerwiegenden Bedenken haben. Den Lübecker Abgeordneten wäre es nicht möglich gewesen, die Pflichtmitgliedschaft zu unterstützen. Es gab aber auch eine Reihe anderer Überlegungen, die uns davon abhielten, zu diesem Gesetz Ja zu sagen.
Der Bildungsausschuss hat unter den besonders zahlreich durchgeführten Anhörungen, die wir in dieser Legislaturperiode durchgeführt haben, natürlich auch eine Anhörung zu diesem Gesetzentwurf durchgeführt. Es ehrt den SSW - ich lobe euch hiermit noch einmal -, dass er seinen Entwurf vor dem Hintergrund der Stellungnahmen gründlich überarbeitet hat.
Insbesondere die zahlreichen Änderungswünsche, die von der Initiative Bibliotheksgesetz, also von den Fachleuten, eingebracht wurden, sind vom SSW in aller Ausführlichkeit berücksichtigt worden.
Neben den terminologischen Klarstellungen machen uns besonders die folgenden Punkte eine Zustimmung zu diesem Gesetzentwurf möglich: erstens der Verzicht auf eine Pflichtmitgliedschaft im Büchereiverein, zweitens die wesentlich detailliertere Beschreibung der Pflichten wissenschaftlicher Bibliotheken, drittens die Ersetzung einer uneingeschränkten Ablieferungspflicht für Publikationen, die in Schleswig-Holstein entstehen, durch eine Anbietungspflicht, die nicht nur die Verlage beziehungsweise die Autoren, sondern auch die Bibliotheken selbst entlasten.
Wir würdigen, dass auch innerhalb der großen Regierungsfraktion die Auffassung und das Abstimmungsverhalten im Ausschuss unterschiedlich war Wilfried Wengler hat das ausgeführt -, sodass man wirklich annehmen kann, dass die Türen nicht zugeschlagen sind, wenn es zur Abstimmung über die Ausschussempfehlung kommt. Es ist natürlich ein unglücklicher Zeitablauf, dass die Behandlung dieses Gesetzentwurfs im Ausschuss erst unmittelbar vor der Neuwahl des Landtags erfolgen konnte. Auch wenn dieser Gesetzentwurf heute höchstwahrscheinlich abgelehnt wird, hindert uns niemand daran, ihn sehr bald nach der Wahl wieder einzubringen und zu beraten.
Wir stimmen gegen die Beschlussempfehlung des Bildungsausschusses und sind natürlich für den Entwurf des SSW.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kollegen und Kolleginnen! Für uns alle in diesem Hohen Haus so glaube ich - steht eindeutig fest, dass Bibliotheken einen wichtigen Beitrag zur kulturellen Bildung leisten. Der Gesetzentwurf des SSW zum Bibliothekswesen wurde - so wird es jedenfalls aus dem Umdruck 17/3974 deutlich - mit Hilfe des Deutschen Bibliotheksverbandes, Landesverband Schleswig-Holstein, verfasst. Dessen Änderungswünsche wurden gänzlich - so steht es dort - übernommen. Das lässt mich etwas stutzig werden, denn es hat zumindest den Anschein, dass die anderen im Anhörungsverfahren vorgebrachten Vorschläge und Anmerkungen beim SSW nicht auf besondere Beachtung getroffen sind. Ich will das hier lediglich anmerken, weil es mir aufgefallen ist.
Der Entwurf des SSW wurde in einigen Teilen verbessert, und einige Änderungen, die auch die FDPFraktion angemahnt hat, wurden aufgenommen. Der Umfang dieser Änderungen war jedoch nicht unerheblich, und es ist, wie der Kollege Wengler bereits im Bildungsausschuss zu Protokoll gegeben hat, ohne eine sorgfältige Kostenanalyse nicht seriös abschätzbar, welche konkreten finanziellen Aus
wirkungen für das Land und die Kommunen daraus erwachsen. Daher empfand ich den Vorschlag des Kollegen Wengler als sehr konstruktiv in der Sache, den Entwurf in der kommenden Legislaturperiode in dieser Fassung wieder einzubringen und im Verlauf des weiteren Verfahrens eine Kostenfolgeabschätzung zu erwirken.
Grundsätzlich steht auch die FDP-Fraktion einer entsprechenden gesetzlichen Neuregelung positiv gegenüber. Grundsätzlich gilt für uns aber ebenso, dass vor dem Hintergrund der schwierigen Haushaltslage des Landes bei jeder Neuregelung stets die finanziellen Folgen genau im Vorhinein geklärt werden, damit wir nicht später durch entsprechende überraschende Entwicklungen zu unkontrollierbaren Mehrbelastungen kommen.
Wir sind uns der besonderen Pflicht des Landes bewusst, die in Artikel 9 Abs. 3 der Landesverfassung festgehalten ist. Zugleich haben wir durch die Schuldenbremse auch eine weitere verfassungsrechtliche Verpflichtung. Jede Fraktion dieses Landtags und künftiger Landtage ist an beides gebunden. Daher müssen wir versuchen, beide Vorgaben bestmöglich in Einklang zu bringen.