- Herr Dr. Stegner, versuchen Sie doch einmal nachzuvollziehen, dass es auch Menschen gibt, die sich mit der Sache auseinandersetzen. Versuchen Sie es doch einfach einmal.
Wichtig sind bei diesem Programm vor allem die Langzeitwirkungen. Das sind sehr konkrete, sehr nachhaltige und vor allen Dingen auch sehr wirksame Programmwirkungen. Sehr geehrter und vor allen Dingen auch sehr geschätzter Herr Kollege Bernd Schröder, insofern danke ich ganz herzlich dafür, dass das Zitat hier noch einmal vorgetragen worden ist. Selbstverständlich stehe ich nach wie vor voll und ganz dahinter.
Auch die Bauministerkonferenz im Juni 2011 hat die große Bedeutung der Städtebauförderung erneut bestätigt, und zwar einstimmig. Sie hat sich wie schon mit einer ersten Resolution 2010 - erneut auch einstimmig dafür ausgesprochen, für eine bedarfsgerechte Ausgestaltung der Programme sowohl die Bundesfinanzhilfen mindestens auf das Niveau des Jahres 2010 mit 535 Millionen € anzuheben als auch die Flexibilisierung zwischen den Programmen zu ermöglichen.
Für Schleswig-Holstein stehen für das Programm Soziale Stadt im Jahr 2012 Gesamtmittel in Höhe von 3,8 Millionen € zur Verfügung. 2011 lagen diese bei nur 2,83 Millionen €. 2010 lagen sie allerdings bei rund 9,37 Millionen €. Eines möchte ich an dieser Stelle deutlich machen und damit auch ein mögliches Missverständnis ausräumen: In Schleswig-Holstein werden seit der Programmeinführung im Jahr 1999 mit Ausnahme der durch den Bund jährlich exakt begrenzten Mittel für die Modellvorhaben - das waren Modellvorhaben in den Jahren 2006 bis 2010 - nur investive, investitionsvorbereitende beziehungsweise investitionsbegleitende Maßnahmen in den städtebaulichen Gesamtmaßnahmen des Programms Soziale Stadt gefördert. Insofern unterscheidet sich das Programm Soziale Stadt nicht vom altbekannten Programm Sanierung und Entwicklung.
Um mit baulich investiven Einzelmaßnahmen eine Aufwertung und Stabilisierung eines Gebiets in sozialer Hinsicht erreichen zu können, werden aber selbstverständlich investitionsvorbereitend die notwendigen Konzepte und Planungen erstellt. Ich hätte es übrigens sehr begrüßt, wenn sich der Innenund Rechtsausschuss diese Modelle auch vor Ort angeschaut hätte. Ich gebe gern zu, dass das, was zum Teil aufgeschrieben worden ist, im einen oder anderen Fall auch für eine Karikatur gut wäre, aber es ist nicht zu unterschätzen, was für positive langfristige Auswirkungen das vor Ort hat. Ich habe mir das angeschaut. Ich denke, das ist in diesem Sinne sehr gut angelegtes Geld, weil man damit tatsächlich eine soziale Stabilisierung in den einzelnen Quartiersbereichen erreicht.
In diesem Sinne trifft daher der neue Namenszusatz für das neue Städtebauförderungsprogramm Soziale Stadt „Investitionen im Quartier“ auch zukünftig für alle schleswig-holsteinischen Gesamtmaßnahmen der Sozialen Stadt zu. Ich werde mich auch in Zukunft dafür einsetzen, dass diese Maßnahmen weitergeführt werden.
Der Ausschuss empfiehlt, den Antrag abzulehnen. Wer der Ausschussempfehlung folgen will, den bitte ich, jetzt die Hand zu heben. - Das sind die Stimmen der Fraktionen von CDU und FDP. Gegenstimmen? - Das sind die Stimmen der Fraktionen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, DIE LINKE und SSW. Enthaltungen kann es nicht gegeben haben. Ich stelle fest, dass der Antrag abgelehnt worden ist.
Wird das Wort zur Begründung gewünscht? - Ich sehe, das ist nicht der Fall. Nach der Übereinkunft im Ältestenrat hat allein die Fraktion DIE LINKE Redezeit zu diesem Punkt beantragt. Ich erteile Herrn Abgeordneten Ulrich Schippels das Wort.
Vielen Dank. - Herr Landtagspräsident! Meine Damen und Herren! Walter Jens hat einmal gesagt sinngemäß -: Den Zustand einer Gesellschaft erkennt man daran, wie die Gesellschaft mit den schwächsten ihrer Mitglieder umgeht. Zweifelsohne gehören die Kinder zu den Schwächsten dieser Gesellschaft.
Fakt ist auch: Ein Jahr nach dem Start des sogenannten Bildungs- und Teilhabepakets erreichen dessen Leistungen die berechtigten Kinder und Jugendlichen nur teilweise. In Schleswig-Holstein etwa leben 115.000 anspruchsberechtigte Kinder und Jugendliche, darunter 70.000 in Bedarfsgemeinschaften mit Leistungsbeziehern aus Hartz IV. Schon allein das sind erschreckende Zahlen.
Der gegenwärtige Stand besagt, dass rund 60 % der Berechtigten Anträge gestellt haben. Umgekehrt bedeutet das auch, 40 % wurden immer noch nicht erreicht. Die Gründe dafür liegen vor allem in den bürokratischen Hürden, die mit der Antragstellung verbunden sind, und sie liegen in einer mangelnden Angebotsstruktur. Das gilt insbesondere für die Teilhabeleistungen. Der eigentlich bestehende Anspruch der Kinder auf Teilhabeleistungen geht überall dort ins Leere, wo Angebote gar nicht bestehen oder aber - wie im ländlichen Raum - für Kinder nicht erreichbar sind.
Der Deutsche Gewerkschaftsbund hat eine Auswertung vorgenommen, die sich auf Zahlen der Bundesagentur für Arbeit stützt. Die Auswertung kommt zu dem Schluss, dass das Bildungs- und Teilhabegesetz in seiner derzeitigen Form aufgrund der verwaltungsaufwendigen Struktur ein schlechtes Kosten-Nutzen-Verhältnis aufweist. Den hohen bürokratischen Aufwand bei der Umsetzung kritisiert übrigens auch die Bürgerbeauftragte für soziale Angelegenheiten.
Die Praxis der Umsetzung des Bildungs- und Teilhabepakets selbst macht die schweren Konstruktionsfehler deutlich. Mit diesem Paket lässt sich nicht sicherstellen, was das Verfassungsgerichtsurteil vom Februar 2010 gefordert hat, nämlich ein menschenwürdiges Existenzminimum, zu dem auch die Teilnahme am sozialen und kulturellen Leben der Gesellschaft gehört.
Das Flächenexperiment Bildungs- und Teilhabegesetz über Gutscheine für Sachleistungen ist gescheitert und muss so schnell wie möglich beendet werden. Das ist nicht so, weil DIE LINKE das sowieso
immer schon gesagt hat, sondern weil das im Interesse der anspruchsberechtigten Kinder und Jugendlichen liegt, die heute vielmals leer ausgehen.
Man kann das Problem lösen, indem man von der Gutscheinlösung zu einer merklichen Erhöhung der Kinderregelsätze übergeht. Der bessere Weg ist allerdings, eine Kindergrundsicherung als eigenständiges soziales Sicherungssystem für alle in der Bundesrepublik Deutschland lebenden Kinder einzuführen.
Kinderarmut ist eine der sozialen Herausforderungen des Jahrzehnts. Die bisherigen sozialstaatlichen Antworten dazu haben leider nichts daran geändert. Insbesondere Kindergeld, Kinderfreibetrag und Kinderzuschlag sind in der gegenwärtigen Form zur Verhinderung von Kinderarmut unzureichend und dringend reformbedürftig. Deshalb bekennt sich DIE LINKE zur Idee einer individuellen und bedarfsorientierten Kindergrundsicherung als eigenständiges soziales Sicherungssystem für alle in der Bundesrepublik lebenden Kinder.
Den Zustand einer Gesellschaft erkennt man daran, wie die Gesellschaft mit denjenigen umgeht, die die schwächsten in ihr sind. Das ist auch mein Credo. Ich möchte Ihnen heute noch einmal eins ins Stammbuch schreiben: Wir haben ja die Schuldenbremse in unserer Landesverfassung verankert. Es wird immer wieder gesagt, wir müssten auch im sozialen Bereich und im Bildungsbereich kürzen, wir müssten vielleicht auch bei den Kitas kürzen, weil die Verfassung das vorschreibe. Bevor Sie klatschen, möchte ich Sie daran erinnern, dass auch das Sozialstaatsgebot in der Bundesrepublik Deutschland und in Schleswig-Holstein Verfassungsrang hat.
Es ist beantragt worden, über den Antrag Drucksache 17/2497 in der Sache abzustimmen. Wer dem Antrag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Das sind die Stimmen der Fraktionen von SPD und DIE LINKE. Gegenstimmen? Das sind die Stimmen der Fraktionen von CDU und FDP. Enthaltungen? - Enthalten haben sich die Fraktionen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW. Damit ist der Antrag abgelehnt worden.
a) Zweite Lesung des Entwurfs eines Gesetzes zur Aufhebung des Gesetzes zur Neuordnung des Glücksspiels (Glücksspielneuordnungs- aufhebungsgesetz)
Ich erteile dem Berichterstatter des Innen- und Rechtsausschusses, Herrn Abgeordneten Rother, das Wort.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Innen- und Rechtsausschuss hat sich in seiner gestrigen Sitzung mit den genannten Vorlagen befasst. Wir haben begonnen mit der Abstimmung zu b), Beitritt des Landes zum Glücksspielstaatsvertrag, EU-konformer Glücksspielstaatsvertrag. Die Anträge sind alternativ abgestimmt worden. CDU und FDP haben gewonnen.
Wir haben dann zu a) abgestimmt, Gesetzentwurf der SPD-Fraktion. Die SPD-Fraktion hat verloren. Die genauen Quoten können Sie der Vorlage entnehmen.
Ich danke dem Herrn Berichterstatter. Möchte es noch jemand genauer wissen? - Das ist nicht der Fall. Eine Aussprache ist nicht vorgesehen.
Wir stimmen über a) ab, Gesetzentwurf der Fraktion der SPD, Drucksache 17/2508. Der Ausschuss empfiehlt, den Gesetzentwurf abzulehnen. Wer so beschließen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Das sind die Stimmen der Fraktionen von CDU und FDP. Gegenstimmen? - Das sind die Stimmen der Fraktionen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, DIE LINKE und SSW. - Damit ist der Gesetzentwurf abgelehnt.
Wir kommen zur Abstimmung zu b), Anträge zum Glücksspielstaatsvertrag. Der Ausschuss empfiehlt, den Antrag der Fraktionen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW, Drucksache 17/2407, abzulehnen. Wer so beschließen will, den bitte ich um das Handzeichen. - Das sind die Stimmen der Fraktionen von CDU und FDP. Gegenstimmen? Das sind die Stimmen der Fraktionen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, DIE LINKE und SSW. - Damit ist der Antrag abgelehnt worden.
Der Ausschuss empfiehlt weiter, den Antrag der Fraktionen von CDU und FDP, Drucksache 17/2524, anzunehmen. Wer der Ausschussempfehlung folgen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Das sind die Stimmen der Fraktionen von CDU und FDP. Gegenstimmen? - Das sind die Stimmen der Fraktionen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, DIE LINKE und SSW. - Damit ist dieser Antrag angenommen worden.