Protokoll der Sitzung vom 21.06.2019

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich habe den Kriegsdienst verweigert, und ich würde das heute wieder tun.

(Beifall Tobias von Pein [SPD])

Herr Kollege von der Heide, ich finde solche Sätze wie: „Ihre Partei ist die, wo man genauer hingucken muss“, bei dieser Debatte und bei diesem Antragsteller völlig daneben.

(Beifall SPD)

(Tobias von der Heide)

Ich kann Ihrem Antrag trotzdem zustimmen, obwohl ich jetzt gerne bei einigem, was Sie vorschlagen, aus Prinzip im Moment mal gar nicht zustimmen wollte. Als letzter Satz steht aber drin:

„Für die kritische Auseinandersetzung mit sicherheits- und friedenspolitischen Fragen im Sinne des Beutelsbacher Konsenses im Schulunterricht sind Jugendoffiziere als Repräsentanten der Bundeswehr und zivilgesellschaftliche Akteurinnen und Akteure ein wichtiger Teil der politischen Bildung.“

(Vereinzelter Beifall SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Zuruf Dr. Kai Dolgner [SPD]: Deckt unsere Position!)

Weitere Wortmeldungen liegen jetzt nicht vor. Ich schließe damit die Beratung.

Es ist beantragt worden, den Antrag Drucksache 19/1416 sowie den Alternativantrag Drucksache 19/1542 an den Bildungsausschuss zu überweisen. Wer dem zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Gegenprobe! - Damit ist der Antrag auf Ausschussüberweisung mit den Stimmen von CDU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP und SSW gegen die Stimmen der AfD-Fraktion und der Abgeordneten von Sayn-Wittgenstein abgelehnt.

Es ist beantragt worden, über die Anträge in der Sache abzustimmen. Ich lasse zunächst abstimmen über den Antrag der Fraktion der AfD, Drucksache 19/1416. Wer zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Die Gegenprobe! - Damit ist der Antrag mit den Stimmen von CDU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der FDP und SSW gegen die Stimmen der AfD-Fraktion und der Abgeordneten Sayn-Wittgenstein abgelehnt.

Ich lasse nun abstimmen über den Alternativantrag der Fraktionen von CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP, Drucksache 19/1542. Wer hier zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. - Die Gegenprobe! - Damit ist dieser Antrag einstimmig angenommen.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 15 auf:

Erste Lesung des Entwurfs eines Gesetzes zur Änderung des Brandschutzgesetzes - Einführung einer zusätzlichen Altersversorgung für Angehörige der Freiwilligen Feuerwehren

Gesetzentwurf der Fraktion der SPD Drucksache 19/1533

Das Wort zur Begründung wird nicht gewünscht. Ich eröffne somit die Grundsatzberatung und erteile das Wort für die SPD-Fraktion der Abgeordneten Beate Raudies.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die Freiwilligen Feuerwehren leisten einen unbezahlbaren Dienst für die Allgemeinheit und sind zentraler Bestandteil einer gut funktionierenden Gefahrenabwehr in den Städten und Gemeinden im Land.

(Beifall SPD, CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, vereinzelt FDP und SSW)

Freiwillige Feuerwehr bedeutet Engagement und persönlichen Einsatz zum Schutz von Leib und Leben sowie Hab und Gut von Bürgerinnen und Bürgern.

Dennoch spüren wir auch hier den gesellschaftlichen Wandel. Die demografische Entwicklung, wachsender Egoismus, vielfältige Lebensweisen und sich verändernde Wertvorstellungen wirken sich auch auf das Engagement in der Freiwilligen Feuerwehr aus. Deshalb ist es wichtig, dass auch die nötige Unterstützung für das Ehrenamt nicht zu kurz kommt.

(Vereinzelter Beifall SPD)

Hegen und pflegen wir also unsere Wehren. Sie sind wichtig für unsere Städte und Gemeinden.

Meine Damen und Herren, wer sich aber freiwillig und unentgeltlich für die Gesellschaft einsetzt, möchte dafür auch eine Anerkennung erhalten. In Schleswig-Holstein hat sich hier in den vergangenen Jahren einiges getan. Lassen Sie mich drei Beispiele nennen.

Der neue Feuerwehrdienstausweis dient gleichzeitig als Ehrenamtskarte und ermöglicht so den Zugang zu attraktiven Vergünstigungen. Allerdings fehlen im ganzen Land noch Bonuspartner. Ich würde mich freuen, wenn die Entscheidungsträger in Städten und Gemeinden, in unseren Unternehmen prüfen würden, ob und wie sie sich hier beteiligen können.

(Vereinzelter Beifall SPD)

Davon würden nicht nur unsere Feuerwehrleute profitieren, sondern alle Ehrenamtlerinnen und Ehrenamtler im Land.

(Beifall SPD)

(Martin Habersaat)

Zweitens. Seit dem 1. Januar 2015 eröffnet das Brandschutzgesetz den Gemeinden die Möglichkeit, die Feuerwehrunfallkasse mit der Entschädigung von nicht unfallbedingten Gesundheitsschäden im Feuerwehrdienst zu beauftragen - eine wichtige Regelungslücke.

Und drittens. Nach Brandenburg und Niedersachsen hat nun auch Schleswig-Holstein die Versorgungslücke beim Versicherungsschutz für die Hinterbliebenen von nicht verheirateten Feuerwehrleuten geschlossen, die im Feuerwehreinsatz ums Leben gekommen sind.

(Beifall Dennys Bornhöft [FDP] - Zuruf CDU: Sehr gut!)

- Sehr gut, genau. - Ich musste Ihnen, Herr Minister, ein bisschen über die Hürde helfen. Das habe ich gerne getan. Gut, dass diese Gerechtigkeitslücke so schnell geschlossen werden konnte. Denn das sind wir den Feuerwehrleuten schuldig.

(Beifall SPD, vereinzelt FDP und SSW)

Meine Damen und Herren, nun ist es nach unserer Auffassung an der Zeit, darüber nachzudenken, ob und in welchem Umfang sich die Tätigkeit bei der Freiwilligen Feuerwehr auch für die Altersversorgung auszahlen kann. Thüringen und Sachsen-Anhalt haben jeweils seit etwa zehn Jahren unterschiedliche Modelle einer Feuerwehrrente. Mit unserem Gesetzentwurf machen wir heute einen Vorschlag für Schleswig-Holstein.

Wir haben uns für ein Gesetz entschieden, weil wir möchten, dass die Feuerwehren im ganzen Land von der Regelung profitieren. Da der Brandschutz originäre Aufgabe der Kommunen ist, möchten wir das Land und die Kommunen in die Pflicht nehmen.

Meine Damen und Herren, wenn wir uns in diesem Punkt einig sind, sollte es doch nicht schwer sein, eine Lösung zu finden. Die sollte vor allem nicht am Geld scheitern.

(Vereinzelter Beifall SPD)

Das Land Thüringen veranschlagt im Haushalt 2019 für den Landesanteil 2,5 Millionen € bei rund 35.000 Aktiven. Wenn ich richtig rechne, wären wir bei Übertragung einer mit Thüringen vergleichbaren Regelung auf unsere rund 50.000 aktiven Brandschützerinnen und Brandschützer dann bei einem Landesanteil von rund 3,6 Millionen €. Der gleiche Anteil entfiele auf die Kommunen. Aber dieser Betrag steht in keinem Verhältnis zu den

Kosten, die Städte und Gemeinden für eine Berufsfeuerwehr aufwenden müssten.

(Beifall SPD)

Meine Damen und Herren, gestern haben wir gemeinsam den Nachtragshaushalt verabschiedet, neue wichtige Projekte finanziert, für die Geld da war. Ich glaube, auch für eine Feuerwehrrente ist Geld da, wenn wir sie denn gemeinsam wollen.

Meine Damen und Herren, ich bitte um Überweisung in den Innen- und Rechtsausschuss. Im Verfahren dort können wir dann auch darüber sprechen, ob die Feuerwehren innerhalb des Katastrophenschutzes in Schleswig-Holstein ein Alleinstellungsmerkmal haben, das die Einführung einer Feuerwehrrente oder anderer Vergünstigungen rechtfertigt und sie so gegenüber anderen Trägern des Katastrophenschutzes bevorrechtigt.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, auch wenn Sie jetzt vielleicht nicht alle dieser Debatte mit Aufmerksamkeit gefolgt sind - nach der vorigen Debatte kann ich das auch gut nachvollziehen -: Feuerwehrleute verdienen unsere Solidarität und unseren Respekt. Sie haben einen harten Job. Den machen sie freiwillig - die meisten von ihnen -, und den machen sie verdammt gut. Sorgen wir dafür, dass sie dafür auch eine angemessene Wertschätzung erhalten. - Vielen Dank.

(Beifall SPD)

Für die CDU-Fraktion hat der Abgeordnete Hans Hinrich Neve das Wort.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Der Dienst der Freiwilligen Feuerwehren in unserem Land ist unverzichtbar. Die Kameradinnen und Kameraden der Freiwilligen Feuerwehren machen ihren Dienst ehrenamtlich und freiwillig. Entschädigungen bekommen oft nur Wehrführung oder Gerätewart. Der Bedarf an Finanzmitteln für die Feuerwehren im Lande ist sehr groß - das wissen wir. Das geht los bei den Feuerwehrgerätehäusern, Feuerwehrfahrzeugen, technischer Ausstattung, aber auch und in Besonderem der persönlichen Schutzkleidung der Kameradinnen und Kameraden. Da sollte nicht gespart werden.

(Beifall CDU, vereinzelt SPD und FDP)

(Beate Raudies)

Wer sich nämlich in diesem Land ehrenamtlich einsetzt, der sollte größtmöglich geschützt werden. Das steht für mich außerhalb der Debatte.

Ebenso wichtig für die Kameradinnen und Kameraden ist auch eine entsprechende Ausbildung. Da sind wir auch permanent dabei. Auch da sollten wir möglichst viel unterstützen.