Protokoll der Sitzung vom 24.09.2020

Für die AfD-Fraktion hat der Abgeordnete Volker Schnurrbusch das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Verehrte Gäste! Vor wenigen Wochen hatte ein schwerer Unfall auf der A 7 für Entsetzen gesorgt. In der darauf einsetzenden Debatte hat sich insbesondere die Gewerkschaft der Polizei für den Bau einer Verkehrsbeeinflussungsanlage in Fahrtrichtung Norden eingesetzt und den Schutz von Polizeibeamten an Unfallstellen ins Blickfeld gerückt.

Obwohl diese Forderung sehr verständlich ist, ist auch zu berücksichtigen, dass diesem schweren Unfall ein individuelles Fehlverhalten von zwei Autofahrern zugrunde lag. Der eine bemerkte die Unfallstelle zu spät und steuerte abrupt nach links; der an

(Kay Richert)

dere versuchte, auf der linken Spur, offenbar mit viel zu hoher Geschwindigkeit, die Unfallstelle zu passieren. Es handelt sich an dieser Stelle nicht um ein Ereignis an einem Unfallschwerpunkt, wo es regelmäßig zu Unfällen kommt. Es handelt sich vielmehr um einen bedauerlichen Einzelfall.

Die Befürworter einer Verkehrsbeeinflussungsanlage verweisen auf statistische Untersuchungen, nach denen die Unfallzahlen um bis zu 30 % dort zurückgegangen seien, wo eine solche Anlage aufgebaut worden ist.

Die Statistik ist richtig, zumal auch die verkehrslenkende Funktion von solchen Anlagen bei der Warnung vor Gefahren, besonders bei Staus und Unfällen, unbestritten ist. Daher ist seinerzeit richtigerweise entschieden worden, auf der A 7 in Fahrtrichtung Süden eine solche Anlage zu installieren, um den sich vor Hamburg verdichtenden Verkehr regulieren zu können. Hier bestanden ein entsprechend hohes Verkehrsaufkommen und daraus folgend auch ein erhöhter Regulierungsbedarf.

Eine vergleichbare Situation besteht auf der A 7 in Fahrtrichtung Norden eben nicht, dies ist eben kein auffälliger Autobahnabschnitt, sodass eine Anlage weder in verkehrstechnischer noch in wirtschaftlicher Hinsicht sinnvoll wäre. Tragische Unfälle ändern daran nichts, solange sich an dieser Stelle nicht ein negativer Trend zu schweren Unfällen abzeichnet. Dies ist dort bislang nicht der Fall.

Wir teilen daher die Auffassung des Wirtschaftsund Verkehrsministers, dass die weitere Entwicklung auf diesem Streckenabschnitt der A 7 zwar sehr aufmerksam zu beobachten ist, dass derzeit aber kein aktueller Handlungsbedarf in Sachen Anlagenbau besteht.

Wir sehen daher auch keinen Sinn darin, jetzt erneut eine Grundsatzdebatte über ein generelles Tempolimit auf deutschen Autobahnen anzuzetteln, wie es die SPD hier versucht.

Der ADAC wies kürzlich in einer Anhörung des Umweltausschusses richtigerweise darauf hin, dass die Unfallzahlen in Ländern mit allgemeinem Tempolimit zum Teil höher liegen als bei uns. Ein Tempolimit ist kein Allheilmittel.

Ein grundsätzliches Tempolimit lehnt die AfD daher auch weiterhin aus gutem Grund ab, ebenso wie diesen SPD-Antrag. - Vielen Dank.

(Beifall AfD)

Für die Abgeordneten des SSW hat der Abgeordnete Christian Dirschauer das Wort.

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Anhörungen sind für die parlamentarische Arbeit von immenser Bedeutung, das wissen wir. Sie schaffen Klarheit bei fachlich schwierigen Fragen, erweitern den Blick auf politische Themen, und manchmal sind sie inspirierend für politische Initiativen. So ist der Antrag der SPD das Ergebnis aus der schriftlichen Stellungnahme der GdP zu unserem Antrag mit dem Titel „Klimaschutz im Straßenverkehr - jetzt!“.

Aus Gründen der Verkehrssicherheit teilen wir durchaus das Ansinnen der GdP und der SPD, auf dem dreispurigen Teil der A 7 zwischen der Landesgrenze zu Hamburg und dem Bordesholmer Dreieck Verkehrsbeeinflussungsanlagen zu errichten. Bis zur Inbetriebnahme einer solchen Anlage soll es demnach auf der Strecke eine Begrenzung der Höchstgeschwindigkeit geben.

Die Idee, eine Verkehrsbeeinflussungsanlage zu errichten, ist nicht neu. Die Forderung kam auf, weil die Unfallzahl mit Schwerverletzten und Toten auf dem Abschnitt der A 7 zugenommen hat, seitdem das Tempolimit dort aufgehoben wurde. Für mich ist dies ein Indiz dafür, dass es einen Zusammenhang gibt zwischen Unfallhäufigkeit und -heftigkeit sowie der Aufhebung der Höchstgeschwindigkeit.

Das hat dann auch den Verkehrsminister Buchholz auf den Plan gerufen, der sich Ende letzten Jahres für eine Verkehrslenkung auf der Strecke ausgesprochen hat, um das Teilstück sicherer zu machen. Eine Verkehrslenkung vom Bund solle her, und auch bauliche Veränderungen wären denkbar, um die Sicherheit so zu erhöhen. So war es noch im Dezember der Presse zu entnehmen.

Anfang September konnten wir nun von der Rolle rückwärts lesen. Demnach sehen die Fachleute zum gegenwärtigen Zeitpunkt keinen Anlass für die Rechtfertigung einer kostspieligen Verkehrsbeeinflussungsanlage. Auf dem gesamten Abschnitt müsse eine solche Anlage errichtet werden, und das sei aufgrund der Kosten nicht darstellbar, so der Minister. Das ist bedauerlich.

Wenn das die Einschätzung der Fachleute ist, dann ist nicht davon auszugehen, dass Minister Buchholz mit den Forderungen beim Bundesverkehrsminister gerade offene Türen einrennt. Daher gehen wir da

(Volker Schnurrbusch)

von aus, dass Berlin auch in den nächsten Jahren so ein Leitsystem ablehnen wird. Wir stellen doch immer wieder fest, dass die Entfernung von Berlin nach Kiel größer ist als umgekehrt. Bayern will ich gar nicht erst erwähnen.

Das bedeutet: Es ist nicht absehbar, ob und wann die High-Tech-Version für mehr Verkehrssicherheit kommt. Da hilft die Forderung von Jamaika wohl auch nicht weiter, wenn die Verkehrsunfallkommission potenziell gefährliche Streckenabschnitte identifizieren soll. Wenn wir es mit „Vision Zero - null Verkehrstote“ ernst meinen, dann dürfen wir nicht länger warten. Hier sage ich ganz klar: Es gibt Lösungen, die binnen einer Woche für mehr Verkehrssicherheit auf der gesamten Strecke der A 7 sorgen könnten: Schilder aufstellen und Geschwindigkeit reduzieren. Das kann man, wenn man es denn will.

(Beifall SSW und vereinzelt SPD)

Nun wieder zurück zum Antrag. Wir werden uns dort der Stimme enthalten. Wir teilen zwar die Intention, aber für uns hört die A 7 nicht am Bordesholmer Dreieck auf. Der gesamte nördliche Abschnitt findet keine Erwähnung, weder in Bezug auf eine Geschwindigkeitsbegrenzung noch auf ein Überholverbot für Lkw auf zweispurigen Autobahnen und Kraftfahrtstraßen.

Das sind nach unserer Auffassung Maßnahmen, die schnell umgesetzt werden können, die zu mehr Sicherheit führen.

Damit möchte ich einen Punkt aus der Anhörung aufgreifen, bei dem auf eine Stellungnahme des Instituts für Weltwirtschaft in Kiel hingewiesen wurde. Demnach würde eine Geschwindigkeitsbegrenzung zu mehr Zeitverlust und folglich zu höheren Kosten für die Fahrenden führen. Die durch ein Tempolimit entstehenden längeren Fahrzeiten würden demnach volkswirtschaftliche Verluste in Milliardenhöhe verursachen. Das sind kalte Zahlen und Rechenbeispiele, die meines Erachtens nicht standhalten. Die Zahlen sind kalt, weil sich Schwerverletzte oder Tote gegen nichts auf der Welt aufrechnen lassen.

Und die Berechnung des finanziellen Schadens ist ein theoretisches Rechenexempel, das der Wirklichkeit widerspricht. Wir glauben doch nicht im Ernst, dass ein Arbeitnehmer, der zu spät auf der Arbeit erscheint, nur weil er nicht 200 km/h auf der Autobahn fahren konnte, deshalb weniger arbeitet. Es gibt vereinbarte Wochenarbeitszeiten, die eingehalten werden müssen, und das ist unabhängig von einem Tempolimit oder einem Stau vor dem Elbtunnel. Solche Rechenbeispiele sind lediglich Nebel

kerzen, die von Gegnern eines Tempolimits aufgesammelt und geworfen werden. - Vielen Dank.

(Beifall SSW)

Für die Landesregierung hat der Minister für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus, Dr. Bernd Buchholz, das Wort.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich möchte Ihnen zu Beginn meiner Rede gern etwas vorschlagen. Ich möchte Ihnen vorschlagen, dass wir diesen Antrag an den Ausschuss überweisen und im Ausschuss über die Faktenlage reden, nicht nur bei der A 7, sondern auch über das eigentliche Anliegen der GdP, und dann gucken, zu welchen Lösungen wir kommen können.

Hier geht nämlich wahnsinnig viel durcheinander. Es gibt unterschiedliche Anliegen. Einige der Beiträge werden dem Anliegen der GdP aus meiner Sicht nicht gerecht. Denn die GdP hat kein dauerhaftes Tempolimit auf dem ganzen Stück gefordert, sondern eine Beeinflussungsanlage auf der A 7, und zwar - und das ist ein berechtigtes Anliegen -, um Beamtinnen und Beamte bei ihrem Einsatz zu schützen, wenn die Autobahn kurzfristig nur eingeschränkt befahrbar sein soll oder wenn irgendwo ein Spanngurt abgerissen ist oder Beamte aus irgendwelchen anderen Gründen auf dieser Autobahn eine Unfallstelle oder einen Bereich absichern müssen, wobei eine Gefahrensituation für die Beamtinnen und Beamten entsteht, die kaum zu akzeptieren ist.

Unabhängig von der Frage einer Verkehrsbeeinflussungsanlage sollten wir im Interesse der GdP darüber nachdenken, gern mit der Innenministerin gemeinsam, wie wir es ermöglichen, dass Beamtinnen und Beamte zur Absicherung einer Autobahnunfallstelle nicht - ich sage es jetzt etwas überspitzt - mit einem vor der Brust getragenen Warndreieck in den Verkehr gehen müssen, um dafür zu sorgen, dass man die Fahrspur nicht mehr befährt. Das ist aus meiner Sicht unzumutbar. Es muss technische Mittel geben, um die Situation nicht nur für die Beamtinnen und Beamten der Landespolizei zu verbessern, sondern auch für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Landesbetriebs Straßenbau und Verkehr und die vielen anderen Menschen, die auf den Straßen ihre Arbeit machen müssen.

(Christian Dirschauer)

(Beifall FDP, CDU, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und SSW)

Kollege Vogel, es geht nicht nur um die A 7. Auch ich habe mit den Kolleginnen und Kollegen von der GdP gesprochen, wir haben uns Filme angesehen, zusammen mit dem Chef der Autobahnpolizei Neumünster. Es geht um eine Situation, die völlig unabhängig von der A 7 ist, von der A 21, von der A 23, von der A 1, wo auch immer. Die berühmten Spanngurtfälle kommen ständig vor. Das ist der eine abgrenzbare Fall. Ich würde gern darüber reden.

Das betrifft vielleicht gar nicht so sehr den Wirtschafts- und Verkehrsausschuss, und vielleicht sollten wir auch mit dem Innen- und Rechtsausschuss und der Kollegin Sütterlin-Waack darüber reden, wie wir die Beamtinnen und Beamten besser schützen können, die im ersten Einsatz auf der Straße fast schutzlos sind.

Das Zweite ist, dass wir auf Ihren Antrag hin über die Frage einer Verkehrsbeeinflussungsanlage reden sollten. Sie haben ja festgestellt, und der Kollege Dirschauer hat das sehr schön dargestellt, dass ich noch im letzten Jahr gesagt habe: Ich finde das eine gute Idee. Technisch ist das genau das, was wir wollen: mit technischen Möglichkeiten den Verkehr flexibel regeln und Mobilität ermöglichen, und zwar flexibel und nicht eingeschränkt reagieren.

Nun muss ich mich etwas darüber belehren lassen, was der Bund für seine Bundesautobahnen ermöglicht, wann so etwas anzuordnen ist. Das Problem entsteht natürlich nicht nur auf der A 7 zwischen Bordesholm und Hamburg, sondern auf allen Autobahnen der Bundesrepublik Deutschland, und im Zweifel ist das Verkehrsaufkommen in NordrheinWestfalen, in Bayern, in Hessen und anderswo erheblich höher als bei uns. Deshalb gibt es da klare Richtlinien.

Die klaren Richtlinien heißen: Entweder hat man es mit einer hohen Verkehrsdichte zu tun, die Anordnungen ermöglicht, oder man es mit einer besonderen Gefährdungssituation zu tun, die Anordnungen ermöglicht. Eine besonders hohe Verkehrsdichte ist bei einer sechsspurigen Autobahn ab etwa 100.000 Fahrzeuge pro 24 Stunden gegeben. Wir haben auf der A 7 in dem Teilbereich etwa 70.000 Autos pro 24 Stunden. Wir erreichen also mit Abstand nicht die notwendige Zahl.

Um die besondere Gefährdungssituation zu beurteilen, hat man in diesem Land schon lange - nicht erst seit gestern - eine Unfallkommission, und die tagt regelmäßig und guckt sich das Geschehen an. Lieber Herr Vogel, die besteht aus Experten: aus dem

Landespolizeiamt, einem Vertreter der Autobahnpolizei Neumünster, einem Vertreter des Landesbetriebs Verkehr als oberer Verkehrsbehörde, einem Vertreter der Autobahnmeisterei Neumünster, einem Vertreter der VSN im Fall der A 7, einem Vertreter der Deges, einem Vertreter des Innenministeriums und einem Vertreter des Wirtschaftsministeriums.

Die Unfallkommission hat das Unfallgeschehen auf der A 7 am 13. Februar 2020 - nicht im letzten Jahrhundert - auf der Basis der vorliegenden Zahlen beurteilt und ist zu dem Ergebnis gekommen, dass es keinerlei Anhaltspunkte für besondere Unfallschwerpunktsituationen gibt und keine strukturellen und baulichen Defizite auszumachen sind. Man hat sich darauf verständigt, dass man im Laufe des Jahres zu einer weiteren Sitzung zusammenkommt, um für bestimmte Bereiche noch einmal genauer zu untersuchen, ob sich da etwas anderes ergibt.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, auch hier wollen wir jetzt einmal mit einem Märchen aufräumen, nach dem Motto: Seit die Geschwindigkeit freigegeben ist, ist das Unfallgeschehen auf der A 7 dramatisch nach oben gegangen. Für die Fahrtrichtung Süd, also von Bordesholm in Richtung Hamburg, gilt für das erste Halbjahr des Jahres 2020: Die Anzahl der Unfälle liegt mit 95 deutlich unterhalb des Niveaus des Vorjahres, in dem es 123 Unfälle gab, deutlich unterhalb der Anzahl der Unfälle während der Jahre der Erweiterung der A 7, in denen es 185 bis 240 Unfälle waren. Die Anzahl der Unfälle mit Personenschäden lag mit 23 deutlich niedriger als im Jahr 2019 und unter dem Niveau der Jahre der Erweiterung der A 7. Die Anzahl der Verkehrsunfälle mit einer bedeutenden Ordnungswidrigkeit ist geringer als im gesamten Vergleichszeitraum. Die Anzahl der bei einem Unfall verletzten oder getöteten Verkehrsteilnehmer ist gegenüber dem Vorjahr um 30 % rückläufig. Bei den Schwerverletzten wurde 2020 das Niveau von 2019 erreicht, und das liegt damit doppelt so hoch wie in den Jahren der Erweiterung der A 7; das ist allerdings auffällig. Das gilt für die Fahrbahn Richtung Süden.

Auf der Richtungsfahrbahn Nord ergibt sich im ersten Halbjahr dieses Jahres in der Tat eine auffällige Situation. Die gilt es zu untersuchen, Herr Kollege Vogel. Deshalb habe ich Wert darauf gelegt, dass die Unfallkommission sehr schnell, möglichst noch im September, zusammentritt, um sich dies anzusehen. Wenn man sich die einzelnen Unfälle anguckt, ist ein Fall auffällig: Ein Verkehrsteilnehmer mit 120 km/h auf dem linken Fahrstreifen fahrend scherte nach rechts. Nachdem er einen Fahrer in der

(Minister Dr. Bernd Buchholz)

Mitte überholt hatte, schwenkte er auf den ganz rechten Streifen herüber und fuhr dort auf das Heck eines 85 km/h fahrenden Fahrzeugs; das Ergebnis war der Tod dieses Verkehrsteilnehmers. Da hätte auch eine Verkehrsbeeinflussungsanlage nichts ausrichten können.

Jetzt geht es um die Frage Tempolimit ja oder nein. Wenn man auf der A 7 hinter Quickborn Richtung Hamburg fährt, gibt es einen bestimmten Streckenabschnitt, der aufgrund der besonderen Stausituation besonders gefährdet ist. Da ist die Geschwindigkeit auf 120 km/h begrenzt. Wenn Sie aus Lübeck kommen und auf der A 1 fahren, haben Sie zwischen Bargteheide und Ahrensburg wegen der Häufung solcher Situationen ebenfalls eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 120 km/h.

Das kann man machen. Dafür muss man sich genau ansehen, was dort der Fall ist.

Wenn die Ergebnisse der Unfallkommission vorliegen, könnte ich mir vorstellen, dass es nach der Auswertung insbesondere für den Abschnitt Neumünster-Neumünster-Süd Richtung Norden Bedarf geben könnte, etwas zu machen. Denn dort haben wir insbesondere bei der Ausfahrt aus meiner Sicht ein erhöhtes Unfallaufkommen. Möglicherweise rechtfertigen die Zahlen auch eine Überlegung dahin, in dem Gebiet rund um Neumünster eine Beeinflussungsanlage aufzubauen.