Ich komme zum zweiten Teil. Eine Online-Wache im Sinne einer formulargebundenen Anzeigenerstattung und in Kooperation mit Rheinland-Pfalz, womit wir ja gute Erfahrungen gemacht haben, und gerne auch darüber hinaus, halten wir durchaus für zeitgemäß und sinnvoll. Ebenso halten wir es für sinnvoll, Facebook und Twitter zu nutzen, um präventiv unterwegs zu sein, ob zum Beispiel als Freund und Helfer in der Community oder um nach einer vermissten Person zu suchen. Da sind sehr viele sinnvolle Möglichkeiten denkbar. Wir würden uns freuen, wenn das Ministerium das schnellstmöglich realisiert.
Aber auch das ist sicher nicht trivial, denn sobald ich solche Wege 24 Stunden und sieben Tage die Woche eröffne, muss ich auch gewährleisten, dass alles, was dort niedrigschwellig zur Meldung kommt, zum einen umgehend und verlässlich auf seine Validität geprüft werden kann, und dass ich dem zum Zweiten gegebenenfalls mit einer wirksamen Intervention begegnen kann. Da wir das nicht für trivial halten, denken wir, dass es sehr begrüßenswert wäre, wenn uns die Polizeiführung im Innenausschuss einmal die gesamten Aktivitäten und Planungen rund um Internetkriminalität und -präsenz im Zusammenhang darstellen würde.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, verehrte Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete, an diesem Antrag und an dieser Debatte dürfte deutlich geworden sein, wer im Hause unsolide Effekthascherei betreibt und wer mit klarem Wertegerüst die Dinge vernünftig zu Ende denkt.
Ihr Antrag, liebe Kollegen von den PIRATEN, ist jedenfalls alles andere als durchdacht. Sie haben sich aus meiner Sicht verrannt. Deshalb nehmen Sie bitte Abstand von dieser peinlichen Kuriosität und stimmen Sie für den vernünftigen Antrag der Koalitionsfraktion. - Vielen Dank.
Danke, Frau Abgeordnete. Ich eröffne die Aussprache. - Das Wort hat für die Fraktion DIE LINKE die Kollegin Birgit Huonker.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Hetzerische, rassistische, verleumderische, diskriminierende, menschenverachtende und hasserfüllte Beiträge im Internet haben einen wirklich unerträglichen Umfang erreicht. Es macht wenig Sinn, darauf zu bauen, dass die Betreiber von Facebook
und Co. Hasskommentare schnell wieder löschen. Durch die Antwort der Landesregierung vom April auf meine Anfrage zur Hasskriminalität im Saarland erfuhren wir, dass eine statistische Auflistung der unter Hasskriminalität begangenen Straftaten im Internet nicht existiert. Kürzlich erfuhren wir, dass es im vergangenen Jahr 266 rechtsextremistische Straftaten gegeben hat. Meine sehr verehrten Damen und Herren, das ist Rekordniveau!
Am Montag haben wir von dem Fall eines saarländischen Kriminalkommissars gehört, die Kollegin hat es eben schon erwähnt. Er hat Politiker, Muslime, Flüchtlinge, Sinti und Roma verunglimpft. Meine Damen und Herren, das ist nur ein Beispiel von vielen Hass-Postings, die im Netz kursieren. Ja, es sind sogar Mordaufrufe registriert worden. Hier muss etwas passieren! Das Netz darf in solchen Fällen kein rechtsfreier Raum sein und vor allen Dingen kein schutzloser Raum für Minderheiten. Allerdings stellt sich in diesem konkreten Fall schon die Frage, ob der Hasskommentar schreibende Kommissar durch Online-Streifen seiner Kollegen wirklich abgeschreckt worden wäre.
Es ist ja nicht so, als wäre das Internet für die Polizei Neuland oder als gäbe es nicht schon ausreichend Überwachung im Netz. Anfang des Jahres besuchte ich das Dezernat Cybercrime bei der Polizei und konnte mir einen Einblick in dessen Arbeit verschaffen. Angesichts der Massenüberwachung durch einige Geheimdienste kann man schon fast sagen, dass man offline nirgendwo so intensiv und flächendeckend überwacht wird wie im Internet. Schon vor 17 Jahren - Sie hatten darauf hingewiesen, Frau Kollegin - hat das Bundeskriminalamt im Auftrag der Innenministerkonferenz die Zentralstelle für anlassunabhängige Recherchen in Datennetzen installiert. Ihre Aufgabe ist „eine ständige, systematische, deliktsübergreifende, nicht extern initiierte Suche nach strafbaren Inhalten im Internet und Onlinediensten einschließlich der Weiterverfolgung von dabei festgestellten strafrechtlich relevanten Sachverhalten mit Beweissicherung“.
Die Landeskriminalämter und das BKA haben daraufhin 2005 eine Koordinierungsgruppe gebildet, und anlassbezogene Online-Streifen - also nach konkretem Verdacht - sind längst Standard. Schon jetzt muss jeder Nutzer davon ausgehen, dass seine Kommentare von der Polizei und anderen Sicherheitsbehörden gelesen werden und dass es strafrechtliche Konsequenzen geben kann.
Die Zahl der Hasskommentare - wir haben das schon öfter gehört - steigt trotzdem ständig an, obwohl die Polizei bereits jetzt viele Möglichkeiten und Rechte hat, im Internet auf Streife zu gehen. Da ist es wohl mit der abschreckenden Wirkung der Polizei im Netz nicht so weit her.
Meine Damen und Herren, was mir am Antrag der PIRATEN allerdings gefällt, ist der Ansatz, den Einsatz der Polizei in sozialen Netzen öffentlich sichtbar zu machen. Jeder soll sehen, dass hier ein Polizist anwesend ist. Manchmal nützt da ja auch ein Blick ins Ausland. In Helsinki, also in Finnland, hat die Polizei sehr gute Erfahrungen mit Online-Streifen in sozialen Netzwerken gemacht. „Fobba“ heißt das Profil der Polizei dort und es ist für jeden als Polizei erkennbar. Das wäre ein guter Ansatz. Eine sichtbare Präsenz der Polizei auf bestimmten Internetforen kann dazu führen, dass sich Nutzer sozusagen friedlicher verhalten.
In ihrem Antrag fordern die PIRATEN die Möglichkeit einer einfachen Online-Strafanzeige. Die ist aber längst möglich. Auch in der Sitzung des Innenausschusses am 24. März hat die Polizei das deutlich gemacht, denn die Erstattung einer Anzeige ist nicht an eine besondere Form gebunden und kann zum Beispiel auch mittels E-Mail erfolgen. Die entsprechenden Adressen sämtlicher Polizeiinspektionen im Saarland sind ja im Internet aufgeführt.
Was mir an diesem Antrag fehlt, ist das Grundsätzliche. Denn wenn der Abbau an Polizeistellen so weitergeht, wie CDU und SPD dies vorhaben, erledigt sich, glaube ich, die Frage nach neuen Online-Streifen von selbst. Mit diesem Personalabbau kann es kein zusätzliches Engagement geben!
Abg. Hilberer (PIRATEN) mit einer Zwischenfrage: Frau Kollegin, Sie haben ja einen interessanten Punkt gebracht, dass nämlich die Online-Strafanzeige über E-Mail schon möglich ist. Sind Sie der Meinung, dass das ein sicherer Kommunikationskanal ist? Die Polizei hat ja im Ausschuss unter anderem Bedenken geäußert wegen der doch sehr sensiblen Daten, die übermittelt werden. Das über E-Mail zu tun, das erscheint mir als Widerspruch. Wie sehen Sie denn das?
Lieber Kollege, dann müssten wir auch mit der E-Mail-Kommunikation im saarländischen Landtag aufhören. Mir ist nichts Gegenteiliges bekannt. Ich weiß, die PIRATEN haben ein besonderes Verhältnis dazu. Aber dann dürften wir als Abgeordnete auch keinen E-Mail-Verkehr mehr haben. Ich denke, diese Frage beantwortet sich von alleine.
Ich möchte aber noch auf ein Zweites hinweisen, was wir alle gemeinsam grundsätzlich machen müssen, und ich denke, da sind wir uns in diesem Hohen Hause auch einig. Wir müssen grundsätzlich gegen den immer stärker werdenden Hass vorgehen: Hass auf Flüchtlinge, Hass auf Juden, Hass auf Muslime, Hass auf Schwule und Lesben, im Prinzip Hass auf alles, was anders ist. Dazu passt ein Zitat von George Bernard Shaw, der sagte - ich zitiere -: „Hass ist die Rache des Feiglings dafür, dass er eingeschüchtert ist.“
Die Zahl der rechtsextremen Straftaten hat inzwischen ein trauriges Rekordhoch erreicht und die rechtsextremen Täter kommen immer öfter aus der sogenannten Mitte der Gesellschaft. Da muss gegengesteuert werden! Die Stoßrichtung beider uns vorliegender Anträge ist wichtig und gehen grob in die richtige Richtung. Das erkennen wir an. Wir werden uns aber bei beiden Anträgen enthalten, denn erstens: Was nützen uns die schönsten Vorhaben, wenn sie nicht mit ausreichend Personal durchgeführt werden können? Zweitens muss Hasskriminalität auch schon im Vorfeld bekämpft werden. Schließlich bestimmt nun mal das Denken das Handeln.
Ich weiß, es gibt im Saarland viele lobenswerte Aktivitäten und Initiativen, die über Rechtsextremismus aufklären. Aber: Im Jahr 2012 wurden 100.000 Euro im Haushalt zur Bekämpfung des Rechtsextremismus eingestellt, ab 2015 leider nicht mehr. Ich möchte nur noch einmal daran erinnern. Wir sind der Meinung, dass die Mittel dafür sicherlich nötig sind, um präventiv Hasskommentare und Rechtsextremismus zu bekämpfen. - Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit.
Vielen Dank, Frau Abgeordnete. - Das Wort für die SPD-Fraktion hat nun der Abgeordnete Günter Waluga.
Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! Der Antrag der PIRATEN-Fraktion - das haben bis jetzt alle Redner festgestellt, ich auch - betrifft zwei Themenfelder: die Online-Streifen, die Online-Wachen. Vom Grundsatz her möchte ich vorausschicken, dass eigentlich alles in die gleiche Richtung geht, es gibt nur Zeitunterschiede beziehungsweise Differenzen bei der Umsetzung.
In Ihrem Antrag auf Seite 1 ist die Rede von Hassbotschaften in beliebten sozialen Netzwerken wie Facebook und Twitter, Zusammenarbeit mit den Netzwerkbetreibern, Beiträge, Kommentare schnel
ler löschen, Melden von Beiträgen, Blockieren von Teilnehmern, konsequente Verfolgung. Das alles steht im PIRATEN-Antrag. Das sind alles allgemeine Ausführungen zum Thema Internet und soziale Netzwerke, die bekannt sind, die durch die Presse gingen und auch ernst genommen werden, und zwar von allen hier anwesenden Fraktionen. Das kann ich hier so festhalten.
Einer der ersten, die diese Themen nicht nur aufgegriffen, sondern auch angepackt haben, war und ist unser Bundesjustizminister Heiko Maas. Die Entwicklung der Technik. Die Entwicklung des Internets seit Beginn des 21. Jahrhunderts hat enorme Veränderungen mit sich gebracht. Die Bedeutung des Internets lässt sich im Bereich der Meinungsbildung, im Bereich der politischen Willensbildung anhand von Zahlen eindrucksvoll belegen. In Deutschland gibt es knapp 12 Millionen Abonnements für Tageszeitungen, aber es gibt 28 Millionen Facebook-Nutzer. Von Deutschlands Teenagern sind drei Viertel täglich im Internet unterwegs. Eine Tageszeitung dagegen lesen nur noch 22 Prozent. Das muss einem schon zu denken geben. Wir erleben einen kräftigen Medienwandel. Das Internet, die sozialen Netzwerke prägen die Debattenkultur und das gesellschaftliche Klima in unserem Land macht nicht vor Grenzen halt. Es werden Hass und Hetze verbreitet. Nachrichtenseiten wie Spiegel Online mussten ihre Foren schließen, weil Diskussionen aus dem Ruder liefen.
Deshalb möchte ich in diesem Zusammenhang einige grundsätzliche Punkte erwähnen. Es geht erstens beim Internet, bei den sozialen Netzwerken nicht nur um Technik, es geht um Menschen. Es sind nicht die Netzwerke, die böse sind, es sind die Menschen, die diese Hetze ins Netz stellen, die Hass verbreiten. Vom Wort zur Tat ist es oft nur ein kleiner Schritt. Es gibt einen Zusammenhang zwischen verbaler Hetze und tatsächlicher Gewalt. Beispiel: Vor wenigen Wochen hat die Polizei in Berlin neun Wohnungen von Verdächtigen durchsucht, die Hasshetze gegen Flüchtlinge, Juden und Muslime im Internet verbreitet hatten. Eigentlich wollten die Ermittler PCs und Laptops beschlagnahmen. Das haben sie auch. Aber sie haben zugleich zwei Schusswaffen, drei verbotene Messer und einen Elektroschocker gefunden.
Wir brauchen auch Widerspruch und Zivilcourage im Netz. Es kann nicht nur dem Staat und den Behörden überlassen bleiben, Fanatikern zu widersprechen. Auch die Gesellschaft sollte Gegenpositionen aufzeigen und Zweifler zum Nachdenken bringen.
Das Internet ist kein rechtsfreier Raum, die Ermittlungsbehörden müssen auch bei Straftaten im Netz schnell eingreifen. Die Meinungsfreiheit, die wir in Deutschland haben, ist ein sehr hohes Gut. Die Mei
nungsfreiheit hat aber auch ihre Grenzen, das steht so auch ausdrücklich im Grundgesetz. Die Meinungsfreiheit findet - Zitat aus Artikel 5 - „(…) ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre“. Beleidigungen, Volksverhetzung, öffentliche Aufforderung zu Straftaten, die Billigung oder Androhung von Straftaten, das alles ist strafbar, und zwar nicht nur, wenn die Worte, mit denen diese Taten begangen werden, auf Papier gedruckt sind, sondern auch, wenn sie im Netz gepostet werden.
Diesbezüglich wird mittlerweile von den Ermittlungsund Strafbehörden schnell gehandelt. Es gibt dafür Beispiele, über die auch die Presse berichtet hat. Zwei dieser Beispiele möchte ich hier anführen: In Passau hat ein 25-Jähriger auf Facebook ein „Willkommensgeschenk für Asylbewerber“ angeboten. Ich zitiere, mit Ihrer Erlaubnis, Herr Präsident: Ich hätte da ne Gasflasche und ne Handgranate rumliegen! - Er wurde wegen Volksverhetzung zu einer Geldstrafe in Höhe von 7.500 Euro verurteilt. Zweites Beispiel: Als im Herbst vergangenen Jahres das Foto des ertrunkenen Flüchtlingskindes Alan Kurdi die Welt erschüttert hat, postete ein Berliner: „Wir trauern nicht, sondern wir feiern es.“ Am nächsten Morgen standen die Polizei und die Staatsanwaltschaft vor der Wohnungstür des Hetzers und beschlagnahmten seinen Computer.
Diese und viele andere Fälle sind durch die Medien gegangen, und das war gut so. Das war ein wichtiges Signal, das jedem Hetzer deutlich macht: Was in der analogen Welt verboten ist, ist auch in der digitalen Welt nicht erlaubt. Dazu wird ermittelt werden, und das wird strafrechtliche Folgen haben!
Im Februar hat sich der Innenausschuss des Landtages ausführlich mit dem Konzept der Landeskriminalämter und des Bundeskriminalamts für ein koordiniertes Vorgehen gegen Hasskriminalität im Internet befasst. Darauf haben einige meiner Vorredner auch schon hingewiesen. Der Vertreter der Polizei hat uns einen Einblick in die Arbeit der Ermittlungsbehörden gegeben und ein Beispiel genannt: Es ging um die Abbildung eines Hakenkreuzes mit dem Schriftzug „Sieg Heil! Sieg Heil!“ auf einer Facebook-Präsenz. Gegen den Beschuldigten wurde ein Ermittlungsverfahren eingeleitet, die Staatsanwaltschaft hat einen Strafbefehl erlassen. Das ist ein weiteres Beispiel dafür, dass sich jeder sehr gut überlegen sollte, mit welchen Beiträgen man die sozialen Netzwerke füllt.
Die Vertreter des Landespolizeipräsidiums haben in dieser Sitzung auch ausführlich über die Zusammenarbeit der Länder mit dem BKA informiert. Eigene, unabhängige Recherchen im Internet, wie von Ihnen gefordert, führt das Landespolizeipräsidium im Saarland nicht durch. Sehr wohl aber verfolgt es das
Geschehen bei bestimmten Anlässen, etwa bei Demonstrationen oder Veranstaltungen. Es gab im Innenausschuss auch ausführliche Informationen über Fußballspiele und zur Frage, wie es zu „Rotspielen“ kommt. Auch darüber finden sich im Netz Informationen, wenn sich diese sogenannten Fans dort verabreden. Den Mitgliedern des Innenausschusses ist dieses Thema geläufig.
Die meisten Anzeigen kommen aber aus der Bevölkerung, das muss festgehalten werden. Die Bearbeitung dieser Anzeigen wird in der Arbeitsgruppe der Länder mit dem BKA besprochen. Es geht dabei um ein koordiniertes Vorgehen, damit doppelte Arbeit vermieden wird, zu der es kommen kann, wenn mehrere Anzeigenerstatter den gleichen Sachverhalt monieren, aber an verschiedenen Orten wohnen. Für diese Problematik suchen die Landeskriminalämter gemeinsam mit dem Bundeskriminalamt nach Lösungsmöglichkeiten, wobei die tagesaktuelle Einstellung von Anzeigen in ein einheitliches Meldesystem das Ziel ist. Kommt also bei uns eine solche Straftat zur Anzeige und wird diese ins Meldesystem eingestellt, kann das der Kollege in Hamburg im Fall einer dort erfolgten Anzeige erkennen und mit den Kollegen im Saarland in Verbindung treten. Doppelte oder unterschiedliche Bearbeitungen, die ebenfalls ein Problem sind, werden so vermieden. Anlassunabhängige Recherchen werden beim BKA durchgeführt, die resultierenden Informationen werden an die Landesdienststellen weitergeleitet.
Der Berichterstatter im Ausschuss hat des Weiteren darauf hingewiesen, dass bei uns solche Fälle zentral von der Staatsschutzabteilung bearbeitet werden. Dies sei, so wurde uns dargestellt, ein Vorteil gegenüber anderen Ländern, da man dort gleichzeitig an verschiedenen Stellen verschiedene Dinge, teilweise aber auch die gleichen Dinge bearbeite und es lange dauere, bis die Thematik an einer Stelle zusammengeführt werde. Die Kleinheit unseres Landes hat an dieser Stelle also auch ihren Vorteil. Ebenfalls herausgestellt wurde die gute Zusammenarbeit zwischen der Staatsschutzabteilung der Polizei und dem Verfassungsschutz.
Die Gemeinschaft der Leiter der Landeskriminalämter erarbeitet gemeinsam mit dem BKA Konzepte und Lösungsmöglichkeiten, um die Kriminalität im Netz zu bekämpfen. Wir werden das Angebot des Regierungsvertreters im Ausschuss annehmen und uns im Innenausschuss über die einschlägige Entwicklung berichten lassen. Davon können Sie ausgehen, das werden wir gemeinsam beantragen.
Wir sollten nun aber auch noch über die Verantwortung von Facebook, Google und Co. sprechen. Diese Unternehmen müssen erkennen, dass ihre Verantwortung nicht erst dann beginnt, wenn die Polizei oder der Staatsanwalt vor der Tür steht. Ihnen allen ist sicherlich bekannt, dass Heiko Maas diesbezüg
lich tätig wurde. Er konnte erreichen, dass die Internetanbieter zugesagt haben, künftig rechtswidrige Inhalte binnen 24 Stunden zu löschen. Die Verbreitung von Hass, Hetze und Antisemitismus darf für niemanden ein Geschäftsmodell sein. YouTube entfernt deshalb sehr konsequent einschlägige Filme aus dem Netz. Wenn das für YouTube möglich ist, muss das auch für andere Anbieter gelten.
Lassen Sie mich nun noch einige Worte zur OnlineWache sagen. Sie haben zutreffend darauf hingewiesen, dass elf Bundesländer schon die Möglichkeit bieten, im Internet bei sogenannten Online-Wachen Anzeigen zu erstatten. Um welche Anzeigen handelt es sich? Das ist sehr unterschiedlich und reicht je nach Land von qualifizierten Anzeigen bis zur heute auch schon erwähnten Möglichkeit, ein Formular auszufüllen, einem sehr niedrigschwelligen Angebot also. In einigen Ländern ist man hinsichtlich der anonymisierten Antragstellung auch schon wieder zurückgerudert, denn es kam zu Verleumdungen, Menschen sind ungerechtfertigt in Schwierigkeiten geraten. Es gibt Länder, die das anonymisierte Verfahren nicht mehr anbieten und derartige Anzeigen gar nicht mehr annehmen.
Was will ich damit zum Ausdruck bringen? Das Handling der Online-Anzeigen muss durchdacht und den Gegebenheiten angepasst werden. Es kann nicht einfach nur gesagt werden, dass wir das nun alles anbieten müssen. Wünschenswert wäre es, würde das in der Bundesrepublik überall in gleicher Form geschehen. Die Länder haben aber nun einmal recht unterschiedliche Erfahrungen gemacht, und es ist nicht immer eins zu eins umzusetzen, was wünschenswert wäre.
Was erwartet ein Anzeigender, der seine Anzeige übers Internet absetzt? Er geht doch wohl davon aus, dass seine Anzeige sofort bearbeitet wird und Maßnahmen ergriffen werden. Das würde bedeuten, über 24 Stunden eine Dienststelle vorhalten zu müssen.