Protocol of the Session on October 5, 2016

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Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich eröffne die 52. Landtagssitzung.

Wegen der gleichzeitig stattfindenden Kultusministerkonferenz wird uns Minister Ulrich Commerçon schon bald verlassen.

(Oh-Rufe aus den Oppositionsfraktionen.)

Mein Eindruck ist, das war kein ehrliches Bedauern.

(Heiterkeit.)

Herr Minister Stephan Toscani vertrat gestern die Ministerpräsidentin beim Empfang der Deutschen Botschaft anlässlich der Feierlichkeiten des Tags der Deutschen Einheit in Paris. Er kann daher erst

im Laufe des Tages an der Plenarsitzung teilnehmen.

Im Rahmen der Einführung von Gruppen in die Parlamentsarbeit sind heute Schülerinnen und Schüler der Fachhochschule für Verwaltung unter der Leitung von Herrn Frank Eisenbeis bei uns zu Gast. Seien Sie herzlich willkommen!

(Beifall des Hauses.)

Der Minister für Finanzen und Europa hat dem Landtag mit Schreiben vom 12. September 2016 gemäß § 37 der Landeshaushaltsordnung eine Zusammenstellung der über- und außerplanmäßigen Haushaltsausgaben im ersten Halbjahr 2016 übermittelt. Da der Landtag gemäß § 37 Abs. 4 der Haushaltsordnung von den überund außerplanmäßigen Haushaltsausgaben zu unterrichten ist, habe ich die Zusammenstellung den Mitgliedern des Hauses übersenden lassen.

Im Einvernehmen mit dem Erweiterten Präsidium habe ich den Landtag des Saarlandes zu seiner 52. Sitzung für heute, 09.00 Uhr, einberufen und die Ihnen vorliegende Tagesordnung festgesetzt.

Zur Fragestunde noch folgende Anmerkungen. In Absprache mit der Antragstellerin soll die von der DIE LINKE-Landtagsfraktion beantragte Fragestunde erst nach der Mittagspause durchgeführt werden, da Herr Finanzminister Toscani - wie erwähnt - am Vormittag dienstlich verhindert ist. Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Dann ist das so beschlossen und es wird so verfahren.

Zu Punkt 5 der Tagesordnung. Dem Antrag der Koalitionsfraktionen „Erfolgsgeschichte des Saarsports fortsetzen“ sind die Oppositionsfraktionen zwischenzeitlich beigetreten. Der Antrag liegt uns nunmehr als Drucksache 15/1960 - neu - vor.

Zu Punkt 6 der Tagesordnung, dem Antrag der PIRATEN-Landtagsfraktion „Bessere Wege in der Drogenpolitik beschreiten“, Drucksache 15/1958, hat die BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN-Landtagsfraktion mit der Drucksache 15/1968 den Antrag „Drogenpolitik liberaler gestalten - Aufklärungs- und Präventionsangebote verbessern“ eingebracht. Wer dafür ist, dass der Antrag Drucksache 15/1968 als Punkt 12 in die Tagesordnung aufgenommen wird, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich? - Dann stelle ich fest, dass der Antrag Drucksache 15/1968 als Punkt 12 in die Tagesordnung aufgenommen und gemeinsam mit Punkt 6 beraten wird.

Zu Punkt 7 der Tagesordnung. Dem Antrag der BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN-Landtagsfraktion „lnfrastrukturbericht vorlegen - Sanierungsstau im Land abbauen!“, Drucksache 15/1957, hat die DIE LINKELandtagsfraktion mit der Drucksache 15/1964 den Antrag „Maßnahmen gegen den Sanierungsstau im

Land - öffentliche Investitionen ermöglichen“ - eingebracht. Wer dafür ist, dass der Antrag Drucksache 15/1964 als Punkt 13 in die Tagesordnung aufgenommen wird, den bitte ich, eine Hand zu erheben. Wer ist dagegen? - Wer enthält sich? - Dann stelle ich fest, dass der Antrag Drucksache 15/1964 als Punkt 13 in die Tagesordnung aufgenommen und gemeinsam mit Punkt 7 beraten wird.

Zu Punkt 8 der Tagesordnung. Dem Antrag der BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN-Landtagsfraktion „Hohe Schutzstandards wahren - CETA stoppen!“, Drucksache 15/1956, hat die DIE LINKE-Landtagsfraktion mit der Drucksache 15/1965 den Antrag „Freihandelsabkommen CETA und TTIP sowie Dienstleistungsabkommen TISA stoppen - Sozial-, Umwelt-, Verbraucherschutz- und demokratische Standards bewahren“ eingebracht. Wer dafür ist, dass der Antrag Drucksache 15/1965 als Punkt 14 in die Tagesordnung aufgenommen wird, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich? - Dann stelle ich fest, dass der Antrag Drucksache 15/1965 als Punkt 14 in die Tagesordnung aufgenommen und gemeinsam mit Punkt 8 beraten wird.

Zu den Punkten 9 und 15 der Tagesordnung. Dem Antrag der Koalitionsfraktionen „Nachhaltigen Umgang mit Lebensmitteln fördern“, Drucksache 15/ 1962, hat die PIRATEN-Landtagsfraktion mit der Drucksache 15/1966 den Antrag „Bewusstsein für Lebensmittel stärken - regionale Produkte fördern“ eingebracht. Wer dafür ist, dass der Antrag Drucksache 15/1966 als Punkt 15 in die Tagesordnung aufgenommen wird, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich? - Dann stelle ich fest, dass der Antrag Drucksache 15/1966 als Punkt 15 in die Tagesordnung aufgenommen und gemeinsam mit Punkt 9 beraten wird.

Wir kommen nun zu Punkt 1 der Tagesordnung.

Erste Lesung des von der Regierung eingebrachten Gesetzes zur Änderung der Landesbauordnung und anderer Rechtsvorschriften (Drucksache 15/1954)

Zur Begründung erteile ich Herrn Minister Klaus Bouillon das Wort.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Bei diesem Gesetzentwurf geht es im Wesentlichen um die Qualität von Bauprodukten. In Europa werden Bauprodukte mit einer CE-Kennzeichnung versehen. Deutschland hat wie so oft erhöhte Anforderungen an die Qualität dieser Bauprodukte gestellt und für bestimmte Bauprodukte zusätzliche Prüfungen und Zulassungsverfahren vorgeschrieben. So müssen Produkte, die das CE-Zeichen tragen, auch noch mit

(Präsident Meiser)

dem deutschen Ü-Zeichen versehen werden, was dies auch immer bedeutet.

(Lachen.)

Dagegen hat die EU-Kommission vor dem Europäischen Gerichtshof erfolgreich geklagt. Das Urteil vom 16.10.2014 betrifft zwar ausdrücklich nur bestimmte Bauprodukte, ist aber verallgemeinerungsfähig. Nach diesem Urteil darf der freie Warenverkehr nicht durch zusätzliche Hürden erschwert werden, insbesondere dürfen Mitgliedstaaten für Produkte, die ein CE-Kennzeichen tragen, keine weiteren Zulassungsprozesse oder nationale Kennzeichen wie das deutsche Ü-Zeichen vorschreiben.

Für die Umsetzung des Urteils ist eine Frist bis zum 15. Oktober gesetzt. Die Bauministerkonferenz hat diese Musterbauordnung beschlossen. Ich bitte um die Zustimmung zu dem Gesetzentwurf der Landesregierung und die Überweisung in den zuständigen Ausschuss. Ich gehe davon aus, jeder hat alles verstanden. - Danke.

(Beifall von den Regierungsfraktionen. - Heiter- keit. - Sprechen.)

Ich eröffne die Aussprache. - Wortmeldungen sind nicht eingegangen. Ich schließe die Aussprache.

Es wird vorgeschlagen, den Gesetzentwurf an den Ausschuss für Inneres und Sport zu überweisen. Wir kommen zur Abstimmung. Wer für die Annahme der Drucksache 15/1954 unter gleichzeitiger Überweisung an den Ausschuss für Inneres und Sport ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Danke. - Gegenprobe. - Enthaltungen? - Dann stelle ich fest, dass der Gesetzentwurf Drucksache 15/1954 in Erster Lesung einstimmig angenommen ist. Zugestimmt haben die Fraktionen von CDU, SPD, DIE LINKE und PIRATEN, enthalten hat sich die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

Dann kommen wir zu Punkt 2 der Tagesordnung:

Erste Lesung des von der Regierung eingebrachten Gesetzes zur Schaffung von Bündnissen für Investition und Dienstleistung

(Drucksache 15/1955)

Zur Begründung erteile ich Frau Ministerin Anke Rehlinger das Wort.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! In den letzten Jahren sind Innenstädte, Stadtteile und Gemeindezentren zunehmend von Erneuerungsbedarf, Leerstand und sinkender Bereitschaft zum Wohnen betroffen, was sich wiederum negativ auf die Standortqualität und die Attraktivität

innerörtlicher Geschäfts- und Wohnlagen auswirkt. Auch wenn die sich aus dieser Problematik ergebenden Anforderungen primär lokale Aufgaben sind, ist es so, dass viele Kommunen insbesondere angesichts ihrer Haushaltssituation diese Herausforderung nicht in dem Umfang angehen können, wie es sich die Betroffenen vor Ort von ihnen wünschen.

Diesem Umstand Rechnung tragend haben seit 2005 insgesamt zehn Bundesländer Rechtsinstitute nach dem Vorbild der nordamerikanischen „Business Improvement Districts“ (BID) geschaffen. Im Saarland wurde am 26.09.2007 ebenfalls ein BIDGesetz verabschiedet, das Gesetz für Bündnisse für Investition und Dienstleistung. Dieses Gesetz war zunächst bis zum Jahr 2015 befristet. Wir haben es dann grundsätzlich entfristet. Saarländische BIDs entstehen auf Initiative der privaten Grundeigentümer vor Ort mit dem Ziel der Umfeldverbesserung. Die abschließende Entscheidung, ob ein solches BID eingerichtet wird, obliegt der Gemeinde. Die Gründung wird durch öffentlich-rechtlichen Vertrag vollzogen. Die Laufzeit beträgt zunächst einmal fünf Jahre, es sei denn, die Betroffenen sprechen sich für eine Verlängerung aus.

Man kann feststellen, dass im Saarland jetzt nicht in größerem Umfang von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht wurde. Zumindest aber wurde in der Landeshauptstadt Saarbrücken im Stadtteil Burbach ein solches BID auf den Weg gebracht. Weitere Bündnisse waren beziehungsweise sind in Planung, wurden jedoch nicht realisiert. Trotz der geringen Inanspruchnahme des BID-Gesetzes haben sich die IHK Saarland und die Landeshauptstadt Saarbrücken für eine Fortführung und eine Novellierung des Gesetzes ausgesprochen, da alleine der Umstand, dass es ein solches Gesetz gibt, in zahlreichen Kommunen wertvolle Impulse gegeben und fruchtbare Diskussionen über mögliche Wege zur Revitalisierung der Innenstädte angeregt habe.

Dieser Argumentation hat sich die Landesregierung angeschlossen. Wir konnten allerdings nicht ohne Weiteres einfach durch Entfristung dieses Gesetz unverändert fortbestehen lassen, sondern es musste im Wesentlichen aus drei Gründen inhaltlich überarbeitet werden. Der erste Grund ist eine klarstellende Formulierung im Gesetz aufgrund zwischenzeitlich erfolgter Rechtsprechung zur Stimmberechtigung von Wohnungseigentümergemeinschaften, zweitens die Beseitigung weiterer Problembereiche, die sich aus der Anwendungspraxis ergeben haben wie die Behandlung von Wohneigentum oder die Ausgestaltung des Antragsverfahrens, drittens die Herstellung der Vereinbarkeit des Gesetzes mit der Dienstleistungs- und Niederlassungsfreiheit der EU.

Alle diese Regelungsnotwendigkeiten wurden in mehreren Expertenrunden mit den Wirtschaftskammern, mit der kommunalen Seite und den Verbän

(Minister Bouillon)

den der Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümer sowie mit Vertretern von Einzelhandel und Dienstleistung im Saarland besprochen. Die inhaltlichen und redaktionellen Änderungen waren am Ende allerdings so zahlreich, dass wir entschieden haben, das Gesetz in Form eines Ablösungsgesetzes vorzulegen, damit ein entsprechendes Gesetz auch nachvollziehbar und lesbar ist und der gesamte Wortlaut dieses Gesetzes infolgedessen auch neu beschlossen wird.

Das saarländische BID-Gesetz sieht bisher eine Befreiungsmöglichkeit für Wohneigentum von der Abgabenpflicht auf Antrag vor. In der Praxis hat sich diese Regelung eher als untauglich erweisen, weil der Aufgabenträger ein Maßnahmen- und Finanzierungskonzept zu erstellen hat. Dieses wird öffentlich ausgelegt, dem kann wiederum der Eigentümer widersprechen. Erst nachdem dann wieder die Anzahl derer ermittelt ist, die widersprochen haben, kann man überprüfen, ob die Finanzierung auch mit der geringeren Anzahl der Eigentümer tragfähig ist. Sollte dies nicht der Fall sein, muss wieder ein neues Finanzierungskonzept ausgelegt werden. Dem kann ebenfalls widersprochen und anschließend wiederum überprüft werden, ob die finanzielle Tragfähigkeit gegeben ist. Dies kann alles in eine Endlosschleife münden und dazu führen, dass es an dieser Stelle nie tatsächlich zur Gründung eines BID kommt. Das war letztlich auch die Begründung dafür, dass hier eine entsprechende gesetzliche Änderung vorgenommen wurde.

Eine weitere Änderung hat sich ergeben bezüglich der künftigen Berechnung der Quoren und der Behandlung von Wohnungs-, Mit- und Teileigentum. Diese Regelungen sind nunmehr klarer und eindeutiger und tragen mit dazu bei, dass die Legitimationsbasis bei der entsprechenden Gründung erhöht wird und eine stärkere Verankerung vor Ort stattfinden kann.

Schließlich wurde auch die Möglichkeit der freiwilligen Mitgliedschaft gestrichen. Somit wird jetzt vielmehr auch auf die Abgabenpflicht statt auf eine Mitgliedschaft abgestellt. Auch dies dient dazu, dass die Regelungen im Folgenden klarer ausgestaltet werden können. Europarechtskonforme Formulierungen der Definition des Aufgabenträgers waren schließlich eine letzte Motivation, den Gesetzestext zu überarbeiten. Künftig kann jede natürliche oder juristische Person Aufgabenträger eines BIDs sein, unabhängig davon, wo sie ihren Wohnsitz hat.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, damit sind die Hindernisse des alten Gesetzes beseitigt und mehr Spielräume geschaffen für BIDs, um positive Entwicklungen in Stadt- und Ortszentren anzustoßen. Daher bitte ich Sie, diesem Gesetzentwurf in Erster Lesung zuzustimmen.

(Beifall bei den Regierungsfraktionen.)

Ich eröffne die Aussprache. - Wortmeldungen sind nicht eingegangen. Ich schließe die Aussprache.

Es wird vorgeschlagen, den Gesetzentwurf an den Ausschuss für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr zu überweisen. Wir kommen zur Abstimmung. Wer für die Annahme des Gesetzentwurfes Drucksache 15/1955 unter gleichzeitiger Überweisung an den Ausschuss für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? Ich stelle fest, dass der Gesetzentwurf Drucksache 15/1955 in Erster Lesung einstimmig angenommen und an den zuständigen Ausschuss überwiesen ist.

Ich darf an dieser Stelle ganz herzlich begrüßen den Landesvorsitzenden des VDK, Herrn Werner Hillen, und an die heutige Aktion erinnern.