Protocol of the Session on November 30, 2016

Login to download PDF

Liebe Kolleginnen und Kollegen, meine sehr geehrten Damen und Herren, ich eröffne die 55. Landtagssitzung. Wie Sie sehen, war der Nikolaus schon da. Es bleibt unter der Wertgrenze, Sie können das gerne heute verbrauchen.

(Heiterkeit.)

Herr Finanzminister Stephan Toscani wird im Laufe des Vormittags zur Finanzministerkonferenz nach Berlin aufbrechen müssen und ist dann für den weiteren Verlauf der Sitzung entschuldigt. Herr Innenminister Klaus Bouillon ist ebenfalls für die heutige Sitzung entschuldigt. Er leitet die Innenministerkonferenz hier in Saarbrücken.

Im Einvernehmen mit dem Erweiterten Präsidium habe ich den Landtag des Saarlandes zu seiner 55. Sitzung für heute, 09.00 Uhr, einberufen und die Ihnen vorliegende Tagesordnung festgesetzt.

Zu Punkt 1 der Tagesordnung, der Nachwahl zum Verfassungsgerichtshof des Saarlandes, wurde der Wahlvorschlag des Landtagspräsidiums als Drucksache 15/2029 nachgereicht. Krankheitsbedingt kann die Wahl von Frau Kerstin Hermann als Mitglied des Verfassungsgerichtshofes heute nicht

durchgeführt werden. Der Wahlvorschlag wurde entsprechend geändert und als Drucksache 15/2029 neu - ausgegeben.

Zu Punkt 3 der Tagesordnung, der Wahl der Mitglieder und Ersatzmitglieder der Bundesversammlung, haben die Koalitionsfaktionen und die DIE LINKELandtagsfraktion zwischenzeitlich ihren Wahlvorschlag als Drucksache 15/2035 eingebracht.

Zu Punkt 14 der Tagesordnung, dem Antrag der DIE LINKE-Landtagsfraktion „Mehr Demokratie in saarländischen Kommunen - Hürden für Einwohnerantrag, Bürgerbegehren und Bürgerentscheide senken“, Drucksache 15/2021, hat die BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN-Landtagsfraktion mit der Drucksache 15/2033 den Antrag „Direkte Demokratie stärken mehr Bürgerbeteiligung in Land und Kommunen ermöglichen“ eingebracht. Wer dafür ist, dass der Antrag Drucksache 15/2033 als Punkt 18 in die Tagesordnung aufgenommen wird, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Dann stelle ich fest, dass der Punkt aufgenommen ist und gemeinsam mit Punkt 14 beraten wird.

Zu Punkt 16 der Tagesordnung, dem Antrag der DIE LINKE-Landtagsfraktion „Bau-Verwaltung besser organisieren - Bau-Konferenz einrichten“, Drucksache 15/2022, hat die BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN-Landtagsfraktion mit der Drucksache 15/2034 den Antrag betreffend „Planung und Abwicklung von Bau- und Infrastrukturmaßnahmen aus einer Hand sicherstellen!“ eingebracht. Wer dafür ist, dass der Antrag Drucksache 15/2034 als Punkt 19 in die Tagesordnung aufgenommen wird, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Gegenprobe. - Enthaltungen? - Dann ist der Punkt einstimmig aufgenommen und wird gemeinsam mit Punkt 16 beraten.

Zu Punkt 17 der Tagesordnung:

Beschlussfassung über den von der CDULandtagsfraktion, der SPD-Landtagsfraktion, der DIE LINKE-Landtagsfraktion, der PIRATEN-Landtagsfraktion und der BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN-Landtagsfraktion eingebrachten Antrag betreffend: Landesseniorenbeirat

(Drucksache 15/2016)

Die Landtagsfraktionen sind darin übereingekommen, dass dieser Tagesordnungspunkt - den Landesseniorenbeirat betreffend - von der Sitzung abgesetzt und in der nächsten Plenarsitzung im Januar behandelt werden soll.

Wir kommen zu Punkt 1 der Tagesordnung:

Nachwahl eines Mitglieds und eines stellvertretenden Mitglieds des Verfassungsgerichts

hofes des Saarlandes (Wahlvorschlag des Landtagspräsidiums Drucksache 15/2029 - neu)

Die sechsjährige Amtszeit des stellvertretenden Mitglieds des Verfassungsgerichtshofes, Herrn Thomas Kühn-Sehn, wird am 07. Dezember 2016 auslaufen. Nach Artikel 96 Abs. 1 der Verfassung des Saarlandes in Verbindung mit § 3 Abs. 1 des Gesetzes über den Verfassungsgerichtshof werden die Mitglieder und ihre Stellvertreter in geheimer Wahl ohne Aussprache mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der Mitglieder des Landtages gewählt.

Die SPD-Landtagsfraktion hat Herrn Vorsitzenden Richter am Verwaltungsgericht des Saarlandes Christoph Schmit als Stellvertreter des ordentlichen Mitglieds und Präsidenten des Verfassungsgerichtshofes Professor Roland Rixecker benannt. Das Landtagspräsidium hat in seiner Sitzung am 24. November 2016 beschlossen, Ihnen diese Benennung als Wahlvorschlag zu unterbreiten, der Ihnen nunmehr als Drucksache 15/2029 - neu - vorliegt.

Ich darf zur Wahl noch auf Folgendes hinweisen. Ich bitte Sie, sich nach dem Namensaufruf in Raum 30 zu begeben, wo Ihnen ein Wahlzettel mit Umschlag ausgehändigt wird. Der Wahlzettel ist in den Wahlkabinen auszufüllen und in dem Umschlag in die Urne einzuwerfen. Gültig sind nur die Wahlzettel, auf denen die Stimmabgabe im Kreis eindeutig gekennzeichnet ist.

Ich darf nun die Schriftführer bitten, die Namen der Abgeordneten aufzurufen.

(Die Schriftführer rufen die Namen der Abgeord- neten auf.)

Ich darf fragen, ob ein Mitglied des Hauses nicht aufgerufen wurde. - Ich stelle fest, das ist nicht der Fall. Ich schließe die Stimmabgabe und bitte die Schriftführer, mit der Auszählung der Stimmen zu beginnen.

(Die Schriftführer zählen die Stimmen aus.)

Ich darf das Ergebnis bekannt geben: 49 abgegebene Stimmen, davon 41 Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmen und 6 Enthaltungen. Damit ist Herr Schmit als stellvertretendes Mitglied des Verfassungsgerichtshofes des Saarlandes mit dem erforderlichen Quorum von zwei Dritteln der Mitglieder des Landtages gewählt.

Herr Schmit, da Sie sich vor Ihrer Wahl schriftlich bereit erklärt haben, sich als stellvertretendes Mitglied des Verfassungsgerichtshofes zur Verfügung zu stellen, gehe ich davon aus, dass Sie die Wahl annehmen. Ich darf Ihnen zu Ihrer Wahl die Glückwünsche des Hauses aussprechen.

(Beifall des Hauses.)

Wir kommen zu Punkt 2 der Tagesordnung:

(Präsident Meiser)

Vereidigung des Mitglieds und des stellvertretenden Mitglieds des Verfassungsgerichtshofs des Saarlandes

Gemäß § 4 Abs. 1 Satz 2 des Gesetzes über den Verfassungsgerichtshof leisten die Mitglieder und Stellvertreter vor Amtsantritt vor dem Landtag den Eid. Wir kommen zur Vereidigung. Herr Schmit, ich darf Sie bitten, zu mir heraufzukommen. Ich bitte die Mitglieder des Hauses und die Zuhörer, sich von ihren Plätzen zu erheben.

(Die Anwesenden erheben sich von den Plätzen.)

Ich darf Ihnen zunächst die Eidesformel vorsprechen. Ich schwöre, mein Amt unparteiisch, getreu der Verfassung und den Gesetzen zum Wohle des Volkes zu führen, so wahr mir Gott helfe. - Es ist Ihnen freigestellt, den Eid mit oder ohne religiöse Beteuerung zu leisten. Ich bitte Sie, die rechte Hand zu erheben und die Eidesformel zu wiederholen.

Herr Schmit: Ich schwöre, mein Amt unparteiisch, getreu der Verfassung und den Gesetzen zum Wohle des Volkes zu führen, so wahr mir Gott helfe.

Ich danke Ihnen. Herzlichen Glückwunsch.

Herr Schmit: Danke schön.

(Die Anwesenden nehmen wieder Platz.)

Wir kommen zu Punkt 3 der Tagesordnung:

Beschlussfassung über den von der CDULandtagsfraktion, der SPD-Landtagsfraktion und der DIE LINKE-Landtagsfraktion eingebrachten Wahlvorschlag der Mitglieder und Ersatzmitglieder der 16. Bundesversammlung (Drucksache 15/2035)

Nach § 4 des Gesetzes über die Wahl des Bundespräsidenten wählt der Landtag die auf das Saarland entfallenden Mitglieder der Bundesversammlung. Wer für die Wahl der Mitglieder und Ersatzmitglieder gemäß der uns vorliegenden Drucksache ist, den bitte ich, eine Hand zu erheben. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich? - Ich stelle fest, dass die Mitglieder und Ersatzmitglieder einstimmig gewählt sind.

Ich werde die Gewählten auffordern, schriftlich zu erklären, ob sie die Wahl annehmen.

Wir kommen zu Punkt 4 der Tagesordnung:

Zweite Lesung des Gesetzes zur Neuregelung des Saarländischen Hochschulrechts (Druck- sache 15/1835) (Abänderungsanträge: Druck- sachen 15/2015, 15/2026 und 15/2032)

Zur Berichterstattung über die Beratungen des Gesetzentwurfes im Ausschuss erteile ich dem Ausschussvorsitzenden, Herrn Abgeordneten Sebastian Thul, das Wort.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Gesetzentwurf der CDU-Landtagsfraktion und der SPDLandtagsfraktion zur Neuregelung des saarländischen Hochschulrechts Drucksache 15/1835 wurde vom Plenum in seiner 49. Sitzung am 15.06.2016 in Erster Lesung bei Zustimmung der einbringenden Fraktionen und der PIRATEN-Landtagsfraktion und bei Enthaltung der DIE LINKE-Landtagsfraktion und der BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN-Landtagsfraktion einstimmig angenommen und zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Wissenschaft, Forschung und Technologie überwiesen.

Mit dem am 18.03.2015 durch den Landtag verabschiedeten Landeshochschulentwicklungsplan für die Jahre 2015 bis 2020 wurde eine Zusammenführung von gesetzlichen Hochschulregelungen beschlossen. Das Saarländische Hochschulgesetz tritt nunmehr an die Stelle des bestehenden Universitätsgesetzes und des Fachhochschulgesetzes; Musik- und Kunsthochschulgesetz gelten fort. Basierend auf den Empfehlungen zur Weiterentwicklung des Hochschulsystems des Saarlandes vom Dezember 2013 durch den Wissenschaftsrat sollen insbesondere die für die HTW geltenden Organisationsstrukturen modernisiert, eine neue Rechtsgrundlage für die Errichtung von Kooperationsplattformen geschaffen und die Rahmenbedingungen für kooperative Promotionen verbessert werden. Die Kompetenzverteilung auf zentraler wie dezentraler Hochschulebene wird auf der Grundlage der neueren Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur Vereinbarkeit von Organisationsnormen zur Hochschulselbstverwaltung mit Art. 5 Abs. 3 Satz 1 des Grundgesetzes nachjustiert.

Das neue Modell zur Kompetenzverteilung folgt dem Leitgedanken, strukturelle Gefährdungen der Wissenschaftsfreiheit zu vermeiden und gleichzeitig die dynamische Steuerungsund Handlungsfähigkeit der saarländischen Hochschulen zu sichern. Hinsichtlich weiterer Schwerpunkte des Gesetzesentwurfs verweise ich auf die sehr detaillierte Einbringungsrede des Kollegen Thomas Schmitt in Erster Lesung.

Der Gesetzentwurf wurde vom Ausschuss gelesen und es wurde eine sehr umfangreiche Anhörung durchgeführt, an der unter anderem beteiligt wurden:

(Präsident Meiser)

Präsidium, Senat und Universitätsrat der Universität des Saarlandes, der Rektor der HTW einschließlich des wissenschaftlichen Beirats sowie des Senats, die Frauenbeauftragten, die Studierendenvertretungen, die Personalräte, die Berufsakademien, die Forschungseinrichtungen und Technologietransferstellen, die Kammern sowie die Gewerkschaften und Berufsverbände. Diskutiert wurden auch Einzelaspekte wie die Fragen nach einer gesetzlichen Verankerung tierversuchsfreier Forschung sowie der Transparenz im Bereich der Drittmittelforschung. Die zahlreichen Stellungnahmen, die dem Ausschuss vorgelegt wurden, spiegelten die jeweiligen Interessenlagen wider und enthielten entsprechende punktuelle Abänderungsvorschläge.

Auf einen Aspekt, der in der Anhörung vorgetragen wurde, möchte ich gesondert hinweisen. Es geht um die Regelung, welche Rechte die alten, noch bestehenden Gremien haben. Hier möchte ich klarstellen, dass die Kompetenzen der Gremien, auch wenn sie noch nach dem alten Recht gebildet wurden, jetzt nach dem neuen Gesetz gelten. Das heißt insbesondere, dass der wissenschaftliche Beirat künftig die Rechte eines Hochschulrates hat.