Protokoll der Sitzung vom 16.05.2018

gen und in Zusammenarbeit mit den Eltern der Schülerinnen und Schüler beschlossen hat, eine Fahrt zu machen, wieso glaubt dann das Kultusministerium bestimmen zu müssen, wie lange die Fahrt dauert, wohin sie führen soll und was vor Ort gemacht werden soll?

Wenn zudem vom Ausland die Rede ist, macht es, auch wenn man bei Gesetzen anderer Länder abgeschrieben hat, einen Unterschied, ob man nun in Hessen wohnt oder im Saarland. Von diesem Hause aus gerechnet fährt man fünf Kilometer und ist im Ausland. Die Grenzen sind ja geöffnet, und von hier aus kann ich das Ausland leicht mit einer Fußwanderung erreichen. Auch Luxemburg ist nicht weit entfernt.

Es stellt sich also die Frage, wieso sich das Kultusministerium anmaßt, durch einen Erlass den Schulen diese Dinge vorzuschreiben. Wir wollen doch die Kinder zu mündigen Bürgern erziehen. Wie kann denn das gehen, wenn sogar ihre Lehrer und Schulleitungen in Kleinigkeiten ständig gegängelt werden?

Ich denke, diesen Erlass brauchen wir nicht. Man könnte das Geld, das an die Schulen nach Antrag mit sehr viel Aufwand an Zeit und Kraft verteilt wird, den Schulen auch so geben und sie dann selbst bestimmen lassen, was sie mit dem Geld machen. Und die Personen, die sich mit den Anträgen beschäftigen müssen, die könnte man einsparen und dieses Geld noch dazulegen. Also ich würde sagen, diesen Erlass sollte man uns erlassen. Was mich persönlich betrifft, ich habe meinen Rundordner mitgebracht, und da werfe ich den Erlass hinein. - Herzlichen Dank.

(Er hält einen runden Papierkorb hoch und wirft einen Ausdruck des Erlasses hinein. - Beifall von der AfD. - Abg. Berg (SPD) : Da gehört noch mehr von Ihnen hinein. - Zuruf von der CDU-Fraktion: Da gehört Ihr Antrag hinein.)

Ich eröffne die Aussprache. - Das Wort hat für die CDU-Landtagsfraktion Herr Abgeordneter Alexander Zeyer.

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir leben, denke ich, alle sehr gerne in unserem Bundesland, und das Saarland hat auch sehr viele schöne Ecken, um zum Beispiel auf Erkundungstour zu gehen, um einen Zoo zu besuchen, sich in Museen zu informieren oder auch viele kulturelle Highlights anzusehen. Es gibt viele außerschulische Lernorte.

Der Klassenfahrtenerlass des Ministeriums für Bildung und Kultur fasst die grundsätzlichen Regeln für

Fahrten an außerschulische Lernorte zusammen. Dabei haben die Schulen mit ihrer Schulkonferenz die Möglichkeit, ein individuelles Fahrtenkonzept zu erstellen, welches auf die Situation der Schule abgestimmt ist. Dies bietet eine breite Mitbestimmung für Schüler, Eltern und Lehrer.

Meine Herren von der AfD, was würde denn heute passieren, wenn wir Ihrem Antrag zustimmen würden und die saarländische Landesregierung den Erlass zurücknehmen würde? Haben Sie sich das einmal gefragt? Ich kann es Ihnen sagen: Von heute auf morgen dürften keinerlei Fahrten mehr stattfinden, denn der Erlass schafft überhaupt erst die Rechtsgrundlage für die Zulässigkeit der Unterrichtsgänge, Schulwanderungen und Schulfahrten. Er gibt den Schulen Rechtssicherheit, unter welchen Voraussetzungen und in welchem Rahmen ein Lernen an einem anderen Ort, also außerhalb der Schule, stattfinden darf.

Statt eines aussagekräftigen Antrages vielleicht zur Abwechslung mal mit einer Begründung fordern Sie heute wieder nur die ersatzlose Streichung dieses Erlasses. Sie haben keinerlei Vorschläge, wie ein solcher Erlass in Zukunft aussehen könnte. Wir können Ihren Antrag hier heute getrost in Ihren Mülleimer werfen. Damit hätten wir mehr erreicht als das, was Sie gerade eben hier vorgetragen haben!

(Beifall von den Regierungsfraktionen.)

Ohne den Erlass, der auch das Genehmigungsverfahren regelt, wären all die aufgezählten Veranstaltungen rechtlich nicht möglich. Ohne Genehmigung dürften keine Fahrten stattfinden. Wenn doch, bestünde weder ein Dienstunfallschutz noch sonstiger Versicherungsschutz auch für die Schüler, und zudem hätten die Lehrerinnen und Lehrer keinerlei Anspruch auf Reisekostenerstattung. Damit erweisen Sie den Schülerinnen und Schülern sowie den Lehrkräften hier im Saarland wirklich einen Bärendienst!

Unterrichtsgänge, Schulwanderungen und Schulfahrten sind unglaublich wichtig für unsere Schulen. Dabei geht es nicht um einen Erholungsurlaub, sondern darum, das aktuelle Unterrichtsgeschehen anschaulich zu gestalten insbesondere unter naturkundlichen, geografischen, historischen, kulturellen, wirtschaftlichen und alltagsrelevanten Aspekten. So sieht der Erlass zum Beispiel für die Klassenstufen 3 bis 6 vor, nur Schulfahrten innerhalb des Saarlandes sowie dem grenznahen Bereich von RheinlandPfalz, Frankreich und Luxemburg zu unternehmen. Wie ich bereits sagte, haben wir in unserer Region ja auch sehr viel zu bieten und somit bieten sich auch für diese Klassenstufen viele Möglichkeiten.

Aber auch wenn wir mit Abstand das schönste Bundesland der Welt sind, hat die Welt da draußen hinter unseren Landesgrenzen auch noch das ein oder andere zu bieten. Aus diesem Grund ist es richtig

(Abg. Dörr (AfD) )

und wichtig, auch mit der Schule, mit der Klasse, mit dem täglichen Umfeld etwas zu erleben, auch außerhalb der vier Wände des Schulzimmers. Diese Möglichkeit besteht zum Beispiel ab der 7. Klasse. Dazu können pro Schuljahr 120 Euro pro Schüler veranschlagt werden, um auch mehrtägige Fahrten zu unternehmen. Um auch längere Zeit wegfahren zu können, besteht die Möglichkeit, das Geld Schuljahr für Schuljahr anzusparen, um den Betrag zu erhöhen. Damit sind jetzt und in Zukunft auch längere Fahrten ins Ausland möglich.

Der Erlass regelt auch die Möglichkeit für Fahrten mit besonderem Anlass wie zum Beispiel der Teilnahme an Wettbewerben oder Fahrten des Schulchors oder von Schulsportmannschaften. Er gibt auch Raum für internationale Begegnungen mit der Teilnahme von Schülerinnen und Schülern verschiedener Klassen- und Jahrgangsstufen.

Wir stehen zum Grundgedanken des Bildungsministeriums, dass die Teilnahme an Klassenfahrten und Ausflügen nicht vom Geldbeutel der Eltern abhängen darf und Schüler eventuell zu Hause bleiben müssen, weil die Familien sich die Kosten nicht leisten können. Für die Familien der betroffenen Schülerinnen und Schüler stellt der Erlass einen transparenten und rechtssicheren Rahmen für die mit Schulfahrten und Wanderungen einhergehenden Kosten dar. Auch die Lehrkräfte profitieren von dieser Regelung, denn sie schafft die Voraussetzung dafür, dass ihnen für die in Verbindung mit Schulfahrten entstandenen Kosten ohne aufwendige Nachweispflicht eine pauschale Vergütung gezahlt wird.

Dennoch sind wir der Meinung, dass der Erlass zeitnah evaluiert werden sollte. Dabei freut es uns sehr, dass das Bildungsministerium bereits eine Arbeitsgruppe eingerichtet hat, um sich mit dem Fahrtenerlass nochmals zu befassen. Denn an verschiedenen Stellen gibt es Nachholbedarf wie zum Beispiel bei der Durchführung einer klassenstufenübergreifenden Skifreizeit. Dies nur als Beispiel, denn dies wurde von vielen verschiedenen Seiten kritisiert, da der Erlass dazu geführt hat, dass traditionelle Skifreizeiten der Schulen nicht mehr durchgeführt werden konnten. Es ist aber gerade aus pädagogischer Sicht wichtig, dass Schüler aus der Oberstufe gemeinsam mit jüngeren Schulkollegen verreisen; davon profitieren beide Gruppen. Hier brauchen wir in Zukunft mehr Flexibilität.

Aber auch im Grundschulbereich sollte man über die ein oder andere Änderung nachdenken. In Klassenstufe 1 und 2 dürfen keine Kosten für Fahrten anfallen, was zum Beispiel einen Besuch im Schulmuseum in Ottweiler oder im Zoo in Neunkirchen oder Saarbrücken erschwert oder gar unmöglich macht, insbesondere in den ländlichen Regionen unseres Landes. Des Weiteren kommt es immer wieder zu

Rückmeldungen, dass einige Schulen den Erlass anders handhaben als andere. Unser Ziel ist klar: Wir wollen Schulen, an denen alle die gleichen Chancen und Möglichkeiten haben. Schulfahrten sollen allen Schülerinnen und Schülern im Saarland offenstehen, und dafür steht der Klassenfahrtenerlass der Landesregierung. Aus diesem Grund, Herr Dörr, werden wir dem Antrag der AfD-Fraktion nicht zustimmen. - Herzlichen Dank.

(Beifall von den Regierungsfraktionen.)

Vielen Dank, Herr Abgeordneter. - Ich rufe auf für die DIE LINKE-Landtagsfraktion Frau Abgeordnete Barbara Spaniol.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Streichung von Erlassen im Schulbereich beschäftigt uns derzeit ja erheblich. Neulich ging es um den Glatteis-Erlass, mit Hitzefrei haben wir uns auch schon beschäftigt, obwohl Erlasse und Verordnungen ja eigentlich nicht ins Parlament gehören. Das ist Sache der Landesregierung, der Exekutive.

Trotzdem, eine Diskussion ist das Thema Klassenfahrten sicher wert. Da sage ich ganz klar, liebe Kolleginnen und Kollegen: Das Ziel, das der Bildungsminister mit der Neufassung des Erlasses damals verfolgt hat, begrüßen wir nach wie vor ausdrücklich, nämlich die Kosten von Klassenfahrten für die Familien zu begrenzen. Das ist ein hochsensibles Thema, denn die hohen Kosten treffen ja vor allem diejenigen mit dem schmalen Geldbeutel, die Eltern mit mehreren schulpflichtigen Kindern. Ich sagte es vorhin bereits, wir haben im Gespräch an der Schule letzte Woche erfahren, dass der überwiegende Teil der dortigen Schülerinnen und Schüler von den Kosten für Schulfahrten befreit ist, weil die Eltern einfach nicht genug Geld verdienen. Das muss man sich mal vorstellen!

Jetzt kommt aber eine ganz andere Problematik ins Spiel, die noch nicht angesprochen worden ist. Nur ein sehr geringer Teil der Eltern ist offenbar in der Lage, die nötigen Formulare für diese Freistellung von den Kosten richtig auszufüllen und fristgerecht aufs Amt zu bringen. Das ist Wahnsinn! Hier gibt es in Bezug auf den Behördengang erhebliche Probleme, auch eine Schamhürde, die sehr groß ist, es gibt viele Familien, die sich nicht als arm outen wollen. Das ist ein Riesenproblem bei dieser ganzen Geschichte.

Deswegen muss man genau schauen, wie argumentiert wird. Für einen ganz normalen Haushalt sind zusätzliche Kosten für Schulfahrten von 300 Euro und mehr pro Kind eben schon ein Riesenproblem! Insofern greift diese Regelung an der richtigen Stel

(Abg. Zeyer (CDU) )

le. Auch wenn der Bund aus dem Bildungspaket die Kosten für Hartz-IV-Empfänger übernimmt, bekommt noch längst nicht jeder, der ein Anrecht darauf hätte, diese Unterstützung. Es gibt eben auch die große Grauzone der Ärmeren darüber, auch das ist immer wieder ein Thema. Das ist sehr problematisch, das muss sehr sensibel gehandelt werden. Es gibt viele Lösungen an den Schulen selbst. Wir Eltern tun uns an den Schulen zusammen, um alle Kinder auf die Fahrten mitzunehmen, auch das sind Lösungen, die hier greifen müssen. Das ist auch gut so, das hat etwas mit Solidarität untereinander zu tun. Noch einmal: Es war richtig, die Kosten zu begrenzen.

Allerdings ist die Kritik teilweise schon berechtigt. All das darf nicht dazu führen, dass Schulfahrten ins Ausland schwieriger werden. Das ist nach wie vor ein Thema, da kann man die Diskussion nicht wegdrücken. Man muss immer wieder sagen, Klassenfahrten bringen neue Eindrücke, einen Blick über den Tellerrand, in andere Länder, vor allem in andere Kulturen. Das sind ganz zentrale Lerninhalte, die müssen nach wie vor möglich sein, die darf man den Schülerinnen und Schülern nicht nehmen. Das funktioniert zum Teil auch wirklich gut. Wenn zum Beispiel eine Klasse im Rahmen eines Europa-Projekts, wie bei mir an der Schule, eine Klassenfahrt macht, gibt es Fördergeld, wenn die Anträge richtig gestellt worden sind. Das muss man auch mal lobend erwähnen. Das ist nur vielleicht noch nicht so richtig bekannt; die Lehrer wissen es meistens. Es muss gut genutzt werden, denn da kommt wirklich richtig etwas raus, wie jetzt an unserer Schule bei einer Fahrt nach Griechenland. Das ist mit diesen Geldern möglich. Das muss man positiv erwähnen.

Nichtsdestotrotz - das haben wir in jeder Haushaltsberatung gesagt, wir werden das auch wieder tun brauchen wir in dem entsprechenden Haushaltstitel eine verstärkte Förderung durch das Land. Wie gesagt, für uns ist es wichtig, dass da mehr Möglichkeiten bestehen.

Aber insgesamt ist zu sagen - das haben meine Vorredner auch gesagt -, wenn man den Schulfahrtenerlass einfach streicht, wie Sie das von der AfD wollen, dann gibt es gar keine Regelung, dann gibt es keine Rechtssicherheit und letztlich auch keine Planungssicherheit. Was heißt das nämlich für viele Familien? Dann können die Kosten für Klassenfahrten auch 400 oder 500 Euro pro Nase betragen. Das ist Wahnsinn, das kann keine Familie von heute stemmen. Das ist genau der Punkt.

Das heißt, aus unserer Sicht muss es eine klare Regelung geben. Aus unserer Sicht muss es aber auch mehr Mittel im Landeshaushalt für Klassenfahrten geben, weil sie einen großen pädagogischen Wert haben. Wie gesagt, aus all diesen Gründen lehnen wir jetzt den Antrag der AfD natürlich ab.

(Beifall bei der LINKEN.)

Ich rufe auf für die SPD-Landtagsfraktion Herrn Abgeordneten Reiner Zimmer.

Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Dörr, ich muss Ihnen nach Ihrem Auftritt ehrlich sagen, ich weiß manchmal nicht mehr, was ich dazu sagen sollte. Es ist es eigentlich gar nicht würdig, darauf Antwort zu geben. Eigentlich müsste ich mich hier hinstellen und sagen: Ihr Antrag ist abgelehnt und damit ist das Thema erledigt.

Ich will es aber nicht dabei belassen, weil ich wirklich glaube, obwohl Sie hier sitzen und lange Schulleiter waren, verstehen Sie gewisse Zusammenhänge nicht, die kommen bei Ihnen einfach nicht an.

(Abg. Dörr (AfD) : Kommen Sie ruhig zu uns in die Fraktion, ich erkläre es Ihnen. - Oh-Rufe und Sprechen.)

Herr Dörr, ich will es deutlich sagen: Es gibt Menschen, von denen wollte ich in meinem Leben wirklich nichts lernen. Ich glaube, ich habe mehr vergessen, als Sie je gewusst haben.

(Heiterkeit und Beifall.)

Ich will noch einmal darauf eingehen, warum dieser Erlass überhaupt entstanden ist. Ich kann das vielleicht so machen, wie Sie das immer mit den Lebensanekdoten aus Ihrer Familie machen. Mein Sohn macht gerade in diesem Jahr sein Abitur. Ich habe zwei Kinder, die ich vom Kindergarten bis jetzt, bis zum Abitur meines Sohnes, durch die Schule geschleust habe. Da ich immer gerne ehrenamtlich tätig war, habe ich meine Kinder summa summarum 18 Jahre, seit dem Eintritt meiner Tochter in den Kindergarten bis jetzt, bis zum Abschluss meines Sohnes an der Schule, in den verschiedensten Funktionen begleitet, als Elternvertreter, als Schulelternsprecher, im Landeselternausschuss, in sonstigen Verfahren.

Ich habe dort genau das erlebt, was mit dem Erlass geregelt wird, auf den sich beide Koalitionsfraktionen 2016 geeinigt haben. Es gab nämlich an den Schulen einen gewissen Wildwuchs, was Klassenfahrten betrifft. Das habe ich am eigenen Leib erlebt. Ich habe erlebt, wie Eltern in Elternkonferenzen sitzen und unter sich schauen, weil sie nicht wissen, wo sie das Geld für verschiedene Klassenfahrten hernehmen sollen. Meine Kinder waren alleine auf dem Gymnasium sechs Mal weg. Ich muss sagen, meine Frau war mit berufstätig, ich habe eine höhere Stellung gehabt, wir konnten das bezahlen. Aber ich habe genug Menschen gesehen, denen das rich

(Abg. Spaniol (DIE LINKE) )

tig schwer gefallen ist. Der Erlass wirkt sich genau auf dieses Problem aus, dass man nämlich Eltern und Kinder nicht stigmatisieren will aufgrund des Geldbeutels oder dessen, was die Eltern verdienen.

(Vereinzelt Beifall bei SPD und CDU.)

Schul- und Klassenfahrten, Wandertage und kulturelle Veranstaltungen haben das Ziel der Bildung und Erziehungsarbeit. Es geht nicht um Party- oder sonst eine Stimmung. Dazu dient vielleicht, das lasse ich noch zu, die Abschlussfahrt an den Gymnasien, in der Regel nach Beendigung der Schulzeit, an den allgemeinbildenden oder an den Gemeinschaftsschulen noch während der Schulzeit, weil die Jugendlichen noch keine 18 sind.

Wenn Sie sagen, der Lehrerbereich, der Elternbereich wird eingeschränkt, er wird gegängelt, dann muss ich sagen, Sie haben den Erlass nicht gelesen.

Ich gehe einmal etwas näher auf den Erlass ein, was dieser genau regelt. Verschiedene Arten von Schulveranstaltungen sind enthalten: Unterrichtsgänge, sogenannte schulische Veranstaltungen zur Durchführung des Unterrichts außerhalb des Schulgeländes. Schulwanderungen, in jedem Jahr können bis zu vier Wanderungen gemacht werden. Das sind die klassischen kleinen Wandertage, bei denen man sich in der näheren Umgebung aufhält. Sie haben es eben vom Kollegen Zeyer gehört, in der 3. und 4. Klasse geht es im grenznahen Bereich durchaus nach Frankreich oder Luxemburg. Nicht vergessen darf man dabei den kulturellen Wandertag, der zusätzlich in jedem Schuljahr stattfinden soll. Dann kommen wir zu den Schulfahrten, den klassischen Klassenfahrten. Eine eintägige Schulfahrt kann in jedem Schuljahr durchgeführt werden, in dem keine mehrtägigen Schulfahrten stattfinden. Für mehrtägige Schulfahrten können in den Klassenstufen 3 und 4 insgesamt bis zu drei Kalendertage genommen werden, in den Klassenstufen 5 und 6 insgesamt bis zu fünf Kalendertage, in der Sekundarstufe I ab Klassenstufe 7 bis zum Beginn der gymnasialen Oberstufe bis zu fünf Kalendertage und in der Sekundarstufe II insgesamt bis zu fünf Kalendertage.

Der Erlass lässt durchaus die Möglichkeit, Tage aus den verschiedenen Jahrgängen zusammenzufassen und zu übertragen, wenn sie nicht voll genutzt werden. Ebenso bietet er die Möglichkeit, die festgelegten 120 Euro zu übertragen. In der Summe stehen in den acht Jahren circa 1.200 Euro für Klassenfahrten zur Verfügung. 1.200 Euro zusätzlich sind für Familien mit nur einem Verdiener, der vielleicht auf dem Bau oder im Kfz-Handwerk arbeitet, oder für eine Alleinerziehende, die Friseurin ist, sehr viel Geld. Die Kosten, die eine Familie durch Schule hat, sind ja nicht unerheblich. Man bezahlt im Monat eine Fahrkarte, man muss Bücher kaufen, man muss eventu

ell Verpflegung in der Schule zahlen, das ist eine Menge Geld. Die Summe ist bereits von 100 auf 120 Euro angehoben worden, es wird von unserem Minister sehr genau hingeschaut, wie sich die Kosten entwickeln, er ist immer bereit, nachzuarbeiten.