Protokoll der Sitzung vom 07.12.2022

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich eröffne die neunte Sitzung des Landtages und heiße Sie dazu alle herzlich willkommen.

Wie viele von uns bereits wissen, ist am 03.12.2022 unser ehemaliger Kollege Alfons Vogtel verstorben. Alfons Vogtel war von 1985 bis 2007 Mitglied des Hohen Hauses. Er war von Oktober 2004 bis zu seinem Ausscheiden am 31.03.2007 zweiter Vizepräsident des Landtages. Plenarsitzungen hat er auch in turbulenten Zeiten immer humorvoll und fair geleitet.

Sein Thema war die Sozialpolitik. Er setzte sich engagiert und immer mit deutlichen Worten für sozial Benachteiligte, Patienten, Pflegepersonal und Mediziner ein. Die langen Jahre als Sozialpolitiker im Parlament haben ihn für seine anschließende Aufgabe prädestiniert. Er war über elf Jahre Geschäftsführer der SHG, des größten saarländischen Klinikträgers. Der Kommunalpolitik in seiner Heimatgemeinde Illingen ist er immer treu geblieben. Der Landtag des Saarlandes wird Alfons Vogtel immer als engagierten Demokraten und geschätzten Kollegen in Erinnerung behalten. Lassen Sie uns unseres verstorbenen Kollegen Alfons Vogtel nun gemeinsam gedenken und uns von den Plätzen erheben.

(Die Anwesenden erheben sich zu einer Ge- denkminute von ihren Plätzen.)

Ich danke Ihnen.

(Die Anwesenden nehmen wieder Platz.)

Im Einvernehmen mit dem Erweiterten Präsidium habe ich den Landtag des Saarlandes für heute, 09.00 Uhr, einberufen und für die zwei

tägige Sitzung die Ihnen vorliegende Tagesordnung festgesetzt. Erhebt sich hiergegen Widerspruch? - Herr Abgeordneter Becker.

Vielen Dank, Frau Präsidentin. - Der Ablauf des heutigen und morgigen Tages wurde - wie gesagt - im Erweiterten Präsidium besprochen. Seitdem gab es einige Entwicklungen. In diesen Beratungen wurde unter anderem besprochen, dass der Einzelplan 01 in der Generaldebatte stattfindet. Diesen Montag gab es vonseiten der CDU- und SPD-Landtagsfraktion in der einberufenen Sitzung des Ausschusses für Haushalt und Finanzen noch einen Antrag, der so im Präsidium nicht beraten wurde. Dieser hat aber gewaltige Auswirkungen. Man kann fast von einer Lex AfD sprechen. Man möchte dort die Zuschüsse an die Fraktionen so ändern, dass unsere Fraktion in dreieinhalb Wochen 15 Prozent Ein schnitte erleiden muss. Diese freien Mittel werden nicht eingespart, sondern den großen Fraktionen zugesprochen. Deshalb beantragt unsere Fraktion, dass wir den Punkt „Einzelplan 01“ im Anschluss an die Generaldebatte und vor dem Einzelplan 02 separat beraten. Dort mö ge dann eine Aussprache und eine Einzelabstimmung stattfinden. - Vielen Dank.

(Beifall von der AfD.)

Nach den Ausführungen des Abgeordneten Becker der AfD-Fraktion müssen wir, liebe Kolleginnen und Kollegen, darüber befinden, ob wir diesem Verfahrensvorschlag zustimmen oder nicht. Wer dafür ist, dass wir verfahren, wie von Herrn Becker vorgetragen, den bitte ich um ein Handzeichen. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich? - Ich stelle fest, dass der Landtag sich mit Stimmenmehrheit dafür ausgesprochen hat, bei der ursprünglich festgesetzten Verfahrensweise zu bleiben. Dagegen gestimmt hat die AfD-Fraktion. - Vielen Dank.

Gestatten Sie mir vorweg einige Worte zur Strukturierung der Sitzung. Im Erweiterten Präsidium wurde vereinbart, in der Generaldebatte die Begründung von Anträgen, die Aussprache zu Anträgen und Gesetzen sowie die Aussprache zu bestimmten Einzelplänen zusammenzufassen. Zur besseren Übersicht zähle ich Ihnen diese in der Reihenfolge auf, in der sie thematisch zueinander gehören: Der Antrag des Ausschusses für Haushalt und Finanzen betreffend Feststellung einer außergewöhnlichen Notsituation nach § 2 Abs. 1 Haushaltstabilisie rungsgesetz für das Haushaltsjahr 2022, der Antrag der CDU-Landtagsfraktion betreffend ökologisch-ökonomischer Notlage des Saarlandes - Feststellung einer außergewöhnlichen Notsituation nach § 2 Abs. 1 Haushaltsstabilisierungs

gesetz für das Haushaltsjahr 2022, das Gesetz über die Feststellung eines Nachtrags zum Haushaltsplan des Saarlandes für das Rechnungsjahr 2022 sowie eine Ergänzungsvorlage zum Nachtrag zum Haushaltsplan des Saarlandes für das Rechnungsjahr 2022, der Antrag der CDU-Landtagsfraktion betreffend Zukunftsgestaltung durch Innovation und Klimaschutz, Generationengerechtigkeit für heute und morgen, Verantwortung für Land und Kommunen und das Haushaltsbegleitgesetz 2022 sowie eine Ergänzungsvorlage zum Haushaltsbegleitgesetz 2022. Das waren die Gesetze und Anträge, die sich im weitesten Sinne mit dem sogenannten Transformationsfonds beschäftigen.

In der Generaldebatte werden folgende weitere den Haushalt für das Jahr 2023 betreffende Gesetze, Anträge und Einzelpläne beraten: Erstens das Gesetz über die Feststellung des Haushaltsplans des Saarlandes für das Rechnungsjahr 2023 sowie eine Ergänzungsvorlage zum Haushaltsplan des Saarlandes für das Rechnungsjahr 2023 und die Stellenplanübersicht, zweitens das Haushaltsbegleitgesetz 2023 sowie eine Ergänzungsvorlage zum Haushaltsbegleitgesetz 2023, drittens der Globalantrag der CDULandtagsfraktion mit dem Titel „Für ein starkes Saarland, zukunftssichere Kommunen, gute Bildung, mehr Sicherheit“ sowie der Globalantrag der AfD-Landtagsfraktion mit dem Titel „Unser Saarland zuerst - Gegenwart bewältigen, Zukunft gestalten“. Zudem wird beraten über die den Landtag, den Rechnungshof sowie die Ministerpräsidentin und die Staatskanzlei mit Ausnahme der Europaangelegenheiten betreffenden Einzelpläne und Kapitel des Haushaltes 2023.

Es wird außerdem vorgeschlagen, im Anschluss an die Generaldebatte über die Anträge zur Feststellung einer außergewöhnlichen Notsituation für das Haushaltsjahr 2022, das Nachtragshaushaltsgesetz 2022, das Haushaltsbegleitgesetz 2022 und alle diese Gesetze betreffenden Anträge abzustimmen. Der parlamentarischen Tradition entsprechend soll ebenfalls im Anschluss an die Generaldebatte über die Globalanträge der Oppositionsfraktionen abgestimmt werden.

Zur Strukturierung der Zweiten Lesung des Haushaltsgesetzes 2023 hat sich das Erweiterte Präsidium auf ein Verfahren geeinigt, das weitgehend demjenigen bei der Zweiten Lesung der Haushaltsgesetze in der Vergangenheit entspricht. Dies bedeutet, liebe Kolleginnen und Kollegen, dass die Berichterstattungen des Ausschusses für Haushalt und Finanzen zum Haushaltsentwurf 2023 in einen Generalbericht und Berichte zu den Einzelplänen gegliedert sind. Das Erweiterte Präsidium ist übereingekommen, dass die Berichterstattungen über die Einzelplanberatungen nicht mündlich erstattet, sondern zu Protokoll gegeben werden.

(Präsidentin Becker)

Die näheren Einzelheiten über das für die Zweite Lesung des Haushaltsplanentwurfes vereinbarte Verfahren und die Reihenfolge der Abstimmungen habe ich Ihnen elektronisch übermittelt. Sie finden die Vorlage auch in Ihren Haushaltsmappen. Die Fraktionen haben sich auch auf eine Vereinbarung zum zeitlichen Ablauf der zweitägigen Haushaltsberatung verständigt, die Sie ebenfalls in Ihren Haushaltsmappen vorfinden.

Für die folgende Generaldebatte ist das dreifache Grundredezeitmodul vorgesehen, also rund drei Stunden. Die Beratung der Einzelpläne erfolgt dann jeweils im Rahmen eines eineinhalbfachen Grundredezeitmoduls. Nach der Aussprache zu den Einzelplänen erfolgt auch jeweils die Abstimmung über diese Einzelpläne und die dazugehörigen Abänderungsanträge.

Es empfiehlt sich, über das Haushaltsgesetz 2023, das Haushaltsbegleitgesetz 2023, die Stellenplanübersicht und die jeweiligen Ergänzungsvorlagen morgen am Ende der gesamten Beratungen des Haushalts abzustimmen. Die Haushaltsberatungen werden am heutigen Nachmittag nach der Aussprache und der Abstimmung zum Einzelplan 04 - Ministerium der Finanzen und für Wissenschaft - unterbrochen und morgen früh fortgesetzt.

Die Mitglieder des Erweiterten Präsidiums haben sich darauf verständigt, die Beratungen zu den Tagesordnungspunkten 8 und 10 nach Einzelplan 04 durchzuführen. Es handelt sich dabei um Gesetze, die in Zweiter Lesung beraten werden und für die keine Aussprache vorgesehen ist.

Ich lasse nun über das Gesamtverfahren abstimmen. Wer ist dafür? - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Ich stelle fest, dass bei Gegenstimme der AfD-Fraktion wie vorgeschlagen verfahren wird.

Bevor wir in die Generaldebatte der Haushaltsberatungen 2023 einsteigen, erteile ich dem Vorsitzenden des Ausschusses für Haushalt und Finanzen, Herrn Abgeordneten Stefan Thielen, zur Erstattung des Grundsatzberichtes das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Am 12.10.2022 hat der Landtag einen Antrag bezüglich der Feststellung einer außergewöhnlichen Notsituation nach § 2 Abs. 1 Haus haltsstabilisierungsgesetz für das Haushaltsjahr 2022 beschlossen und diesen Antrag an den Ausschuss für Haushalt und Finanzen zur weiteren Beratung überwiesen.

Am gleichen Tag wurden folgende Gesetze in Erster Lesung beraten: Das Gesetz über die Feststellung eines Nachtrages zum Haushalts

plan des Saarlandes für das Rechnungsjahr 2022, das Haushaltsbegleitgesetz 2022, das Gesetz über die Feststellung des Haushaltsplans des Saarlandes für das Rechnungsjahr 2023 sowie das Haushaltsbegleitgesetz 2023.

Lassen Sie mich zunächst auf den Antrag bezüglich der Feststellung einer außergewöhnlichen Notsituation sowie auf das Nachtragshaushaltsgesetz 2022 und das Haushaltsbegleitgesetz 2022 eingehen.

Der Nachtrag 2022 sieht die Einrichtung des Transformationsfonds für den Strukturwandel im Saarland vor, der 3 Milliarden Euro umfasst. Vorgesehen sind diese Mittel für die industrielle Transformation, für Infrastruktur und Innovation. Den größten Posten bildet mit 1,2 Milliarden Euro der Bereich Infrastruktur. Der Hauptteil davon, 700 Millionen Euro, ist für energetische Maßnahmen an öffentlichen Gebäuden veranschlagt. In den Aufbau einer Wasserstoffinfrastruktur und in die Modernisierung der Stahlindustrie sollen 500 Millionen Euro fließen. Für die Industriepolitik steht eine weitere Milliarde Euro zur Verfügung, von der ein Großteil, rund 800 Millionen Euro, für die Neuansiedlungen und Nachfolgelösungen für das Ford-Gelände in Saarlouis vorgesehen ist. Weitere 200 Millionen Euro sollen für Projekte von kleineren und mittleren Unternehmen verwendet werden.

Die Landesregierung befürwortet die Einrichtung des Transformationsfonds und begründet ihn mit dem Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine und der durch den Energiepreisschock ausgelösten Beschleunigung der Transformation im Saarland. Mit dem Transformationsfonds soll ein noch größerer Anteil an Investitionen durch die Privatwirtschaft stimuliert werden. Dies soll durch Mittel aus Brüssel und Berlin ergänzt werden.

Um die verfassungsrechtliche Zulässigkeit der Aussetzung der Schuldenbremse zur Errichtung dieses Sondervermögens zu beurteilen, wurden drei Gutachten eingeholt. Nach Feststellungen des zentralen juristischen Gutachtens könne sich das Saarland für die Einrichtung des Transformationsfonds im Rahmen der Schuldenbremse auf eine außergewöhnliche Notlage gemäß Art. 109 Grundgesetz berufen. Aus Sicht der Landesregierung sei dies zwingend, weil die notwendigen Mittel aus dem Kernhaushalt nicht aufgebracht werden könnten.

Am 12.10.2022 hat der Landtag diesen Antrag bezüglich der Feststellung einer Notlage beschlossen und an den Ausschuss für Haushalt und Finanzen zur weiteren Beratung überwiesen. Am 16.11.2022 fand hierzu eine öffentliche Anhörung mit zwölf Sachverständigen statt.

Zusammengefasst ergibt das Ergebnis dieser Anhörung ein sehr differenziertes Bild. Es reicht von verfassungsgemäß bis nicht verfassungsge

(Präsidentin Becker)

mäß, aber auch verfassungsgemäß mit unter anderem weiteren Ergänzungen innerhalb der Begründung. Ebenso gab es Stellungnahmen, die eine starke Beteiligung der Legislativen und eine Kontrolle durch diese anmerken. Sie merken zudem erforderliche detailliertere Angaben beim vorgelegten Wirtschaftsplan an. Hingewiesen wurde auch auf den notwendigen Veranlassungszusammenhang, auf mögliche Gefahren unter anderem bezüglich des Erhalts von Bundeszuschüssen und auf den langen Tilgungszeitraum und die damit einhergehenden Belastungen für die kommenden Generationen. All diese Themen wurden in der Anhörung und im Ausschuss erörtert.

Der Rechnungshof hat in Form einer „Beratenden Äußerung“, gerichtet an den Ausschuss für Haushalt und Finanzen, gemäß § 88 Abs. 2 Landeshaushaltsordnung hierzu Stellung bezogen. Er hat am 09.11.2022 bezüglich der Einrichtung eines Sondervermögens „Transformationsfonds für den Strukturwandel im Saarland“ berichtet und seine Sicht der Dinge vorgetragen. Demnach handele es sich um ein Vorhaben von höchster Tragweite für die künftige Entwicklung des Landeshaushalts, insbesondere mit Blick auf die Generationengerechtigkeit. Der Rechnungshof bekräftigt seine Aussage, dass von Sondervermögen als Instrument der Haushaltssteuerung nur zurückhaltend Gebrauch gemacht werden darf und ihre Errichtung im Einzelfall einer besonders zu rechtfertigenden Begründung bedarf. Er weist auf die Budgetverantwortung des Parlaments hin und gibt zu bedenken, dass über das Sondervermögen zu finanzierenden Maßnahmen so detailliert wie möglich bestimmt sein müssen. Das gelte umso mehr, wenn das Finanzvolumen ganz überwiegend aus Kreditaufnahmen finanziert werden solle.

Der Rechnungshof hat dabei insbesondere auf den Veranlassungszusammenhang hingewiesen. Ebenso weist er auf die Gefahr hin, dass der geplante kreditfinanzierte Transformationsfonds und die damit einhergehenden langfristigen Zins- und Tilgungsverpflichtungen den finanziellen Handlungsspielraum in der Folgezeit so stark einschränken würden, dass staatliche Aufgaben ohne weitere Kredite nicht mehr finanziert werden könnten. Der Rechnungshof beabsichtigt, auf die notwendige strenge Ausgabendisziplin in den kommenden Jahren ein genaues Augenmerk zu legen. Auch wenn alle rechtlichen Vorgaben beachtet und den Handlungsempfehlungen gefolgt wird, verbleibt ein nicht unerhebliches Risiko. Dabei verkennt der Rechnungshof nicht, dass das Land derzeit vor erheblichen Herausforderungen steht, die einen gravierenden Finanzbedarf erfordern und denen wirksam begegnet werden muss.

Lassen Sie mich nun die folgenden Eckdaten zum Nachtragshaushaltsgesetz 2022 einschließlich der Ergänzungsvorlage vortragen. Die Aus

gaben belaufen sich auf über 8,2 Milliarden Euro, was einen Zuwachs von 64,7 Prozent bedeutet. Die Zinsausgaben am Kreditmarkt belaufen sich auf 297,3 Millionen Euro, die Investitionsausgaben auf 3,2 Milliarden Euro und die Personalausgaben auf 1,84 Milliarden Euro. Der Kommunale Finanzausgleich beläuft sich auf 717 Millionen Euro und die formale Schuldentilgung auf 80 Millionen Euro.

Lassen Sie mich dann zum Haushalt 2023 kommen und Ihnen folgende Eckdaten mitteilen: 2023 betragen die Ausgaben insgesamt 5,4 Milliarden Euro. Dabei betragen die Zinsausgaben am Kreditmarkt 247 Millionen Euro und die Personalausgaben belaufen sich auf 1,86 Milliarden Euro. Der Kommunale Finanzausgleich beläuft sich auf 796 Millionen Euro und die formale Schuldentilgung auf 80 Millionen Euro. Der Entwurf weist eine Investitionsquote von über 9 Prozent und einen geplanten Investitionsaufwuchs von 50 Millionen Euro auf. Darüber hinaus ist für den Saarlandpakt eine Zuführung zur Finanzierung des Schuldendienstes von 30 Millionen Euro veranschlagt.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Ausschuss hat sich in seiner Sitzung am 25.11.2022 auch mit der mittelfristigen Finanzplanung der Jahre 2022 bis 2026 befasst. Diese beschreibt die voraussichtliche finanzwirtschaftliche Entwicklung des Landes unter besonderer Berücksichtigung der aktuellen Haushaltseckdaten.

Die großen Herausforderungen des Landes ergeben sich aus der Verbindung von Strukturwandel, Klimawandel, demografischer Entwicklung und der fortschreitenden Digitalisierung. Alle Ressorts sind hier in hohem Maße gefordert. Entsprechend umfassen die in der mittelfristigen Finanzplanung genannten Handlungsschwerpunkte der Landesregierung alle Bereiche und erstrecken sich über längere Zeiträume.

Die finanziellen Beziehungen zwischen Land und Kommunen sind für den Haushalt natürlich ebenfalls von Bedeutung. Die Finanzlage der saarländischen Kommunen ist bekanntermaßen seit vielen Jahren äußerst angespannt. Das zeigt sich immer noch und insbesondere in der Höhe der Kassenkredite.

Die kommunale Ebene soll durch die Möglichkeiten des Saarlandpaktes eine faire Beteiligung an der Entlastung des Saarlandes durch den BundLänder-Finanzausgleich erhalten, um bei der Überwindung ihrer Haushaltsschieflage nachhaltig unterstützt zu werden. Laut Finanzplanung steigt der Kommunale Finanzausgleich im Haushaltsjahr 2022 um 2,3 Prozent auf 717 Millio nen Euro und im Haushaltsplanentwurf 2023 auf 796 Millionen Euro.

Die kommunalen Spitzenverbände haben im Rahmen einer Anhörung gemäß Art. 124 der

(Abg. Thielen (CDU) )

Verfassung des Saarlandes zu den die kommunale Seite betreffenden Teilen der Haushaltsgesetze, Haushaltsbegleitgesetze sowie der Ergänzungsvorlagen am 25. November 2022 Stellung genommen.

Der Saarländische Städte- und Gemeindetag hat bezüglich des Transformationsfonds seine Erwartung geäußert, dass die Städte und Gemeinden im Saarland bei der Umsetzung an diesen Mitteln partizipieren müssen. Der im Raum stehende Betrag in Höhe von 100 Millionen Euro reiche angesichts des großen Umfanges sowie des schlechten Zustandes der kommunalen Infrastruktur bei Weitem nicht aus. Zudem erfolgte die Anregung, im Zuge der Umsetzung des Transformationsfonds nicht benötigte beziehungsweise frei werdende Mittel den Kommunen zur Verfügung zu stellen. Nachgebessert werden müsse im vorgesehenen Beirat für den Transformationsfonds, da bisher keine Vertreterinnen und Vertreter der kommunalen Seite vorgesehen seien.

Bezüglich der Verausgabung der Bundesflüchtlingsmittel für die Ukraine für das Jahr 2022 hatten die saarländischen Städte und Gemeinden bis Mitte November 2022 noch keine Mittel überwiesen bekommen. Der SSGT erwartet von Bundes- und Landesregierung eine möglichst weitgehende Kompensation der anfallenden Flüchtlingskosten der Städte, Gemeinden und Gebietskörperschaften sowie eine zügige Bereitstellung der Mittel.

Der Ausschuss für Haushalt und Finanzen hat in seiner Sitzung am 16. November 2022 auf Antrag des Ministeriums der Finanzen und für Wissenschaft einem Verfahren zur beschleunigten Bereitstellung der Mittel bereits zugestimmt. Dies war im Vorfeld mit der kommunalen Seite auch so abgestimmt gewesen.

Weiterhin muss nach Auffassung des Städte-und Gemeindetages die nicht mehr erforderliche Entnahme aus dem Sondervermögen „Pandemie“, welches für die pandemiebedingte Aufstockung des Kommunalen Finanzausgleiches vorgesehen war, auch weiterhin den Kommunen zur Finanzierung eines Schutzschirmmechanismus zur Verfügung stehen.

Die Landesregierung und der Landesgesetzgeber wurden aufgefordert, den Brand- und Katastrophenschutz bedarfsgerecht zu finanzieren sowie in diesem Zusammenhang die Einnahmen aus der Feuerschutzsteuer möglichst umfassend den kommunalen Trägern zur Verfügung zu stellen.