Ich danke Ihnen. - Ich darf die Frage stellen: Ist noch jemand im Saal, der nicht aufgerufen wurde? - Das ist nicht der Fall.
Dann darf ich feststellen, dass durch Namensaufruf erkannt wurde, dass von den in den Landtag gewählten 115 Landtagsabgeordneten 112 in der konstituierenden Sitzung anwesend sind und der Landtag damit beschlussfähig ist; denn mehr als die Hälfte der Abgeordneten ist anwesend. Somit stelle ich ausdrücklich die Beschlussfähigkeit des Landtages fest.
Im Landtag der vierten Wahlperiode haben sich die 115 Mitglieder des Landtages gemäß Artikel 47 Abs. 1 unserer Landesverfassung in Verbindung mit § 2 der Geschäftsordnung des Landtages zu insgesamt vier Fraktionen zusammengeschlossen. Es haben sich konstituiert: die Fraktion der CDU mit 48 Mitgliedern, die Fraktion der SPD mit 25 Mitgliedern, die Fraktion der PDS mit 25 Mitgliedern und die Fraktion der FDP mit 17 Mitgliedern.
Auf Anregung des Präsidenten der dritten Wahlperiode Herrn Schaefer haben die Fraktionen einvernehmlich eine Tagesordnung für die konstituierende Sitzung der vierten Wahlperiode aufgestellt, die Ihnen gedruckt vorliegt. Änderungsanträge zu dieser Tagesordnung liegen mir nicht vor. Ich möchte dennoch die Frage stellen, ob Wünsche bestehen, diese Tagesordnung zu ändern oder zu ergänzen. - Ich sehe, das ist nicht der Fall. Dann stelle ich fest, dass die Tagesordnung so genehmigt ist und wir entsprechend dieser Tagesordnung verfahren dürfen. - Herzlichen Dank.
Der Landtag der vierten Wahlperiode hat noch keine verabschiedete Geschäftsordnung. Es besteht im Hause