Der Landtag der vierten Wahlperiode hat noch keine verabschiedete Geschäftsordnung. Es besteht im Hause
Einvernehmen darüber, die Geschäftsordnung des Landtages der dritten Wahlperiode als Geschäftsordnung des neu gewählten Landtages in Kraft zu setzen. Als Beratungsgrundlage hierzu haben Sie die Landtagsdrucksache 4/1 auf Ihren Plätzen liegen. Nach der Verständigung unter den Fraktionen entspricht der Entwurf wörtlich der Geschäftsordnung des Landtags der dritten Wahlperiode mit folgenden kleinen Ausnahmen:
In der vorliegenden Fassung wurden zunächst in Abschnitt 5 die §§ 11 bis 13 sowie § 17 herausgenommen. Das sind die Regelungen über die Ausschüsse. Diese Regelungen sollen in der nächsten Sitzungsperiode des Landtages, das heißt günstigstenfalls am morgigen Freitag, aufgrund einer Empfehlung des Ältestenrates beschlossen werden.
In der heutigen Sitzung haben wir auch einen Beschluss über die allgemeine Genehmigung in Immunitätsangelegenheiten zu fassen, um den in Artikel 58 der Landesverfassung in Verbindung mit § 53 der Geschäftsordnung geforderten Regelungen zu entsprechen. Auch hierzu liegt Ihnen eine entsprechende Drucksache vor, die Drs. 4/2. Diese Drucksache entspricht wörtlich dem Beschluss des Landtages der dritten Wahlperiode. Redaktionell sind aber in Punkt 1 und in Punkt 2 die Worte „dritte Wahlperiode“ durch die Worte „vierte Wahlperiode“ ersetzt worden.
Es geht hierbei vornehmlich um die Frage des Tätigwerdens von Strafverfolgungsbehörden und Gerichtsbarkeit in Bagatellfällen, damit nicht immer ein Beschluss durch das Hohe Haus erforderlich ist. Es kann jeder von uns einmal in die Situation kommen, dass er bei einem Verkehrsdelikt gestellt wird. Das wünsche ich niemandem, meine Damen und Herren, damit das gleich gesagt sei,
aber ausweichen kann man dem manchmal nicht. Dann sollte es nicht unbedingt erforderlich sein, einen Plenarbeschluss herbeizuführen. Diese Fragen werden in dieser Drucksache geregelt. Ich nehme an, dass Sie sich im Einzelnen bereits darin vertieft haben.
Des Weiteren liegen Ihnen in der Drucksache 4/3 die Verfahrensgrundsätze des Petitionsausschusses vor. Auch hierzu der Hinweis, dass redaktionelle Änderungen insoweit erfolgten, als die Worte „dritte Wahlperiode“ durch die Worte „vierte Wahlperiode“ ersetzt wurden. Zu dieser Vorlage möchte ich allerdings noch darauf hinweisen, dass eine zeitliche Befristung aufgenommen worden ist: Die Regelung soll nur bis zum 16. Mai 2003, also für ein Jahr gelten.
Mir ist signalisiert worden, dass zu den drei Vorlagen das Einvernehmen aller vier Fraktionen des Landtages herbeigeführt wurde. Ich möchte aber dennoch fragen - es kann sich etwas Neues auftun -, ob das Wort hierzu gewünscht wird. - Ich schaue von rechts nach links und von links nach rechts und entdecke keine Wortmeldung. Dann können wir jetzt zu unserer ersten Abstimmung schreiten; für viele ist es wirklich die erste Abstimmung in diesem Hohen Hause.
Die Fraktionen haben sich im Übrigen darauf verständigt, dass über diese drei Vorlagen en bloc abgestimmt wird. Ich bitte Sie nun, von der Abstimmungskarte, die Ihnen vorliegt und die Sie in den nächsten vier Jahren noch sehr häufig werden zücken müssen, Gebrauch zu machen und über diese Drucksachen abzustimmen.
Wer diesen drei vorliegenden Drucksachen 4/1, 4/2 und 4/3 zustimmen will, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Das ist nicht der Fall. Damit gilt es festzustellen, dass alle anwesenden Abgeordneten diesen Drucksachen ihre Zustimmung gegeben haben. Ich bedanke mich.
Nach Artikel 49 Abs. 1 erster Teilsatz der Landesverfassung wählt der Landtag seine Präsidentin oder seinen Präsidenten. Das Vorschlagsrecht regelt unsere Verfassung nicht, aber die Geschäftsordnung hat - wie sollte es anders sein; wir haben zu allen Dingen eine Vorschrift - eine klare Bestimmung getroffen. Nach § 4 Abs. 2 Satz 1 der Geschäftsordnung steht der an Mitgliedern stärksten Fraktion das Recht zu, dem Hohen Haus einen Vorschlag für die Wahl der Präsidentin oder des Präsidenten zu unterbreiten.
Die stärkste Fraktion ist die CDU-Fraktion. Sie hat in der Drucksache 4/4 den Abgeordneten Professor Dr. Adolf Spotka vorgeschlagen.
Bevor wir nun in die Wahl eintreten, möchte ich noch einige Vorbemerkungen machen. Diese Wahl ist eine Abstimmung im Sinne des Artikels 51 Abs. 1 unserer Landesverfassung in Verbindung mit § 4 Abs. 4 der Geschäftsordnung. Danach ist gewählt, wer die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen erhält. Es wird keine bestimmte Mehrheit erwartet, sondern es muss nur die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen sein.
Es ist im Vorfeld mit den Fraktionen Einvernehmen auch darüber erzielt worden, die Wahl geheim, also mit Stimmzetteln durchzuführen.
Ich darf Ihnen nun, meine sehr verehrten Damen und Herren, das Abstimmungsverfahren erläutern. Zunächst zum Stimmzettel. Darauf steht der von der CDU-Fraktion unterbreitete Vorschlag. Sie haben die Möglichkeit, mit Ja oder mit Nein zu stimmen oder sich der Stimme zu enthalten. Aus der Praxis von Wahlen weiß ich, dass dieser Hinweis oft nicht ausreicht. Deshalb muss ich Sie darauf aufmerksam machen, dass der Stimmzettel ungültig ist, wenn er beschädigt oder in irgendeiner Weise verändert ist, Zusätze enthält oder mehr als ein Kreuz aufweist, etwa drei Kreuze.
Noch eine Bemerkung zum Verfahren selbst. Sie werden in alphabetischer Reihenfolge aufgerufen und erhalten am Präsidium einen Stimmzettel. Damit gehen Sie zur Wahlkabine. Nachdem Sie den Stimmzettel in der Wahlkabine ausgefüllt haben, werfen Sie den einmal gefalteten Stimmzettel in die Wahlurne. Ich habe noch einen Wunsch: Bitte verwenden Sie den Stift, der in der Wahlkabine liegt. Nehmen Sie ihn bitte nicht mit, sonst gibt es einen Stau, weil der Nächste nicht weiß, womit er schreiben soll.
Ich bitte des Weiteren um Ihr Einverständnis, dass wir für diesen Wahlvorgang, der eine gewisse Zeit in An
spruch nehmen wird, drei weitere Abgeordnete berufen. Sie werden dafür Sorge tragen, dass das Wählerverzeichnis geführt wird und dass es an der Wahlkabine sowie an der Wahlurne korrekt zugeht. Von der Fraktion der CDU wurde Herr Nico Schulz, von der Fraktion der PDS Herr Stefan Gebhardt und von der Fraktion der SPD Frau Petra Grimm-Benne vorgeschlagen. Erhebt sich gegen diese Vorschläge Widerspruch? - Das ist nicht der Fall. Dann gilt das als beschlossen.
Ich bitte die Abgeordnete Frau Grimm-Benne, das Wählerverzeichnis zu führen. Ich bitte den Abgeordneten Herrn Schulz, die Aufsicht an der Wahlkabine zu übernehmen. Sie dürfen aber nicht zuschauen, was angekreuzt wird.
Den Abgeordneten Herrn Gebhardt bitte ich, den Platz an der Wahlurne einzunehmen und darauf zu achten, dass die Stimmzettel dort hineingeworfen werden.
Bevor der Schriftführer Herr Kehl mit dem Namensaufruf beginnt und Frau Röder die Stimmzettel übergibt, möchte ich Sie aufgrund der Erfahrungen aus den ersten drei Wahlperioden bitten, im Interesse eines reibungslosen Ablaufs der Wahl bis zum Aufruf Ihres Namen auf Ihrem Platz zu bleiben und nach Abgabe der Stimme dort wieder Platz zu nehmen, damit die Übersicht gewahrt bleibt. Ich weiß, das ist nicht einfach. Aber ich hoffe auf Ihr Verständnis.
Ich bitte die drei genannten Abgeordneten und die beiden Schriftführer, nach vorn zu kommen und ihre Plätze einzunehmen. Ich bitte den Abgeordneten Herrn Schulz und den Abgeordneten Herrn Gebhardt, sich davon zu überzeugen, dass die Wahlurne leer ist. Schauen Sie bitte hinein. - Sie haben durch Kopfnicken kundgetan, dass die Wahlurne leer ist.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Namensaufruf ist beendet. Ich bitte nunmehr die drei am Wahlverfahren beteiligten Schriftführer, Herrn Gebhardt, Frau Grimm-Benne und Herrn Schulz, in der genannten Reihenfolge ihre Stimme abzugeben. Anschließend wird der Sitzungsvorstand - Herr Kehl, Frau Röder und ich - die Stimmen abgeben.
Meine Damen und Herren! Ich frage, ob noch ein Mitglied des Landtages im Saal ist, das nicht zur Wahl aufgerufen worden ist oder das beim Aufruf nicht anwesend war. - Dies ist nicht der Fall. Damit schließe ich die Wahl und bitte die Damen und Herren Schriftführer und Wahlhelfer, mit der Auszählung der Stimmzettel zu beginnen.
Bis zur Bekanntgabe des Wahlergebnisses unterbreche ich die Sitzung für etwa zehn Minuten. Ich bitte Sie aber ausdrücklich darum, nach Möglichkeit im Plenarsaal zu bleiben. Denken Sie daran, dass die Gäste ebenfalls im Plenarsaal bleiben müssen. Es ist auch ein Gebot der Fairness, dieses zu tun. - Danke.
Meine Damen, meine Herren! Ich bitte darum, die Plätze wieder einzunehmen. Es wäre der Würde des Hohen Hauses wirklich angemessen, wenn alle Abgeordneten anwesend wären. Haben die Fraktionsgeschäftsführer ihre Mannschaft beieinander? - Herr Bullerjahn, bei Ihnen fehlt noch eine ganze Menge Abgeordneter.
- Mir geht es nur um die Würde dieses Aktes, meine Damen und Herren, damit wir uns nicht falsch verstehen. Deshalb hatte ich gebeten, man solle im Raum verbleiben.
Wir setzen jetzt die Sitzung fort. Ich gebe das Ergebnis der Wahl für das Amt des Präsidenten des Landtages bekannt. Laut der mir vorliegenden Wahlniederschrift wurden 112 Stimmen abgegeben. Davon gültige Stimmen: 112. Stimmenthaltungen: eine. Gegen den Wahlvorschlag stimmten fünf, für den Wahlvorschlag stimmten 106 Abgeordnete.
Wie ich eingangs erläutert habe, ist gemäß Artikel 51 Abs. 1 Satz 1 unserer Landesverfassung gewählt, wer die Mehrheit der abgegebenen Stimmen erhält. Ich stelle fest, meine Damen und Herren, dass der Abgeordnete Herr Professor Dr. Adolf Spotka zum Präsidenten des Landtages von Sachsen-Anhalt der vierten Wahlperiode gewählt ist.
Sehr geehrter Herr Präsident, ich spreche Ihnen zu Ihrer Wahl die Glückwünsche des Hohen Hauses aus. Mögen Sie ein gerechter und fürsorglicher Präsident sein, der mit glücklicher Hand die Geschicke dieses Hauses leitet und sein Amt zum Wohl des Landes Sachsen-Anhalt wahrnimmt. Ich bitte Sie nunmehr, die Leitung der Sitzung zu übernehmen.
Hochverehrte Ehrengäste! Werte Gäste! Mein werter Vorredner hat Sie schon begrüßt und ich schließe mich natürlich diesen Grüßen an. Sie werden aber dafür Verständnis haben, dass heute mein erstes Wort den sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten gilt.
Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Ich danke zuallererst meiner Fraktion für die Nominierung für dieses Amt und ich bedanke mich bei Ihnen allen, liebe Kolleginnen und Kollegen, für dieses sehr gute Wahlergebnis. Dies ist ein guter Anfang. Ich freue mich auf unsere gemeinsame Arbeit in der vierten Legislaturperiode dieses Parlaments.
Als Neuling in diesem Amt werde ich möglicherweise nicht von Anfang an alles richtig oder es allen recht
machen können, aber ich will mein Bestes geben, um dieses Amt fair, gut und überparteilich, eben als Präsident aller Abgeordneten auszuüben. Dazu erbitte ich Ihr Vertrauen, Ihr Verständnis und Ihre Unterstützung.