Ich gehe davon aus - die Andeutungen von Frau Fischer kann ich durchaus in dieser Weise verstehen -, dass wir dann auch sehr schnell zu einem novellierten Personalvertretungsrecht kommen. Der Verdacht, der immer wieder unterstellt worden ist, dass es darum ginge, ein Personalvertretungsrecht durchzupeitschen, um im Haushaltssanierungsgesetz einen Personalabbau durchzusetzen - dieser Verdacht ist irrig und wird durch den Beratungsgang im Landtag widerlegt werden. - Vielen Dank.
Herr Scharf, was Sie zum Schluss sagten, hat mich noch einmal gereizt, die Frage zu stellen. Erstens. Darf ich Ihnen das Kompliment machen, dass Sie lernfähig sind?
Die zweite Frage: Warum haben Sie den Artikel 6 überhaupt erst in das so genannte Haushaltssanierungsgesetz aufgenommen?
Die Antwort auf die zweite Frage ist: Man kann eine Frage oft links- oder rechtsherum beantworten. Wichtig ist, dass man zu einem guten Ziel kommt, und das machen wir im Parlament.
Die Frage von Herrn Püchel richtete sich nach hinten. Ich frage jetzt mal nach vorn. Das bedeutet - ich will mal nicht darüber diskutieren, was dabei geschäftsordnungsmäßig zu beachten ist -, wir werden es im Ausschuss, sofern es zur Überweisung unseres Gesetzentwurfs kommt, essenziell zu tun haben mit diesem Artikel 6 aus dem Haushaltssanierungsgesetz und unserem Gesetzentwurf. So haben Sie das gemeint?
Meine Vorstellung ist die: Wenn der Gesetzentwurf der PDS - ich gehe einmal davon aus - die notwendige Unterstützung für eine Überweisung finden wird - ich würde den Innenausschuss vorschlagen; der Innenausschuss ist normalerweise der Ausschuss, in dem diese Fragen sachgemäß beraten werden - und wenn der Finanzausschuss erklärt, er nehme Artikel 6 aus dem Haushaltssanierungsgesetz heraus, und den Innenausschuss bittet, diese Fragen abschließend zu entscheiden, dann können wir im Innenausschuss abschließend über das Personalvertretungsgesetz befinden. Wir werden dann mit ziemlicher Sicherheit das Haushaltssanierungsgesetz beschließen, wie es durch die Landesregierung eingebracht worden ist oder in veränderter Form, ohne den Artikel 6.
Mein Ziel ist es, zum Beispiel in der nächsten Landtagssitzung - das ist im Februar nicht mehr zu schaffen - über das Landespersonalvertretungsgesetz endgültig zu entscheiden.
Herr Kollege Scharf, habe ich Sie richtig verstanden, dass Sie nicht bereit sind, Mitbestimmungstatbestände entsprechend dem Gesetzentwurf zu erweitern - ohne jetzt ins Detail gehen zu wollen? - Das wollen Sie nicht. Kann man umgekehrt schließen, dass Sie aber die vorhandenen Mitbestimmungstatbestände nicht verringern wollen?
Liebe Frau Mittendorf, wenn Sie Ihren Fraktionskollegen Dr. Püchel fragen würden, was er von Ihrer Frage hielte, müsste er Ihnen sagen: Nachdem das Bundesverfassungsgericht entschieden hat, gilt die alte Rechtsgrundlage nicht mehr.
- Nein. - Ich bin dafür, dass wir Mitbestimmung dort klar definieren, wo sie möglich ist; aber ich bin dagegen, dass die Mitarbeiter in den Behörden und in den Verwaltungen meinen, sie hätten abschließende Mitbestimmungsrechte in Fragen, über die sie doch nicht abschließend zu entscheiden haben. Wir wollen eine saubere Grundlage schaffen. Der Vorschlag der Landesregierung im Haushaltssanierungsgesetz, klar und deutlich zu sagen, in welchen Fällen die Entschließungen der Einigungsstelle nur empfehlenden Charakter haben, schafft auch Klarheit.
Wenn wir diese Klarheit haben, wissen auch wieder alle, glaube ich, auf welcher rechtlichen Grundlage sie zu entscheiden haben, auf welcher rechtlichen Grundlage die Personalräte zu arbeiten haben. Ich gehe davon aus, dass wir dann ein verfassungsfestes, modernes Landespersonalvertretungsrecht in Sachsen-Anhalt haben werden.
Als Allererstes möchte ich mich im Interesse der Sache dafür bedanken, dass die Herauslösung des Artikels 6 aus dem Haushaltssanierungsgesetz die Zustimmung der regierungstragenden Fraktionen erhalten hat. Diese Herauslösung findet natürlich auch unsere Zustimmung. Wir haben dadurch wirklich etwas mehr Zeit gewonnen, um inhaltliche Fragen zu diskutieren. Schon alleine das ist ein Erfolg.
Ich möchte nur ganz kurz einige Anmerkungen zu den Debattenbeiträgen machen. Einiges können wir dann im Ausschuss beraten.
Die Vertreterin der FDP-Fraktion hat ziemlich deutlich gemacht, dass ihre Fraktion gegen die Ausweitung der Mitbestimmung ist. Ähnliches klang bei mehreren Rednern an.
Ich habe es in der Einbringung bereits gesagt: Man muss wirklich darüber diskutieren, welche Auffassung man von Beschäftigten im öffentlichen Dienst hat. Viele erfolgreiche privatwirtschaftlich geführte Unternehmen sehen es mittlerweile als absolute Selbstverständlichkeit an, solche Prozesse mit den Betroffenen, und zwar mit denen, die etwas umsetzen müssen, zu diskutieren und diese umfassend zu beteiligen.
Eine Studie zur Gegenüberstellung von Methoden des Führungsmanagements hat bewiesen, dass der öffentliche Dienst in dieser Hinsicht weit zurück ist. Deshalb muss man wirklich darüber diskutieren, welches Verständnis wir von einem - ich sage jetzt einmal - modernen Staatsbediensteten haben. Wir haben immer noch eine verstaubte Vorstellung von einem Staatsdiener,
Vieles ist zur Einigungsstelle gesagt worden. Wir werden im Innenausschuss und auch im Rechts- und Verfassungsausschuss noch einmal darüber diskutieren. Viele Dinge sind falsch dargestellt worden. Es ist eben nicht so, dass in diesem Entwurf das Schleswig-HolsteinUrteil undifferenziert nicht vollständig umgesetzt wurde. Wir sind schon der Auffassung, dass es in diesem Artikel 6 Ihres Gesetzentwurfs einige Krücken - so sage ich jetzt einmal - zur Einigungsstelle gibt und dass die Gewerkschaften auch auf dieser Personalrätekonferenz dazu sehr konkrete Ausführungen gemacht haben.
Dadurch, dass ich eine feststehende Einigungsstelle schaffe, werde ich die Probleme nur noch mehr vergrößern, da die jetzt gewährleistete Sachkompetenz der gruppenrechtlichen Vertreter, die innerhalb der Einigungsstelle aktiv werden, im Wesentlichen ausgehebelt wird. Wir werden - das steht schon fest - zu mehr Entscheidungen vor dem Verwaltungsgericht kommen. Davon bin ich fest überzeugt.
Eine Bemerkung noch zu Frau Fischer: Ich muss Ihnen sagen, einen Gesetzentwurf 1 : 1 zu übernehmen, ist sicherlich nicht so sehr einfallsreich. Darin stimme ich Ihnen zu. Nur, den Antrag zu stellen, Artikel 6 aus dem Haushaltssanierungsgesetz herauszunehmen, ist auch nicht viel einfallsreicher.
Was die vergangene Legislaturperiode betrifft, muss ich Ihnen sagen, dass die PDS sehr wohl im Prozess der Verwaltungs- und Funktionalreform einige Einfälle hatte, wie man mit Personal umgehen sollte. Wenn wir auf den Rahmenvertrag mit den Gewerkschaften zu sprechen kommen, muss ich sagen: Wir haben diesen Rahmenvertrag angeregt, eingefordert und in den wesentlichen Bezügen auch inhaltlich eingebracht.
Also, viele Dinge werden wir noch bereden müssen. Wir werden natürlich mit Änderungsanträgen kommen. Ich bitte Sie sehr, diese Änderungsanträge sehr dezidiert zu beraten. Vielleicht schaffen wir es doch, schrittweise zu einem modernen Personalvertretungsrecht zu kommen. - Danke schön.
Bevor abgestimmt wird, haben wir zunächst die Freude, Schülerinnen und Schüler des Hegel-Gymnasiums Magdeburg auf der Tribüne begrüßen zu können.
Nun stimmen wir über den Antrag auf Überweisung zunächst in den Innenausschuss ab, der federführend beraten soll. Wer stimmt zu? - Die Mehrheit wird immer größer. Wer stimmt dagegen? - Ohne Gegenstimmen. Stimmenthaltungen? - Zahlreiche Stimmenthaltungen bei der CDU-Fraktion. Damit ist die Überweisung in den Innenausschuss zur federführenden Beratung beschlossen.
Sind weitere Anträge gestellt worden? Es war noch vom Finanzausschuss die Rede, aber nicht als Antrag. Je
Die Überweisung in den Finanzausschuss wird noch beantragt. Wer stimmt für die Mitberatung durch den Finanzausschuss? - Wer stimmt dagegen? - Das ist die Mehrheit. Damit ist der Finanzausschuss nicht mitberatend.
Wer stimmt für die Überweisung zur Mitberatung in den Ausschuss für Recht und Verfassung? - Wer stimmt dagegen? - Das ist das gleiche Bild wie eben. Damit ist auch dieser Antrag abgelehnt.