Protokoll der Sitzung vom 12.12.2002

Wer stimmt für die Überweisung zur Mitberatung in den Ausschuss für Recht und Verfassung? - Wer stimmt dagegen? - Das ist das gleiche Bild wie eben. Damit ist auch dieser Antrag abgelehnt.

Weitere Vorschläge? - Keine weiteren Vorschläge. Damit ist der Gesetzentwurf lediglich in den Innenausschuss überwiesen worden. Tagesordnungspunkt 11 ist abgeschlossen.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 12 auf:

Zweite Beratung

Entwicklung der Qualität der Bildung von Kindern bis zum Schuleintritt

Antrag der Fraktion der PDS - Drs. 4/52

Änderungsantrag der Fraktionen der CDU und der FDP - Drs. 4/100

Beschlussempfehlung des Ausschusses für Gleichstellung, Familie, Kinder, Jugend und Sport - Drs. 4/386

Ich bitte zunächst Herrn Kurze, als Berichterstatter des Ausschusses das Wort zu nehmen.

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kollegen! Der Ausschuss hat mich beauftragt, heute den Bericht zur Beratung über den Antrag betreffend die Entwicklung der Qualität der Bildung von Kindern bis zum Schuleintritt abzugeben.

Die PDS-Fraktion hat in Drs. 4/52 einen Antrag an den Landtag eingereicht und die Fraktionen der CDU und der FDP haben dazu in Drs. 4/100 einen Änderungsantrag eingebracht. Die erste Beratung fand in der 6. Sitzung des Landtages am 19. Juli 2002 statt. Von dort wurden der Antrag und der Änderungsantrag in den Ausschuss für Gleichstellung, Familie, Kinder, Jugend und Sport zur federführenden Beratung sowie in den Ausschuss für Bildung und Wissenschaft überwiesen.

Bei der ersten Beratung in der 3. Sitzung des Gleichstellungsausschusses am 30. September 2002 wurden beide Anträge abgelehnt. Es kam jeweils zu einem Ergebnis von sechs Jastimmen zu sechs Neinstimmen bei keiner Enthaltung. Der Ausschuss ist daraufhin in eine kurze Auszeit getreten. Wir konnten uns dann mit allen

Fraktionen im Ausschuss auf eine gemeinsame Beschlussempfehlung verständigen, die einstimmig angenommen wurde. Diese Beschlussempfehlung wurde dem Ausschuss für Bildung und Wissenschaft vorgelegt, welcher mitberatend war. Der Ausschuss nahm die vorläufige Beschlussempfehlung einstimmig an.

In der Sitzung des Ausschusses für Gleichstellung, Familie, Kinder, Jugend und Sport am 29. November 2002 gab es dann keine weiteren Änderungen an der vorläufigen Beschlussempfehlung. So liegt Ihnen heute die Beschlussempfehlung an den Landtag vor. Ich möchte diese noch einmal verlesen:

„Die Landesregierung wird aufgefordert, ein Konzept zur Qualifizierung und Bildung von Kindern bis zum Schuleintritt im Land Sachsen-Anhalt zu erarbeiten und aus der gebildeten Arbeitsgruppe des Ministeriums für Gesundheit und Soziales sowie des Kultusministeriums den zuständigen Ausschüssen zu berichten.“

Da eine breite Übereinstimmung in den Ausschüssen festzustellen war, bitte ich die Abgeordneten, diese Beschlussempfehlung zu unterstützen. - Danke.

(Zustimmung bei der CDU)

Vielen Dank, Herr Kurze. - Wünscht dazu jemand das Wort? - Das ist nicht der Fall.

Wir stimmen dann ab über die Beschlussempfehlung des Ausschusses in Drs. 4/386. Wer stimmt zu? - Das ist ganz offensichtlich die Mehrheit. Gibt es Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Beides ist nicht der Fall. Damit ist diese Beschlussempfehlung einstimmig angenommen worden und der Tagesordnungspunkt 12 erledigt.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 13 auf:

Beratung

Haushaltsrechnung für das Haushaltsjahr 2000 - Entlastung

Jahresbericht 2001 über die Prüfung der Haushalts- und Wirtschaftsführung 2000 - Teil 2

Antrag des Ministers der Finanzen - Drs. 3/5204

Unterrichtung - Drs. 4/26

Beschlussempfehlung des Ausschusses für Finanzen - Drs. 4/372

Ich bitte zunächst Herrn Bönisch, als Berichterstatter das Wort zu nehmen.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich stehe hier für den Finanzausschuss bzw. als Vorsitzender des Rechnungsprüfungsausschusses. Wir empfehlen Ihnen, der Landesregierung für das Haushaltsjahr 2000 Entlastung zu erteilen. Wir haben die Beschlussempfehlung vorgelegt. Das Abstimmungsergebnis war 13 : 0 : 0 Stimmen. Man könnte meinen, es wäre eine ganz harmonische Entscheidung gewesen, diese Entlastung zu empfehlen.

Die Berichte des Landesrechnungshofes haben wir in mehreren Sitzungen bearbeitet. Ich danke den Beteiligten im Rechnungsprüfungsausschuss für diese konstruktive Zusammenarbeit, sodass auch im Finanzausschuss ein einstimmiges Ergebnis erzielt werden konnte. Ich möchte Ihnen empfehlen, in diese Berichte des Landesrechnungshofes einmal hineinzuschauen, falls Sie sie nicht gelesen haben sollten - was denkbar ist - und es Ihnen zu Weihnachten vielleicht zu gemütlich wird. Das wäre möglicherweise geeignet, Ihre Kampfeslust zu beleben. Ich verweise auf die Seite 15 des Anhangs. Wir haben uns zum Beispiel zu der Formulierung entschlossen:

„Der Ausschuss für Finanzen nimmt das Fehlverhalten der betroffenen Ressorts mit Befremden zur Kenntnis. Er hält es für unumgänglich, dass alle Fälle von Pflichtverletzungen beim Umgang mit öffentlichen Mitteln dienstrechtlich sowie die Schadens- und gegebenenfalls Regressfrage geprüft werden. Er erwartet von der Landesregierung, dass sie die Empfehlungen des Landesrechnungshofes zu den Einzelfällen auswertet und beachtet.“

„The same procedure as every year“, könnte man sagen. Ich hoffe, dass es dieses Mal fruchtet. - In diesem Sinne empfehle ich Ihnen, die Beschlussempfehlung anzunehmen.

(Zustimmung bei der CDU)

Vielen Dank, Herr Bönisch. - Wünscht jemand das Wort? - Das ist nicht der Fall.

Damit können wir abstimmen über die Drs. 4/372. Wünscht jemand, dass über die Punkte einzeln abgestimmt wird? - Das ist nicht der Fall. Damit stimmen wir insgesamt darüber ab. Wer stimmt zu? - Das ist die Mehrheit. Stimmt jemand dagegen? - Keine Gegenstimmen. Stimmenthaltungen? - Keine Stimmenthaltung. Damit ist die Beschlussempfehlung einstimmig angenommen worden und der Tagesordnungspunkt 13 beendet.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 14 auf:

Beratung

Stellungnahme zu dem Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht betreffend Vereinbarkeit des Fünften Gesetzes zur Änderung des Hochschulrahmengesetzes und anderer Gesetze mit dem Grundgesetz - 2 BvF 2/02

Beschlussempfehlung des Ausschusses für Recht und Verfassung - Drs. 4/373

Ich bitte Herrn Wolpert, als Berichterstatter das Wort zu nehmen.

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Mit dem Schreiben des Landtagspräsidenten vom 5. November 2002 wurde dem Ausschuss für Recht und Verfassung gemäß § 52 der Geschäftsordnung des Landtages das Verfahren vor dem Bundesverfassungs

gericht mit dem Aktenzeichen 2 BvF 2/02 mit der Bitte um Beratung und Abgabe einer Empfehlung zugestellt.

Der Ausschuss hat sich mit diesem Verfahren in seiner Sitzung am 27. November 2002 befasst. Zu dem Inhalt des Verfahrens ist kurz anzumerken, dass die Landesregierung des Freistaates Thüringen und die Staatsregierungen der Freistaaten Bayern und Sachsen die Feststellung beantragen, dass das Fünfte Gesetz zur Änderung des Hochschulrahmengesetzes und anderer Gesetze vom 16. Februar 2002 mit dem Grundgesetz unvereinbar und daher nichtig ist.

In der Sitzung des Ausschusses wurde durch den Gesetzgebungs- und Beratungsdienst erläutert, es gehe um die Frage, ob die Detailregelungen im Hochschulrahmengesetz so weit gingen, dass nicht mehr von einem Rahmenrecht gesprochen werden könne und damit in die Gesetzgebungskompetenz der Länder eingegriffen werde.

Das Änderungsgesetz zum Hochschulrahmengesetz beinhaltet vorrangig eine Neustrukturierung der Hochschulen unter dem Stichwort Juniorprofessur und die verpflichtende Einführung der verfassten Studentenschaft.

Bezüglich der Detailregelungen im Rahmengesetz wurde ausgeführt, festzustellen sei, dass sich diese seit jeher quasi gewohnheitsrechtlich im Hochschulrahmengesetz befänden und durch die jetzige Regelung grundsätzlich kein neuer Tatbestand hinsichtlich der Einschränkung der Gesetzgebungskompetenz geschaffen worden sei.

Zu den speziellen Regelungen sei gesagt, dass Sachsen-Anhalt die vom Bund im Rahmengesetz in Aussicht gestellten Gelder bezogen auf den so genannten Juniorprofessor bereits in Anspruch genommen hat. Hinsichtlich der verfassten Studentenschaft hat Sachsen-Anhalt den in Deutschland einmaligen Sonderweg gewählt, aus der verfassten Studentenschaft austreten zu können. Diese Spezialregelung ist aber nicht Gegenstand des bundesverfassungsgerichtlichen Verfahrens. Eine Stellungnahme des Landtages von Sachsen-Anhalt zu dem Verfahren würde aber die Gefahr in sich bergen, dass in der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts dem Landtag die Handlungsmöglichkeit genommen werden könnte, die Sonderregelung aufrechtzuerhalten.

Vor diesem Hintergrund hat der Ausschuss für Recht und Verfassung einstimmig die Empfehlung beschlossen, zu dem Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht 2 BvF 2/02 keine Stellungnahme abzugeben. - Danke schön.

(Zustimmung bei der FDP und bei der CDU)

Vielen Dank, Herr Wolpert. - Wünscht jemand dazu das Wort. - Das ist nicht der Fall.

Dann stimmen wir über die Beschlussempfehlung des Ausschusses in der Drs. 4/373 ab. Wer stimmt zu? - Das ist die Mehrheit. Stimmt jemand dagegen? - Stimmenthaltungen? - Weder Gegenstimmen noch Stimmenthaltungen. Damit ist die Beschlussempfehlung einstimmig angenommen worden und der Tagesordnungspunkt 14 abgeschlossen.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 15 auf: