Das, was zu dem Referentenentwurf des Bundesverkehrswegeplans von den Vertretern der einzelnen Fraktionen im Einzelnen gesagt wurde, möchte ich an dieser Stelle nicht zum Ausdruck bringen.
Für die SPD-Fraktion erklärte Herr Doege, dass der vorliegende Gesetzentwurf unstrittig sei. Er betonte, dass sich sogar Bundeskanzler Schröder höchstpersönlich für den Bau einer Autobahn durch die Altmark ausgesprochen habe.
Gleichwohl hat Herr Doege den Verkehrsminister Herrn Dr. Daehre darum gebeten, im Bundesrat für das Anliegen der Nordverlängerung der A 14 zu werben. - So wie ich den Verkehrsminister kenne, ist dies eine Selbstverständlichkeit.
Anders ist der Standpunkt der SPD in Bezug auf die A 71. Herr Doege sieht wenig Chancen, dass diese in den vordringlichen Bedarf des Bundesverkehrswegeplanes aufgenommen wird. Dennoch hat die SPD dem Entwurf der Landesregierung im Ausschuss ihre Zustimmung erteilt.
Die PDS-Fraktion sieht nach Aussage von Herrn Dr. Köck hingegen keine Dringlichkeit, Änderungen im Landesentwicklungsplan vorzunehmen. Der übergeordnete Begriff „Bundesfernstraße“ schließt seiner Ansicht nach Autobahnen mit ein. Vonseiten der PDS-Fraktion erging die Forderung an die Landesregierung, die Meldeliste für den Bundesverkehrswegeplan zu überarbeiten und Prioritäten zu setzen. Außerdem kritisierte die PDS-Fraktion, dass in der Altmark ihrer Ansicht nach die teuerste und nicht die wirtschaftlichste Autobahnvariante durchgesetzt werden soll.
Bei aller Unterschiedlichkeit der Standpunkte besteht aber wohl Einmütigkeit darin, dass eine besser funktionierende Infrastruktur Grundvoraussetzung für mehr Wirtschaftswachstum in Sachsen-Anhalt ist. Wir sollten den Verkehrsminister deshalb bei seinen Verhandlungen mit der Bundesregierung unterstützen, um Verbesserungen gegenüber dem vorliegenden Referentenentwurf des Bundesverkehrswegeplans zu erzielen.
Zum Abschluss möchte ich noch einmal an Sie alle appellieren, dem Ausschussvotum zu folgen und dem vorliegenden Gesetzentwurf der Landesregierung zuzustimmen. - Ich danke Ihnen.
Herzlichen Dank, Frau Weiß, für die Berichterstattung. - Sie möchten eine Intervention geben. Bitte sehr, Herr Abgeordneter Bullerjahn.
Ich will es nicht zu spannend machen. Wir haben in der letzten Sitzung des Ältestenrats eine Diskussion über die Protokolle und deren Weitergabe geführt. Sie wissen, wohin ich will. Es ging darum, dass die Stellungnahmen Einzelner ersichtlich sind. Das ist in § 85 Abs. 3 der Geschäftsordnung des Landtages geregelt. Es geht aber überhaupt nicht, dass das Ganze mit Namen verbunden wird. Ich bitte die CDU-Fraktion, die vor Tagen daran dachte, die Geschäftsordnung etwas zu verändern, das auch den Kollegen noch einmal zu sagen, die als Berichterstatter vortragen. Eine Berichterstattung ist dazu da, Sachverhalte darzulegen und nicht die Standpunkte einzelner Abgeordneter. Ich sage das deswegen, weil gerade die CDU-Fraktion sich in letzter Zeit vehement über solche Dinge aufgeregt hat.
Besten Dank, Herr Bullerjahn. Wir werden diese Dinge sicherlich in den Fraktionen noch einmal zu besprechen haben. Das Protokoll der Sitzung des Ältestenrats ist nicht jedem zugänglich. Aber ich appelliere nochmals an die Fraktionsvorsitzenden, dies in ihren Fraktionen noch einmal deutlich zu machen.
Meine Damen und Herren! Wir treten nun in die Debatte ein. Die Redezeit beträgt fünf Minuten je Fraktion. Herr Dr. Köck, ich bitte Sie, noch einmal Platz zu nehmen. Zuerst hat für die Landesregierung der Minister Herr Dr. Daehre um das Wort gebeten. Bitte, Herr Minister.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Das Thema hat uns nun schon über Jahre begleitet. Wir haben jetzt einen Beschluss zur Änderung des Landesentwicklungsplans mit dem Ziel gefasst, eine Klarstellung im Landesentwicklungsplan vornehmen. Das heißt, dass wir die Nordverlängerung der A 14 als Autobahn ausweisen und gleichzeitig die A 71 aufnehmen.
Meine Damen und Herren! Deshalb nur zwei Anmerkungen. Ich bin zunächst den Koalitionsfraktionen dafür dankbar, dass sie diesen Gesetzentwurf so mitgetragen haben.
Zum einen: Wenn wir über die Nordverlängerung der A 14 sprechen, dann steht mit der Änderung auch im Landesentwicklungsplan fest, dass wir diese nicht losgelöst von den anderen Projekten sehen. Das heißt, wir verstehen darunter auch die Anbindung an die A 39 durch eine Querspange südlich von Salzwedel. Diesbezüglich darf ich noch einmal daran erinnern und bitte auch an dieser Stelle um Konsens, Herr Fraktionsvorsitzender Dr. Püchel, dass wir gemeinsam noch dafür kämpfen, dass diese aufgrund des Verkehrsaufkommens in der Altmark vierspurig ausgewiesen wird.
Ich appelliere auch noch einmal an alle in allen Parteien, jetzt nicht mehr über Varianten zu reden, meine Damen und Herren. Jetzt geht es ganz einfach darum, dass wir endlich diese Autobahn bekommen, dass wir sie planen und dass wir den Korridor so eröffnen bzw. so gestalten, dass wir in absehbarer Zeit mit dem Bau beginnen können.
Das Zweite betrifft die A 71. Da ist es etwas komplizierter, weil die A 71 weder im vordringlichen noch im wieteren Bedarf im Bundesverkehrswegeplan erwähnt ist. Deshalb muss es nach wie vor unsere Zielstellung sein, dass wir das gegenüber dem Bund noch einmal thematisieren. Wenn es nicht dazu kommen sollte, aus welchen Gründen auch immer, sollten wir gemeinsam nach Alternativlösungen für die A 71 suchen, damit auch der Süden, das heißt Hettstedt und Eisleben, als Wirtschaftsregion angebunden werden.
Die letzte Anmerkung von meiner Seite. Meine sehr verehrten Damen und Herren! Das ist eine grundsätzliche Position hinsichtlich des Bundesverkehrswegeplans. Ich kann jedem empfehlen, sich diesen noch einmal anzuschauen, weil eines zu bemerken ist: Zwischen den alten und den neuen Ländern besteht hinsichtlich der Investitionen ein Verhältnis von 10 : 1. Für die alten Länder ist ein Investitionsvolumen zur Finanzierung von neuen Vorhaben von knapp 40 Milliarden € vorgesehen, für die neuen Länder etwas mehr als 4 Milliarden €.
Meine Damen und Herren! Das kann nicht das letzte Wort sein. Das gilt für die Straße und für die Schiene.
Wenn man sich diesen Bundesverkehrswegeplan ansieht, dann stellt man fest, dass in den südlichen Ländern Bayern, Baden-Württemberg und auch in Nordrhein-Westfalen Autobahnen von sechs auf acht Spuren ausgebaut werden, meine Damen und Herren. Und wir
Das kann es nicht sein, weil wir sonst im Jahr 2015 nach der Fertigstellung aller Projekte ein Hase-Igel-Spiel vorfinden. Wir haben eine vierspurige Autobahn und die im Süden oder im Westen sagen: Donnerwetter, wir haben schon eine achtspurige. Dann haben wir nämlich die Schere genauso, wie wir sie jetzt auch haben.
Deshalb, meine Damen und Herren, rufe ich Sie alle auf, gemeinsam dafür zu streiten, dass wir diesbezüglich noch eine Änderung im Bundesverkehrswegeplan erreichen und dass die Maut, die eingenommen wird, dafür genommen wird, dass wir in den östlichen Bereichen der Bundesrepublik Deutschland eine vernünftige Verkehrsinfrastruktur bekommen. - Herzlichen Dank. Ich bitte um Zustimmung zu dem Gesetzentwurf.
Herzlichen Dank, Herr Minister. - Für die PDS-Fraktion erteile ich dem Abgeordneten Herrn Dr. Köck das Wort. Bitte sehr, Herr Dr. Köck.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Bullerjahn, in diesem Fall bin ich Frau Weiß außerordentlich dankbar, weil sie doch die Position noch einmal sehr schön in kurzer und knapper Form herübergebracht hat.
Ich kann die Freude von Minister Daehre verstehen. Aber trotzdem kann ich eigentlich nur sagen, der Gesetzentwurf muss zumindest zurückverwiesen werden in den Ausschuss oder gar für erledigt erklärt werden. Ich kann nur sagen: Sie haben Ihren Spaß gehabt. Das Ziel ist erreicht worden. Die A 14 ist im Bundesverkehrswegeplan wohl unstrittig drin.
Buchstabe b, so wie er im Gesetzentwurf steht und beschlossen werden soll, ist ganz offensichtlich zumindest in absehbarer Zeit nicht realisierbar. Es wird auf Ortsumgehungen und auf eine Verstärkung der bestehenden Bundesstraße hinauslaufen. Insofern ist der Begriff „Bundesfernstraße“, wie er jetzt drin steht, für diesen Abschnitt sogar noch günstiger. Insgesamt reflektiert der bestehende Gesetzestext den aktuellen Stand und auch den Planungsstand voll zutreffend.
Frau Weiß, ich muss Sie vielleicht insofern ergänzen, als der GBD meine Auffassung hinsichtlich dessen, dass man Bundesfernstraßen als Überbegriff versteht, ausdrücklich bestätigt hat. Er hat eingeworfen, obwohl ihm das möglicherweise nicht zustand, dass er eigentlich keinen Grund dafür sieht, warum der LEP angefasst werden sollte. Das hat mich eigentlich bestärkt.
Ich werfe das jetzt noch einmal in den Ring: Aus meiner Sicht hat sich der Gesetzentwurf erledigt. Wir sollten versuchen, ihn als erledigt zu erklären. Ansonsten beantrage ich die Rücküberweisung in den Ausschuss, damit wir die Passage hinsichtlich der B 71 an die tatsächlichen Fakten angleichen. - Danke.
Danke, Herr Dr. Köck. Habe ich das richtig gehört: Sie beantragen eine Rücküberweisung in den Ausschuss?
Meine Damen und Herren! Ich erteile dem Abgeordneten Herrn Qual für die FDP-Fraktion das Wort. Bitte sehr, Herr Qual.
Herr Präsident! Sehr verehrte Damen und Herren! Mit der heutigen Beratung des Landtages sollen im Gesetz über den Landesentwicklungsplan die nördliche Fortführung der A 14 durch die Altmark und der A 71 über Sangerhausen bis Bernburg als Bundesautobahnen als Raumordnungsziel festgeschrieben werden.
Wir müssen leider feststellen, dass im Referentenentwurf der Bundesregierung für einen neuen Bundesverkehrswegeplan die durch unser Bundesland angemeldete Nordverlängerung der A 71 keine Berücksichtigung gefunden hat. In aller Schärfe kritisiert die Fraktion der FDP die Art und Weise, wie die Bundesregierung mit diesem für unseren Raum so überaus wichtigen Verkehrsprojekt umgeht.
Meine Damen und Herren! Ich bitte Sie, Platz zu nehmen und Ihre Gespräche etwas zu reduzieren. - Bitte sehr, Herr Abgeordneter.
Verehrte Damen und Herren! Es wäre doch höchst inkonsequent, die Thüringen-Autobahn bis Sangerhausen heranzuführen und sie dort an der A 38 in einem Dreieck enden zu lassen. Erst mit der Weiterführung der A 71 von Würzburg über Erfurt, über Sangerhausen mit einer Erschließung des Mansfelder Landes bis hin nach Bernburg und dem dortigen Anschluss an die A 14 würde die wichtige und notwendige Wegführung vom Süden bis in den Norden, in Richtung Ostsee, erreicht werden.
Wie gesagt: Es handelt sich um einen Referentenentwurf der Bundesregierung. Die Landesregierung und auch wir Abgeordneten sollten uns für die Aufnahme der besagten Nordverlängerung der A 71 in den vordringlichen Bedarf des Bundesverkehrswegeplans stark machen und uns mit aller Entschiedenheit dafür einsetzen.
Die FDP-Fraktion gibt jedenfalls nicht auf - im Gegensatz zu dem, wie es gerade von der PDS-Fraktion zum Ausdruck gebracht wurde. - Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.
Danke sehr, Herr Abgeordneter Qual. - Für die SPDFraktion erteile ich nun dem Abgeordneten Herrn Doege das Wort. Bitte sehr, Herr Doege.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich denke, ich kann es kurz machen. Die Ausschussvorsitzende hat dargestellt, dass in Bezug auf die Aufnahme der A 14 und der A 71 in den Landesentwicklungsplan weitestgehend Einigkeit besteht. Die Präzisierung, die hiermit vorgenommen werden soll, ist sicherlich zu begrüßen, obwohl - Herr Köck sagte bereits, dass der GBD darauf hingewiesen hat - die bisher im LEP enthaltene Formulierung die Autobahn durchaus einschließen würde. Die Nordverlängerung der A 14 war ohnehin, denke ich, weitestgehend unstrittig.
Die A 71 - darauf wiesen meine Vorredner schon hin - ist im derzeitigen Entwurf des Bundesverkehrswegeplans nicht enthalten. Ich denke aber, dass man die A 71 durchaus auch als längerfristiges Ziel im Landesentwicklungsplan festschreiben sollte.