Protokoll der Sitzung vom 15.05.2003

b) Wenn nein, durch welche präventiven Maßnahmen will man die positiven Entwicklungen im Bereich der Jugendberatungsstellen bei der Polizei, die zur Senkung der Kinder- und Jugendkriminalität geführt haben, auffangen?

Danke. - Für die Landesregierung erteilt der Minister der Justiz Herr Becker die Antwort.

Frau Präsidentin! Meine Damen, meine Herren! Ich beantworte die Frage der Abgeordneten Grimm-Benne in Vertretung des heute nicht anwesenden Innenministers namens der Landesregierung wie folgt.

Die Jugendberatungsstellen bei der Polizei wurden als Reaktion auf die anwachsende Delinquenz und die vermehrte soziale Auffälligkeit von Kindern, Jugendlichen und Heranwachsenden bereits im Jahr 1993 unter der von CDU und FDP getragenen Landesregierung ins Leben gerufen, und zwar zunächst als Jugend-, Sozial- und Interventionsprojekt in der Polizeidirektion Magdeburg. Die positiven Erfahrungen führten alsbald zur Ausweitung der Maßnahme auf die Städte Halle und Dessau und in der weiteren Folge auf alle Polizeidirektionen.

Ursprünglich waren 58 Stellen veranschlagt, von denen maximal 49 Stellen besetzt waren. Zurzeit verfügen die Jugendberatungsstellen über 44 Sozialarbeiter. Zwei Strukturanpassungsmaßnahmen bei der Polizeidirektion Dessau und eine AB-Maßnahme in Stendal laufen Mitte dieses Jahres aus. Ein entsprechender Antrag auf Übernahme wird vom MI zurzeit geprüft.

Die in der Vorbemerkung zu der Kleinen Anfrage enthaltene Aussage - ich zitiere -, „dass bis Mitte des Jahres zahlreiche ABM- bzw. SAM-Stellen bei den Jugendberatungsstellen bei der Polizei enden“, ist deshalb unzutreffend. An dem bewährten Konzept der Jugendberatungsstellen bei der Polizei wollen wir unbedingt festhalten.

Die Verteilung der vorhandenen Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter auf die einzelnen Polizeidirektionen erfolgt variabel unter Berücksichtigung der Kriminalitätsentwicklung und der entsprechend notwendigen Schwerpunktsetzung.

(Zustimmung von Frau Wybrands, CDU)

Danke, Herr Minister, für die Antwort. - Damit sind die fünf Fragen abgearbeitet. Wir schließen die Fragestunde.

Bevor ich den Tagesordnungspunkt 3 aufrufe, habe ich die Freude, Gäste der Landeszentrale für politische Bildung zu begrüßen. Seien Sie herzlich willkommen!

(Beifall im ganzen Hause)

Ich rufe Tagesordnungspunkt 3 auf:

Zweite Beratung

Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die staatliche Anerkennung auf dem Gebiet der Sozialarbeit, der Sozialpädagogik oder der Heilpädagogik

Gesetzentwurf der Landesregierung - Drs. 4/483

Beschlussempfehlung des Ausschusses für Gesundheit und Soziales - Drs. 4/724

Die erste Beratung fand in der 13. Sitzung des Landtages am 6. Februar 2003 statt. Berichterstatter ist der Abgeordnete Herr Bischoff.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Der Gesetzentwurf wurde in der 13. Sitzung am 6. Februar 2003 in den Ausschuss für Gesundheit und Soziales überwiesen. Weitere Ausschüsse sind mit diesem Gesetzentwurf nicht befasst gewesen.

Der Ausschuss hat sich in der 10. Sitzung am 17. April 2003 mit dieser Drucksache befasst. Ein größerer Diskussionsbedarf ergab sich dabei nicht. Wie Sie der Beschlussempfehlung entnehmen können, gibt es auch nur ganz wenige Änderungen. Der Gesetzentwurf war unstrittig. Inhaltliche Änderungen wurden nicht vorgenommen.

Während der Beratungen wies der Gesetzgebungs- und Beratungsdienst auf zwei redaktionelle Probleme hin. Diese Hinweise hat der Ausschuss aufgegriffen. Die Änderungen sind aus der Synopse ersichtlich.

Des Weiteren machte der Gesetzgebungs- und Beratungsdienst darauf aufmerksam, dass die Übertragung derartiger Befugnisse auf Private - das ist die eigentliche Änderung - eines Erfordernisses bedarf, das näher begründet werden müsse. Nach Ansicht des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes sei die Befugnisübertragung auf Private in der Begründung des Gesetzentwurfes nicht hinreichend deutlich geworden.

Nachdem die Begründung von der Landesregierung durch Minister Herrn Kley nochmals dargelegt worden war, hat der Ausschuss die Beschlussempfehlung in der vorliegenden Fassung einstimmig angenommen. Das Hohe Haus wird gebeten, dieser Beschlussempfehlung zu folgen. - Danke schön.

Danke schön, Herr Abgeordneter Bischoff. - Es ist vereinbart worden, zu diesem Thema keine Debatte zu führen. Wir treten somit in das Abstimmungsverfahren zur Drs. 4/724 ein.

Zunächst stimmen wir über die selbständigen Bestimmungen ab. In Anwendung des § 32 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Landtages schlage ich Ihnen vor, über die vorliegende Beschlussempfehlung in ihrer Ge

samtheit abzustimmen. Oder verlangt jemand die Abstimmung über die einzelnen Paragrafen? - Das ist nicht der Fall.

Wer mit der vorliegenden Beschlussempfehlung zum Gesetzentwurf in der Drs. 4/724 einverstanden ist, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Machen Sie alle mit? Im Ausschuss gab es einen einstimmigen Beschluss. - Wer ist mit dem Gesetzentwurf einverstanden? - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Somit ist die Beschlussempfehlung einstimmig angenommen worden.

Wir stimmen nun über die Gesetzesüberschrift ab. Sie lautet „Zweites Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die staatliche Anerkennung auf dem Gebiet der Sozialarbeit, der Sozialpädagogik oder der Heilpädagogik“. Wer mit der Überschrift einverstanden ist, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Somit ist die Überschrift angenommen worden.

Wir stimmen jetzt über das Gesetz in seiner Gesamtheit ab. Wer mit dem Gesetz einverstanden ist, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Wer ist dagegen? - Enthaltungen? - Somit ist das Gesetz beschlossen worden. Wir verlassen den Tagesordnungspunkt 3.

Da wir den Tagesordnungspunkt 6 verlegt haben, rufe ich nun den Tagesordnungspunkt 7 auf:

Zweite Beratung

a) Zukunft der EU-Strukturförderung

Antrag der Fraktion der SPD - Drs. 4/602

b) EU-Strukturpolitik nach 2006

Antrag der Fraktionen der CDU und der FDP - Drs. 4/615

Beschlussempfehlung des Ausschusses für Bundes- und Europaangelegenheiten - Drs. 4/721

Die erste Beratung fand in der 16. Sitzung des Landtages am 14. März 2003 statt. Berichterstatter ist der Abgeordnete Herr Kosmehl.

Herr Kosmehl, Berichterstatter des Ausschusses für Bundes- und Europaangelegenheiten:

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! In der 16. Sitzung am 14. März 2003 hat der Landtag den Antrag der Fraktion der SPD zum Thema „Zukunft der EU-Strukturpolitik“ in der Drs. 4/602 und den Antrag der Fraktionen der CDU und der FDP mit der Überschrift „EU-Strukturpolitik nach 2006“ in der Drs. 4/615 in den Ausschuss für Bundes- und Europaangelegenheiten überwiesen.

Der Ausschuss für Bundes- und Europaangelegenheiten hat sich mit den Anträgen in der 10. Sitzung am 17. April 2003 befasst. Während der Sitzung wurde das Bestreben aller Fraktionen deutlich, die Anträge einvernehmlich in eine von allen getragene Beschlussempfehlung einfließen zu lassen. Der Ausschuss verständigte sich nach intensiver Beratung auf die vorliegende Beschlussempfehlung in der Drs. 4/721.

In die Beschlussempfehlung wurden Teile der beiden Anträge und weitere im Verlauf der Ausschusssitzung angestellte Überlegungen eingearbeitet. Der Ausschuss

für Bundes- und Europaangelegenheiten verabschiedete die Ihnen nunmehr vorliegende Beschlussempfehlung mit 12 : 0 : 0 Stimmen.

Seitens des Ausschusses für Bundes- und Europaangelegenheiten bitte ich den Landtag um Zustimmung zu dieser Beschlussempfehlung. - Vielen Dank.

(Beifall bei allen Fraktionen)

Danke, Herr Abgeordneter Kosmehl. - Es ist vereinbart worden, dass keine Debatte stattfindet. Somit treten wir in das Abstimmungsverfahren zur Drs. 4/721 ein.

Wer der Beschlussempfehlung in der Drs. 4/721 seine Zustimmung gibt, den bitte ich um das Zeichen mit der Stimmkarte. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich der Stimme? - Damit ist die Beschlussempfehlung einstimmig angenommen worden.

Ich möchte darauf hinweisen, dass wir in der Zeit sehr gut liegen und dass wir vor der Mittagspause auf jeden Fall noch den Tagesordnungspunkt 11 - Zukünftige Regional- und Strukturpolitik in Sachsen-Anhalt - und sicherlich auch noch den Tagesordnungspunkt 12 vorziehen werden. Ich kündige das an, damit dann auch die Debattenredner anwesend sind.

Ich rufe den Tagesordnungspunkt 8 auf:

Zweite Beratung

Kultursenat

Antrag der Fraktionen der CDU und der FDP - Drs. 4/395

Beschlussempfehlung des Ausschusses für Kultur und Medien - Drs. 4/725