Die Zuwendungen werden von der Antragsprüfung und -bewilligung bis hin zur Verwendungsnachweisprüfung nach einem bewährten System abgearbeitet. Mit der Bildung eines Fonds sind neue Regularien erforderlich. Diese könnten hinsichtlich der Verwendung und Prüfung mehr - und nicht weniger - Aufwand verursachen. Ein Fonds ist zudem keine Grundlage für eine sichere Fi
Bei Kapitel 11 04 - Ordentliche Gerichte und Staatsanwaltschaften - Titel 112 01 werden neben den Geldstrafen auch Geldbußen und Gerichtskosten vereinnahmt. Zurzeit werden die Bereiche haushaltskassentechnisch nicht getrennt. Ob und inwieweit eine Trennung in Zukunft möglich ist, wäre zu prüfen. Gegenwärtig kann ein prozentualer Anteil allein der Geldstrafen nicht bestimmt werden.
Unabhängig davon würde ein Beschluss des Landtages, wie in Punkt 4 des Antrages vorgesehen, das Budgetrecht des Landtages einschränken, weil abweichend von dem Bruttoprinzip nach § 15 der Landeshaushaltsordnung über Teile der Einnahmen verfügt werden soll. Dies verbietet sich.
Das bisherige System der Förderung der Straffälligenhilfe hat auf der Grundlage jährlicher Haushaltspläne die Arbeit planbar gemacht. In Sachsen-Anhalt steht ein Netz differenzierter Hilfsangebote zur Verfügung. Daran wollen wir festhalten.
Insgesamt ist der vorliegende Antrag nicht sinnvoll. Er würde weder für eine vermehrte Anwendung des TäterOpfer-Ausgleiches sorgen noch die Opferhilfe nachhaltig verbessern und auch die finanzielle Absicherung der Arbeit der Vereine der Straffälligenhilfe nicht sicherstellen. - Herzlichen Dank.
Vielen Dank, Herr Minister Jeziorsky. Möchten Sie Fragen von Herrn Reck und von Frau Knöfler beantworten?
Herr Minister, Sie haben zu Beginn Ihrer Ausführungen gesagt, dass Minister Becker Sie gebeten habe, seine Gedanken vorzutragen. Ich frage deshalb, ob Sie die Gedanken des Ministers Becker oder die Meinung der Landesregierung hier vorgetragen haben.
Herr Reck, Sie waren auch einmal Minister. Wenn hier zu einem Antrag - der in diesem Fall das Justizressort betrifft - ein Minister spricht, spricht er nicht nur für sein Ressort, sondern auch immer für die Landesregierung.
Sehr geehrter Herr Minister, wenn Sie den Antrag eben noch einmal vor sich liegen gehabt haben, konnten Sie sicherlich feststellen, dass es vorrangig um die Organisation und die Finanzierung des Täter-Opfer-Aus
gleiches geht. Sie nannten einen Betrag von knapp 300 000 €. Ist Ihnen bekannt, dass sich diese knapp 300 000 € lediglich auf den Erwachsenenbereich des Täter-Opfer-Ausgleiches beziehen? Können Sie mir die Höhe des Ansatzes für den Täter-Opfer-Ausgleich im Bereich der Jugendlichen sagen und bei welchem Haushaltstitel dieser veranschlagt ist?
Frau Knöfler, dazu müssten Sie möglicherweise im Ausschuss die Vertreter des Justizministeriums fragen. In den besagten Haushaltstitel sind - das steht auch in dem Redemanuskript von Herrn Becker - 290 000 € eingestellt. Wie der Haushalt des Justizministeriums ansonsten strukturiert und organisiert ist, können Sie mich nicht fragen. Machen Sie es vielleicht im Ausschuss.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! Bei der Beschäftigung mit einigen Punkten in dem Antrag der PDS-Fraktion wurde ich an ein altes, wenn auch abgegriffenes Sprichwort erinnert: Das Bessere ist der Feind des Guten.
Meine Damen und Herren! Um eines klarzustellen: Für uns als Liberale ist der Täter-Opfer-Ausgleich eine wichtige Säule unseres Strafrechtes. Auf diese Weise erhalten Straftäter die Chance, sich mit ihrer Tat auseinander zu setzen, und erleben unmittelbar, welche Folgen ihr Vergehen für das Opfer hatte. Der Täter-Opfer-Ausgleich ist somit auch eine entscheidende Präventionsmaßnahme zur Verhinderung weiterer Straftaten. Insoweit stimmen die mit dem Antrag verbundenen Grundintentionen durchaus mit der Bedeutung überein, die wir als FDP dem Täter-Opfer-Ausgleich beimessen.
Meine Damen und Herren! Um sich die Situation im Land Sachsen-Anhalt vor Augen zu führen, kann sich jeder Abgeordnete, aber auch jeder Bürger zum Beispiel über das Landesportal informieren. Darin gibt es bürgernahe Informationen darüber, welche Hilfsangebote die sozialen Dienste der Justiz vor allem Opfern von Straftaten, aber auch Tätern unterbreiten. Insbesondere ist als Lektüre der Jahresbericht des Sozialen Dienstes der Justiz zu empfehlen, in dessen Aufgabenbereich der Täter-Opfer-Ausgleich fällt.
Sachsen-Anhalt war das erste Bundesland, das den Täter-Opfer-Ausgleich landesweit und flächendeckend angeboten und durchgeführt hat. Die Ausgaben des Landes in diesem Bereich befinden sich, nach stetigen Steigerungen in den letzten Jahren, trotz der schwierigen Haushaltslage auf einem hohen Niveau. Im Haushalt des Jahres 2003 sind immerhin 290 000 € veranschlagt. Diese Höhe sollte nach Möglichkeit erhalten bleiben.
Meine Damen und Herren! Welche Leistungen der Täter-Opfer-Ausgleich in Sachsen-Anhalt erbringt, verdeutlichen einige Zahlen: Im Jahr 2001 wurde in 1 259 Fällen ein Täter-Opfer-Ausgleich angewendet. Davon wurde mit 1 125 Fällen der überwiegende Teil durch freie Trä
Die Anwendungsbereiche des Täter-Opfer-Ausgleiches erstrecken sich im Wesentlichen auf die Delikte Körperverletzung mit einem Anteil von mehr als 50 %, Sachbeschädigung, Bedrohung, Beleidigung und Diebstahl. Dabei konnten Wiedergutmachungsleistungen in Höhe von 124 816 DM für Schadensersatz und 80 488 DM für Schmerzensgeld erreicht werden. Daraus kann man zum einen schlussfolgern, dass man den Täter-OpferAusgleich sicherlich noch häufiger in Anwendung bringen sollte, zum anderen aber auch, dass die bereits erreichten Ergebnisse schon beachtlich sind. Aktuelles Zahlenmaterial wird mit der Veröffentlichung des Jahresberichtes 2002 sicherlich in Kürze vorliegen.
Meine Damen und Herren! Nach meiner Auffassung wird deutlich, dass sich die Justiz sehr umfassend mit dieser Problematik auseinander setzt. Eine Veranlassung, Richter, Staatsanwälte und andere Bedienstete aus der Politik heraus zu Fortbildungen zu verpflichten, sehe ich nicht. Es ist doch auch eine Frage des eigenen Berufsverständnisses, sich eigenverantwortlich auf dem Laufenden zu halten. Wie der Minister bereits ausführte, gab und gibt es entsprechende Fort- und Weiterbildungsangebote.
Meine Damen und Herren! Ich will es nicht verheimlichen, dass der Gedanke, nach dem Vorbild des Landes Rheinland-Pfalz eine Stiftung für den Opferschutz zu gründen, charmant ist. Aber entgegen der Aussage in dem Antrag der PDS-Fraktion wird die Stiftung in Rheinland-Pfalz nicht aus Mitteln der Abschöpfung illegaler Gewinne und der Wirtschaftskriminalität gespeist, sondern aus einem erstmals im Haushaltsjahr 2002 eigens dafür eingestellten Titel mit einem Ansatz in Höhe von 500 000 €. Die Stiftung in Rheinland-Pfalz steht somit auf soliden Beinen.
Als Ziel ist für uns als FDP ein solches Modell durchaus denkbar. Allerdings sehe ich angesichts der aktuellen Finanzlage unseres Landes nicht, wie es uns gelingen kann, eine vergleichbare Institution wirtschaftlich darzustellen und eine angemessene Finanzierung zu gewährleisten.
Auf den Punkt 4 des vorliegenden Antrages ist der Minister bereits ausführlich eingegangen. Dem muss ich nichts mehr hinzufügen.
Meine Damen und Herren! Der Täter-Opfer-Ausgleich ist, wie ich bereits ausführte, ein wichtiges Instrument der Prävention in Bezug auf weitere Straftaten. Sachsen-Anhalt hat in diesem Bereich einen zukunftsweisenden Weg eingeschlagen.
Unterstützen wir unsere Justiz weiterhin verantwortlich dabei, indem wir den vorliegenden Antrag in den Fachausschuss überweisen und dort die auch für uns sehr interessanten Punkte noch einmal ausführlich diskutieren. - Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die SPD-Fraktion stimmt einer Überweisung in den Aus
schuss für Recht und Verfassung zu, um dort über die einzelnen Punkte ausgiebig diskutieren zu können.
Ansonsten möchte ich gern von Ihrer Genehmigung Gebrauch machen, Herr Präsident, und meine Rede zu Protokoll geben.
Dem Anliegen des Antrags kann grundsätzlich zugestimmt werden. Das Anliegen, dass der Täter-OpferAusgleich auch weiterhin in Sachsen-Anhalt wirksam arbeiten kann, wird natürlich auch von unserer Fraktion unterstützt. Der Täter-Opfer-Ausgleich zählt zu den wichtigsten kriminalpolitischen Entwicklungen der letzten Jahre. Der TOA verbessert die Situation von Opfern hinsichtlich erlittener Schäden, Einbußen und Demütigungen und führt dem Täter sein Verhalten vor Augen.
Anlass für die PDS-Fraktion, diesen vorliegenden Antrag zu stellen, war sicherlich der Hilferuf des Landesverbandes für Straffälligen- und Bewährungshilfe, der öffentlich mehr Unterstützung für seine Arbeit einforderte. Über die einzelnen Punkten des Antrags müsste aus unserer Sicht im Ausschuss für Recht- und Verfassung noch diskutiert werden.
In dem Einführungssatz des Antrags wird die Landesregierung aufgefordert, bei ihren Entscheidungen im Bereich der sozialen Dienste der Justiz vier Grundsätze umzusetzen. Die vier Grundsätze sprechen aber nicht nur den Bereich der sozialen Dienste der Justiz an, sondern gerade auch die freie Straffälligenhilfe, die parallel zum Sozialen Dienst der Justiz besteht.
Zu den Punkten 1 und 2 so viel: Der Landesverband für Straffälligen- und Bewährungshilfe hat bereits in den zurückliegenden Jahren ein flächendeckendes Netz aufgebaut. Es muss das Ziel sein, dieses Netz zu erhalten. Denn gerade der Bestand dieses Verbandes ist durch die schlechte finanzielle Ausstattung im Haushalt 2003 gefährdet. In den Haushaltsberatungen im letzten Jahr haben wir für eine finanzielle Absicherung gerungen, aber konnten damit leider bei CDU und FDP kein Gehör finden.
Ein weiterer Beitrag zur Umsetzung des TOA sind die Opferberatungsstellen. Diese werden in den Landgerichtsbezirken durch den Sozialen Dienst der Justiz vorgehalten. Daneben gibt es natürlich auch Organisationen wie zum Beispiel den Weißen Ring, der Kriminalitätsopfer unterstützt. Dass auf die Möglichkeiten des TOA im Rahmen der Aus- und Fortbildung und in Dienstbesprechungen hingewiesen wird, ist für uns selbstverständlich.
Zu Punkt 3: Wir werden im Ausschuss die Errichtung einer Opferstiftung diskutieren, obwohl ich der Errichtung einer Opferstiftung nach dem Beispiel von RheinlandPfalz eher skeptisch gegenüberstehe.
Es gibt in Sachsen-Anhalt bereits Einrichtungen, die die Aufgaben einer solchen Opferschutzstiftung erfüllen. Daher ergibt sich für uns eher die Frage, ob man diese Einrichtungen nicht bei der Gewinnabschöpfung berücksich
tigen sollte und damit die Arbeit dieser bereits bestehenden Einrichtungen in Sachsen-Anhalt sichert. Über die Absicherung der bestehenden Einrichtungen hinaus ist es wichtig, die Bevölkerung über diese Hilfsmöglichkeiten besser zu informieren.
Die im Antrag beispielhaft aufgeführte Opferstiftung Rheinland-Pfalz finanziert sich nach meiner Kenntnis nicht aus der Gewinnabschöpfung, sondern wurde durch die Landesregierung mit einem Stiftungskapital von 500 000 € errichtet.
Im Rahmen der Ausschussberatungen könnte man die Erfahrungen der Länder Niedersachsen, Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz einholen, die bereits solche Stiftungen errichtet haben.
Zu Punkt 4: Hierin wird angeregt, einen Fonds zu gründen für die Reintegration von Opfern und die Resozialisierung von Tätern. Dieser Fonds soll laut Antrag mit 1 % der Geldstrafen, Geldbußen sowie Gerichtskosten aus Kapitel 11 04 Titel 112 01 ausgestattet werden. Auch diese Forderung sehen ich eher kritisch. Es würde durch die Errichtung eines zusätzlichen Fonds ein weiterer Aufwand und zusätzliche Bürokratie geschaffen werden.