Zu Punkt 4: Hierin wird angeregt, einen Fonds zu gründen für die Reintegration von Opfern und die Resozialisierung von Tätern. Dieser Fonds soll laut Antrag mit 1 % der Geldstrafen, Geldbußen sowie Gerichtskosten aus Kapitel 11 04 Titel 112 01 ausgestattet werden. Auch diese Forderung sehen ich eher kritisch. Es würde durch die Errichtung eines zusätzlichen Fonds ein weiterer Aufwand und zusätzliche Bürokratie geschaffen werden.
Wir sind der Ansicht, dass verhängte Geldstrafen nicht im Haushalt versickern sollten, sondern den Opfern von Straftaten zugute kommen sollten. Präventionsarbeit muss gefördert werden, um Kriminalität zu verhindern. Wie das besser erfolgen kann, können wir im Ausschuss diskutieren und nach Lösungen suchen. Ein zusätzlicher Fonds ist nicht die beste Lösung.
Der Landesverband für Straffälligen- und Bewährungshilfe bemängelt, dass von diesen Einnahmen nichts an ihn geht. Aber zur Erhellung dieser Frage wird hoffentlich auch die Antwort des Justizministeriums auf meine Kleine Anfrage zu diesem Thema beitragen.
Insgesamt muss man sagen, dass der Ansatz des Antrags uns nicht weit genug geht. Denn neben dem TäterOpfer-Ausgleich sind die Gefangenen- und Entlassenenfürsorge und die Präventionsarbeit wichtig. Jeder Cent, der in diese Bereiche investiert wird, erspart der Gesellschaft Ausgaben in der Zukunft, und der beste Opferschutz ist immer noch die Verhinderung von Straftaten.
Die SPD stimmt einer Überweisung in den Ausschuss für Recht und Verfassung zu, um dort über die einzelnen Punkten ausgiebig zu diskutieren.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich würde meine Rede in Anbetracht der fortgeschrittenen Stunde auch gern zu Protokoll geben, habe sie aber nicht schriftlich vorbereitet. Insofern muss ich ein paar Worte sagen.
Zum Punkt 1 des Antrages. Frau Knöfler, wir haben in diesem Land bereits seit langem personelle, institutionelle und organisatorische Maßnahmen ergriffen. Ich kann Ihnen aus langjähriger Erfahrungen sagen - ohne dass das belehrend wirken soll -, dass wir für die sozialen Dienste in den Amts- und Landgerichtsbezirken das erforderliche Personal haben.
Ich gebe Ihnen Recht, dass der Täter-Opfer-Ausgleich ein ganz wichtiges Instrument ist. Er dient nämlich einer
seits dazu, dem Täter in einem Schlichtungsgespräch sein Unrecht eindringlich vor Augen zu führen, und hilft andererseits auch dem Opfer, ein Trauma in einem gemeinsamen Gespräch zu bewältigen. Das ist sicherlich ein sehr guter Weg, um Strafverfahren einvernehmlich zu beenden.
Insofern halte ich den Antrag der PDS-Fraktion dem Grunde nach für begrüßenswert, weil er ein sehr wichtiges Instrumentarium anspricht. Man kann aber feststellen, dass die Maßnahmen, die Sie unter Punkt 1 fordern, bereits getroffen worden sind.
Zum Punkt 2. Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich habe immer ein Stück weit Probleme damit, dass die Legislative sagt, wir wollen einmal dazu auffordern, dass in der Justiz Schulungen in die eine oder andere Richtung gemacht werden. Damit will man zwar Gutes erreichen, das hat aber den Beigeschmack, dass man in gewisser Weise versucht, auf die unabhängige Justiz Einfluss zu nehmen. Wenn wir solche Richtlinien bekamen, in denen das enthalten war, haben wir uns nicht sonderlich gefreut.
Ich kann Ihnen versichern, dass die Schulungen laufen und dass die Staatsanwälte und Staatsanwältinnen, Richterinnen und Richter auch dementsprechend geschult sind und weitere Schulungen zum Beispiel auch in Wustrau an der Richterakademie stattfinden.
Den Punkt 3 finde ich sehr spannend und ich halte ihn eigentlich auch für eine gute Idee, weil man damit ein Mittel schafft, um Gelder für eine Stiftung zu bekommen. Das Problem ist nur - denken Sie an Rheinland-Pfalz; es ist gesagt worden, eine halbe Million Euro Stiftungsgründungskapital -: Es ist mir nicht so ganz erklärlich, woher wir das Geld nehmen wollen.
Insofern warne ich auch davor, eine gewisse Euphorie zu erzeugen, die in den sozialen Diensten möglicherweise die Hoffnung weckt, dass demnächst Milch und Honig fließen, und wenn man das dann nicht erreicht, ist die Enttäuschung umso größer. Wir wollen das aber im Ausschuss, wie auch sonst üblich, kollegial diskutieren.
Der Punkt 4 mit dem Fonds ist ähnlich gelagert, als Alternative sicherlich auch eine spannende Variante, wobei Fonds immer Schwankungen unterliegen. Angesichts dessen würden wir auch der Beteiligung des Finanzausschusses zustimmen.
Gestatten Sie mir am Ende meiner Rede, weil Sie am Anfang ein Plädoyer für den Täter-Opfer-Ausgleich gehalten haben, noch einen kleinen, sagen wir einmal, Wermutstropfen zu vergießen.
Es gibt eine BGH-Entscheidung - ich möchte das nicht unerwähnt lassen -, in der davor gewarnt wird, den Täter-Opfer-Ausgleich als Freikauf zu missbrauchen. Es ist nicht so, dass er immer angewandt wird. Der Täter, der den Täter-Opfer-Ausgleich macht, darf nicht nur ein Lippenbekenntnis abgeben, er muss vielmehr davon überzeugt sein, dass er Unrecht getan hat. Und der Täter-Opfer-Ausgleich bietet sich auch nicht für jedes Delikt an. Ich möchte das nur abschließend sagen, nicht dass der falsche Eindruck entsteht, dass wir demnächst auch Mord und Totschlag - das haben Sie nicht gemeint - über den Täter-Opfer-Ausgleich regeln.
und Verfassung und zur Mitberatung in den Finanzausschuss zustimmen. - Danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Vielen Dank, Herr Stahlknecht. - Wünschen Sie noch einmal das Wort, Frau Knöfler? - Dann bitte schön.
Sehr geehrte Damen und Herren! Ich möchte nur noch kurz einiges festhalten. Der Artikel in der „MZ“ mit dem Titel „Bewährungshelfer in Geldnot“ ist Ihnen möglicherweise nicht entgangen. Dies haben wir zum Anlass genommen zu prüfen, reicht das Geld aus, das vorhanden ist.
Ich habe unter Punkt 1 festgestellt, dass der TäterOpfer-Ausgleich flächendeckend in Sachsen-Anhalt erhalten bleiben muss. Das hat zur Folge, dass wir uns dieser Sache annehmen müssen. Wenn ich an die Rede, die von Herrn Minister Becker vorgetragen worden ist, anknüpfen darf, dann möchte ich festhalten, dass lediglich Bezug genommen wurde auf die Finanzierung des Täter-Opfer-Ausgleichs für Erwachsene. Für den Jugendbereich ist im Sozialhaushalt irgendwo festgelegt, wie viel für den Täter-Opfer-Ausgleich ausgegeben wird, was dort bereitgestellt wird. Das ist leider nicht transparent.
Ich freue mich, dass wir diese Diskussion im Ausschuss vertiefen können, und bedanke mich. Wie gesagt, es wird eine spannende Diskussion im Ausschuss für Recht und Verfassung und es wird möglicherweise auch eine Anhörung der Gremien geben, die den Täter-Opfer-Ausgleich durchführen. - Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Vielen Dank, Frau Knöfler. - Es wurde beantragt, den Antrag der PDS-Fraktion in den Ausschuss für Recht und Verfassung zur federführenden Beratung und in den Finanzausschuss zur Mitberatung zu überweisen. Wer stimmt dem zu? - Stimmt jemand dagegen? - Niemand. Gibt es Stimmenthaltungen? - Keine Stimmenthaltungen. Damit ist der Antrag einstimmig in die genannten Ausschüsse überwiesen worden. Der Tagesordnungspunkt 14 ist beendet.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Intention war von Anfang an, einen parteiübergreifenden Konsens für diesen Antrag hinzubekommen. Das Thema ist sehr wichtig. Es beinhaltet sensible Aspekte und bedarf deshalb einer intensiven Diskussion.
Die Anregung, diese Diskussion ausführlich in mehreren Ausschüssen durchzuführen, kam von den Oppositionsparteien, die wir mit dem ersten Entwurf beglückt hatten.
- Beglückt nicht, gut. - Nein, es gab eine konkrete Absprache und es folgten ein Schriftverkehr und Abstimmungen ganz konkreter Art. Daraufhin wurde der Vorschlag, sich intensiv in den Ausschüssen zu beraten, von uns gern aufgegriffen. Deshalb, das sage ich gleich vorneweg, möchten wir diesen Antrag sowie auch den Änderungsantrag der PDS in die Ausschüsse überweisen, um hier in intensive Diskussionen, einschließlich Anhörungen, zu kommen, um dann zu einem parteiübergreifenden Konsens zu gelangen. - So ist es korrekt. Herr Püchel, ich sehe Sie nicken.
Meine Damen und Herren! Zu den Potenzialen der Biotechnologie in Sachsen-Anhalt möchte ich nur ganz kurz etwas sagen; wir müssen auch ein wenig auf die Zeit achten.
Nur so viel: Chemie und Landwirtschaft gelten als Impulsgeber für die Biotechnologie, und dies sind bei uns nun einmal sehr starke Branchen. Wir haben eine ausgesprochen gute Forschungsinfrastruktur, gute Start-UpUnternehmen, also Kernunternehmen im Bereich Biotechnologie. Mit 20 Unternehmen sind wir in absoluten Zahlen auf Platz 8 in Deutschland. Das ist ein Pfund, mit dem wir wuchern können.
Wir verfügen über wichtige Infrastruktureinrichtungen, die Biozentren, und eine verbundene Industrie, also eine Wertschöpfungsindustrie, für den Bereich Pharma und Landwirtschaft. Es gibt funktionierende Netzwerke und Dienstleister; ich möchte an die Finanzdienstleister erinnern.
Seit dem Beginn des Themas Biotechnologie, etwa Mitte der 90er-Jahre - das möchte ich betonen -, haben alle Regierungen in Sachsen-Anhalt dieses Thema nachhaltig unterstützt und begleitet. Das meine ich als Kompliment und Lob auch an die Vorgängerregierungen, die dem Thema wirklich von Anfang an eine hohe Bedeutung zugemessen haben. Es mag auch daran liegen, dass viele Menschen bei uns im Land bei diesem Thema indirekt oder direkt in der Vergangenheit oder auch jetzt noch involviert sind. Das ist ganz einfach so, wie ich feststelle, wenn ich in die Runde schaue.
Die Landesregierung hat im November 2002 mit der Verabschiedung der Grundzüge der Biotechnologieoffensive ein neues Kapitel aufgeschlagen. Es geht darum, die Chancen, die Sachsen-Anhalt auf diesem Gebiet hat, jetzt auch wirtschaftlich zu nutzen. Das ist der Hintergrund.
Im ersten Absatz des Antrages geht es darum, noch einmal auf diese Offensive einzugehen. Derzeit befindet sich eine Umsetzungsstrategie in der Regierung in der Diskussion. Ich glaube, davon werden wir bald hören und werden darüber sicherlich auch in den Ausschüssen diskutieren.
Im zweiten Absatz des Antrages geht es speziell um das Thema der grünen Biotechnologie. Hierzu gestatten Sie mir noch zwei Anmerkungen. Vor 100 Jahren war das Zentrum der Saatzuchtindustrie in Europa und Deutschland hier in Sachsen-Anhalt im Bereich Nordharz, Börde bis Halle. Grundlage dafür waren natürliche Voraussetzungen, bestimmte klimatische und Bodenverhältnisse.
Mit im Moment ca. 1 000 Beschäftigten gibt es dort die höchste Wissenschaftskonzentration in Deutschland im Bereich der grünen Biotechnologie. Das ist der einzige Bereich, in dem bei uns die bundesweit höchste Konzentration in einer speziellen Branche gegeben ist.
Es kommt noch etwas hinzu: Es gibt eine hohe Standortbindung mit einer kompletten Wertschöpfungskette von Forschung und Entwicklung über Saatzüchter, Biotech-Firmen, die Landwirtschaft und die Veredlungsindustrie. Das heißt, Forschungs- und Entwicklungsprodukte können hier auch in Wertschöpfung umgesetzt werden. Das ist der entscheidende Punkt.
Noch etwas: Sie können diese Technologie nicht wie viele andere Technologien einfach abends zusammenpacken und an einem anderen Standort errichten. Sie müssen mit den Pflanzen irgendwann ins Freiland. Diese Chance müssen wir nutzen.
Meine Damen und Herren! Die Rahmenbedingungen für die Nutzbarmachung der grünen Biotechnologie sind in Deutschland und in Europa - ich will es vorsichtig ausdrücken - nicht optimal. Auf diesem Gebiet hat Europa wie in vielen anderen Bereichen den Anschluss verpasst. Die Entwicklung ging an Europa vorbei. Weltweit werden auf ca. 50 Millionen ha transgene Pflanzen angebaut. In Europa sind es viel, viel weniger; einen kommerziellen Anbau gibt es überhaupt noch nicht.
Eines ist klar: Die grüne Biotechnologie wird kommen, auch nach Deutschland und Europa. Die Frage ist nur, wann. Wenn sie kommt, dann müssen wir darauf eingerichtet und entsprechend aufgestellt sein. Wenn wir das nicht rechtzeitig tun, werden uns andere Regionen, etwa in Frankreich oder in England, den Schneid wieder abkaufen.
Wir müssen deshalb versuchen, alles in Bewegung zu setzen, um die Rahmenbedingungen zu ändern. Deshalb ist es sehr begrüßenswert, dass die Landesregierung eine Bundesratsinitiative zur Novellierung des Gentechnikgesetzes ergriffen hat.
Für eine 1:1-Umsetzung von EU-Recht in bundesdeutsches Recht - - Um mehr geht es eigentlich nicht; denn auf EU-Ebene wackelt alles. Das heißt, die strengen Beschränkungen bei Freilandversuchen, bei dem In-Verkehr-Bringen und bei der Genehmigung von transgenen Organismen kippen. Erst vorgestern wurde die Kennzeichnungspflicht eingeführt. Das heißt, zum Jahresende wird, wenn sie kommt, das Zulassungsverbot für transgene Organismen aufgehoben.