Zum Bildungsfreistellungsgesetz sage ich deutlich: Die Gesetzgebung ist auch ein Stück weit Psychologie.
Wir wissen, dass sich die Landesregierung im Moment in sehr schweren Verhandlungen mit den Gewerkschaften um vielerlei Themen bemüht. Wir haben während der Beratungen im Landtag von Sachsen-Anhalt gemerkt, dass man zu der Frage des Bildungsfreistellungsgesetzes durchaus unterschiedliche Meinungen entwickeln kann. Wir müssen uns aber an dieser Stelle überlegen, ob wir zum gegenwärtigen Zeitpunkt, zu dem wir die Landesverwaltung in so kompliziertem Maß umbauen, hierzu eine Diskussion aufmachen, die die Gewerkschaften nicht verstehen würden.
(Frau Budde, SPD: Das ist unfassbar! - Zuruf von Herrn Dr. Püchel, SPD - Weitere Zurufe von der SPD - Unruhe)
- Nein, das ist nicht richtig. Man muss sich überlegen, ob die Baustelle Bildungsfreistellungsgesetz im Moment wirklich die richtige Baustelle ist.
Die Landesregierung hat einen Gesetzentwurf vorgelegt und eine Änderung des entsprechenden Paragrafen vorgeschlagen.
Wir haben uns in den Fraktionen nach langen Diskussionen entschlossen, die Vorschläge der Landesregierung hierzu gutzuheißen. Wir hatten zwischendurch einen anderen Diskussionsstand. Das ist richtig.
Dann wird darüber im Wege der Abwägung entschieden. Wir haben uns entschieden, zu der Formulierung im Gesetzentwurf der Landesregierung zurückzukehren.
(Zustimmung von Herrn Tullner, CDU - Herr Dr. Püchel, SPD: Jetzt! Nur jetzt! - Weitere Zurufe von der SPD - Unruhe)
(Herr Dr. Püchel, SPD: Das ist eine Baustelle für Sie! Der Abriss kommt in zwei Jahren! - Weitere Zurufe von der SPD - Unruhe)
Danke, Herr Abgeordneter Scharf, für die Beantwortung der Frage. - Die nächste Frage stellt der Abgeordnete Herr Dr. Köck.
Stellen wir uns einmal vor, die Stadt Köthen schreibt eine Dienstleistung aus, etwa die ganze Stadt mit Solaranlagen auszurüsten. Daran würden sich die Stadtwerke Halle und die Stadtwerke Köthen beteiligen wollen. Die Stadtwerke Halle dürfte sich nicht daran beteiligen. Die Stadtwerke Köthen dürften sich beteiligen, weil sie zu 100 % in der Hand der MVV sind. Ist das nach Ihrer Meinung Wettbewerbsgleichheit?
Das muss tatsächlich im Einzelfall geprüft werden. Ich gebe zu, wir haben der Kommunalaufsicht für die Zukunft mehr zu tun gegeben.
Danke. - Herr Dr. Polte, bitte stellen Sie Ihre Frage. - Herr Abgeordneter Scharf, Sie sagen es bitte, wenn Sie keine Fragen mehr beantworten wollen.
(Herr Gürth, CDU: Mal sehen, ob es eine Frage oder ein Vortrag wird! - Herr Dr. Püchel, SPD: Das habt ihr davon! - Frau Budde, SPD: Das wer- det ihr ertragen müssen!)
Herr Scharf, Sie sind Bürger unserer Landeshauptstadt. Daher wissen Sie, was wir nach der Wende vollständig oder zum Teil in private Hand gegeben haben und dass ich diesbezüglich überhaupt keine ideologischen Verklemmungen habe. Im Gegenteil.
Ich will Ihnen ein Beispiel nennen, bei dem ich weit über das Ziel hinausgeschossen bin. Ich wollte Dinge privatisieren - ich sage, es wäre ein Segen gewesen, wenn mir das gelungen wäre -, aber die CDU-Fraktion im Stadtrat von Magdeburg war dagegen.
(Zustimmung bei der SPD - Frau Budde, SPD, lacht - Herr Dr. Püchel, SPD: Oh! War da nicht mal jemand Kreisvorsitzender? - Herr Schwenke, CDU: Vorsicht! - Zuruf von Minister Herrn Becker - Unruhe)
Ich habe eine Frage. Wenn ich das Wort „Investitionserleichterungsgesetz“ höre, dann denke ich, in der Pipeline sind jede Menge Investoren.
Sie sagen, das kommunale Wirtschaftsrecht verhindere bzw. erschwere es, dass Investoren überall bei uns in den Kommunen Investitionen realisieren können. Ich möchte bitte einmal ein Beispiel dafür genannt haben, wo die Investoren sind, die es schwer haben und bei uns in den Kommunen nicht zum Zuge kommen.
(Herr Gürth, CDU: Für einen faireren Wettbewerb zugunsten der mittelständischen Wirtschaft! - Frau Budde, SPD: Ohne Beispiel ist das Humbug! Nicht ein Beispiel gibt es!)
Zweitens. Es kann nicht gut sein, ein Stück weit Wettbewerbsnachteile einzuräumen und dies zum Vorwand zu nehmen, um die Kommunen im Wettbewerb mitziehen zu wollen. Das ist ein Anschlag auf die Selbstverwaltung der Kommunen.
Das kann ich nicht gutheißen; denn es hat negative Effekte. Darüber haben wir bereits diskutiert. Ich will nur noch einmal darauf hinweisen: Es ist keine Investitionserleichterung und es ist kein fairer Umgang mit den Kommunen.
Drittens. Mir soll einmal jemand sagen, wodurch eine bürokratische Erleichterung vollzogen wird. Wenn die Kommunen jetzt - sofern sie es dann noch wollen - nachweisen müssen, dass sie besser oder billiger sind, was ist da für ein bürokratischer Aufwand bei der Nachweisführung mit Gutachten und Gegengutachten nötig. Halten Sie das für eine Entbürokratisierungsmaßnahme?
Kollege Dr. Polte, ich will freimütig zugeben, dass in der Stadt Magdeburg mit der Hereinnahme von Privaten in die Städtischen Werke ein mutiger Schritt gegangen worden ist, der sich positiv ausgewirkt hat und zum Wohle der Stadt war. Wir sind gut damit gefahren. Insofern verstehe ich nicht die Phobie, die auf der anderen Seite jetzt gegenüber dem privaten Kapital erzeugt wird. Im Prinzip sind wir in Magdeburg damit wirklich gut gefahren. Deshalb habe ich auch keine Angst davor, diesen Weg noch ein Stück weiterzugehen.