Vielen Dank, Herr Qual. - Für die CDU-Fraktion erhält der Abgeordnete Herr Schröder das Wort. Bitte sehr, Herr Schröder.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Für die CDU-Landtagsfraktion möchte ich eine kurze Erläuterung zu unserem Alternativantrag geben. Es ist vernünftig, nüchtern und nicht mit Emotionen überfrachtet eine Bestandsaufnahme vorzunehmen und daraus Schlüsse für die Zukunft zu ziehen.
Fakt ist, die Windenergie ist zu einem bedeutenden Faktor im Wirtschaftsleben Sachsen-Anhalts geworden. Mehr als 22 Firmen sind mit der Herstellung und Wartung von Windkraftanlagen beschäftigt. Mehr als 2 500 Mitarbeiter sind ausschließlich im Windenergieanlagengeschäft tätig. Wahr ist allerdings auch, dass bereits jetzt fast jede zehnte Windkraftanlage in Sachsen-Anhalt steht und die bisherigen Eignungsgebiete - der Herr Minister hat es ausgeführt - in nur knapp drei Jahren an ihre Grenzen gestoßen sind - aus ganz unterschiedlichen Gründen.
Es ist ein Wachstum, das in dieser Form also nicht unendlich fortgeschrieben werden kann. Auch deswegen muss sich das in diesem Bereich gebildete Know-how unseres Landes weiterentwickeln.
Die Regierungsfraktionen der CDU und der FDP nehmen die zunehmenden Bedenken der Menschen ernst. Eine Technologie kann nicht gegen den Menschen, gegen denjenigen, für den sie gemacht wird, dauerhaft durchgesetzt werden. Das ist nicht möglich. Das ist auch nie unser Ziel gewesen. Im Übrigen herrscht auch grundsätzlich Einvernehmen mit dem Bundesverband Windenergie, der in einer entsprechenden Anhörung in der Arbeitsgruppe der CDU-Landtagsfraktion diesbezüglich auch mit zustimmt. In dem Antrag der PDS steht dazu kein Wort.
Die CDU-Fraktion im Landtag plädiert immer für Änderungen mit Augenmaß. Der künftige Zuwachs der Windkraftleistung - Herr Qual hat es gesagt - muss sich an die Siedlungs- und Raumstruktur des Landes anpassen. Zudem sollen die Kommunen gestärkt werden, die wichtige Entscheidungsträger bei der Nutzung der Windenergie innerhalb ihrer Grenzen sind und nach unserer Ansicht bleiben sollen. Das Bekenntnis zu einer regionalisierten Strukturpolitik war hier einmal parteiübergreifend vorhanden.
Die Zukunft der Windenergie liegt immer stärker auch im Exportgeschäft. Derzeit liegt der Exportanteil bei 20 %. Die Unternehmen sind dabei, diesen Anteil auszubauen. Es gibt interessante Entwicklungen. Vor zwei Jahren hat es zum Beispiel in Frankreich die Vereinbarung zu einem garantierten Abnahmepreis gegeben. Das ist ein interessantes Land für Windkraftanlagen made in Sach
Dass das Auslandsgeschäft gesteigert werden muss, sollte auch für diejenigen ein Argument sein, die in der Windkraft einen Wirtschaftsfaktor sehen.
Die Grundlage für die Förderung der Windenergie - das möchte ich jetzt nicht weiter ausführen - sind Bundesgesetze. Schon gestern haben in der Diskussion das Erneuerbare-Energien-Gesetz und die anstehende Novellierung eine Rolle gespielt. Das Fördervolumen für die Windenergie in ganz in Deutschland betrug im Jahr 2002 insgesamt 1,4 Milliarden €, Tendenz steigend. Dieses Geld müssen letztlich die Stromverbraucher aufbringen.
Wenn CDU und FDP einen angepassten Umgang mit der Windenergie einfordern, dann nicht - Herr Köck, das ist wichtig -, weil wir einen Standort infrage stellen wollen oder weil wir eine Energieform ablehnen, sondern genau deshalb, weil es uns um deren Zukunft geht. Das ist ein zentraler Bestandteil.
Natürlich wollen wir auch - das fordern wir auch von der Landesregierung -, dass sie ansässige Produktionsstandorte für Windkraftanlagen im Rahmen ihrer Möglichkeiten fördert und unterstützt. Schwerpunkte dabei sollen die Akzeptanz der Windkrafttechnologie für den Bürger des Landes sein und die Unterstützung bei der Errichtung weiterer Unternehmensfelder wie zum Beispiel der Aufbau von Forschungskapazitäten. Ich bitte Sie deshalb recht herzlich um Zustimmung zu unserem Alternativantrag. - Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Schröder. - Nun hat noch einmal Herr Dr. Köck das Wort. Bitte sehr, Herr Dr. Köck.
Meine Damen und Herren! Verehrter Herr Minister Daehre, wir sind ja eigentlich nicht weit voneinander entfernt. Es ist ja das Anliegen, das wir mit dem Antrag erreichen wollten, noch einmal ein öffentliches Bekenntnis dazu zu erhalten, die Windkraftnutzung wirklich allseitig, nicht einseitig zu betrachten.
Die Stockfehler, die aufgetreten sind, die sind überall in Deutschland festzustellen gewesen. Es gibt ja nicht nur Urteile von Gerichten aus Sachsen-Anhalt, die hier in kritischen Fragen Recht gesprochen haben, sondern auch aus Lüneburg, Münster und anderen Gegenden. Das heißt also, viele von den Vorraussetzungen, die klar schienen, zum Beispiel in der Flächennutzungsplanung ein Alibigebiet mit 6 ha auszuweisen, wobei das Gemeindegebiet 77 km² umfasst, sind nicht anerkannt worden. Das ist eine Verhinderungsplanung. Hier hat es eine entsprechende Rechtsprechung gegeben, die berücksichtigt werden muss. Das wäre Ihnen genauso gegangen.
Übrigens war der Vollzug natürlich bei der Landesregierung. Dort wurde auch beklagt, dass die entsprechende Richtlinie außer Kraft gesetzt worden ist. Ich kann aus der praktischen Tätigkeit sagen, wie unbefriedigend das ist. Die unteren Behörden, die die Genehmigung erteilen müssen, haben keine verlässlichen Grundlagen. Die Eingriffs- und Ausgleichsregelungen - in Brandenburg ist es genau definiert, weil die Windkraftanlagen hinsichtlich ihrer Größe und anderer Merkmale relativ einheitlich sind.
All das sind Aspekte, die jetzt im Zuge der Diskussion und angesichts der Aufgabe, die vor der Landesregierung steht, berücksichtigt werden sollten. Insofern sind wir also so weit gar nicht voneinander entfernt.
Ich denke, unser Antrag - ich möchte noch einmal dafür plädieren - ist letztendlich runder, weil darin alle Gesichtspunkte besser berücksichtigt werden als in dem Alternativantrag der Fraktionen der CDU und der FDP. - Recht herzlichen Dank.
Vielen herzlichen Dank, Herr Dr. Köck. - Meine Damen und Herren! Wir treten jetzt in das Abstimmungsverfahren ein. Herr Dr. Köck hat als Antragsteller zunächst die Direktabstimmung beantragt. Die SPD hat signalisiert, diesem Antrag zustimmen zu können, wenn folgender Passus - ich verlese ihn noch einmal - dem Antrag vorangestellt wird - das gilt auch für die CDU-Fraktion -:
„Der Landtag von Sachsen-Anhalt betrachtet die energetische Nutzung der Windkraft nach wie vor als eine zukunftsweisende Technologie und spricht sich für die weitere Entwicklung des Produktionsstandortes Magdeburg für Windkraftanlagen aus.“
- Der Antragsteller ist bereit, das zu übernehmen. - Zweitens hat der Antragsteller selbst vorgeschlagen, den folgenden Passus aus dem Alternativantrag der CDU zu übernehmen - ich zitiere -:
„Über Vorstellungen und Konzepte, wie sich Sachsen-Anhalt dauerhaft als Produktions- und Entwicklungsstandort von Windkraftanlagen positionieren kann, soll im Ausschuss für Wohnungswesen, Städtebau und Verkehr, im Ausschuss für Umwelt sowie im Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit berichtet werden.“
Das wäre der veränderte Antrag der PDS-Fraktion, über den jetzt abzustimmen ist. Wer also diesem veränderten Antrag der PDS-Fraktion seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Zeichen mit der Stimmkarte. - Zustimmung bei der PDS-Fraktion und bei der SPDFraktion. Gegenstimmen? - Bei den Fraktionen der CDU und der FDP. Stimmenthaltungen? - Keine. Damit ist dieser Antrag mehrheitlich abgelehnt worden.
Wir stimmen nunmehr über den Alternativantrag der Fraktionen der CDU und der FDP in der Drs. 4/890 ab. Wer diesem Alternativantrag seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Zeichen mit der Stimmkarte. - Zustimmung bei den Fraktionen der CDU und der FDP. Gegenstimmen? - Keine Gegenstimmen. Stimmenthaltungen? - Bei den Fraktionen der PDS und der SPD. Damit, meine Damen und Herren, ist der Alternativantrag mehrheitlich angenommen worden. Wir können den Tagesordnungspunkt 19 abschließen.
Einbringer für die antragstellenden Fraktionen ist der Abgeordnete Herr Schröder. Bitte sehr, Herr Schröder.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Trotz vorgerückter Stunde möchte ich den Antrag der CDU- und der FDP-Landtagsfraktion gern einbringen.
Gemessen am rechnerischen Mittelwert eines Tages darf eine Autobahn in Deutschland nicht lauter sein als ein Radio in Zimmerlautstärke. Wird am Tag eine Grenze von 49 dB (A) überschritten, sind Lärmschutzmaßnahmen erforderlich - so weit die Theorie.
Immer mehr Anwohner an Bundesautobahnen, aber auch an Schienenwegen erleben die Realität inzwischen anders und klagen immer häufiger über zu hohe Lärmbelästigungen. Besonders deutlich werden die Belastungen an der dreispurig ausgebauten A 2 aufgrund der dort enorm gestiegenen Verkehrsfrequenz.
Im Zuge der EU-Osterweiterung wird es ab dem Jahr 2004 auch auf anderen Verkehrswegen zu einer deutlichen Zunahme der Verkehrsströme kommen. Insbesondere zusätzlicher Güterverkehr wird über das Straßennetz geführt werden. Der Anteil älterer, technisch nicht auf dem neuesten Stand befindlicher Lkw vorwiegend aus Osteuropa wird zunehmen. Sachsen-Anhalt als Transitland an der Schnittstelle wichtiger transeuropäischer Verkehrswege wird davon besonders betroffen sein.
Wir sind daher der Meinung, dass die Bundesregierung nicht nur versuchen sollte, Schadstoffemissionen einzugrenzen, so wichtig das ist, sie sollte darüber hinaus auch ihre Bemühungen im Bereich des Lärmschutzes verstärken. In unserem Antrag, der Ihnen vorliegt, fordern wir eine Überprüfung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes und der Verkehrslärmschutzrichtlinie im Hinblick auf den deutlich stärkeren Lkw-Verkehr.
Herr Abgeordneter, sind Sie bereit, eine Zwischenfrage des Abgeordneten Herrn Oleikiewitz zu beantworten?
Wir fordern des Weiteren eine Anpassung bestehender Berechnungsmethoden beim Neubau von Bundesfernstraßen und Schienenwegen an die zu erwartenden Transitströme im Rahmen der EU-Osterweiterung. Wir fordern die Anwendung neuester Erkenntnisse auf dem Gebiet der Gesundheitsvorsorge für die Lärmschutzmaßnahmen. Wir fordern die Weiterentwicklung und die Förderung lärmreduzierender Fahrbahnbeläge sowie die Initiierung von Forschungsaufträgen für die Weiterentwicklung lärmreduzierender Reifensysteme. Wir fordern, im Bereich der als problematisch anerkannten und er
Meine Damen und Herren! Ein besserer Schutz gegen Lärmimmissionen ist geboten. Der Verkehr, der durch Autobahnen und Ortsumgehungen von der Haustür des Bürgers verbannt worden ist, darf durch die Hintertür nicht wieder zurückkommen. Ich bitte Sie deshalb recht herzlich um Zustimmung zu unserem Antrag. - Vielen Dank.
Erstens. Herr Schröder, geben Sie mir darin Recht, dass Autobahnen in der Bundesrepublik Deutschland nicht erst seit 1998 gebaut werden?
Zweitens. Warum haben Sie in der Zeit davor, als die Bundesregierung noch von der CDU und der FDP geführt wurde, diese Anfragen nicht gestellt?
Als neu gewähltes Mitglied der jetzigen Wahlperiode seit Juni 2002 beantworte ich die erste Frage mit Ja. Auch vor 1998 wurden Bundesfernstraßen und Autobahnen in Deutschland gebaut.