Ich gebe der Frau Ministerin selbstverständlich Recht: Unsere Unternehmen würde heute nicht mehr existieren, hätte es diese Möglichkeit nicht gegeben. Aber im Kreise der Berufskollegen sind wir einig: Hätten wir beim Abschluss der Rangrücktrittsvereinbarung gewusst, was die Bundesregierung jetzt einseitig vorhat, dann hätten wir die Rangrücktrittsvereinbarungen nicht abgeschlossen. Wir hätten eine Vielzahl der Betriebe „gegen die Wand fahren“ lassen. Dann hätte nämlich die Bundesrepublik Deutschland mit den so genannten Altschulden dagestanden.
Ich zeige Ihnen das an einem Rechenbeispiel auf. Wir hatten in den Jahren 1988 und 1989 jeweils einen Kuhstall mit 200 Plätzen gebaut. Als das alles staatlich geregelt war, hatten wir keinen Einfluss auf die Baupreise. Der Kuhplatz wurde mit 10 000 DDR-Mark umgerüstet. Das ist aus heutiger Sicht ein Wahnsinnspreis. Das Geld wurde 2 : 1 umgetauscht und somit mit 5 000 DM in der Bilanz aufgeführt.
Keiner meiner Berufskollegen würde heute einen Kuhplatz für mehr als - jetzt muss ich es umrechnen - 400 bzw. maximal 550 € umrüsten. Wenn er das tun würde, wäre er mit dem Klammerbeutel gepudert. Wir hatten damals aber keinen Einfluss darauf. Wir fordern, die Werthaltigkeit zu überprüfen; denn wir übernehmen 5 000 DM auf den Kuhplatz, obwohl jeder nach betriebswirtschaftlichen Kriterien Arbeitende seinen Kuhplatz nur bis maximal 1 200 DM umgerüstet hätte. Diese Differenz mussten wir einfach übernehmen.
Dass wir für den Straßenbau, dass wir für die Kindertagesstätten - - Die Kita in Schlagenthin gehört uns de facto zu zwei Dritteln. Darum ging es uns eigentlich. Namhafte Vertreter haben das in der Anhörung am 22. Mai 2003 unterstrichen - alle unisono. Der Einzige, der negativ erwähnt wird, ist Herr Klammroth. Kollegin Hajek hat bereits darauf hingewiesen, welche Verbindungen es diesbezüglich gibt. Herr Klammroth ist als natürliche Person erwähnt, dass er sich mehr oder weniger als einziger damit kritisch auseinander setzt.
Auch wir begrüßen, dass es Lösungen gibt. Wir stellen uns nicht gegen höchstrichterliche Entscheidungen. Was der Bund allerdings jetzt anbietet, geht auch daran vorbei. Wir haben - das gebe ich der Ehrlichkeit halber zu - damals eine politische Lösung erhofft, auch die Gesellschaft hat sie erhofft. Ich war als Betroffener auf vielen Veranstaltungen, bei denen damals noch die DG-Bank mit uns verhandelt hat. Sie können mir glauben, ich habe so viele Millionen Altschulden übernommen, dass ich nicht in den Schlaf hätte kommen können. Der Kollege der DG-Bank - ich habe es noch im Ohr - hat damals
geantwortet: Ihr Leben reicht nicht, selbst wenn Sie Papierblümchen zusammensetzen müssten, um diese Schulden abzutragen.
Es ist eben so, dass von den 2,4 Milliarden € 1,5 Milliarden € so genannte Altschulden sind. 0,9 Milliarden € sind aufgelaufene Zinsen. Ein Zinsmoratorium, wie wir es als PDS gefordert haben, hat es nie gegeben. Auch wir als Agrargenossenschaft sind in Größenordnungen teilentschuldet worden, aber den Betrag, den ich heute in meinen Kontoauszügen finde, überschreitet bei weitem den Betrag der tatsächlich aufgelaufenen Zinsen. Es ist nicht so, dass die Unternehmen nicht abtragen wollten, sie konnten es nicht. Wer hat zu DDR-Zeiten Kredite aufnehmen müssen? Das waren diejenigen, die schon schlechter gestellt waren, eventuell auch aufgrund der Bodenverhältnisse.
Wenn sich jetzt das Bundesministerium der Finanzen darum kümmert, wird mir Angst und Bange. Herr Eichel hat den blauen Brief aus Brüssel in der Hand. Auch von ihm wird mittlerweile das Kriterium für dieses Jahr mit 3,5 % Defizit offiziell genannt. Er braucht das Geld. Mir liegen die Protokolle der Anhörung längst vor. Die Bundesregierung selbst schätzt ein, dass sie 600 Millionen € aus den 2,4 Milliarden €, sprich: nur 25 %, einnehmen wird.
Ich finde es ebenfalls nicht richtig, dass diejenigen, die leistungsfähig sind, höher zur Verantwortung gezogen werden. Ich weiß aber, dass es im Bereich des Fachprüfverbandes 140 Unternehmen gibt, bei denen der Durchschnitt der Verschuldung bei 1,6 Millionen € liegt. Nur sechs Unternehmen - noch einmal: sechs Unternehmen - haben ihre Schulden abgetragen. Das sind diejenigen Unternehmen, die irgendwo 100 000 DM übernommen und somit ihre Schulden abgetragen haben. Aufgrund ihrer Leistungsfähigkeit kann ich verstehen, wenn es dort um eine Abtragung geht. Dass das System niemals gerecht wird, ist klar, aber was der Bund derzeit vor hat, ist auch nicht in Ordnung.
Dann gibt es noch das Verfahren Zuckerbrot und Peitsche. In der „Neuen Landwirtschaft“, die ich dazu als Lektüre empfehle, ist sehr schön nachzulesen, wie das geht. Normalerweise müsste mir erst einmal ein verlockendes Angebot gemacht werden - Zuckerbrot -, um dann - der Bund macht es genau umgekehrt - die Peitsche - - Ich möchte nur einen Satz daraus zitieren: „Wenn es dann so ist, werden hier sogar Unternehmen stranguliert.“
Minister Birthler aus Brandenburg hat diese Geschichte so eingeschätzt, dass sie - so wörtlich - wie ein Fallbeil wirkt. Es ist so - so steht es in der „Neuen Landwirtschaft“ -, dass „zuerst die betroffenen Unternehmen windelweich geprügelt werden und ein Teil von ihnen zur Abschreckung wirtschaftlich stranguliert wird“. So ist es in Wirklichkeit.
Ich denke, wir werden uns sehr ausführlich darüber im Ausschuss unterhalten. Die Schwierigkeit ist, dass uns die Finanzhoheit diktiert, wie wir es zu sehen haben. Wir werden aber eine unterschiedliche Sicht der Dinge haben; das kann ich Ihnen schon jetzt versprechen. - Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Czeke. - Meine Damen und Herren! Zunächst hatte Herr Krause für eine Direktabstimmung
votiert. Ich nehme an, dass es so ist, wie Herr Czeke eben gesagt hat, und eine Ausschussüberweisung gewünscht wird. Ebenso wurde das von Frau Hajek gewünscht.
Wir sollten also zunächst über eine Ausschussüberweisung abstimmen. Ich unterstelle, dass die Überweisung federführend in den Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten und mitberatend in den Ausschuss für Finanzen erfolgen soll. Wer für eine Überweisung des Antrages votiert, den bitte ich um das Zeichen mit der Stimmkarte. - Das ist die Mehrheit. Gegenstimmen? - Keine Gegenstimmen. Enthaltung?
Wir wiederholen die Abstimmung, meine Damen und Herren. Wer für eine Ausschussüberweisung stimmt, bitte ich um das Zeichen mit der Stimmkarte. - Gegenstimmen? - Keine Gegenstimmen. Enthaltungen? - Einige wenige Enthaltungen bei der CDU-Fraktion. Damit ist mit großer Mehrheit die Überweisung des Antrages in die genannten Ausschüsse erfolgt. Wir haben den Tagesordnungspunkt 18 erledigt.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich will es kurz machen. Die mit der Windkraftnutzung im Zusammenhang stehenden Probleme haben in den letzten Tagen ordentlich Staub aufgewirbelt. Bürgerproteste und Petitionen nehmen zu. Die Regionalversammlung der regionalen Planungsgemeinschaft Anhalt/Bitterfeld/Wittenberg hat sich im März mit einem offenen Brief hilfesuchend an den Ministerpräsidenten gewandt. Der Petitionsausschuss hat den Landtag bereits mehrfach aufgefordert, sich der Problematik anzunehmen.
Die Sachlage scheint eindeutig: Die Errichtung neuer Windkraftanlagen muss verhindert werden. Landtagsabgeordnete von CDU und FDP stellten deshalb die Zukunft der Windkraftnutzung laut infrage. Das Mitglied des Bundestages Herr Büttner, immerhin Chef der CDU-Landesgruppe Sachsen-Anhalt im Bundestag, forderte die Einleitung wirksamer Maßnahmen, um das weitere Aufstellen von Windtürmen zu stoppen. Für die Magdeburger Börde sei grundsätzlich ein Bau- und Planungsstopp durchzusetzen.
Das Wirtschaftsministerium meinte bereits im April, dass der Anteil an Windenergie im Land nicht weiter erhöht werden sollte. Immerhin bemerkte Staatssekretär Herr Haseloff, dass diese Branche in Sachsen-Anhalt mittlerweile zu einem Wirtschaftsfaktor geworden ist, zu einem bedeutenden sogar, wenn man bedenkt, dass mit dem Bau von Windkraftanlagen in Sachsen-Anhalt mittlerweile genauso viele Menschen beschäftigt sind wie mit
der Gewinnung und Verarbeitung der fossilen Energieträger Kohle und Erdöl. Die Alternative war: Die Anlagenbauer sollten gefälligst die Produktionsstandorte im Land durch steigende Exporte absichern.
Meine Damen und Herren! Mehrfach war in den letzten beiden Tagen vom Image des Wirtschaftsstandortes die Rede. In den letzten Wochen ist dieses namentlich durch die CDU und die Landesregierung zumindest bezüglich der Windkraftproduktion in Sachsen-Anhalt tüchtig ramponiert worden. Mit dem vorliegenden Antrag soll die Landesregierung deshalb aufgefordert werden, ihre einseitige Sichtweise zu korrigieren, um rechtlich sichere Grundlagen, raumordnerisch ausgewogene Möglichkeiten, wirtschaftspolitisch verlässliche Rahmenbedingungen für die Gewinnung von Windenergie und für die Profilierung Sachsen-Anhalts als dauerhaften Produktions- und Entwicklungsstandort von Windkraftanlagen zu schaffen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen von der CDU und der FDP, man soll sich nicht selber loben, aber wenn Sie ehrlich sind, müssen Sie zugeben, dass die Aufgabe nicht präziser und ausgewogener hätte formuliert werden können.
Wir wissen, dass es im Prinzip die Quadratur des Kreises ist, hierbei alle Interessen unter einen Hut zu bringen. Wir wissen auch, dass die Möglichkeiten, neue Flächen auszuweisen, beschränkt sind. Dabei schien alles so klar zu sein, mit der Ausweisung der Eignungsgebiete für die Windenergienutzung in den Regionalplänen eine Konzentration der Anlagen auf ausgewählte Bereiche sicherzustellen. Deshalb wurde die Richtlinie zur Standortplanung und Beurteilung von Windenergieanlagen vom 29. April 1996 im Jahr 2000 aufgehoben. - Übrigens ist das eine Besonderheit: Sie ist aufgehoben worden mit einem Erlass, mit dem 200 alte Verordnungen aufgehoben worden sind. Das war nicht ganz deutlich für die Praxis.
Ganz im Gegensatz dazu haben Brandenburg, Sachsen und Baden-Württemberg entsprechende Zusammenfassungen und Hilfestellungen für die Kommunen, für die Windkraftbetreiber geschaffen, um zu klaren Regelungen beizutragen.
Aber die scheinbar klare Rechtslage hat sich als außerordentlich trügerisch erwiesen, wie zahllose Klagen beweisen. Mittlerweile liegen seit dem Jahr 2000 über 20 Grundsatzurteile von Verwaltungs- und Oberverwaltungsgerichten sowie sogar zwei Urteile vom Bundesverwaltungsgericht zu den unterschiedlichsten Fragen der Windkraftnutzung vor, darunter auch vom OVG in Magdeburg, vom Verwaltungsgericht in Dessau usw.
Die Richter wiesen aber darauf hin, dass bei heutigen Entscheidungen auch die technischen Weiterentwicklungen zu berücksichtigen sind. Gerade letzterer Aspekt scheint gegenwärtig noch nicht gebührend beachtet zu werden.
Die Landesregierung ist deshalb gefordert, landesweit einheitliche Regelungen für die Beurteilung und Genehmigung von Windkraftanlagen zu schaffen.
Soweit mein Überblick reicht, hat jetzt jede Planungsgemeinschaft selbst den Kanon ihrer Ausschlusskriterien herausgearbeitet und als Ziele der Raumordnung beschlossen. Aber berücksichtigen diese Kriterien des Ausschlusses bereits die Dimensionen der Anlagen, die in etwa acht oder zehn Jahren die erste Generation der
Es geht nicht nur darum, Rechtssicherheit für die Bürger zu schaffen, sondern es geht auch darum, für die Anlagenbetreiber Rechtssicherheit für heute und für die Zukunft zu schaffen, zum Beispiel bei der Neuausweisung von Eignungsgebieten oder bei einer Vergrößerung der Baulastflächen. Rechtssicherheit in Sachsen-Anhalt bedeutet auch Planungssicherheit für die Anlagenbauer und damit für die Arbeitsplätze.
Wir bitten um eine direkte Abstimmung über unseren Antrag, weil er wesentlich runder ist als das, was als Alternative steht. Wir würden aber gern die Berichterstattung, die in Ihrem Antrag enthalten ist, übernehmen. - Danke.
Vielen Dank, Herr Dr. Köck. - Wir treten jetzt in eine Fünfminutendebatte ein. Zunächst hat für die Landesregierung Herr Minister Dr. Daehre um das Wort gebeten. Bitte sehr, Herr Minister.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Werter Herr Köck, bevor ich zu den Einzelheiten komme, eines vorweg: Wir alle sind nicht gut beraten, eine Stimmungslage zu erzeugen, bei der der Eindruck entsteht, dass es auf der einen Seite die Guten und auf der anderen Seite die Bösen gibt. Denn eines ist auch klar - das möchte ich hier deutlich zum Ausdruck bringen -: Es kann nicht angehen, dass wir uns einerseits dafür einsetzen - das ist richtig -, die Arbeitsplätze zu erhalten, und gleichzeitig Vertreter Ihrer Partei bei den Bürgerinitiativen Stimmung machen.
Meine Damen und Herren! Das kann nicht der Weg sein. Wenn wir uns darin einig sind, dass wir dies in Zukunft unterlassen, denke ich, sind wir auf einem guten Wege.
Im Vergleich der Bundesländer, meine Damen und Herren, liegt Sachsen-Anhalt bei der installierten Leistung und der Anzahl der Windkraftanlagen an der vierten Stelle. Absolut: 1 130 Anlagen mit einer installierten Leistung von 1 294 MW in Sachsen-Anhalt. Spitzenland Niedersachsen hat 3 600 Anlagen. Nun wissen wir, dass Niedersachsen bekanntermaßen größer ist als SachsenAnhalt.
Man kann das auch auf die räumliche Belastung ausrechnen: Dabei liegen wir auf dem dritten Platz. Bei der Anzahl der Windenergieanlagen je 1 000 Einwohner liegen wir an fünfter Stelle in der Bundesrepublik Deutschland.
Sie sehen also daran, dass wir uns, was das Thema Windenergie angeht, mit Sicherheit vor anderen nicht verstecken müssen.
Die Fraktion der PDS fordert nunmehr die Landesregierung auf, verlässliche Rahmenbedingungen und sichere Rechtsgrundlagen für Sachsen-Anhalt als Windenergiestandort zu schaffen. Was den Entschließungsantrag der PDS angeht, ist zunächst darauf hinzuweisen, dass die Landesregierung in dieser Hinsicht bisher nur das Recht
Wie ist das Landesrecht in der zweiten und dritten Legislaturperiode im Hinblick auf die Windkraft verändert worden?