1. In welcher Höhe in Euro und Prozent werden bzw. wird bis Ende 2005 die Soleerschließung in Blankenburg gefördert und welche Abnehmer wurden in die Ertragsberechnung einbezogen?
2. Ein Schweizer Investor, der das mit der Heilmittelerschließung verbundene Kurgastzentrum in Blankenburg bauen möchte, hat entsprechende Förderanträge ans Land gestellt. In welcher Höhe in Euro und Prozent soll dieses Projekt in welchen Jahresscheiben gefördert werden?
Vielen Dank, Herr Kasten. - Die Antwort der Landesregierung, meine Damen und Herren, wird durch den Herrn Minister für Gesundheit und Soziales Gerry Kley in Vertretung des Ministers für Wirtschaft und Arbeit Herrn Dr. Rehberger gegeben. Bitte sehr, Herr Minister.
Danke sehr. - Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Kasten, Ihre Anfrage möchte ich wie folgt beantworten.
Die Förderung von Vorhaben der touristischen Infrastruktur erfolgt nach den Bestimmungen des Rahmenplanes der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ in Verbindung mit der dazu erlassenen Richtlinie des Landes, nachzulesen im Ministerialblatt Nr. 45 aus dem Jahr 2003, genau vom 13. Oktober 2003.
Danach beträgt der Regelfördersatz für alle Maßnahmen der touristischen Infrastruktur 60 %. Für Vorhaben von besonderer Bedeutung für die touristischen Schwer
punkte des Landes kann ausnahmsweise ein höherer Fördersatz gewährt werden. Der Höchstfördersatz beträgt gemäß Punkt 7.1.2 des GA-Rahmenplanes bis zu 90 % der förderfähigen Kosten.
Über die Höhe einer eventuellen Förderung des Antrages der Stadt Blankenburg zur Erschließung der Thermalsole kann zurzeit keine Auskunft gegeben werden, da sich der Antrag noch in der Bearbeitung befindet. Abnehmer der Thermalsole sind nach den vorliegenden Unterlagen das Unternehmen des in Frage 2 erwähnten Schweizer Investors, das ortsansässige Krankenhaus, die Kurklinik Teufelsbad Blankenburg und ein Gradierwerk.
Bezüglich der Frage nach der Förderung des Schweizer Investors weise ich darauf hin, dass Angaben über Subventionen, die Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse der geförderten bzw. zu fördernden Unternehmen darstellen können, gemäß § 30 des Verwaltungsverfahrensgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt nicht unbefugt, das heißt, regelmäßig nicht ohne Einverständnis des Subventionsempfängers offenbart werden dürfen. Das Einverständnis liegt in diesem Fall nicht vor, sodass diesbezüglich hier leider keine Auskunft gegeben werden kann.
Vielen Dank, Herr Minister. Herr Kasten hat zwei Zusatzfragen. - Ich bitte Sie, diese Zusatzfragen zu stellen, Herr Kasten.
Herr Minister, liegt in Ihrem Ministerium bzw. dann im Ministerium von Herrn Dr. Rehberger die Stellungnahme der Kommunalaufsicht zur Haushaltssituation und zu den beiden Investitionsvorhaben der Stadt Blankenburg vor?
Für meine Kolleginnen und Kollegen ganz kurz: Die Stadt Blankenburg besitzt zum Beispiel im Jahr 2003 noch keinen von der Kommunalaufsicht bestätigten Haushaltsplan. Es liegt aber ein Antrag für die folgende Stadtratssitzung zur Bestätigung dieser gesamten Struktur der Förderung und der Eigenanteile der Stadt vor.
Das Zweite ist: Für das geplante Projekt ist ein Durchschnitt der Gästezahl von 185 000 bis 255 000 pro Jahr in Blankenburg erforderlich. Ist denn das mit Gästen aus der Region bzw. durch zusätzliche Kurgäste überhaupt zu sichern? Anderenfalls läuft ja die Investition nicht rund.
Sehr geehrter Herr Kasten, ich bin mir sicher, dass die Anträge intensiv geprüft werden. Ich habe Ihnen ja gesagt, es liegt noch keine abschließende Entscheidung vor. Dass die Stadt Blankenburg bei der Antragstellung natürlich auch ihren Eigenanteil nachweisen muss - das heißt, sie braucht einen genehmigten Haushaltsplan -, wird berücksichtigt.
Bezüglich der notwendigen Gästezahlen muss man im Einzelnen sehen, wie die Unterlagen dieses ausweisen. Ich glaube, das kann man hier ex cathedra nicht diskutieren.
Vielen Dank, Herr Minister. - Meine Damen und Herren! Damit ist die Fragestunde abgeschlossen. Wir müssten nun planmäßig in die Verhandlung des Tagesordnungspunktes 5 - Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Sonn- und Feiertage des Landes Sachsen-Anhalt - eintreten. Ich schlage Ihnen allerdings vor, dass wir zunächst bis 14 Uhr in die Mittagspause eintreten und ab 14 Uhr dann über den Tagesordnungspunkt 5 beraten. - Vielen herzlichen Dank.
Die erste Beratung fand in der 17. Sitzung des Landtages am 10. April 2003 statt. Berichterstatter des Ausschusses für Inneres wird der Abgeordnete Herr Dr. Polte sein. Herr Dr. Polte, Sie haben das Wort.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wie Sie schon richtig sagten, Frau Präsidentin, hat in der 17. Landtagssitzung am 10. April 2003 der Ausschuss für Inneres den Gesetzentwurf federführend überwiesen bekommen und mitberatend ist der Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit festgelegt worden.
Der Ausschuss für Inneres hat in seiner Sitzung am 21. Mai 2003 verabredet, eine Anhörung zu dem Gesetzentwurf durchzuführen. Die Anhörung erfolgte in der Sitzung des Ausschusses am 18. Juni 2003. Neben Vertretern des Deutschen Gewerkschaftsbundes, der kommunalen Spitzenverbände, der Industrie- und Handelskammern, des Tourismusverbandes, des Katholischen Büros sowie dem Bevollmächtigten der evangelischen Kirchen wurden auch Vertreter des Verbandes der Videothekenbesitzer angehört.
In der Sitzung am 5. September 2003 verabschiedete der Ausschuss für Inneres seine vorläufige Beschlussempfehlung, in welcher er die unveränderte Annahme des Gesetzentwurfs der Landesregierung empfahl.
Der Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit hat dann in seiner 16. Sitzung am 10. September 2003 seine Beschlussempfehlung verabschiedet, in welcher er die Empfehlung abgab, den Videotheken die Öffnung an Sonntagen ab 13 Uhr zu erlauben.
Der Ausschuss für Inneres befasste sich in seiner Sitzung am 24. September 2003 erneut mit dem Gesetz
entwurf der Landesregierung, der Empfehlung des Ausschusses für Wirtschaft und Arbeit sowie Änderungsvorschlägen des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes, die mit dem Ministerium des Innern abgestimmt worden waren.
Der Empfehlung des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes, die Überschrift in ihrer Kurzfassung zu ergänzen, folgte der Ausschuss nicht. Die übrigen vom Gesetzgebungs- und Beratungsdienst empfohlenen Änderungen, beispielsweise zum Aufbau des Gesetzes und zur Vermeidung von a-Paragrafen, wurden vom Ausschuss angenommen.
Daneben wurden redaktionelle und sprachliche Änderungen befürwortet, ebenso die Einfügung des vom Ausschuss für Wirtschaft und Arbeit empfohlenen Absatzes zur Erlaubnis der Öffnungszeiten für Videotheken an Sonntagen.
Zudem kam der Ausschuss aufgrund des zeitlichen Ablaufs der Verabschiedung des Gesetzes mehrheitlich überein, das Gesetz am 1. Januar 2004 in Kraft zu setzen und damit Übergangsnormen zu sparen.
Die detaillierten Änderungen sind der Beschlussempfehlung, die der Ausschuss mit 7 : 2 : 4 Stimmen verabschiedet hat, zu entnehmen. - Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Danke, Herr Abgeordneter Dr. Polte. - Ich erteile nun für die Landesregierung dem Innenminister Herrn Jeziorsky das Wort. Bitte sehr.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Mit dem Änderungsgesetz soll in erster Linie die Durchführung von Märkten an Sonntagen sowie an den Feiertagen 1. Mai und 3. Oktober wieder ermöglicht werden. Die von der Landesregierung vorgeschlagenen Regelungen sind in der ersten Beratung des Gesetzentwurfs in der Sitzung des Landtages am 10. April 2003 und in den Beratungen der befassten Ausschüsse bereits ausreichend dargestellt worden. Ich möchte daher nur kurz nochmals die Leitlinien der vorgesehenen Regelung in Erinnerung bringen.
Es werden zwei Kategorien von Märkten gebildet. Spezialmärkte, die die regionale Identität oder den Fremdenverkehr zu fördern geeignet sind, werden privilegiert. Sie können einmal im Monat auf einen Sonntag oder auf die Feiertage 1. Mai und 3. Oktober festgesetzt werden. Zusätzlich können Weihnachtsmärkte, die diese Voraussetzung erfüllen, auf alle Adventssonntage festgesetzt werden. Bei diesen Märkten stehen die Gesichtspunkte der Freizeitgestaltung und Unterhaltung im Vordergrund, das gewerbliche Element tritt zurück.
Sonstige Märkte können dagegen nur bis zu viermal im Jahr auf einen Sonntag, ausgenommen im Monat Dezember, festgesetzt werden. Derartige Märkte dienen der typisch werktäglichen Bedarfsdeckung und sind überwiegend kommerziell geprägt. Daher dürfen Märkte dieses Markttyps nur an höchstens vier Sonntagen im Jahr stattfinden.
Diese Begrenzung orientiert sich an einer Regelung im Ladenschlussgesetz, die Ausnahmen vom sonn- und
feiertäglichen Arbeitsverbot vorsieht. Außerdem wird damit erreicht, dass die Veranstalter dieser Märkte nicht besser gestellt werden als all diejenigen Händler, die den Beschränkungen des Ladenschlussgesetzes unterworfen sind.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Bereits im Rahmen der Einbringung des Gesetzentwurfs habe ich dargestellt, dass die vorgeschlagenen Regelungen im Rahmen der Anhörung der Landesregierung auf breite Zustimmung bei den Verbänden und Kammern gestoßen sind. Die kommunalen Spitzenverbände haben in der Anhörung des Innenausschusses nochmals betont, welch positive Resonanz unsere Vorschläge bei den Kommunen gefunden haben.
Ich habe aber auch großes Verständnis dafür, dass Kirchen und Gewerkschaften immer wieder auf die besondere Bedeutung des Schutzes von Sonn- und Feiertagen hinweisen und mahnen, dass diese nicht hinter ökonomische Interessen zurücktreten dürfe. Gerade deshalb sehen wir in dem Gesetzentwurf eine Privilegierung nur für diejenigen Marktveranstaltungen vor, bei denen Freizeitgestaltung, Erholung, Unterhaltung und Familienleben im Vordergrund stehen. Bei den überwiegend kommerziell geprägten Marktveranstaltungen belassen wir es dabei, dass diese nur viermal im Jahr an einem Sonntag festgesetzt werden können.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Mit den vorgeschlagenen Regelungen gibt es wieder klare Kriterien im Land, an welchen Sonn- und Feiertagen Märkte bestimmter Art stattfinden können. Es handelt sich dabei um eine ausgewogene Regelung, die sowohl dem Wunsch vieler Menschen nach weiteren Freizeitgestaltungsmöglichkeiten sowie wirtschaftlichen Notwendigkeiten entspricht als auch der Bedeutung des Sonn- und Feiertags Rechnung trägt.
Sachsen-Anhalt hat hierfür ein Modell entwickelt, das sich jetzt in der Praxis bewähren muss. Ich bin mir sicher, dass dies gelingen wird. Ich empfehle Ihnen daher, die vorliegende Beschlussempfehlung des Ausschuss für Inneres anzunehmen. - Herzlichen Dank.
Herr Innenminister, der Abgeordnete Herr Rothe hat eine Frage. - Herr Abgeordneter Rothe, bitte sehr.
Herr Minister Jeziorsky, Sie haben den Standpunkt der Landesregierung zu den Marktveranstaltungen dargelegt. Ihnen ist sicherlich bekannt, dass im mitberatenen Wirtschaftsausschuss die Regelung zur Sonntagsöffnung von Videotheken zusätzlich im Gesetzentwurf festgeschrieben worden ist. Wie beurteilen Sie diese Änderung gegenüber dem Regierungsentwurf?