Protokoll der Sitzung vom 23.10.2003

(Unruhe bei der SPD)

Meine Damen und Herren! Das gilt für uns Liberale nicht. Deshalb haben wir das Ansinnen unterstützt. Wir meinen, dass die Öffnung von Videotheken eine Möglichkeit bietet, den Sonntag zu verbringen, auch sich für Werktage zu erholen. - Vielen Dank.

(Beifall bei der FDP - Zustimmung bei der CDU - Zuruf von der SPD)

Danke, Herr Abgeordneter Kosmehl. - Wir sind damit am Ende der Debatte angelangt und treten ein in das Abstimmungsverfahren zu der Drs. 4/1063 und zu dem Änderungsantrag mehrerer Abgeordneter in der Drs. 4/1088.

Zunächst gehen wir in die Abstimmung über alle selbständigen Bestimmungen. Ich schlage Ihnen vor, dass wir zuerst über den Änderungsantrag mehrerer Abgeordneter in der Drs. 4/1088 abstimmen und anschließend über die Beschlussempfehlung, entweder in der geänderten Fassung oder, wenn der Antrag abgelehnt wird, in der unveränderten Fassung. Gibt es zu dieser Verfahrensweise Widerspruch? - Das ist nicht der Fall. Dann werden wir so verfahren.

Ich lasse zunächst über den Änderungsantrag mehrerer Abgeordneter in der Drs. 4/1088 abstimmen. Wer diesem Änderungsantrag zustimmt, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich? - Der Änderungsantrag ist bei einer Mehrheit der Stimmen von den Regierungsparteien abgelehnt worden. Zu den anderen Fragen war das Abstimmungsverhalten in den Fraktionen unterschiedlich.

Wir treten nunmehr in die Abstimmung über die unveränderte Beschlussempfehlung in der Drs. 4/1063 ein. Wer zustimmt, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Das ist eine Mehrheit der Fraktionen von CDU und FDP. Wer ist dagegen? - Das sind einige Abgeordnete der SPD- und der PDS-Fraktion. Wer enthält sich? - Das ist die Mehrheit der SPD- und der PDS-Fraktion. Damit ist die Beschlussempfehlung in der unveränderten Fassung angenommen worden.

Wir stimmen jetzt über die Gesetzesüberschrift ab. Sie lautet: „Drittes Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Sonn- und Feiertage.“ Wer der Überschrift zustimmt, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Das sind die Koalitionsfraktionen. Wer ist dagegen? - Herr Reck. Wer enthält sich? - Das sind die SPD- und die PDS-Fraktion.

Wir stimmen nun über das Gesetz insgesamt ab. Wer dem Gesetz zustimmt, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Das sind die Koalitionsfraktionen. Wer ist dagegen? - Das sind einige Abgeordnete der SPD- und der PDS-Fraktion. Wer enthält sich? - Das ist die Mehrheit der Oppositionsfraktionen. Damit ist das Gesetz beschlossen worden und wir verlassen den Tagesordnungspunkt 5.

Ich rufe den Tagesordnungspunkt 6 auf:

Zweite Beratung

Entwurf eines Gesetzes zur Fortentwicklung der Verwaltungsgemeinschaften und zur Stärkung der gemeindlichen Verwaltungstätigkeit

Gesetzentwurf der Landesregierung - Drs. 4/858

Beschlussempfehlung des Ausschusses für Inneres - Drs. 4/1064

Die erste Beratung fand in der 24. Sitzung des Landtages am 4. Juli 2003 statt.

(Unruhe)

Berichterstatter ist der Abgeordnete Herr Lienau. - Ich bitte darum, dass der Lärmpegel im Plenarsaal etwas gesenkt wird.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Der Gesetzentwurf der Landesregierung ist in der 24. Sitzung des Landtages am 4. Juli 2003 in den Ausschuss für Inneres überwiesen worden. Der Ausschuss für Inneres hatte bereits in seiner Sitzung am 18. Juni 2003 verabredet, eine Anhörung zu diesem Gesetzentwurf und zu dem Gesetzentwurf der Fraktion der PDS zur Wiederherstellung der kommunalen Handlungsfähigkeit in der Drs. 4/808 durchzuführen.

Die Anhörung erfolgte dann in der Sitzung des Ausschusses am 5. September 2003. Zu der Anhörung waren die kommunalen Spitzenverbände und der Landesrechnungshof eingeladen worden.

In der Sitzung am 24. September 2003 verabschiedete der Ausschuss für Inneres seine Ihnen vorliegende Beschlussempfehlung mit 7 : 5 : 0 Stimmen. Die Änderungen resultieren aus Änderungsanträgen der Fraktionen der CDU und der FDP, die zumeist rechtstechnische Änderungen beantragten und zum Teil falsche Verweisungen, Zitate und Ähnliches korrigierten.

Darüber hinaus herrschte im Ausschuss Konsens darüber, den Begriff „verwaltungsgemeinschaftsfreie Gemeinden“ durch die Bezeichnung „Einheitsgemeinden“ zu ersetzen.

Auf einige weitere Änderungen mache ich im Folgenden aufmerksam:

Bei Artikel 1 Nr. 4 Buchst. a wurde eine Streichung vorgenommen. Die Formulierung in der Fassung des Gesetzentwurfs der Landesregierung hatte nahe gelegt, dass es neben der Bevölkerungsdichte weitere Gründe geben könne, die für die Genehmigung einer Ausnahme herangezogen werden könnten. Als einzige Ausnahme soll jedoch die unterschiedliche Bevölkerungsdichte gelten.

Eine weitere inhaltliche Änderung hat sich in Artikel 1 Nr. 7 Buchst. b ergeben. Einem Vorschlag des Vorsitzenden des Landespersonalausschusses folgend wurde beantragt, § 81 Abs. 2 der Gemeindeordnung neu zu fassen. Nunmehr muss der Leiter eines gemeinsamen Verwaltungsamtes die Befähigung zum gehobenen oder höheren allgemeinen Verwaltungsdienst haben. Diese Befähigung muss bereits bei der Zulassung zur Wahl vorliegen.

Artikel 2 wurde neu formuliert.

Artikel 3 § 1 Nr. 4 Buchst. d wurde modifiziert und um eine Nummer 5 ergänzt.

Nach Artikel 4 wurde ein neuer Artikel eingefügt, um zum einheitlichen Verordnungsrang zurückkehren zu können.

Die weiteren aus der Beschlussempfehlung zu entnehmenden detaillierten Änderungen sind als Anpassungen bzw. redaktionelle Änderungen aufzufassen. Ich bitte um Ihre Zustimmung zur Beschlussempfehlung des Ausschusses. - Herzlichen Dank.

(Zustimmung bei der CDU)

Danke, Herr Abgeordneter Lienau, für die Berichterstattung. - Seitens der Landesregierung hat der Innenminister Herr Jeziorsky um das Wort gebeten. Bitte sehr.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Am 4. Juli 2003 habe ich an dieser Stelle bereits deutlich gemacht, dass die Landesregierung mit dem Gesetzentwurf zur Fortentwicklung der Verwaltungsgemeinschaften und zur Stärkung der gemeindlichen Verwaltungstätigkeit einen weiteren wesentlichen Baustein der Reformvorhaben im Land Sachsen-Anhalt vorgelegt hat.

In den letzten Wochen habe ich mit der Landrätin und allen Landräten unseres Landes sehr intensive Gespräche über den Gesetzentwurf und die Möglichkeiten einer Neuordnung der Verwaltungsgemeinschaften geführt. Es bestand Einvernehmen dahin gehend, dass es dringend notwendig ist, die Ebene der Verwaltungsgemeinschaften zu stärken. Bemerkenswert ist, wie weit in vielen Landkreisen die Bemühungen zur Neuordnung der Verwaltungsgemeinschaften bereits heute fortgeschritten sind. Es gibt konkrete Plänen bei den betroffenen Gemeinden, Verwaltungsgemeinschaften und Landkreisen.

Parallel zu den Gesprächen mit den Landräten finden auf Wunsch von Gemeinden und Verwaltungsgemeinschaften zahlreiche Beratungen auf der Arbeitsebene in meinem Ministerium statt, in denen konkrete Schritte zur Vorbereitung und Umsetzung der neuen Strukturen besprochen werden. Dabei zeigt sich, dass über den Gesetzentwurf in der Fläche bereits intensiv diskutiert wurde. Das Interesse der Betroffenen ist sehr groß.

Die vielen Detailfragen zeigen, dass sich die Betroffenen in Erwartung des neuen Gesetzes nicht mehr nur mit Grundsatzfragen beschäftigen, sondern bereits zielgerichtet an der Lösung ihrer Probleme vor Ort arbeiten. Andere Gemeinden und Verwaltungsgemeinschaften sitzen in den Startlöchern und warten das Ergebnis der heutigen Sitzung des Landtages ab.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Aufgrund der bisher geführten Gespräche habe ich die berechtigte Hoffnung, dass sich nach der Verabschiedung des Gesetzes zur Fortentwicklung der Verwaltungsgemeinschaften und zur Stärkung der gemeindlichen Verwaltungstätigkeit sehr viele Gemeinden freiwillig zu leistungsfähigeren kommunalen Verwaltungseinheiten zusammenfinden werden.

Freiwillig gebildete Strukturen sind mit deutlich weniger Problemen belastet. Sie haben in der Regel weniger Startschwierigkeiten. Die Gemeinden können als Partner ihre Interessen im Rahmen von Vereinbarungen regeln und vorhandene Unterschiede ausgleichen.

Im Interesse des Landes Sachsen-Anhalt lade ich Sie alle zur Mitgestaltung ein. Das gilt auch und gerade für die bisherigen Verfechter der Verbandsgemeinde und des Prinzips der flächendeckenden Zwangseingemeindung kleiner Gemeinden.

(Zuruf: Wir haben das vier Jahre lang probiert!)

Langfristig werden Sie erkennen, dass eine Reform mit Augenmaß und unter Wahrung der kommunalen Selbstverwaltung unserem Land gut tun wird.

(Zustimmung von Herrn Lienau, CDU)

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Das Innenministerium wird den Prozess der freiwilligen Bildung leistungsfähigerer Verwaltungseinheiten intensiv begleiten und auch weiterhin beratend tätig sein. Der straffe Zeitplan erfordert die aktive Begleitung, um vor Ort möglichst viele freiwillige Lösungen zu erreichen.

Wenn das Gesetz zur Fortentwicklung der Verwaltungsgemeinschaften und zur Stärkung der gemeindlichen Verwaltungstätigkeit heute beschlossen wird, werden im Anschluss daran durch mein Haus alle Gemeinden des Landes nach ihren Vorstellungen befragt werden. Sie erhalten die Möglichkeit, sich aktiv einzubringen.

Noch in diesem Jahr ist die Durchführung von Veranstaltungen geplant, in denen die Mitarbeiter meines Hauses vor Ort in den Landkreisen mit den Bürgermeistern aller Gemeinden und den VG-Leitern die Möglichkeiten und Vorstellungen zur freiwilligen Bildung leistungsfähigerer Einheiten besprechen werden.

Erst wenn sich abzeichnet, dass vor Ort Verwaltungsgemeinschaften mit regelmäßig mindestens 10 000 Einwohnern und Einheitsgemeinden mit regelmäßig mindestens 8 000 Einwohnern nicht freiwillig gebildet werden können, wird das Ministerium des Innern ab 1. April 2004 alle oder einzelne Gemeinden einer Verwaltungsgemeinschaft einer Verwaltungsgemeinschaft zuordnen.

(Zuruf von der SPD: Freiwillig?)

- Die Zuordnung ist nicht mehr freiwillig. Aber es ist die Zuordnung zu einer Verwaltungsgemeinschaft.

(Zuruf von der SPD: Das ist Freiwilligkeit bei Ih- nen!)

Dies gilt auch für Gemeinden, die bislang keiner Verwaltungsgemeinschaft angehören und die nicht die für eine verwaltungsgemeinschaftsfreie Gemeinde erforderliche Leistungsfähigkeit erreichen.

Aufgrund des Verzichts auf Zwangseingemeindungen sind Fälle denkbar, in denen einzelne Gemeinden, zum Beispiel wegen ihrer Lage, weder eine leistungsfähige

Verwaltungsgemeinschaft noch eine verwaltungsgemeinschaftsfreie Gemeinde bilden können. In diesen Fällen kann auch eine Zuordnung zu einer angrenzenden Gemeinde erfolgen, die die erforderliche Leistungsfähigkeit für verwaltungsgemeinschaftsfreie Gemeinden hat. In diesem Fall wird die an sich verwaltungsgemeinschaftsfreie Gemeinde zur Trägergemeinde.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Auch in den Fällen, in denen eine Zuordnung erforderlich werden wird, sollen die Ergebnisse der zahlreichen Gespräche mit Landräten, VG-Leitern, Bürgermeistern, Gemeinderäten und Bürgern Grundlage der Entscheidung des Innenministeriums sein. Eine maßvolle Fortentwicklung und Stärkung der Verwaltungsgemeinschaften unter Wahrung des Selbstverwaltungsrechts der Mitgliedsgemeinden dient sowohl dem Ziel der Beibehaltung vielfältiger gemeindlicher Strukturen als auch der Optimierung der Verwaltungskraft der bürgernächsten Verwaltungsebene.