Wir wissen, dass diese wichtige Reform, die nach vorn zeigen würde, im Moment nicht durchzusetzen ist. Wir brauchen sofort und schnell ein Lösung. Deshalb treten wir für ein Sofortprogramm ein.
Ich bin an dieser Stelle etwas mutiger, als es der Finanzminister möglicherweise sein kann. Ich möchte Ihnen sagen, welche Schritte wir gern im Vermittlungsausschuss gelöst sehen würden. Erstens wollen wir die Rücknahme der Gewerbesteuerumlage auf wieder 20 %. Zurzeit ist sie bei 29 %. Das würde allein einen Betrag von 2,7 Milliarden € ausmachen.
Zweitens sollte der Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer auf etwas über 3 %, etwa auf 3,4 oder 3,5 %, erhöht werden. Das müsste man berechnen. Zurzeit liegt er bei ca. 2,2 %. Wenn man diese Finanzmasse zusammenrechnet, wird man ungefähr auf einen Gesamtbetrag von 3,5 Milliarden € kommen, der den Kommunen schon im Jahr 2004 zusätzlich zur Verfügung stehen würde.
Ich möchte ein weiteres Thema ansprechen, das in jedem Beitrag erwähnt wurde, das Konnexitätsprinzip. Die FDP setzt sich massiv dafür ein, das Konnexitätsprinzip auch umzusetzen. Diesbezüglich möchte ich auf eine Initiative der Bundestagsfraktion der FDP verweisen, die kürzlich mit einer Gesetzesinitiative zur Änderung des Grundgesetzes im Bundestag vorstellig geworden ist.
Darin wurde gefordert, dass für jede Aufgabenverlagerung vom Bund auf die Kommunen oder auf die Länder auch eine klare finanzielle Regelung getroffen wird nach dem Prinzip "das Geld folgt der Aufgabe". Ich möchte es in diesem Hause noch einmal kundtun, damit Sie das alle zur Kenntnis nehmen: Diese Gesetzesinitiative zur Festlegung des Konnexitätsprinzips im Grundgesetz wurde von allen Fraktionen im Bundestag abgelehnt, sowohl von der SPD-Fraktion als auch von der CDUFraktion als auch von den Grünen, meine Damen und Herren. Das ist sicherlich ein Punkt, den wir in der Föderalismusdiskussion, die gegenwärtig ansteht, besonders beachten sollten.
Ein paar Bemerkungen zum Land. Die Feststellungen der Kommunen sind richtig. Die Landeszuweisungen haben sich in den letzten Jahren seit 2000 ständig verringert. Herr Polte hat noch einige Zahlen für die Jahre davor genannt. Die Absenkung der Verbundquote von 24 auf 23 % im Jahr 2003 ist niemandem leichtgefallen. Aber sie war ein Gebot der Verantwortungsgemeinschaft. Die Gründe dafür sind in diesem Hause hinreichend bekannt.
Wir haben große Anstrengungen unternommen, um die Verbundquote von 23 % auch für das Haushaltsjahr 2004 festzuschreiben. Das ist uns gelungen, wohl wissend - an dieser Stelle gebe ich eher Herrn Gallert Recht als den Darstellungen des Finanzministeriums -, dass einige absolute Beträge auch im Jahr 2004 weniger bei den Kommunen ankommen werden, als es 2003 der Fall ist. Das sollte man schon sagen. Das sind zumindest die Ergebnisse unserer fraktionsinternen Berechnungen.
Wir haben im Jahr 2003 versucht, die Not zu lindern. Das wissen Sie genau. Wir haben ein kommunales Investitionsprogramm aufgelegt.
Wir haben auch - um einen Gallert’schen Begriff zu verwenden - im Staubsaugerprinzip rund 34 Millionen € zusätzlich erwirtschaftet. Wir sind auch bemüht, in den letzten Verhandlungen vor der Bereinigungssitzung für das Haushaltsjahr 2004 noch dieses oder jenes kleine Pflästerchen zu erzeugen. Ich denke schon, ich kann da etwas genauer sein als mein Kollege von der CDU-Fraktion Herr Tullner.
Ich kann mir vorstellen, dass wir Möglichkeiten finden, um die notwendigen Eigenanteile für finanzschwache Kommunen, beispielsweise für die Kofinanzierung der GVFG-Mittel, zu erwirtschaften. Wir suchen auch nach Lösungen, um die Kommunen bei dem Tragen der wachsenden Lasten, beispielsweise aufgrund der Grundsicherungsproblematik, zu unterstützen. Das sind aber
Ich komme nun zu dem letzten Punkt meiner Ausführungen. Diese Thematik wurde von meinem Kollegen Herrn Polte deutlich angesprochen. Man kann auf der kommunalen Ebene auch sparen, wenn man sinnvolle Verwaltungsreformen durchführt und auch auf der kommunalen Ebene effizientere Verwaltungsstrukturen im Lande schafft.
Sie wissen, dass wir in diesen Prozess hurtig und sinnvoll eingestiegen sind. Wir haben gerade eine Verwaltungsreform angeschoben und werden sie im Jahr 2004 durchführen, sodass sie ab 2005 wirksam werden kann. Dies betrifft die Verwaltungsstruktur auf gemeindlicher Ebene.
Wir werden nunmehr die Verwaltungsstrukturen der Landkreise in die Fortentwicklung dieses Prozesses einbeziehen. Die FDP wird diesen Prozess mit Sicherheit dynamisieren. Wir werden in den nächsten Monaten ein eigenes Leitbild dafür erarbeiten, in der Reihenfolge umfassende Aufgabenkritik, Aufgabenzuordnung und daraus abgeleitet die Größenordnungen und Horizonte für eine zukünftige Kreisgebiets- oder Verwaltungsreform auf der Landkreisebene.
Meine Damen und Herren! Das ist ein Blick in die Zukunft. Aber auch diese Maßnahmen werden die kommunale Ebene finanziell erheblich entlasten. - Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Kollege Lukowitz, wir sind wieder bei der Verteilung angekommen. Meine Kollegin Frau Theil machte vorhin durchaus auf die Problematik der Erhöhung des Umsatzsteueranteils für die Kommunen aufmerksam. Sie haben dies als ein Modell der FDP noch einmal ins Spiel gebracht. Wenn Sie den Anteil der Kommunen von 2,2 auf 3,6 % erhöhen wollen, würden sich automatisch die verbleibenden Anteile für den Bund und die Länder verringern.
Meine Frage lautet: Wer ist dann der Gestrafte? Wollen Sie die Kosten nur vom Bund tragen lassen? Wenn das Land ebenfalls an dem geringeren Aufkommen beteiligt ist, wie soll dann der Ausgleich erfolgen? Ich hoffe nicht, das dies im Rahmen des Finanzausgleiches mit den Kommunen erfolgt.
Meine zweite Frage betrifft den anderen Punkt, den Zuschlag zur Einkommen- und Körperschaftsteuer. Ich habe mich mit den Anhörungen befasst, die Ende September im Bundestag stattfanden. Ich möchte deshalb darauf hinweisen, dass der Zuschlag auf die Einkommensteuer von den Experten sehr kritisch gesehen wird. Ich möchte das nicht weiter ausführen.
Mich interessiert nur, wenn Sie die Gewerbesteuer als Ganzes ablehnen, die in Richtung Wirtschaft zielt, wieso fordern Sie dann einen Zuschlag auf die Körperschaftsteuer.
Frau Weiher, zur Frage Nr. 1: Mit ist ziemlich klar, dass, wenn wir einen höheren Anteil von der Umsatzsteuer für
die Gemeinden erwarten und fordern, sicherlich das Land einen Anteil zu tragen hat. Das muss aber im Zusammenhang, so denke ich, mit dem Vorziehen der Steuerreform insgesamt behandelt werden, sodass wir davon ausgehen, dass der Bund einen erheblichen Teil davon tragen wird. Aber es ist klar - weil der Herr Gallert immer fragt: Welchen Anteil erbringt das Land? -, dass die Forderung auch zu einem geringen Teil zulasten des Landes gehen wird, um die Kommunalfinanzen aufzubessern. Insofern gebe ich Ihrer Frage, die ja eigentlich eine Antwort enthielt, schon eine gewisse Zustimmung.
Die zweite Frage. Es gibt sehr unterschiedliche Auffassungen in Deutschland und es gibt unterschiedliche Berechnungen. Ich habe mir die auch sehr genau angesehen. Wir wollen mit diesem Ziel eigentlich das verfolgen, was Herr Polte vorhin auch gefordert hat: verlässliche, berechenbare Einnahmen für die Kommunen auf Jahre hinaus. Dazu muss man sagen: Die Gewerbesteuer ist eben konjunkturabhängig. Sie geht heute hoch und sie geht morgen runter und sie ist für die Kommunen nicht kalkulierbar.
- Aber nicht in dem Maße; die Schwankungsbreiten sind viel geringer. - Deshalb halten wir es gerade für die Berechenbarkeit der Einnahmen auf der kommunalen Ebene für wichtig, dass wir diese Veränderungen grundsätzlich vornehmen.
Danke, Herr Lukowitz. - Damit ist die Debatte beendet. Da Beschlüsse in der Sache nicht gefasst werden, können wir innerhalb des Tagesordnungspunktes 3 das zweite Thema abschließen.
Es wird eine Debatte in folgender Reihenfolge vorgeschlagen: CDU, SPD, FDP, PDS. Zunächst erteile ich dem Antragsteller, der CDU, das Wort. Es wird der Abgeordnete Herr Schröder sprechen. Bitte sehr.
Frau Präsidentin! Meine Damen und meine Herren! Der Landtag beschloss in seiner 28. Sitzung - das ist gut einen Monat her -, die Landesregierung aufzufordern - ich fasse kurz zusammen -: erstens die Bundesregierung zur Ablehnung des Preiserhöhungsantrages der Bahn zu bewegen, zweitens das Einvernehmen zur Bahnpreiserhöhung im Nahverkehr nicht zu geben und drittens die Bahn auf die Erbringung im Rahmen des Verkehrsvertrages vereinbarter Leistungen zu verpflichten.
So weit, so gut. - Wie ist der aktuelle Stand heute? Was spüren die Menschen vor Ort? Das Ergebnis ist: Bahnfahren im Nahverkehr wird auch in Sachsen-Anhalt ab Mitte Dezember teurer, im Durchschnitt um 4,1 %.
Dieses Ergebnis haben wir der Bundesregierung zu verdanken. Sie hat das fehlende Einvernehmen der Länder Bayern, Baden-Württemberg, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen-Anhalt kurzer Hand ersetzt und der Bahn die Preiserhöhungen genehmigt.
Auf den ersten Blick ist es gezeigte Ignoranz gegenüber der Haltung der Bundesländer. Eigentlich aber ist es eine gezeigte Ignoranz gegenüber den Menschen, die auf ein faires Preis-Leistungs-Verhältnis im Bahnverkehr vertraut haben. Und das wiegt umso schwerer.
Meine Damen und Herren! Die Preiserhöhung erfolgt, obwohl bereits im Jahr 2002 die Preise flächendeckend anstiegen und die Wiedereinführung der Bahncard teurer ausfiel. Auch eine Preisangleichung für Schülerfahrten um 11,6 % Punkte an das Westniveau fand statt.
Die Preiserhöhung erfolgt trotz eines ausgewiesenen Gewinnes der DB Regio AG von 176 Millionen € im Jahr 2002.
Die Preiserhöhung erfolgt, obwohl die Bahn in der Vergangenheit erhebliche Rationalisierungsschritte, wie beispielsweise Personalabbau oder Streckenstilllegungen im Nahverkehr, umsetzen konnte.
Und die Preiserhöhung erfolgt, obwohl der geltende Verkehrsvertrag mit dem Land der Bahn eine Dynamisierung ihrer Einnahmen zusichert.
Meine Damen und Herren! Die Bundesregierung hat es nicht einmal für nötig gehalten, die von den Ländern kritisierten Verfahrensmängel überhaupt zu prüfen. Schlimmer ist jedoch eine andere, mit dieser Preispolitik entlarvte Entscheidung von strategischer Tragweite: Der Fernverkehr der Bahn erhält nicht nur den größten Brocken investiver Förderung des Bundes, offensichtlich soll die Bahn darüber hinaus in die Lage versetzt werden, Defizite des Fernverkehrs aus Erlösen im Nahverkehr auszugleichen.
Meine Damen und Herren! Diese Politik der gezielten Quersubventionierung halten wir zumindest für fragwürdig und auch deswegen wollen wir das Thema heute hier noch einmal ansprechen.
Meine Damen und Herren! Die ohnehin niedrige Kundenzufriedenheit mit der Bahn - es gibt Studien, die das belegen -, wird weiter sinken. Auch im Interesse der vielen Beschäftigten der Bahn in Sachsen-Anhalt ist es deshalb unabdingbar, dem nunmehr abverlangten Preis eine angemessene Leistung entgegenzustellen. Fahrgäste werden ansonsten verprellt statt angelockt.
Meine Damen und Herren! In der Politik heißt es oft so schön: Bei wichtigen Entscheidungen müssen die Menschen mitgenommen werden. Herr Püchel, mein Namensvetter, Ihr Chef, sagte auf dem Bundesparteitag jüngst auch wieder: Wir müssen bei wichtigen Entscheidungen die Menschen mitnehmen.