„Dem beklagten Land wird bei Vermeidung eines Ordnungsgeldes... für die Dauer von höchstens einem Jahr verboten, einen oder mehrere Anteile an einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung, namentlich der Fernwasser Sachsen-Anhalt GmbH, oder einer sonstigen Kapitalgesellschaft, die im Wege der Umwandlung des TSB entstanden ist, in der Weise zu veräußern, dass der Erwerber über die Mehrheit der Stimmrechte in der Mitgliederversammlung verfügt.“
Sie sehen, meine Damen und Herren, wer klagt, muss nicht automatisch Recht haben. Weiterhin äußerte sich das Landgericht in seiner Begründung, die auch Herr Dr. Köck zitierte, wie folgt:
„Es ist zum einen dem beklagten Land unbenommen, im Wege eines Rechtsträgerwechsels den Mitgesellschafter TSB durch eine andere Rechtsform zu ersetzen. Hierbei handelt es sich um eine Umwandlung, gegen die sich die Klägerin nicht wehren kann.“
„Im Übrigen stellt eine Umwandlung keine Veräußerung im Sinne dieser Vorschriften dar. Genauso wenig kann sich die Klägerin dagegen erfolgreich wenden, dass das beklagte Land seine wasserwirtschaftlichen Aktivitäten sozusagen in einen hoheitlichen und einen privatrechtlichen Teil aufteilt. Genauso wenig ist ein berechtigtes Interesse der Klägerin zu erkennen, dass das beklagte Land die Veräußerung jeglicher Anteile
an der Fernwasser Sachsen-Anhalt GmbH oder einer entsprechenden juristischen Person oder Organisation unterlässt.“
und sich das Landgericht klar und deutlich ausgedrückt hat, möchte ich Sie alle bitten, den vorliegenden Gesetzentwurf anzunehmen.
Ihre Bedenken, meine Damen und Herren von der SPDFraktion, sind ausschließlich politisch und nicht sachlich begründet. Die Zeiten, in denen die politisch motivierte Ökonomie das Primat hatte, haben wir aber schon lange hinter uns gelassen. Deshalb bitte ich Sie: Stimmen Sie unserem Gesetzentwurf zu.
Jetzt möchte ich Ihnen eine Frage stellen, von der ich weiß, dass der Peter sie auch gestellt hätte. Würden Sie diesen gleichen Vorwurf für die bayerischen Überlegungen ebenso gelten lassen?
Ich bin natürlich nicht für die Gedankenwelt unserer bayerischen Kollegen verantwortlich; denn unsere bayerischen Kollegen haben sicherlich nicht die politische Ökonomie erlebt, wie wir sie in der DDR erleben mussten.
Herr Abgeordneter Hacke, es gibt noch eine zweite Nachfrage vom Abgeordneten Dr. Köck. Würden Sie diese zulassen?
Danke sehr, Herr Abgeordneter Hacke. - Seitens der Landesregierung hat die Ministerin für Landwirtschaft und Umwelt Frau Wernicke um das Wort gebeten. Bevor ich ihr das Wort erteile, habe ich die Ehre, soweit ich es überblicken kann, eine Dame und eine Anzahl von Herren der Clausewitz-Kaserne Burg bei uns recht herzlich begrüßen zu können. Seien Sie herzlich willkommen!
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Zunächst möchte ich mich bei allen Beteiligten bedanken, die die zügige Beratung und Beschlussfassung über den Gesetzentwurf im Umweltausschuss ermöglicht haben. Es ging teilweise etwas emotional zu, aber letztlich war es doch eine konstruktive Diskussion - mit unterschiedlichen Ansprüchen; das ist völlig normal.
Ich denke, es ist uns mit diesem Gesetzentwurf gelungen, die beiden wesentlichen Ziele zu erreichen, die wir immer zum Ausdruck gebracht haben: erstens die Entflechtung hoheitlicher und wirtschaftlicher bzw. fernwassertypischer Aktivitäten des Talsperrenbetriebs - ich habe den Eindruck, dass das gar nicht sehr strittig ist - und zum Zweiten die Herstellung der Veräußerbarkeit der Fernwasseraktivitäten.
Die Landesregierung hat nie einen Hehl daraus gemacht, dass infolge dieser Umstrukturierung eine Veräußerung beabsichtigt ist und dass wir damit auch einen Beschluss des Landtages erfüllen, der auf eine Konsolidierung des Haushalts ausgerichtet ist. Mit diesen Verkaufserlös unseren Beitrag dazu zu leisten, das ist der Auftrag des Parlaments, den wir damit sichern.
Zu den hoheitlichen Aufgaben - um das noch einmal in Erinnerung zu rufen - zählen die Bewirtschaftung der Talsperren sowie die damit zusammenhängenden gesetzlichen Aufgaben. Die Geschäftsführung des Talsperrenbetriebes und des Landesbetriebes für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft wird in Personalunion wahrgenommen. Damit erfüllen wir auch eine wichtige Funktion im Zusammenhang mit dem vorbeugenden Hochwasserschutz.
Die fernwassertypischen Aktivitäten beinhalten das Vorhalten von Infrastruktureinrichtungen für die Durchleitung von aufbereitetem Trinkwasser der Fernwasserversorgung, zwei mittelbare Beteiligungen an der Fernwasserversorgung Elbaue-Ostharz sowie sonstige Aktivitäten, wie unter anderem die Lieferung von Rohwasser an Weiterverteiler.
Wir sind der Meinung, dass nach der großzügigen Entlastung der Kommunen von den Folgen der Insolvenz der Midewa - man muss immer wieder zum Ausdruck bringen, dass die Kommunen sehr großzügig entlastet worden sind - in der jetzigen Zeit ein weiteres Engagement des Landes im Bereich der Fernwasseraktivitäten nicht mehr notwendig ist. Zum einen ist das keine hoheitliche Aufgabe und zum anderen ist die Zeit gekommen, die Entflechtung herbeizuführen. Diese unübersichtliche Vermischung hoheitlicher und freiwilliger fernwassertypischer Aktivitäten ist jetzt wieder aufzulösen und in klar abgrenzbaren Strukturen zu ordnen.
Lassen Sie mich an dieser Stelle nur einen Satz zu der immer wieder geäußerten Behauptung sagen, damit seien Erhöhungen der Trinkwasserpreise verbunden. Morgen wird der Kollege Daehre für mich die Kleine Anfrage des Kollegen Oleikiewitz beantworten, weil ich morgen nicht im Hohen Hause sein kann.
Eine allgemein gültige Aussage, dass eine Privatisierung automatisch zu einer Erhöhung der Trinkwasserpreise führt, ist einfach nicht zu belegen. Für den Fall der Nichtveräußerung kann im Gegenteil nicht ausgeschlossen werden, dass sich aufgrund der entgangenen Optimierungsmöglichkeiten die Kostenstrukturen der Fernwasserversorgung so entwickeln, dass längerfristig Preiserhöhungen notwendig sein könnten.
Wenn ich Ihnen einen Artikel aus meiner Lokalpresse von gestern einmal vortragen darf, denke ich schon, dass wir auf dem richtigen Weg sind, denn die Midewa verkündet gute Nachrichten. Sie wollen ab Januar die Preise für Wasser um 2 % senken und die Verbrauchsgebühr um 3 Cent je Kubikmeter Trinkwasser verringern. Das ist auch möglich geworden, so die Midewa, durch eine weitere Optimierung von Prozessen und Verfahren.
Also, meine sehr verehrten Damen und Herren, Ihre Behauptung, dass automatisch die Wasserpreise steigen, wenn privatisiert wird, ist einfach nicht zu belegen und zu beweisen. Ganz im Gegenteil, es gibt gute Chancen, eine zukunftsorientierte Preisgestaltung zu entwickeln.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Mit dieser Entflechtung strebt das Land an, die auch von der Vorgängerregierung immer als nur vorübergehend vorgesehene Betätigung im Fernwassergeschäft zu beenden und sie dem Markt anzubieten.
Herr Hacke hat sich auf den heutigen Redebeitrag sehr gut vorbereitet und hat aus dem Urteil des Landgerichts Magdeburg zitiert. Ich denke, dieses Urteil belegt, dass man es dem Land tatsächlich nicht untersagen kann, eine Entflechtung herbeizuführen und die wasserwirtschaftlichen Aktivitäten in einen hoheitlichen und einen privatrechtlichen Teil aufzuteilen.
Ich bin mir sicher, dass die Entscheidung des Landgerichts Magdeburg einen Teilerfolg in der rechtlichen Auseinandersetzung mit der KWL darstellt. Es ist abzuwarten, wie über den Widerspruch, den wir eingelegt haben, entschieden wird.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich bedanke mich für die Möglichkeit, diesen Gesetzentwurf so schnell wie möglich zu verabschieden, und für Ihre Aufmerksamkeit.
Danke, Frau Ministerin. - Kann ich davon ausgehen, dass keine der Fraktionen die Debatte noch einmal eröffneten möchte? - Ich kann davon ausgehen.
Wir kommen zum Abstimmungsverfahren zur Drs. 4/1217 und zur Drs. 4/1235. Wir stimmen zunächst über den Änderungsantrag der Fraktionen der CDU und der FDP in der Drs. 4/1235 ab. Wer diesem Änderungsantrag seine Zustimmung gibt, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Wer ist dagegen? - Das ist die SPD-Fraktion. Wer enthält sich? - Das ist die PDS-Fraktion. Damit ist der Änderungsantrag mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen angenommen worden.
Ich schlage Ihnen in Anwendung des § 32 Abs. 1 der Geschäftsordnung vor, über die selbständigen Bestimmungen insgesamt abzustimmen. Wer für diese stimmt, den bitte ich um das Kartenzeichen? - Wer ist dagegen? - Das sind die Oppositionsfraktionen. Damit sind sie angenommen worden.
Wir stimmen jetzt über die Artikel- und die Abschnittsüberschriften in der Fassung der Beschlussempfehlung ab. Wer stimmt zu? - Das sind die Koalitionsfraktionen. Wer ist dagegen? - Das sind die Oppositionsfraktionen.
Wir stimmen über die Gesetzesüberschrift ab, die lauten soll: Gesetz zur Neuordnung der wasserwirtschaftlichen Aktivitäten und zur Umwandlung des Talsperrenbetriebs des Landes Sachsen-Anhalt. Wer stimmt zu? - Das sind die Koalitionsfraktionen. Wer ist dagegen? - Das sind die Oppositionsfraktionen.
Somit stimmen wir über das Gesetz in seiner Gesamtheit ab. Wer dem Gesetz seine Zustimmung gibt, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Das sind die Koalitionsfraktionen. Wer ist dagegen? - Das sind die Oppositionsfraktionen. Damit ist das Gesetz beschlossen worden und wir verlassen den Tagesordnungspunkt 2.