Meine sehr verehrten Damen und Herren! Zwischenzeitlich ist ein weiterer Entschließungsantrag eingegangen, auf den ich Sie hinweisen möchte. Es handelt sich um einen Entschließungsantrag der Fraktionen der CDU und der FDP zum Haushaltsgesetz 2004 in der Drs. 4/1255. Dieser wird zurzeit gedruckt und Ihnen umgehend ausgeteilt werden.
Meine Damen und Herren! Begrüßen Sie mit mir auf der Tribüne Damen und Herren des Landesbildungszentrums Wanzleben sowie Schülerinnen und Schüler des Gymnasiums Hettstedt.
Meine Damen und Herren! Zur Berichterstattung aus dem Ausschuss für Inneres zum Gesetz zur Änderung des Finanzausgleichs erteile ich nun dem Vorsitzenden, dem Abgeordneten Herrn Dr. Polte, das Wort. Bitte sehr, Herr Dr. Polte.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Gesetzentwurf der Landesregierung zur Vereinfachung der Durchführung des Finanzausgleichs ist in der 27. Sitzung des Landtages am 13. Oktober 2003 federführend an den Ausschuss für Inneres und zur Mitberatung an den Ausschuss für Finanzen, an den Ausschuss für Gleichstellung, Familie, Kinder, Jugend und Sport sowie an den Ausschuss für Kultur und Medien überwiesen worden.
In seiner Sitzung am 5. November 2003 beschloss der Ausschuss für Inneres, die kommunalen Spitzenverbände um eine schriftliche Stellungnahme zu ersuchen, und in der Sitzung des Ausschusses am 12. November in einer Anhörung die Möglichkeit zu ergänzenden Aussagen zu eröffnen. Die mitberatenden Ausschüsse wurden von diesem Termin in Kenntnis gesetzt.
Direkt nach der Anhörung verabschiedete der Ausschuss für Inneres eine vorläufige Beschlussempfehlung, in der im Wesentlichen die durch den Gesetzgebungs- und Beratungsdienst vorgelegten und mit dem Ministerium des Innern abgestimmten Änderungsvorschläge aufgegriffen worden sind.
Alle mitberatenden Ausschüsse haben in ihren Beschlussempfehlungen eine Änderung der Gesetzesüberschrift und eine geänderte Fassung des § 15 des Finanzausgleichsgesetzes - es handelt sich dabei um die Jugendpauschale - empfohlen.
In seiner Sitzung am 26. November befasste sich der Ausschuss für Inneres erneut mit seiner vorläufigen Beschlussempfehlung, den Beschlussempfehlungen der mitberatenden Ausschüsse und einem Änderungsantrag der Fraktionen der FDP und der CDU. In dieser Sitzung wurde die Ihnen nunmehr vorliegende Beschlussempfehlung erarbeitet.
Dabei sind neben den vom Gesetzgebungs- und Beratungsdienst vorgeschlagenen rechtsförmlichen und sprachlichen Änderungen auch eine Änderung der Überschrift des Gesetzes gemäß der Empfehlung aller mitberatenden Ausschüsse, eine zahlenmäßige Änderung in § 3 Abs. 2 sowie in § 4 des Finanzausgleichsgesetzes gemäß dem Änderungsantrag der Fraktionen von FDP und CDU sowie eine Änderung des § 15 des Finanzausgleichsgesetzes, die Jugendpauschale betreffend, gemäß der Empfehlung des Ausschusses für Kultur und Medien sowie des Ausschusses für Finanzen beschlossen worden.
Mit 7 : 5 : 0 Stimmen verabschiedete der Ausschuss für Inneres die dem Landtag zur Abstimmung vorgelegte Beschlussempfehlung zum Gesetzentwurf. - Danke.
Vielen Dank, Herr Dr. Polte. Auch Ihnen ein herzliches Dankeschön für Ihre engagierte Arbeit bei der Leitung des Ausschusses für Inneres.
Meine Damen und Herren! Ich eröffne jetzt die Generaldebatte und rufe dazu auf Einzelplan 02 - Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt. Die Reihenfolge ist: PDS-Fraktion, FDP-Fraktion, SPD-Fraktion, CDUFraktion. Als erster Rednerin erteile ich der Abgeordneten Frau Dr. Sitte das Wort. Bitte sehr, Frau Dr. Sitte.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ein wenig Überraschung hat sich bei mir schon breit gemacht, weil bislang immer der Finanzminister zunächst gesprochen hat. Wie auch immer.
Herr Finanzminister, Sie können selbstverständlich jetzt das Wort nehmen. Im Ältestenrat ist gesagt worden, dass die Landesregierung erst spricht, nachdem die Fraktionsvorsitzenden bzw. die Redner der Fraktionen das Wort ergriffen haben, und dann der Ministerpräsident.
(Minister Herr Prof. Dr. Paqué, an die Abgeordne- ten gewandt: Wären Sie einverstanden? - Heiter- keit)
- Selbstverständlich, Herr Finanzminister, wenn Sie das Wort ergreifen wollen, dann erteile ich Ihnen das Wort. Bitte sehr.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich bitte vielmals um Entschuldigung, dass es hier einen Regiefehler gegeben hat. Ich weiß nicht, wie das zustande kam. Ich war davon ausgegangen, dass ich an dieser Stelle reden würde.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Sie beraten heute abschließend über den Haushaltsplan 2004. Wie schon der Planentwurf, so ist auch der nun vorliegende Haushaltsplan Ausdruck des Kurses der finanzpolitischen Konsolidierung, den diese Landesregierung konsequent verfolgt.
Die Rahmenbedingungen für die Aufstellung des Haushaltes waren dabei von Anfang an sehr schwierig. Frau Dr. Weiher hat das schon erwähnt. Diese Bedingungen wurden noch einmal erheblich schwieriger, als die Ergebnisse der jüngsten Steuerschätzung im November berücksichtigt werden mussten.
Dennoch ist es der Landesregierung und den sie tragenden Fraktionen gelungen, die Konsolidierung der Landesfinanzen weiter voranzubringen. Die CDU- und die FDP-Fraktion haben mit der Landesregierung während der parlamentarischen Beratungen einen Haushaltsplan erarbeitet, der uns ein gutes Stück näher an unsere finanzpolitischen Ziele heranführt.
Die Eckdaten des Haushaltes sprechen für sich. Es sind die Eckdaten eines Kurses der strikten Konsolidierung. Das Haushaltsvolumen, also die Summe aller Ausgaben, nimmt gegenüber dem Jahr 2003 um 3,1 % ab. Bereinigt um die Hochwasserhilfemittel liegt die Abnahme bei 2,2 %.
Ich erinnere daran: Der Finanzplanungsrat hat den Ländern eine Ausgabensteigerung von höchstens 1 % pro Jahr als Beitrag zur Erfüllung der Bedingungen des europäischen Stabilitäts- und Wachstumspaktes vorgegeben. Mit dem Rückgang der Ausgaben um 2,2 % haben wir diese Vorgabe mehr als deutlich erfüllt. Wir in Sachsen-Anhalt haben unseren Beitrag zur Erfüllung des Stabilitätspaktes geleistet, meine Damen und Herren.
Die Nettokreditaufnahme liegt bei knapp 949 Millionen €, die Kreditfinanzierungsquote bei 9,1 %. Das heißt, trotz allen Sparens müssen noch immer 9,1 % unserer Ausgaben über Kredite finanziert werden. Das ist bedauerlich. Damit können wir nicht zufrieden sein und damit - das möchte ich an dieser Stelle betonen - geben wir
uns auf längere Sicht auch nicht zufrieden. Aber unter den gegebenen Umständen im Jahr 2004 war es nicht möglich, die Kreditaufnahme noch weiter zu beschränken.
In jedem Fall gilt es festzuhalten: Trotz widrigster Bedingungen ist es uns gelungen, einen verfassungsgemäßen Haushalt vorzulegen, in dem auch nach den Steuerausfällen in Höhe von rund 110 Millionen € für das Jahr 2004, die im November geschätzt wurden, die Nettokreditaufnahme immer noch um gut 20 Millionen € unter dem Niveau der eigenfinanzierten Investitionen liegt.
Meine Damen und Herren! Es gibt andere, wohlhabendere Länder in Deutschland, in denen dies für das Jahr 2004 nicht gelingt oder nicht gelingen wird.
Zu bedenken ist ferner, dass wir im Jahr 2004 aufgrund einmaliger Sondereffekte insgesamt eine zusätzliche Belastung bei den Ausgaben von netto 200 Millionen € tragen müssen, bedingt vor allem durch die Auszahlung der Arbeitszeitkonten der Lehrer in Höhe von 260 Millionen €. Dies ist eine Erblast der Vorgängerregierung, die uns gerade im Jahr 2004 einmalig mit voller Wucht trifft.
Bereinigt um diese einmaligen Sondereffekte, die es ab dem nächsten Jahr nicht mehr geben wird, läge auch heute unsere Nettokreditaufnahme bei rund 750 Millionen € und damit noch in weitem Abstand unter der Verfassungsgrenze.
Macht man sich ferner klar, dass die Steuerausfälle für das Jahr 2004 gegenüber den früheren Prognosen insgesamt bei rund 360 Millionen € liegen, so zeigt sich, dass wir, was die Ausgabenseite betrifft, ziemlich genau bei unseren ursprünglichen Planungen liegen. Mit anderen Worten: Wir mussten Mitte dieses Jahres unsere mittelfristige Finanzplanung und auch die Planung für das Jahr 2004 korrigieren und vom Plan der Halbierung der Nettoneuverschuldung pro Jahr abrücken.
Aber wir haben das nicht getan, weil wir plötzlich die Disziplin bei den Ausgaben aufgegeben hätten, nein, wir haben das getan, weil die Einnahmen zusammenbrachen. Wir sind wie Schwimmer, die gegen einen Strom schwimmen - so hat das Professor Böhmer einmal in jüngerer Zeit formuliert -, und es ist die Gegenströmung, die stärker wurde, während unser Krafteinsatz beim Schwimmen überhaupt nicht nachgelassen hat, meine Damen und Herren.
Genau dies, meine Damen und Herren, lässt sich inzwischen auch statistisch gut erkennen, und zwar im Vergleich unserer Finanzsituation mit der Finanzsituation anderer Länder. Sachsen-Anhalt hat finanzpolitisch klare Fortschritte gemacht, seit das Land eine CDU-FDP-Regierung hat.
Mit den Haushaltsplänen 2003 und 2004 ist es SachsenAnhalt erstmals wieder gelungen, eine deutlich niedrigere Nettoneuverschuldung pro Kopf der Bevölkerung
zu erreichen als Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern. Die Nettoneuverschuldung liegt in SachsenAnhalt im Jahr 2004 bei 370 € pro Kopf, in Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern bei 425 € bzw. 435 € pro Kopf.
Ohne die einmalige Sonderbelastung durch die Auszahlung der Arbeitszeitkonten der Lehrer wäre die Nettokreditaufnahme in Sachsen-Anhalt im Jahr 2004 genauso hoch wie in Thüringen - dort liegt sie bei 290 € pro Kopf. Unter den ostdeutschen Länder liegt allein der Freistaat Sachsen mit einer Nettoneuverschuldung von 88 € pro Kopf Sachsen-Anhalt noch ein gutes Stück voraus.
Meine Damen und Herren! Es ist ganz klar zu erkennen: Unsere finanzpolitischen Fortschritte sind greifbar. Sie sind nicht zu übersehen und sie werden auch nicht übersehen. Es häufen sich Aussagen außenstehender Beobachter, die unseren konsequenten finanzpolitischen Kurs erkennen und honorieren, gerade auch im Vergleich mit den anderen mittel- und ostdeutschen Ländern.
So veröffentlichte jüngst die Bertelsmann-Stiftung eine wissenschaftlich fundierte Rangliste aller Bundesländer, die sich im Wesentlichen auf Daten der Zeit bis 2001/ 2002 stützt. In dieser Rangliste, meine Damen und Herren, belegte Sachsen-Anhalt erwartungsgemäß den letzten Platz - es ging um die Jahre 2001 und 2002. Aber es wurde mit Blick auf die weitere Entwicklung ab 2004 prognostiziert, dass das Land einen kräftigen Sprung nach vorn machen und Brandenburg und MecklenburgVorpommern überholen wird, und zwar gerade wegen des konsequenten finanzpolitischen Kurses.
Kurzum: Wir sind auf dem richtigen Weg, auch wenn dieser Weg noch lang und steinig ist, auch wenn dieser Weg länger und steiniger ist, als wir das noch vor anderthalb Jahren voraussehen konnten. Es muss doch die Bürger dieses Landes und uns als Regierung ermutigen, dass auswärtige Beobachter klar erkennen, dass dieses Land sich auf dem Weg befindet, auf dem Weg heraus aus einer Schuldenfalle in solide öffentliche Finanzen.
Meine Damen und Herren! In diesen Tagen tagt der Vermittlungsausschuss. Er berät über politische Reformen, die für unser Land von großer Tragweite sind. Daher nutze ich die Gelegenheit, Ihnen nochmals eines ganz klar zu sagen: Weitere Einnahmerückgänge werden eine Erhöhung der Neuverschuldung erzwingen. Dies gilt nicht nur für ein Vorziehen der dritten Stufe der Steuerreform. Ein Vorziehen ist nur dann sinnvoll, wenn dies im Wesentlichen nicht durch eine Erhöhung der Neuverschuldung finanziert wird.