Entscheidend ist die Qualität der Konzepte, des Inhalts, der Finanzierung und der Nachnutzung. Diejenigen, die das Geld geben oder geben sollen, müssen im Vorfeld ganz genau prüfen, ob das Konzept auch Sinn macht. Einen besonderen Fördertopf dafür aufzumachen, halte ich für falsch.
Die Berichterstattung und Diskussion über die Zukunft der Laga sollte zeitnah nach Zeitz erfolgen. Das wäre wichtig. Eine Selbstbefassung der Ausschüsse - der Agrarausschuss hat es vorgemacht - liegt bei den Ausschüssen selbst. Wir stimmen dem Antrag zu und wünschen den Zeitzern - ich denke, das gelingt auch - viel Erfolg und Schaffenskraft zum guten Gelingen der Landesgartenschau.
Danke, Herr Abgeordneter Dr. Schrader. - Die SPDFraktion hat noch die Chance zu erwidern. Bitte sehr, Frau Abgeordnete Hajek.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Zunächst einmal mein Dank für den allgemeinen Konsens, der sich hier andeutet. Der Zeitpunkt ist eben nicht krampfhaft gewählt, sondern es ist höchste Eisenbahn; denn wenn ich noch einmal zitieren darf: Wir brauchen eine Vorlaufzeit. Die Fachleute sagen, acht Jahre sind vom Beginn bis zur Ausführung gerade so genug. Dann wäre es theoretisch in diesem Jahr noch notwendig zu sagen, welche Stadt nach Wernigerode den Zuschlag erhält. Nur darum geht es.
Tatsächlich sind die Finanzen im Land knapp. Die Kommunen haben die Hauptverantwortung. Sie müssen die Konzepte entwickeln. Es steht kein Wort davon in unserem Antrag, dass das Land die Verantwortung für die konzeptionelle Betreuung hat. Es geht nur darum, nach welchen Kriterien die potenziellen Bewerber letztlich den Zuschlag erhalten. Es wäre wichtig, wenn die Stadt oder die Region schon wüsste, wer im Jahr 2010 und dann im Jahr 2014 Ausrichter ist, dass wir dann den Rhythmus haben, dass es immer acht Jahre vorher bekannt gegeben wird.
In diesem Sinne ist es gut, dass wir so schnell wie möglich in den Ausschüssen darüber beraten. Ich würde mich bedanken, wenn Sie dort genauso konstruktiv arbeiten, wie Sie hier gesprochen haben.
Wir treten jetzt in das Abstimmungsverfahren ein. Da sich eine Ausschussüberweisung inhaltlich verbietet, stimmen wir direkt über den Antrag in Drs. 4/1200 ab. Wer diesem Antrag zustimmt, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich? - Damit ist der Antrag einstimmig angenommen worden. Wir verlassen den Tagesordnungspunkt 3.
Die erste Beratung fand in der 27. Sitzung des Landtages am 23. Oktober 2003 statt. Berichterstatter des Ausschusses ist der Abgeordnete Herr Dr. Schellenberger. Bitte sehr.
Danke schön. - Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Entwurf eines Neunten Gesetzes zur Änderung des Schulgesetzes des Landes SachsenAnhalt - hier geht es um den Gesetzentwurf der Fraktion der PDS in der Drs. 4/1071 und um den Entschließungsantrag der Fraktion der PDS in der Drs. 4/1072.
Wie Sie bereits gesagt haben, wurde der Entwurf in der 27. Sitzung des Landtages am 23. Oktober 2003 dem Ausschuss für Bildung und Wissenschaft überwiesen.
Die Fraktion der PDS hat sich mit ihrem Gesetzentwurf der Problematik der Schulentwicklung zugewandt. In dem Gesetzentwurf ist vorgesehen, dass Sekundarschulen unter bestimmten Bedingung mit einer Mindestzahl von 180 Schülerinnen und Schülern geführt werden können, das heißt 30 Schülerinnen und Schüler je Klassenstufe. Für Gymnasien ist eine Zweizügigkeit gegeben, wenn in den Klassenstufen 5 bis 10 mindestens 240 Schülerinnen und Schüler lernen, das heißt 40 Schülerinnen und Schüler je Klassenstufe. Jeder Schuljahrgang der Qualifikationsphase der gymnasialen Oberstufe soll ebenfalls mindestens 40 Schülerinnen und Schüler aufweisen.
Die durch die Fraktion der SPD vorgelegte Novelle zum Schulgesetz ist thematisch etwas breiter angelegt, sie befasst sich nicht nur mit der Problematik der Schulentwicklungsplanung.
Der Ausschuss für Bildung und Wissenschaft war der Meinung, dass auf der Grundlage des Stichtages für den Abschluss der Schulentwicklungsplanung in den Landkreisen und kreisfreien Städten - 31. Dezember 2003 - ein zeitlicher Handlungsdruck für die Beratung der Gesetzentwürfe existiert. So verständigte sich der Ausschuss in seiner Sitzung am 29. Oktober 2003 darauf, am 19. November eine Anhörung durchzuführen. Zu dieser Anhörung wurden der Gesetzentwurf der Fraktion der PDS sowie der Entschließungsantrag und, wie bereits erwähnt, Teile des Gesetzentwurfs der Fraktion der SPD, und zwar genau die Teile, die sich mit dem Problemkreis der Schulentwicklungsplanung befassen, freigegeben.
Nachdem die Anhörung am 19. November 2003 stattgefunden hatte, beriet der Ausschuss am 26. November zügig über die Gesetzentwürfe. Dabei lehnten die Koalitionsfraktionen die Annahme der Gesetzentwürfe und
eine Aussetzung des Termins der Vorlage des Schulentwicklungsplans mit der Begründung ab, dass der Qualitätsanspruch an eine gute Schule nicht von einer Mindestschulgröße abzukoppeln ist, da erst ab einer bestimmten Schülerzahl pro Klassenstufe auch ein angemessenes Spektrum an Wahlfächern, Arbeitsgemeinschaften sowie Förderkursen angeboten werden kann.
Weiterhin wurde als Begründung für die Ablehnung der Gesetzentwürfe angeführt, dass der Prozess der Schulentwicklungsplanung in den Kreisen bereits sehr weit fortgeschritten sei und eine Verzögerung dieser Entscheidung weiterhin für Unsicherheit bei Eltern und Schülern führen würde. Nach der Ansicht der Koalitionsfraktionen würden alle zeitweiligen Lösungen das Problem nur verschärfen, da eine wesentliche Änderung der Schülerzahlen nicht zu erwarten sei.
In der Ausschussberatung wurden durch die Fraktion der SPD zwei Änderungsanträge zu dem Gesetzentwurf der Fraktion der PDS vorgelegt, die eigene Intentionen zu den Schulgrößen berücksichtigen.
Die Abstimmung führte bei jeweils 4 : 7 : 0 Stimmen zu einer Ablehnung der beiden Änderungsanträge. Anschließend wurden der Gesetzentwurf der Fraktion der PDS und der ihn begleitende Entschließungsantrag jeweils bei 4 : 7 : 0 Stimmen abgelehnt.
Die Abstimmung über den Gesetzentwurf der SPD wurde zurückgestellt, um die in ihm enthaltenen Teile, die sich mit der inneren Schulreform befassen, im neuen Jahr im Zusammenhang mit der von der Landesregierung zu erwartenden Schulgesetznovelle beraten zu können.
Im Namen der Mitglieder des Ausschusses für Bildung und Wissenschaft bitte ich den Landtag, der vorgelegten Beschlussempfehlung zu folgen. - Ich danke Ihnen.
Danke, Herr Abgeordneter Dr. Schellenberger. - Für die Landesregierung hat der Kultusminister Professor Dr. Olbertz um das Wort gebeten. Bitte sehr.
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Landesregierung begrüßt die Beschlussempfehlung des Bildungsausschusses. Der von der PDS vorgelegte Gesetzentwurf zielt im Ergebnis auf den Erhalt sehr kleiner Schulen an Einzelstandorten, insbesondere im ländlichen Raum. Die damit verbundene Mindestklassengröße ist schulfachlich aus unserer Sicht nicht akzeptabel und im Übrigen auch finanzpolitisch problematisch. Dies ist aber erst der zweite Grund.
Die derzeit geltenden schulischen Mindestgrößen stellen eben aus schulfachlicher Sicht eine Untergrenze dar, um den Anspruch der Bildungsgänge qualifiziert erfüllen zu können. Sie berücksichtigen bei der Sekundarschule und insbesondere bei der Grundschule bereits die dramatische Schülerzahlentwicklung im gesamten Land und die teilweise sehr geringe Bevölkerungsdichte in ländlichen Gebieten.
Man muss auch bedenken, meine Damen und Herren, dass die Schülerzahlen weiter sinken werden, und zwar nicht nur aus demografischen Gründen, wo es eine ge
wisse Stabilisierung auf niedrigem Niveau gibt, sondern auch durch den Fortgang der geburtenstarken Jahrgänge aus den höheren Schulklassenjahrgängen, die von Jahr zu Jahr das System Schule verlassen, während die schwachen Jahrgänge aufwachsen. Das heißt, die Schulen werden auch unabhängig von der Geburtenrate ein paar Jahre lang noch deutlich weniger Schüler haben.
Allerdings können Schulen bereits heute in einer Größe geführt werden, die diesen Gegebenheiten Rechnung trägt. Zum Beispiel kann bei der einzügigen Grundschule der Richtwert von 15 Schülern sogar noch um fünf unterschritten werden - kleinere Schulen kann man fast nicht mehr machen -, wenn am Schulstandort keine weitere Grundschule vorhanden ist.
Sie wissen, dass in besonderen Fällen sogar mit jahrgangsübergreifendem Unterricht gemäß § 13 Abs. 3 des Schulgesetzes bis zum Jahr 2005/2006 noch kleinere Einzelschulstandorte für Grundschulen geführt werden können. Dabei ist die Mindestschülerzahl nachher sogar bei 28 in diesem Zeitraum. Also: Es sind wirklich Ausnahmen da, um die ganz dramatischen Situationen abzufedern.
Eine bestandsfähige Sekundarschule setzt nach den derzeitigen Vorgaben mindestens 240 Schülerinnen und Schüler voraus. Insbesondere die abschlussbezogene Differenzierung ab dem 7. Schuljahrgang erfordert solche Mindestschülerzahlen für Klassen und Lerngruppen, um die Stabilität und Kontinuität bei der Gestaltung des Unterrichtsprozesses zu sichern.
Im Übrigen sage ich Ihnen nichts Neues, dass dies natürlich auch mit der Breite des Fächerspektrums, der Unterrichtsversorgung und der nachmittäglichen Angebotslage - Arbeitsgemeinschaften und dergleichen - zusammenhängt. Nur bei Einhaltung dieser Mindestzahlen können die Schulen flexibel auch bei der Klassen- und Lerngruppenbildung agieren. Nur dann kann auch, wie gesagt, eine größere Auswahl an Wahlpflichtkursen, Förderstunden und dergleichen angeboten werden.
Das macht deutlich, dass es keineswegs nur finanzpolitische Gründe hat, sondern im Sinne der Vielfalt und der Gestaltungsmöglichkeiten ist, dass wir auf der Fortschreibung der Schulentwicklungsplanung zu den gegebenen Terminen bestehen müssen.
Auf der Grundlage der genannten Vorgaben zu den Mindestgrößen werden die mittelfristigen Schulentwicklungspläne gegenwärtig überarbeitet. In der ganz überwiegenden Anzahl der Landkreise ist diese Arbeit bereits so weit erledigt, dass man von anerkennungsfähigen mittelfristigen Schulentwicklungsplänen reden kann. Auch das zeigt, dass es vernünftig war, in dieser Situation nicht auszuweichen und zu lavieren, sondern die schwierige Situation auch durchzustehen - im Interesse der Kinder, der Eltern und im Übrigen auch der Lehrerinnen und Lehrer.
Denn die demografische Entwicklung ist ja seit vielen Jahren bekannt. Die mit der künftig zu erwartenden Schülerzahl verbundenen Entscheidungen sind daher notwendig und unausweichlich. Eine weitere Verschiebung der Planungen und der Entscheidungen würde eigentlich nur die bestehende Unsicherheit weiter verlängern und auch zu erheblichen Mehrkosten führen.
Man darf im Übrigen auch nicht vergessen - das habe ich hier schon mehrfach gesagt -, dass jede über längere Zeit aufrechterhaltene bestandslabile Schule eine
weitere gefährdete Schule nach sich zieht. Das liegt in der Logik eines Schulnetzes. Das heißt, die Schule A wird über die Zeit gehalten, weil wir eben nicht den Mut haben zu entscheiden, und das heißt, die Schule B ist ebenfalls bestandslabil, weil die Schülerzahl ja konstant ist.
Für die Schulprogrammarbeit, für das Schulklima, für die Kooperation zwischen Elternhaus und Schule, für die Atmosphäre, die ja in einer guten Lernatmosphäre auch ein bisschen mit Zukunftsgewissheit und Optimismus ausgestattet sein sollte, hat das erhebliche Konsequenzen.
Ich habe zum Beispiel erfahren, dass von den 60 Schulen, die per Stichprobe für die aktuelle Pisa-Erhebung ausgewählt worden sind, 20 Schulen in ihrem Bestand gefährdet sind. Ich mag mir gar nicht ausmalen, welche Konsequenzen das zum Beispiel für die Leistungsmotivation, für die Leistungsbereitschaft hat.
Das ist einer der Gründe dafür, dass wir in der künftigen Schulabteilung des Landesverwaltungsamtes eine Arbeitsgruppe einrichten wollen, die genau diese Schulschließungsproblematik, die Schulfusionen und dergleichen fachlich begleitet, um zu erreichen, dass erstens konstante Lerngruppenwechsel - wenn schon Wechsel nötig sind - möglich sind, dass zweitens die Lehrerkollegien weitgehend so gestaltet werden, dass die älteren Jahrgänge nicht völlig durcheinander gewirbelt werden, wenn eine solche Schulschließung ansteht, und dass drittens die Ressourcen, die Ausstattungsmerkmale der Schule, auch sinnvoll weitergenutzt werden, sodass nicht Investitionen plötzlich im Raume stehen, die niemand mehr nutzen kann. Das muss in der Tat ein bisschen gelenkt werden, dazu muss es Kommunikation geben; das werden wir in dem Zusammenhang tun.
Die Notwendigkeit, die anstehenden Entscheidungen jetzt zu treffen, haben übrigens auch die Vertreter der kommunalen Spitzenverbände bei der Anhörung des Bildungsausschusses am 19. November 2003 mit großem Nachdruck dargelegt.
Dass sich bei dieser Anhörung die Vertreter der Eltern positiv zu dem vorliegenden Gesetzentwurf geäußert haben, kann indes nicht verwundern. Dass von den Eltern die Perspektive unterstützt wird, eine Schule möglichst lange zu halten, kann ich in gewisser Weise verstehen. Der Wunsch der Eltern und der Schüler, dass die besuchte Schule möglichst ohne lange Fahrzeiten erreichbar ist, ist allemal verständlich.
Manchmal bin ich aber verwundert, dass auch mit den Eltern die Qualitätsdiskussion nicht in der offensiven Weise geführt wird, in der es die Schulen eigentlich verlangen. Das sage ich aber weniger als Vertreter der Landesregierung, denn als Vater, der diese Fragen durchaus aufwerfen würde: Ist das eigentlich eine gute Schule? Was geschieht dort? Wie ist die Angebotsbreite? Wie ist das Schulklima? Was für ein Schulprogramm hat die Schule? All das setzt Stabilität und Konstanz in der äußeren, institutionellen Struktur voraus.