Protokoll der Sitzung vom 22.01.2004

Das Thema betrifft aber nicht nur Sachsen-Anhalt. Es betrifft vor allem auch Baden-Württemberg und Bayern. Das ist ein bundesweites Problem. Der Gebührenschock und die gigantische Gebührenerhöhung ist durch die BSE-Krise im November 2000 in Gang gesetzt worden. Es hat sich eine Eigendynamik entwickelt. Ob das praktikabel war oder nicht, will ich jetzt nicht diskutieren.

Sie sagen, Herr Kollege Czeke, es gehe in dem Gesetz nicht nur um Gebühren und zusätzliche Kosten. - Das stimmt. Das ist natürlich ganz klar. Ich muss Ihnen ganz offen sagen: Solange wir nicht fähig sind, am lebenden Rind, egal welchen Alters, BSE festzustellen, werden wir immer wieder Probleme erleben. Das ist so und das bleibt so.

Der damalige Bundeslandwirtschaftsminister Funke von der SPD wurde vom Bundeskanzler - das muss man hier ganz offen sagen - aus taktischen Gründen zum Teufel gejagt, mit der Vorhaltung, dass er es über die zwei Jahre hinweg durch Forschung usw. nicht fertig gebracht habe, am lebenden Rind BSE zu testen. Wir sind jetzt fast vier Jahre, aber dennoch keinen Millimeter weiter. - Vielen Dank.

Danke, Herr Abgeordneter Hauser. - Gibt es weitere Wortmeldungen? - Das ist nicht der Fall. Wir schließen die Debatte damit ab.

Wir treten in das Abstimmungsverfahren zu der Drs. 4/1315 ein. Einer Überweisung als solcher stand nichts im Wege. Es kam der Vorschlag von der Landesregierung, den Gesetzentwurf in den Finanzausschuss zu überweisen, und der Vorschlag von der PDS-Fraktion, ihn in den Landwirtschaftsausschuss zu überweisen. Wünscht jemand, dass wir über die Überweisung in die beiden Ausschüsse getrennt abstimmen? - Das ist nicht der Fall.

Wer also damit einverstanden ist, den Gesetzentwurf in den Finanzausschuss und in den Landwirtschaftsausschuss zu überweisen, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Das ist eindeutig die Mehrheit. Damit ist der Gesetzentwurf in die beiden Ausschüsse überwiesen worden.

Wir kommen zur Abstimmung über die Federführung. Die Landesregierung hat vorgeschlagen, den Gesetzentwurf federführend in den Finanzausschuss zu überweisen. Wer damit einverstanden ist, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Das sind die Koalitionsfraktionen. Wer ist dagegen? - Das sind die Oppositionsfraktionen. Damit ist festgelegt worden, dass der Finanzausschuss

die Federführung hat. Wir können den Tagesordnungspunkt 9 verlassen.

(Unruhe)

Ich rufe den Tagesordnungspunkt 10 auf:

Zweite Beratung

a) Bündnis für Lehrernachwuchs in Sachsen-Anhalt

Antrag der Fraktion der SPD - Drs. 4/482

Änderungsantrag der Fraktionen der CDU und der FDP - Drs. 4/544

b) Entwicklung der Lehrerausbildung in SachsenAnhalt

Antrag der Fraktion der PDS - Drs. 4/494

Beschlussempfehlung des Ausschusses für Bildung und Wissenschaft - Drs. 4/1324

Die erste Beratung fand in der 13. Sitzung des Landtages am 6. Februar 2003 statt. Es ist vereinbart worden, keine Debatte zu führen. Der Berichterstatter ist Herr Dr. Schellenberger. Bevor ich Herrn Dr. Schellenberger das Wort erteile, bitte ich aber in unser aller Interesse darum, den Lärmpegel etwas zu senken. - Bitte sehr, Herr Dr. Schellenberger.

Frau Präsidentin, ich bedanke mich bei Ihnen. - Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sie haben das Wesentliche eigentlich schon gehört. Es handelt sich um eine Beschlussempfehlung des Ausschusses für Bildung und Wissenschaft. Die Anträge und Änderungsanträge brauche ich nicht noch einmal zu nennen.

Wir haben uns im Ausschuss für Bildung und Wissenschaft darüber das erste Mal am 19. März 2003 unterhalten. Wie das für unseren Ausschuss fast üblich ist, haben wir übereinstimmend erklärt, dass Handlungsbedarf hinsichtlich der künftigen Deckung des Lehrkräftebedarfs festzustellen ist. Wir haben uns in dieser Sitzung darauf verständigt, dass vor den weiteren Beratungen zunächst entsprechende Informationen durch die Landesregierung an uns gegeben werden müssen, und zwar speziell über die Kapazitäten der Lehrerausbildung und über den künftigen Lehrkräftebedarf.

In der Sitzung am 16. April 2003 haben wir uns dann geeinigt, relativ zügig eine Beschlussempfehlung in den Landtag einzubringen - wie Sie sehen, hat es doch etwas länger gedauert -, und zwar um ein öffentliches Signal auszusenden, damit junge Leute motiviert werden, künftig ein Lehramt zu studieren. Das ist vielleicht gleich ein Hinweis an die jungen Gäste auf der Empore.

Die Referenten der Fraktionen wurden gebeten, in diesem Sinn gemeinsam eine Beschlussempfehlung des Ausschusses vorzubereiten. Wir haben uns in einer der nächsten Ausschusssitzungen - Sie sehen, wir haben uns mit der Thematik mehrmals beschäftigt - im Mai 2003 darauf verständigt, dass das entsprechende Konzept der Landesregierung, das sich in der Erarbeitung befand, im Ausschuss vorgestellt wird.

Der Kultusminister hat dann in der Sitzung im Juli 2003 die ersten Eckpunkte dieses Konzeptes vorgestellt. Das

Konzept zur Personal- und Stellenentwicklung für Lehrkräfte an allgemein bildenden öffentlichen Schulen des Landes Sachsen-Anhalt wurde dann im Oktober in den Ausschuss übermittelt und in der nächsten Beratung des Ausschusses diskutiert. Die Referenten der Fraktionen - an dieser Stelle noch einmal meinen Dank an die Referenten für diese gute Arbeit - haben dann einen Entwurf für eine Beschlussempfehlung vorbereitet und wir haben uns in unserer Sitzung am 14. Januar 2004 einstimmig dazu durchgerungen, dieses Konzept zu verabschieden.

Diese Beschlussempfehlung haben Sie heute vorliegen, und ich bitte den Landtag im Namen des Ausschusses, der Beschlussempfehlung ebenfalls zuzustimmen und damit ein deutliches Signal für einen zukünftigen Lehrernachwuchs zu setzen. - Ich danke.

(Beifall bei der CDU und bei der PDS)

Vielen Dank, Herr Dr. Schellenberger. - Eine Debatte ist nicht vereinbart worden. Wünscht dennoch jemand das Wort? - Das ist nicht der Fall.

Dann treten wir in das Abstimmungsverfahren zur Drs. 4/1324 ein. Es geht um die Beschlussempfehlung des Ausschusses. Wer ihr seine Zustimmung gibt, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich? - Damit haben wir einen Beschluss zu einem Bildungsthema einstimmig gefasst.

(Beifall bei der CDU und bei der PDS)

Wir können den Tagesordnungspunkt 10 verlassen.

Ich rufe den Tagesordnungspunkt 11 auf:

Beratung

a) Stellungnahme zu dem Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht betreffend das Abgeordnetengesetz Schleswig-Holstein - 2 BvK 1/03

Beschlussempfehlung des Ausschusses für Recht und Verfassung - Drs. 4/1335

b) Stellungnahme zu dem Verfahren vor dem Landesverfassungsgericht betreffend die Zulässigkeit der Verfassungsbeschwerde gegen das Landesjagdgesetz - LVG 9/03

Beschlussempfehlung des Ausschusses für Recht und Verfassung - Drs. 4/1336

Berichterstatterin zu a und zu b ist die Abgeordnete Frau Röder. Bitte sehr, Sie haben das Wort.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Das Bundesverfassungsgerichtsverfahren 2 BvK 1/03 wurde dem Ausschuss mit Schreiben des Landtagspräsidenten vom 11. Dezember 2003 mit der Bitte um Beratung entsprechend § 52 der Geschäftsordnung des Landtages übermittelt.

In dem Verfahren geht es um die Verfassungsbeschwerde eines Mitgliedes des Schleswig-Holsteinischen Landtages, welches die Feststellung beantragt, dass das dortige Gesetz zur Aufhebung des Gesetzesbeschlusses

zur Änderung des schleswig-holsteinischen Abgeordnetengesetzes gegen die Verfassung des Landes Schleswig-Holstein verstößt.

Durch das in Rede stehende Gesetz wurde eine gesetzliche Regelung zur angemessenen und dem formalisierten Gleichheitsgrundsatz entsprechenden Entschädigung der Abgeordneten und damit auch des Antragstellers ersatzlos aufgehoben und damit ein verfassungswidriger Zustand vor der Neuregelung zum Nachteil des Antragstellers in Geltung gelassen. Zudem macht der Antragsteller geltend, dass damit auch das Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des SchleswigHolsteinischen Landtages verfassungswidrig sei und gleichermaßen seine Rechte verletze.

In seiner bisherigen Praxis hat der Ausschuss für Recht und Verfassung regelmäßig davon abgesehen, zu Gerichtsverfahren Stellung zu nehmen, die das Verfassungsrecht anderer Bundesländer betreffen. Um ein solches allein schleswig-holsteinisches Verfassungsrecht betreffendes Verfahren handelt es sich hierbei.

Die Zuständigkeit des Bundesverfassungsgerichts ergibt sich allein daraus, dass Schleswig-Holstein kein eigenes Landesverfassungsgericht hat. Der Ausschuss für Recht und Verfassung hat in seiner Beschlussempfehlung deshalb einstimmig empfohlen, keine Stellungnahme zum Verfahren abzugeben.

Mit dem Landesverfassungsgerichtsverfahren LVG 9/03, welches dem Ausschuss für Recht und Verfassung mit Schreiben des Landtagspräsidenten vom 11. Dezember 2003 überwiesen wurde, erbittet das Landesverfassungsgericht eine Aussage des Landtages dazu, ob die Verfassungsbeschwerde bezüglich des Landesjagdgesetzes von ihm für zulässig gehalten werde. Dem liegt folgender Sachverhalt zugrunde.

Der Beschwerdeführer ist Eigentümer zweier Grundstücke, die sich im Außenbereich seiner Gemeinde befinden. Die von ihm beantragte Befriedeterklärung nach dem Landesjagdgesetz wurde vom Landkreis verweigert. Zurzeit ist seine Klage beim Verwaltungsgericht anhängig. In dieser Klage wurde die Vorlage beim Bundesverfassungsgericht angeregt.

In der nunmehr beim Landesverfassungsgericht erhobenen Klage rügt der Beschwerdeführer die Verfassungswidrigkeit des Jagdgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt. Die im Grundgesetz verankerten Grundrechte der Gewissensfreiheit und des Eigentums sowie das Staatsziel des Tierschutzes seien dadurch verletzt, dass der Landesgesetzgeber keine ausreichenden Möglichkeiten zur Befriedeterklärung aus eben diesen Gründen geschaffen habe.

Der Ausschuss für Recht und Verfassung hat sich in seiner gestrigen Sitzung mit dem Verfahren befasst und hat dem Landtag einstimmig empfohlen, zu der Frage der Zulässigkeit keine Stellungnahme abzugeben.

Ich empfehle Ihnen deshalb, den Beschlussempfehlungen des Ausschusses für Recht und Verfassung zuzustimmen.

Ich möchte zum Abschluss noch eine kurze Anmerkung zu den ursprünglich in der Tagesordnung vorgesehenen, beim Landesverfassungsgericht bezüglich des Beamtenrechtlichen Sonderzahlungsgesetzes anhängigen Verfahren machen.

Hinsichtlich dieser Verfahren hat der Ausschuss keine Entscheidung über die Abgabe einer Stellungnahme ge

troffen, da die Verfahren auf Antrag der Beschwerdeführer ruhen, bis das vorzuschaltende verwaltungsgerichtliche Verfahren abgeschlossen ist.