Protokoll der Sitzung vom 04.03.2004

Herr Minister, kann ich Ihren letzten Worten entnehmen, dass es möglich ist, auch bereits geplante Projekt, die noch in diesem Jahr fertig gestellt werden sollten, über die Zusammenarbeit mit der Otto-von-Guericke-Universität zu finanzieren? Ich meine damit ein spezielles Projekt - das sollten Sie vielleicht kennen -: In Köthen finden in diesem Jahr wieder die Internationalen Bach-Festtage statt. Es war bereits seit längerem geplant, in diesem

Jahr zur Eröffnung einen Frauenort im Zusammenhang mit der ersten Frau Bachs zu erstellen.

(Unruhe)

Meine Damen und Herren! Ich bitte Sie, Ihre Gespräche außerhalb des Plenarsaals zu führen. Der Lärmpegel ist gegenwärtig sehr hoch. Bitte halten Sie sich etwas zurück. - Herr Minister, bitte.

Wir verfolgen selbstverständlich weiterhin intensiv das Projekt „Frauenorte“ und versuchen gegenwärtig auch, dieses Programm mit Bordmitteln weiterzuführen. Inwieweit es in Köthen möglich sein wird, in diesem Jahr wieder einen Frauenort einzuweihen, muss man sehen; denn das haben wir erst im vorigen Jahr getan.

Es gibt noch eine Zusatzfrage der Abgeordneten Frau Ferchland. - Bitte sehr.

Herr Minister, nach meinen Erkenntnissen ist der Antrag der Uni bis zum Jahr 2005 zurückgestellt worden. Können Sie dazu etwas sagen? Sie haben gerade erklärt, dass das eventuell noch geprüft wird.

Eine Zurückstellung ist mir nicht bekannt.

(Frau Ferchland, PDS: Dann sollten Sie einmal im Ministerium nachfragen!)

Vielen Dank, Herr Minister.

Meine Damen und Herren! Wir kommen nun zur Frage 2. Diese wird von der Abgeordneten Frau Ute Fischer gestellt und betrifft Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen. Bitte sehr, Frau Fischer.

Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen vorzuhalten, ist eine per Bundesgesetz festgelegte Aufgabe des Landes. Das Land bedient sich unterschiedlicher Leistungserbringer, die auf kostendeckende Zuweisungen angewiesen sind. Zum Jahresende 2003 standen die Vorstände der Leistungserbringer vor der Situation, mit der Beantragung der Mittel für 2004 eine Zusage für einen barrierefreien Zugang zur Beratungsstelle zuzusichern.

Ich frage die Landesregierung:

1. In welchem Zeitraum ist diese Zusage zu realisieren und welche finanzielle Hilfe gewährt die Landesregierung bei dafür notwendigen Baumaßnahmen?

2. Ist die Landesregierung bereit, bei notwendig werdenden Umzügen von Beratungsstellen in diesbezüglich geeignete Räume einen Zuschuss für Mehraufwendungen für den Umzug und die malermäßige Instandsetzung sowie für Verpflichtungen, die sich aus einer vorzeitigen Kündigung des Mietvertrages ergeben, zu leisten?

Vielen Dank, Frau Fischer. - Die Antwort der Landesregierung wird wiederum durch Herrn Minister Gerry Kley erteilt. Bitte sehr, Herr Minister.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Auf die Anfrage der Abgeordneten Fischer möchte ich wie folgt antworten.

Zu 1: Entgegen Ihren Ausführungen, Frau Fischer, wonach mit der Beantragung der Mittel für das Jahr 2004 zur Förderung der Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen durch den Leistungserbringer eine Zusicherung für einen barrierefreien Zugang zur Beratungsstelle gefordert sei, ist vonseiten meines Hauses lediglich der barrierefreie Zugang zur Beratung gefordert worden.

In Anbetracht der Ausgangssituation, dass eine Reihe von Beratungsstellen aufgrund der räumlichen Beschaffenheit den barrierefreien Zugang derzeit nicht absichern kann, ist auf einen barrierefreien Zugang zur Beratung orientiert worden. Das heißt, dass die Beratung der Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen auch außerhalb der eigenen Räumlichkeiten, gegebenenfalls durch Hausbesuche oder die Nutzung anderer barrierefreier Räume, für Menschen mit Behinderungen jederzeit abgesichert ist. Ich glaube, dies ist im Interesse der Betroffenen.

Mit den Leistungserbringern wurde vereinbart, im Jahr 2004 eine Analyse dazu durchzuführen, inwieweit die Gewährleistung eines barrierefreien Zugangs in den Beratungsstellen gegeben ist und welche Maßnahmen in welchem finanziellen Ausmaß nötig sind, um gegebenenfalls Barrierefreiheit herzustellen. Eine Verpflichtung zur Herstellung der Barrierefreiheit in bestehenden Räumlichkeiten ist damit nicht verbunden.

Der Hintergrund der Entscheidung ist unter anderem, dass das Land keine finanziellen Hilfen für investive Maßnahmen zur Verfügung stellen kann. Lediglich beim Umzug bestehender Beratungsstellen in neue Räumlichkeiten sowie bei der Anerkennung neuer Beratungsstellen ist der barrierefreie Zugang zur Beratungsstelle abzusichern.

Zu 2: Zusätzliche Mittel zu der vom Land derzeit gewährten Pauschale in Höhe von 56 800 € für eine Beratungsstelle mit einer Vollzeitstelle und in Höhe von 41 990 € für jede weitere Vollzeitstelle zur Förderung von Personal- und Sachausgaben der Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen sind nicht vorgesehen.

Vielen Dank, Herr Minister.

Damit kommen wir zur Frage 3. Diese wird von dem Abgeordneten Herrn Norbert Bischoff gestellt und betrifft die Finanzierung der Aufgaben der stationären und ambulanten Versorgung nach Zusammenführung der örtlichen und überörtlichen Sozialhilfe in einer Sozialagentur. Bitte sehr, Herr Bischoff.

Mit der Übertragung der sachlichen Zuständigkeit für Aufgaben des örtlichen Trägers der Sozialhilfe ab 1. Juli 2004 dürfte auch die Kostentragungspflicht auf das Land übergehen. Der dann sachlich zuständige Sozial

hilfeträger hat dementsprechend auch die Kosten der Leistung zu tragen.

Ich frage die Landesregierung:

1. In welcher Höhe werden einerseits zusätzliche Mittel für die ambulante Versorgung im Bereich der Sozialhilfe bereit gestellt, wie sieht die entsprechende mittelfristige Finanzplanung aus und in welcher Höhe werden andererseits Mittel für die Ausgaben der stationären Versorgung in den nächsten Jahren veranschlagt?

2. Wie wird derzeit die Begutachtung von betroffenen Personen in Bezug auf eine stationäre, teilstationäre oder ambulante Versorgung durchgeführt und wie gestaltet sich in dieser Hinsicht der Aufbau eines eigenen Fachdienstes bis zum 1. Juli 2004?

Vielen Dank, Herr Bischoff. - Die Antwort der Landesregierung wird wiederum durch den Minister Herrn Gerry Kley erteilt. Bitte sehr, Herr Minister.

Sehr geehrter Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Unter Berücksichtigung der relativen Unwägbarkeiten bei der Haushaltsaufstellung möchte ich die Frage des Abgeordneten Norbert Bischoff wie folgt beantworten.

Zu 1: In den Haushaltsplan 2004 wurden zusätzliche Mittel in Höhe von rund 5 Millionen € eingestellt. Für das Jahr 2005 wird von einem Mittelbedarf in Höhe von ca. 11,8 Millionen € ausgegangen. Im Jahr 2006 wird der Ansatz ca. 12,5 Millionen € betragen. Die Ausgaben für die stationäre Versorgung werden von uns gegenwärtig für das Jahr 2005 auf rund 246 Millionen € und für 2006 auf rund 258 Millionen € veranschlagt.

Zu 2: Die Begutachtung behinderter Menschen, die Leistungen der Eingliederungshilfe nach dem Bundessozialhilfegesetz beantragen, erfolgt derzeit im Rahmen der Heranziehung durch die Gesundheitsämter.

Der rehabilitationspädagogische Fachdienst befindet sich zurzeit im Aufbau. Primäre Aufgabe des Fachdienstes wird nicht die ärztliche Begutachtung der Hilfesuchenden sein. Der Fachdienst wird in erster Linie aufgrund ärztlicher Gutachten sowie durch eigene Untersuchungen vor Ort den Hilfebedarf der behinderten Menschen einschätzen, die Eingliederungshilfe in Einrichtungen erhalten. Bei Veränderungen des Hilfebedarfs soll er Vorschläge für eine angemessene Betreuung machen.

Es gibt Zusatzfragen. Herr Dr. Eckert hat sich zuerst gemeldet. Danach hat Herr Bischoff die Möglichkeit, eine Frage zu stellen.

Herr Minister, ich habe eine Frage zur Arbeitsweise des rehabilitationspädagogischen Fachdienstes. Wie soll das ablaufen: Erscheint der Dienst vor Ort, oder fahren die Menschen, die begutachtet werden sollen, zu dem Dienst hin? Wer trägt die Kosten dieser Fahrt? Es ist Ihnen hoffentlich klar, dass die Kosten unter Umständen sehr hoch sein können, weil nicht alle Leute öffentliche Verkehrsmittel benutzen können bzw. keine entspre

chenden Fahrzeuge vorhanden sind, sodass ein Fahrdienst in Anspruch genommen werden muss.

Ich habe in meiner Antwort gerade gesagt, dass der Fachdienst durch eigene Untersuchungen vor Ort den Hilfebedarf der Menschen, die sich in Einrichtungen befinden, spezifizieren wird. Es wird sich hierbei also um aufsuchende Sozialhilfe handeln und die Leute werden nicht zu irgendwelchen zentralen Orten beordert werden. Das ist Sinn und Zweck einer derartigen Einrichtung.

(Zuruf von Herrn Dr. Eckert, PDS)

Wir werden soweit wie möglich versuchen, die Leute vor Ort aufzusuchen, wobei man den Einzelfall nicht generalisieren kann.

Herr Bischoff, Sie haben jetzt die Möglichkeit, eine Frage zu stellen.

Ich habe eine Ergänzung zu meiner Frage; der Finanzminister ist ja auch da. Beabsichtigt das Land, im FAG Reduzierungen vorzunehmen, um den Betrag, der für die ambulanten Angebote benötigt wird, zur Verfügung zu haben?

Über das FAG wird im Moment insgesamt diskutiert, um für die Kommunen in den Folgejahren ausreichend Mittel bereitzustellen. Da die Mittel für die Betreuungsaufgaben nicht im Einzelnen ausgewiesen waren, wird man sie wohl kaum irgendwo abziehen, um denselben Betrag dann wieder draufzulegen, damit die Kommunen weiterhin handlungsfähig sind. Ich glaube, an dieser Stelle wird sich keine direkte Korrelation herstellen lassen.

Danke sehr, Herr Minister.

Wir kommen nun zu Frage 4. Sie wird gestellt von der Abgeordneten Eva von Angern und betrifft die finanzielle Förderung von Frauenprojekten und Projekten der Kinder- und Jugendarbeit. Frau von Angern, Sie haben das Wort.

Am 23. Januar 2004 verfügte der Finanzminister Paqué, dass konsumtive Ausgaben zunächst zu 50 % und investive Maßnahmen zu 80 % freigegeben werden.

Freigegeben sind alle rechtlichen Verpflichtungen, wobei das Finanzministerium in begründeten Einzelfällen Ausnahmen zulassen könne.

Dies geschah laut Pressemitteilung vor dem Hintergrund, dass im Jahr 2004 rund 50 Millionen € Mindereinnahmen zusätzlich aufgefangen werden müssen.

Ich frage die Landesregierung:

1. In welchem Umfang ist die Förderung von Projekten der Kinder- und Jugendarbeit sowie der Frauenarbeit betroffen, welche Träger sind konkret betroffen und

wie beurteilt die Landesregierung die Situation dieser Träger vor dem Hintergrund laufender Zahlungsverpflichtungen?