wie beurteilt die Landesregierung die Situation dieser Träger vor dem Hintergrund laufender Zahlungsverpflichtungen?
2. Ist die Information über die teilweise Freigabe der Förderbereiche gemäß §§ 11 bis 13 SGB VIII auf 83 % zutreffend und wann ist mit Auszahlungen oder Abschlagszahlungen zu rechnen?
Vielen Dank, Frau von Angern. - Herr Minister Kley, Sie sind gebeten, diese Frage von Frau von Angern zu beantworten. Bitte sehr.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Anfrage der Abgeordneten von Angern möchte ich wie folgt beantworten.
Zu 1: Im Bereich der Kinder- und Jugendarbeit ist die Förderung nach einem umfangreichen Qualitätssicherungsprozess nahezu vollständig auf vertragliche Basis umgestellt worden. Die meisten Verträge waren zur Zeit der aktuellen Haushaltssteuerung bereits abgeschlossen, sodass eine rechtliche Verpflichtung entstanden war. Für alle übrigen Vertragspartner war im Januar bereits ein Vertrauenstatbestand entstanden, da Termine zum Vertragsabschluss bereits avisiert waren. Verträge bekamen insgesamt 53 Träger.
Die Verträge für Frauenhäuser, Frauenzentren und Beratungsstellen für Opfer sexualisierter Gewalt wurden ebenfalls ausgereicht. Für diese Einrichtungen besteht Vertrauensschutz, da mit den Frauenhäusern Zuwendungsverträge für 2004 und 2005 abgeschlossen wurden und mit den Frauenzentren und Beratungsstellen für Opfer von sexualisierter Gewalt bereits seit September 2003 Verhandlungen über die Inhalte der ab März 2004 geplanten Zuwendungsverträge stattfanden.
Die Vertragsentwürfe befinden sich in der Mitzeichnung. Vorbehaltsbescheide wurden für die Zeit vom 1. Januar 2004 bis 31. März 2004 mit der Option ausgereicht, dass die Verträge bis März 2004 unterzeichnet werden. Hier ergibt sich - wie bei den Einrichtungen im Bereich der Jugendarbeit - ein Vertrauensschutz aus der jahrelangen Förderung in der Vergangenheit.
Weiterhin können Frauenverbände bzw. -vereine Anträge auf Projektförderung stellen, die naturgemäß im Einzelnen beschieden werden müssen.
Im Bereich der Jugendarbeit gibt es neben den vertraglich gesicherten Projekten eine Reihe weiterer Projekte, insbesondere Modellprojekte, für die weder Rechtsverpflichtungen noch Vertrauensschutz vorliegen, die aber dennoch sehr wichtig sind. Erwähnt seien an dieser Stelle nur der Jugendinformationsservice und das Exchange-Projekt der Landesvereinigung kulturelle Jugendbildung zum internationalen Jugendaustausch sowie die Fachtagung „Fokus Jugend“ des Kinder- und Jugendrings.
Aufgrund der umfangreichen Mittelbindung durch die oben genannten Rechtsverpflichtungen weit über die Grenze der Bewirtschaftungsmaßnahme hinaus müssen hierzu Anträge auf Mittelfreigabe gestellt werden. Wegen der herausragenden Bedeutung vieler dieser Projekte gehe ich aber davon aus, dass es uns gelingen wird,
hierfür Mittel bereitzustellen. Die Situation der meisten Träger ist somit keineswegs bedroht, weil die Förderung gesichert ist.
Zu 2: Anträge auf Mittelfreigabe wurde für nahezu alle Maßnahmen gestellt. Freigegebene Mittel werden sodann in der Reihenfolge der Dringlichkeit bewilligt, das heißt zunächst für die in Kürze stattfindenden Maßnahmen.
Herr Minister, Frau Ferchland hat eine Zusatzfrage. Ihr folgt dann Frau Fischer. - Bitte sehr, Frau Ferchland.
Herr Minister Kley, sicherlich genießt auch der Landesfrauenrat Vertrauensschutz. Nach meiner Kenntnis liegt dem Landesfrauenrat überhaupt noch keine Festlegung Ihrerseits vor, wann sie ihr Geld bekommen.
Selbstverständlich kann der Landesfrauenrat auf uns vertrauen. Ich habe ja gesagt, einige Mittel sind freigegeben. Wir sind intensiv dabei, fortlaufend mit der Freigabe der Mittel diese auszuzahlen. Ob das in diesem Fall schon geschehen ist, kann ich Ihnen nicht sagen.
- Entschuldigung, das Land hat zu keinem Zeitpunkt die Garantie dafür übernommen, dass die Mittel zum 1. Januar ausgezahlt werden. Das dürfte jedem einzelnen Träger bekannt sein.
Herr Minister, früher war es Praxis, dass solchen Vereinen, bei denen es einen Vertrauensschutz gab, wenigstens im Rahmen einer Zwölftel-Lösung Mittel zur Verfügung gestellt worden sind, damit sie ihre Miete nicht über Kredite finanzieren müssen.
Da ein solcher Verein Schwierigkeiten hat und sich nicht bei einer Sparkasse Geld pumpen kann, frage ich Sie, warum man in einer solchen Situation nicht wenigstens auf diese Zwölftel-Lösung zurückgehen kann.
Ich kenne eine ganze Reihe von Vereinen, die immer zusehen mussten, wie sie solche Ausgaben in den ersten Monaten selbst finanzieren. Ich selbst war jahrelang Vorsitzender solcher Vereine, die vom Land Mittel bekommen haben. Wir waren manchmal froh, wenn es zum 1. Juni das erste Geld gab. Ich glaube also, dass das nichts Neues ist. Die Haushaltssituation ist allgemein bekannt. Man muss jeden einzelnen Antrag prüfen und muss sehen, was möglich ist. Natürlich kann erst nach der Freigabe der Mittel gehandelt werden.
Wir kommen nun zur Frage 5. Der Abgeordnete Stefan Gebhardt fragt zur Schulentwicklungsplanung. Bitte sehr, Herr Gebhardt.
1. In welchen Landkreisen und kreisfreien Städten steht die Beschlussfassung zur Schulentwicklungsplanung auf der Grundlage der Verordnung zur Mittelfristigen Schulentwicklungsplanung (MitSEPl-VO), zuletzt geändert durch Verordnung vom 5. Mai 2003, noch aus und welche Gründe bestehen dafür in den einzelnen Landkreisen bzw. kreisfreien Städten?
2. Wie viele Schulentwicklungspläne wurden bis zum heutigen Tag auf der Grundlage des Schulgesetzes des Landes genehmigt, wie viele im Ganzen oder in Teilen zurückgewiesen und welche Mängel waren dafür ausschlaggebend?
Vielen Dank, Herr Gebhardt. - Die Antwort der Landesregierung wird durch den Kultusminister Herrn Professor Dr. Jan-Hendrik Olbertz erteilt. Bitte sehr, Herr Minister.
Herr Landtagspräsident! Meine Damen und Herren! Die Frage des Abgeordneten Stefan Gebhardt beantworte ich namens der Landesregierung wie folgt.
Zu 1: Die Beschlussfassung über den mittelfristigen Schulentwicklungsplan steht nur noch bei einem Planungsträger, dem Landkreis Burgenlandkreis, aus. Die erarbeitete Vorlage ist im Kreistag abgelehnt worden. Die Gründe dafür sind gegenwärtig nicht bekannt.
Zu 2: Gemäß § 22 Abs. 4 Satz 1 des Schulgesetzes sind bis zum heutigen Tag insgesamt neun Schulentwicklungspläne genehmigt worden. Das ist eine sehr aktuelle Auskunft, weil es bis heute früh nur sieben waren; wir haben gerade noch die Meldung bekommen, dass die Pläne des Landkreises Stendal und des Ohrekreises auch genehmigt worden sind. Es liegen also im Moment neun genehmigte Schulentwicklungspläne vor.
Einer der genehmigten Schulentwicklungspläne wurde nur in Teilen genehmigt. Es handelt sich dabei um den des Landkreises Mansfelder Land. Aus den vorgelegten Unterlagen des Planungsträgers ergaben sich einige Fragen, die das Netz der Bildungsangebote für die Sekundarstufe I und II betreffen. Der Träger der Schulentwicklungsplanung ist von uns um eine entsprechende Information gebeten worden.
Von den - nach der neuesten Information - noch 13 weiteren zur Prüfung im Landesverwaltungsamt vorliegenden Schulentwicklungsplänen wird nach dem derzeitigen Wissen keiner im Ganzen oder in Teilen zurückgewiesen. Das heißt nicht, dass es nicht manchmal noch Auflagen für die Planungsträger geben kann, wie etwa die, die Schülerzahlen noch einmal neu zu berechnen. Wir gehen aber davon aus, dass keiner im Ganzen oder in Teilen zurückgewiesen wird.
Von zwei Planungsträgern liegen dem Landesverwaltungsamt jetzt noch keine Schulentwicklungspläne vor. Bei dem einen Fall, dem Burgenlandkreis, hängt es an der Beschlusslage des Kreistages und bei dem anderen
Vielen Dank, Herr Minister. - Es gibt eine Zusatzfrage des Abgeordneten Herrn Kasten. Bitte sehr, Herr Kasten.
Herr Minister, Sie haben uns die zwei heute genehmigten Landkreise verraten. Können Sie uns für das Protokoll auch die anderen sieben nennen, die schon genehmigt worden sind?
Die Zahlen haben wir am 4. März 2004 noch einmal überprüft. Es handelt sich um Bescheide für die Landkreise Salzwedel, Jerichower Land, Schönebeck, Bördekreis, Quedlinburg, Wittenberg und Mansfelder Land. Der Ohrekreis und der Landkreis Stendal sind, wie gesagt, jetzt noch dazu gekommen.
Wenn Sie die beiden anderen Landkreise abziehen, von denen dem Landesverwaltungsamt noch keine Schulentwicklungspläne vorliegen, müssten uns alle übrigen - die ich jetzt zwar aufzählen könnte, aber dem zu folgen, würde einige Mühe kosten - keinen Kummer mehr machen.
Vielen Dank, Herr Minister. - Meine Damen und Herren! Das Landesverwaltungsamt war das Stichwort: Begrüßen Sie mit mir auf der Tribüne den Präsidenten des Landesverwaltungsamtes Herrn Thomas Leimbach.
Meine Damen und Herren! Die Frage 6, die letzte der heutigen Fragestunde, wird von dem Abgeordneten Herrn Ulrich Kasten gestellt. Es geht um die Harzbahn GmbH in Gründung und die Vergabe des Nordharznetzes. Bitte sehr, Herr Kasten.
Seit mehreren Jahren soll das Nordharznetz, zurzeit von der DB Regio AG betrieben, durch einen regionalen Anbieter kundenorientierter, mit innovativen Ansätzen und kostensparender auf Bestellung des Landes marktgerecht positioniert werden.
Das rund 280 km lange Nordharznetz war von der Landesregierung zunächst ausgeschrieben worden. Aufgrund einer gerichtlichen Klärung wurde es dann eine freihändige Vergabe im Dezember 2003 an einen der Mitbewerber, die Privatbahngesellschaft Connex. Am 23. Dezember 2003 reichte die Deutsche Bahn, deren Tochter, die Harzbahn GmbH in Gründung, sich an dem Vergabeverfahren beteiligt hatte, einen Nachprüfungsauftrag bei der Vergabekammer Magdeburg ein. Nach dem Urteil dieser Kammer kommt es zu einer erneuten Überprüfung der Vergabe.
1. Kann diese bestätigen, dass diese Harzbahn GmbH in Gründung eine 100-prozentige Tochter der DB Regio AG Südost ist, und ist es richtig, dass die Geschäftsführer Wickert und Hahn sowie der Prokurist Werner leitende Mitarbeiter der DB Regio Südost sind?
Unter der Firmierung Harzbahn GmbH in Gründung wurden während des Vergabeverfahrens Verhandlungen aufgenommen, die den Ausstieg aus den Tarifvereinbarungen der DB mit den Bahngewerkschaften beinhalten. Die Tarifangebote liegen unter denen der Süd-Thüringenbahn.
2. Ist es zulässig, während eines laufenden Vergabeverfahrens mit einem abgespeckten Personalkostenangebot das eigene Angebot zu verbessern?