Protokoll der Sitzung vom 01.04.2004

Die Stiftung muss so angelegt werden, dass Zustiftungen möglich sind und insbesondere solche der Landesregierung festgeschrieben sind. Dies ist durch die Regelung in § 3 Abs. 3 des Gesetzentwurfes erfüllt.

Die CDU-Fraktion begrüßt die Stärkung der verfügbaren Mittel durch Lotto- und Totomittel.

Der Stiftungsrat ist in seiner Mehrheit politikfern zu besetzen. Dies ist nach § 6 Abs. 1 des Gesetzentwurfes garantiert.

Der Aufwand für die Verwaltung der Stiftung möge möglichst klein gehalten werden, um möglichst viele Mittel zur Ausschüttung zu bringen. Unter diesem Gesichtspunkt ist § 8 Abs. 4 des Gesetzentwurfes interessant, nach dem die Aufgabenerledigung auf eine andere juristische Person übertragen werden kann.

Zu § 9 des Gesetzentwurfes, der sachkundigen Beratung des Stiftungsrates bei der Vergabe der Mittel durch den künstlerisch-wissenschaftlichen Beirat. Dabei wird zu beraten sein, ob ein Gremium als ausreichend für alle Kunstsparten angesehen werden kann.

Die CDU-Fraktion begrüßt die Regelung in § 10 des Gesetzentwurfes, die eine Abweichungsmöglichkeit von den §§ 23 und 44 der Landeshaushaltsordnung vorsieht, weil wir wissen, dass zeitgenössische Kunst besonders schwierig zu finanzieren ist und wir deshalb von den Standardregelungen abweichen müssen.

Der Gesetzentwurf sieht in § 1 vor, dass die Kulturstiftung ihren Sitz in Magdeburg errichten soll. Damit will die Landesregierung ein positives Signal in Richtung der Stadt Magdeburg senden. Wie die bisherige Diskussion gezeigt hat, besteht innerhalb der Fraktionen noch kein einheitliches Meinungsbild über den künftigen Stiftungssitz. Vonseiten der Abgeordneten wurden bisher mehrere Städte ins Gespräch gebracht.

Dazu muss gesagt werden, dass die Kulturstiftung des Landes eine schlanke Struktur erhalten soll. Mit dem Stiftungssitz ist daher vor allem Prestige verbunden. Die Ansiedlung eines großen Mitarbeiterstabes wird nicht erwogen. Deshalb wird es Aufgabe des Ausschusses und des Landtages insgesamt sein, in den nächsten Wochen darüber zu befinden, wo die Stiftung ihren endgültigen Sitz haben soll. - Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der CDU, bei der FDP und von der Regierungsbank)

Vielen Dank, Herr Schomburg. - Nun spricht für die SPD-Fraktion Herr Reck.

(Minister Herr Prof. Dr. Olbertz: Salzwedel, Herr Reck!)

Darauf komme ich gleich noch zu sprechen.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! „Kunst ist schön, macht aber viel Arbeit“, hat Karl Valentin gesagt. In Ergänzung dessen sage ich einmal: Die Förderung von Kunst und Kultur ist auch schön, macht auch Arbeit und kostet Geld. Deshalb ist es richtig - ich sage das ganz ausdrücklich -, dass das Land die Mittel, die es aus der Stiftung Kulturfonds erhält, in eine eigene Landeskulturstiftung steckt und nicht, wie es auch anders hätte sein können, in den Landeshaushalt.

(Zustimmung von Minister Herrn Prof. Dr. Ol- bertz)

Diese Entscheidung ist richtig, sagt aber noch nichts darüber aus, ob die Kündigung, der Austritt aus der Stiftung Kulturfonds, eine richtige Entscheidung war. Das

muss erst noch nachgewiesen werden. Nach den heutigen Worten des Ministers bin ich mir darin ein bisschen sicherer. Wir werden aber sicherlich im Ausschuss darauf zurückkommen, ob das eine kluge Entscheidung war; denn klug ist sie nur dann, wenn sie ein Mehr bringt für die Künstlerinnen und Künstler in unserem Land. Das muss man nachweisen.

(Zustimmung bei der SPD und bei der CDU - Mi- nister Herr Prof. Dr. Olbertz: Völlig richtig!)

Es gibt natürlich offene Fragen - einige sind schon genannt worden -, wie die nach dem Sitz. Ob nun Halle, Magdeburg, Köthen oder Quedlinburg, ist auch bei uns strittig. Wir müssen darüber beraten. Ich fordere den Sitz ausdrücklich nicht für Salzwedel ein, das will ich an dieser Stelle ganz deutlich sagen.

(Heiterkeit und Zustimmung bei der SPD - Oh! und Heiterkeit bei der CDU)

Es gibt andere Fragen: Wie kann man die Mittel erhöhen? Wie kann man eine Zusammenarbeit zwischen bestehenden Stiftungen organisieren? - Diese Fragen werden wir im Ausschuss stellen. Ich bin mir an dieser Stelle sicher, Herr Minister, dass wir die Fragen alle gemeinsam klären werden, und ich bin mir relativ sicher, dass wir am Ende dieser Beratung, nach einer entsprechenden Anhörung auch zu einem einvernehmlichen Gesetz kommen werden, das eine große Mehrheit dieses Hauses tragen wird.

Ich nehme die Euphorie meiner Kollegen von der CDU und der FDP zur Kenntnis. Während Herr Volk den Künstlern und Künstlerinnen neue Horizonte eröffnen will - so nehme ich an -, geht Herr Schomburg schon von neuen Ufern aus, die wir jetzt erreichen werden, und er will, dass die neue Stiftung passgenauer fördert. - Ich nehme das alles aus einem Artikel, den ich hier habe.

Bemerkenswert ist - das will ich hier deutlich sagen -, dass beide der Meinung sind, wir bräuchten auch in Zukunft 1 % des Landeshaushalts für Kultur. Sie sagen, dass hätten Sie in den Mehrheitsfraktionen durchgesetzt. Wir werden beim nächsten Landeshaushalt, beim Doppelhaushalt, nachrechnen, ob Sie sich wirklich durchsetzen können. Ich wünsche mir das sehr.

(Zustimmung bei der SPD)

Ich will noch einmal auf Herrn Schomburg zurückkommen, den ich ausdrücklich loben muss.

(Frau Feußner, CDU: Oi! - Zustimmung bei der CDU)

Er hat in dem Pressegespräch bzw. in der Pressekonferenz nach der Fraktionssitzung in Wittenberg erklärt, dass jetzt die Fördermöglichkeiten auch für neue Projekte eröffnet werden könnten. Er hat gesagt - ich entnehme das der „Mitteldeutschen Zeitung“ vom 20. März 2004 -: „auch zur Finanzierung von Künstlerhäusern in Salzwedel sowie in Naumburg“.

(Oh! bei der CDU)

Auf die Idee wäre ich gar nicht gekommen. Ich bedanke mich ausdrücklich dafür, Herr Schomburg, dass Sie auch diese Möglichkeit zumindest ins Auge fassen, wobei ich natürlich weiß - das will ich hier deutlich sagen; ich bin nicht der Lokalpatriot -:

(Oh! bei der CDU - Herr Schomburg, CDU: Das wird hier mitgeschrieben!)

Kunst und Kultur muss im ganzen Land Sachsen-Anhalt passieren und muss ausgewogen sein. Dabei gehört natürlich auch Salzwedel dazu, wie auch Halle und Magdeburg oder Köthen und Quedlinburg.

(Zustimmung von Frau Schmidt, SPD)

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die SPDFraktion wird diesen Gesetzentwurf mit in den Ausschuss für Kultur und Medien überweisen. Ich finde, es ist ein guter Entwurf. Er wird im Ausschuss sicherlich noch besser gemacht werden, da bin ich mir sicher. Ich freue mich auf die Ausschussberatungen und bedanke mich für die Aufmerksamkeit.

(Zustimmung bei der SPD, bei der CDU, bei der FDP und von der Regierungsbank)

Vielen Dank, Herr Reck. - Zum Abschluss der Debatte spricht Herr Dr. Volk für die FDP-Fraktion.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Nach liberalem Selbstverständnis hat die Politik die Aufgabe, entsprechende Rahmenbedingungen sicherzustellen, die jedem Einzelnen ein erfülltes Leben in selbstbestimmter Freiheit ermöglichen.

Da zu einem erfüllten Leben wesentlich mehr als die bloße Sicherung der biologischen Grundbedürfnisse gehört, hat auch die Kulturpolitik einen festen Platz im staatlichen Aufgabenkatalog. Nicht umsonst verpflichtet uns Artikel 36 unserer Landesverfassung ausdrücklich zum Schutz und zur Förderung von Kunst und Kultur. Wenn wir diesen Artikel ernst nehmen - wozu ich an dieser Stelle ausdrücklich aufrufe -, dann sind die Aufwendungen für Kunst und Kultur keine freiwilligen, sondern quasi Pflichtaufgaben der staatlichen Institutionen.

Gerade auf dem Gebiet der Kulturpolitik ist es jedoch zwingend erforderlich, den Unterschied zwischen Inhalt und Form zu beachten.

Ein Kulturpolitiker hat eine grundlegend andere Aufgabe als ein Künstler. Die Politik schafft den Rahmen für die Herausbildung und Entwicklung von Kunst, macht selbst aber keine Kunst. Freiheit der Kunst bedeutet, dass der Staat keinen Einfluss auf die Inhalte und die Gestaltung der künstlerischen Betätigung ausübt. Eine freiheitliche Gesellschaft darf weder eine Staatskunst noch eine staatliche gelenkte Kunstkritik zulassen. Wir müssen bei der Gestaltung der Rahmenbedingungen penibel darauf achten, dass wir künstlerisches Schaffen ermöglichen, aber nicht lenken. Es muss deshalb zum Grundsatz der staatlichen Kulturförderung gehören, dass die Einflussnahme der Politik auf das absolut notwendige Minimum reduziert wird.

Der vorliegende Gesetzentwurf weist nach meiner Meinung in die richtige Richtung. Es ist beabsichtigt, eine Stiftung zu errichten, die mit ihrem Stiftungskapital über eine echte finanzielle Grundlage verfügt. Damit schaffen wir langfristig organisatorische und finanzielle Stabilität. Gleichzeitig sichert die vorgeschlagene Organisationsstruktur die Verbindung zur Kulturlandschaft und mindert den Einfluss der Tagespolitik.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Regierungsfraktionen haben sich bereits im Koalitionsvertrag dazu bekannt, eine eigene Kulturstiftung für das Land

Sachsen-Anhalt einzurichten. Es ging uns dabei nicht um einen kulturpolitischen Provinzialismus, sondern um die Möglichkeit einer spezifischen Förderung der Künstler in unserem Land.

Im Jahr 1990 wurde die Stiftung „Kulturfonds“ gegründet, um das Vermögen des Kulturfonds der DDR für die Förderung der Künstler in den neuen Bundesländern zu erhalten. Die staatlichen Institutionen waren damals noch im Aufbau begriffen, sodass eine gemeinsame Kulturstiftung relativ schnell ihre Arbeit aufnehmen konnte. Die Arbeit der Stiftung war ein wichtiger Beitrag für die Kulturlandschaft der neuen Bundesländer.

Mit der Zeit offenbarten sich aber auch einige Nachteile der Stiftung. Mit der Geschäftsstelle in Berlin und den Künstlerhäusern in Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern verbanden sich Defizite, die zu einer gewissen Stagnation führten. Die übernommenen Strukturen banden erhebliche Ressourcen.

Spätestens seit dem Ausstieg des Freistaates Sachsen im Jahr 1997 stellte sich die Frage nach der Berechtigung der Stiftung „Kulturfonds“. Der Blick nach Sachsen zeigt, dass eine spezifische Landeskulturstiftung wesentlich effektiver die Kulturlandschaft in einem Land unterstützen und die individuellen Besonderheiten der einzelnen Regionen einbeziehen kann.

Ich hoffe, dass sich unsere Landeskulturstiftung in den nächsten Jahren zum zentralen Element der landesweiten Kulturförderung entwickelt. Künstler, Projekte und Aktionen der bildenden und der darstellenden Kunst, der Literatur und der Musik gehören gleichberechtigt zu den Partnern, die von der Stiftung unterstützt werden sollen. Dass sie mit Sachsen-Anhalt verbunden sind, steht dem internationalen Format nicht entgegen. Bereits heute reflektieren die Künstler im Land aktuelle europäische und internationale Tendenzen der Gegenwartskunst.

Eine Landeskulturstiftung wird es auch leichter haben, zusätzliche Mittel einzuwerben und im Sinne der Kulturregion Sachsen-Anhalt zu verwenden. Mit dem Gesetz sind die Grundlagen gelegt, sodass wir als Politiker unserer Pflicht zur Gestaltung optimaler Rahmenbedingungen gerecht werden.

In diesem Sinne hoffe ich auf eine spannende, konstruktive und nicht nur auf den Sitz gerichtete Beratung im Ausschuss. - Vielen Dank.

(Beifall bei der FDP und bei der CDU - Zustim- mung von Minister Herrn Prof. Dr. Olbertz)

Vielen Dank, Herr Dr. Volk. - Damit ist die Debatte abgeschlossen.

Es wurde beantragt, den Gesetzentwurf in den Ausschuss für Kultur und Medien zu überweisen. Wünscht jemand noch die Mitberatung im Finanzausschuss? Zwingend notwendig ist es nach meiner Einschätzung nicht.

(Herr Schomburg, CDU: Ja!)