Protokoll der Sitzung vom 17.06.2004

Wörtlich heißt es dann:

„Das Land Sachsen-Anhalt beabsichtigt, Ihnen dafür als Gegenleistung Waldflächen zu übertragen, wobei das Äquivalenzprinzip beachtet werden muss.“

(Zuruf von der CDU: So ist das!)

Die Antwort auf die zweite Frage lautet Nein. Ziel der Landesregierung ist es zunächst, sich mit dem Landkreis Wernigerode als Verhandlungsführer über das weitere Vorgehen zu verständigen. - Vielen Dank.

(Zustimmung bei der CDU und bei der FDP)

Herr Minister, es gibt eine Zusatzfrage. - Bitte, Herr Metke.

Herr Minister Olbertz, es ist ja so, dass sowohl Ihr Staatssekretär als auch Frau Wernicke als Ministerin für das Ressort Landwirtschaft und Forsten im Vorfeld dieses beabsichtigten Tausches - oder wie immer man dieses Geschäft nennen will - sehr deutlich zum Ausdruck gebracht haben, dass die Landesregierung beabsichtige, Wald für den Ankauf von Kunst- und Kulturgütern zur Verfügung zu stellen. Sollte dies nicht so sein, muss ich das, was in der Öffentlichkeit bisher gesagt worden ist, falsch verstanden haben.

Vor diesem Hintergrund will ich erstens fragen, wie Sie die Aussage des Landesrechnungshofes bewerten, der festgestellt hat, dass es für ein solches Geschäft überhaupt keine haushaltsrechtlichen Voraussetzungen gibt, das heißt, dass selbst im Entwurf des Nachtragshaushaltsplanes für das Jahr 2004 weder Einnahme- noch Ausgabetitel vorhanden sind.

Zweitens würde ich gern fragen, wie Sie die Aussage des Landesrechnungshofes bewerten, der festgestellt hat, dass zumindest Zweifel daran bestehen, inwieweit ein solches Geschäft, ein solcher Deal, in Übereinstimmung mit den Regelungen des Landeswaldgesetzes steht.

Zunächst kann ich nicht ausschließen, dass im alltäglichen Sprachgebrauch die Idee, die von der vorherigen Landesregierung entwickelt worden ist, einen Tausch zu veranstalten, immer noch herumgeistert und damit letztlich sprachlich eine Transaktion abgebildet wird, die jedoch keinen Tausch darstellt. Vielmehr handelt es sich allenfalls um zwei Verträge über den Kauf von Kulturgut aus dem Schloss Wernigerode, das dem Fürsten zusteht. Unabhängig davon besteht die Frage, ob es ein Geschäft mit dem Fürsten in Bezug auf den Ankauf von Waldflächen geben wird.

Diese beiden Aspekte möchte ich doch klar auseinander gehalten wissen; denn sonst können Sie tatsächlich von einem Deal reden. Ich möchte diesen Begriff allerdings zurückweisen; denn es ist kein Deal. Es sind zwei Themen, über die die Landesregierung bzw. der Landkreis Wernigerode mit dem Haus Stolberg-Wernigerode im Gespräch sind.

Der Verhandlungsstand, den Sie kennen, hat es noch nicht gerechtfertigt erscheinen lassen, das zu tun, was in jedem Falle geschehen wäre, was verlangt und vernünftig ist - nämlich die Ausschüsse des Landtags damit zu befassen. Im Übrigen müssten wir dann auch im Rahmen der Haushaltsberatungen die Konsequenzen einer solchen Übereinkunft berücksichtigen.

Zu dem zweiten Punkt, den Sie ansprachen. Wir sehen vonseiten der Landesregierung auf der Basis, auf der wir uns solche Übereinkünfte vorstellen, keinen Widerspruch zu dem Landeswaldgesetz.

(Frau Wernicke, CDU, meldet sich zu Wort - Frau Weiß, CDU: Herr Präsident!)

Wir werden mit dem Landkreis Wernigerode vor dem Hintergrund der neu eingetretenen Situation aufgrund dieses Kreistagsbeschlusses weiter im Gespräch bleiben und versuchen, eine vernünftige und einvernehmliche Lösung herbeizuführen.

Die Abgeordnete Frau Wernicke möchte eine weitere Frage stellen.

Herr Kollege Olbertz, was halten Sie von dem Vorschlag des Landesrechnungshofes, dass die Stadt Wernigerode, die selbst Waldflächen von 2 000 ha besitzt, diese als Gegenwert für den Erwerb der Kunstgüter anbieten könnte? Was halten Sie von diesem Vorschlag?

(Zustimmung von Frau Weiß, CDU)

Frau Wernicke, so lange wir in diesem Fall wiederum nicht in das Missverständnis einmünden, es handele sich hierbei um einen Tauschgeschäft, würde ich die Stadt ermutigen, ihrerseits dem Fürsten ein Angebot zu unterbreiten, der, wie wir alle wissen, Waldflächen kaufen möchte. Diese Waldflächen sind dort vorhanden. Ich würde mich freuen, wenn eine solche Übereinkunft zwischen der Stadt Wernigerode und dem Fürsten geschlossen werden könnte.

(Zustimmung von Frau Weiß, CDU)

Unabhängig davon werde ich mich dafür einsetzen, dass wir das Kulturgut von dem Fürsten kaufen; denn wir können nicht tatenlos zusehen, wie das Schloss leer geräumt wird, nur weil die Eigentumsansprüche dies jetzt rein theoretisch zulassen.

(Zustimmung bei der CDU)

Vielen Dank. Weitere Fragen sind nicht gewünscht. Damit ist die erste Frage beantwortet.

Die Frage 2 stellt der Abgeordnete Herr Czeke. Es geht dabei um touristische Leitthemen. Bitte schön.

Vielen Dank, Herr Präsident. - Eine Anfrage aus Thüringen, die Verlängerung der „Straße der Romanik“ nach Süden betreffend, erreichte mich vor kurzem.

Ich frage die Landesregierung:

Wie ist der Stand der Gespräche auf der Ebene der Ministerpräsidenten, der Minister, der Staatssekretäre bzw. auch auf der Arbeitsebene der „Initiative Mitteldeutschland“ zur Länder übergreifenden Verknüpfung so genannter touristischer Leitthemen, wie zum Beispiel „Straße der Romanik“?

Vielen Dank. - Für die Landesregierung antwortet Herr Minister Rehberger. Bitte schön.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Kleine Anfrage des Herrn Abgeordneten Czeke beantworte ich wie folgt.

Die „Straße der Romanik“ ist ein in sich geschlossenes touristisches Produkt mit Alleinstellungscharakter. Sie stellt für Sachsen-Anhalt das wichtigste kulturtouristische Projekt mit identitätsstiftender und imagebildender Bedeutung dar. Aufgrund dieser Bedeutung hat das Wirtschaftsministerium den Namen und das Produkt als Patent urheberrechtlich schützen lassen.

Da die „Straße der Romanik“ in Form einer Acht angelegt ist, ist eine Verlängerung in Nachbarländer im Übrigen schwerlich machbar. Dies ist auch ausdrücklich die Auffassung des Wirtschaftsministers von Thüringen.

Meine Damen und Herren! Selbstverständlich gibt es aber themenorientierte Kooperationsmöglichkeiten der beiden Länder im Tourismus, zum Beispiel bei der Entwicklung und der Vermarktung des Harzes als Tourismusregion, bei den Luther-Gedenkstätten, bei den Veranstaltungen zum 200. Jahrestag der Schlacht bei Jena und Auerstedt - gemeinsam mit unseren französischen Nachbarn - sowie bei der Intensivierung des Marketings durch die Landesmarketinggesellschaften beider Länder.

Diese Zusammenarbeit wird in Zukunft weiter intensiviert. Einen entsprechenden Beschluss haben die beiden Landesregierungen in ihrer gemeinsamen Sitzung am 25. Mai 2004 gefasst.

Vielen Dank, Herr Minister. Zusatzfragen sind nicht gewünscht. Damit ist auch diese Frage beantwortet.

Ich darf nun auf der Südtribüne die zweite Gruppe von Schülerinnen und Schülern des Fallstein-Gymnasiums Osterwieck begrüßen. Seien Sie herzlich willkommen!

(Beifall im ganzen Hause)

Die Frage 3 stellt der Abgeordnete Herr Gärtner von der PDS-Fraktion. Es geht um Gutachten der Landesregierung. Bitte, Herr Gärtner.

(Herr Scharf, CDU: Hand aus der Tasche!)

Vielen Dank, Herr Präsident. - In der Antwort auf eine Kleine Anfrage zu demselben Thema hat die Landesregierung mitgeteilt, welche Gutachten in welcher Höhe im Auftrag der Landesregierung erstellt worden sind.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wurden alle Gutachten, die über dem Betrag von 200 000 € liegen, europaweit ausgeschrieben und, wenn nein, welche wurden aus welchen Gründen nicht europaweit ausgeschrieben?

2. Wer waren die Vertragspartner und wer die Leistungserbringer der Gutachten, die über dem Betrag von 200 000 € liegen?

Vielen Dank. - Für die Landesregierung antwortet Herr Minister Jeziorsky.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die vom Abgeordneten Gärtner erwähnte Antwort der Landesregierung auf seine schriftliche Anfrage umfasst alle Gutachten und Studien, welche die Landesregierungen zwischen dem 1. April 1996 und dem 31. März 2004 in Auftrag gegeben haben.

Meine heutige Antwort beruht wie die vorangegangene schriftliche - so viel nur zum Verständnis der Ressortzuständigkeit - auf der Datenbank, die zu Gutachten und Studien zentral im MI vorliegt. Für die ordnungsgemäße Vergabe von Gutachten ist selbstverständlich jedes Ressort als Auftraggeber verantwortlich.

Zum Vergaberecht möchte vorweg noch eines klarstellen: Übersteigt der geschätzte Wert eines zu vergebenden öffentlichen Auftrags den im Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen genannten Schwellenwert von 200 000 € ohne Mehrwertsteuer, so ist eine europaweite Ausschreibung durchzuführen. Haushaltsrechtliche Vorschriften, beispielsweise § 55 der Landeshaushaltsordnung, verpflichten ebenfalls zur Vergabe von Aufträgen im Wettbewerb. Die Verdingungsordnungen ergänzen diese Vorschriften.

Die Verdingungsordnung für die Vergabe von Leistungen - Teil A - lässt in den dort aufgeführten Fällen auch eine freihändige Vergabe zu. Das gilt beispielsweise, wenn nur ein Bewerber die für den Auftrag erforderliche Erfahrung oder Zuverlässigkeit mitbringt. Die freihändige Vergabe kann auch bei Nachbestellungen im Anschluss

an einen bestehenden Vertrag gewährt werden, wenn von einer erneuten Ausschreibung kein wirtschaftlicheres Ergebnis zu erwarten ist.

Ebenso können Dienstleistungen, die zusätzlich zu einer durch Ausschreibung vergebenen Leistung anfallen, an das Unternehmen vergeben werden, das die Ursprungsdienstleistung erbringt. Ferner kann auch in eine Ausschreibung eine Option für eine Anschlussbeauftragung aufgenommen werden, bei der sich eine Ausschreibung des Folgeauftrags erübrigt.

Diese allgemeinen Bemerkungen vorausgeschickt, beantworte ich die beiden Fragen des Abgeordneten Gärtner namens der Landesregierung wie folgt.

Zu 1: Bei den in der schriftlichen Beantwortung erwähnten Gutachten weisen neun Gutachten einen Nettoauftragswert von mehr als 200 000 € auf. Bei fünf Gutachten fand eine europaweite Ausschreibung statt. Bei vier Gutachten erfolgte nach Mitteilung der zuständigen Ressorts aus folgenden Gründen keine europaweite Ausschreibung: