Erst innerhalb eines Monats nach der Wahl müssen sich die neuen Gemeinderäte und die neuen Kreistage bekanntermaßen konstituieren.
Anzumerken ist noch, dass bei den kommunalen Stellungnahmen die fachlichen Gesichtspunkte - die fachlichen Gesichtspunkte, ich betone das noch einmal - im Vordergrund stehen sollten, sodass auch verschiedene politische Konstellationen zu keinen anderen Ergebnissen führen könnten. Dazu haben wir ja die Verwaltung und deshalb heißt es auch „Raumordnungsverfahren“, in dem die Verwaltungen darüber entscheiden, welche Problemfälle eintreten. Eine Fristverlängerung ist aus gesetzlichem Grund nicht möglich, aber auch nicht erforderlich.
Zu 2: Das Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen - also das Bundesministerium, Frau Kollegin - hat das Land Sachsen-Anhalt mit der Planung der A 14-Weiterführung nach Norden für den Bereich Sachsen-Anhalts beauftragt. Zur Erfüllung dieser Aufgabe wird zur Vorbereitung der Unterlagen für das Planfeststellungsverfahren ein Raumordnungsverfahren durchgeführt, um festzustellen, ob und gegebenenfalls unter welchen Maßnahmen eine der in das Verfahren gegebenen Trassen mit den Zielen der Raumordnung sowie mit weiteren Belangen vereinbar sein könnte. Alle im Verfahren abgegebenen Stellungnahmen, auch die der Bürgerinitiativen, werden hierbei geprüft und der Abwägung unterzogen.
Zu einer Einstellung des Verfahrens, wie Sie es angefragt haben, wird es vonseiten der Landesregierung nicht kommen.
Dass es im Verlauf des Verfahrens zu geringfügigen Trassenveränderungen kommen kann, ist nicht auszuschließen. Das kann durchaus auch für den Bereich des geplanten Flughafenprojektes Stendal möglich sein.
Meine Damen und Herren! Ich füge hinzu, dass wir die Firma Airail angeschrieben haben, da bekanntermaßen laut Landesentwicklungsplan das Vorranggebiet für den Großflughafen Stendal zum 31. August ausläuft, und
dass auch im Bereich dieses Großflughafens die mögliche Variante, dass dieser Flughafen nicht kommt, in das Raumordnungsverfahren einbezogen ist, sodass es von dieser Seite her zu keinen weiteren Verzögerungen kommen kann. - Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit.
Herr Minister Daehre, stimmen Sie mir zu, dass wir mit unserer Zustimmung zum Landesentwicklungsplan nicht über die konkrete Trassierung beschlossen haben, sondern über Räume, durch die mögliche Trassen laufen können?
Stimmen Sie mir weiterhin zu - Sie haben das eben selbst gesagt -, dass es im Rahmen des Raumordnungsverfahrens bzw. im Rahmen des späteren Planfeststellenverfahrens durchaus noch zur Änderung der Trassierung kommen kann? Das heißt, was Sie vorangestellt haben, kann so gar nicht funktionieren.
Werte Frau Mittendorf, zunächst einmal eines: Wenn Sie sich den Landesentwicklungsplan, den Sie selber beschlossen haben, genau anschauen, dann sehen Sie eine ganz genau eingetragene Trassierung.
- Nein, nein. Nein, lassen Sie mich doch mal ausreden. Ich habe doch auch zugehört, als Sie die Frage gestellt haben.
Im Übrigen ist dieser Landesentwicklungsplan dann allen kommunalen Vertretungen, auch Ihrem Kreistag, zugeleitet worden. Auch Ihr Kreistag hat damals dem Landesentwicklungsplan zugestimmt. Ich wollte darauf aber nicht weiter eingehen, und zwar aus dem folgenden Grund: weil wir sagen, wir wollen Alternativen untersuchen. Wir hätten auch sagen können: Das ist beschlossen. Das machen wir. - Nein, das wollen wir nicht. Wir wollen Alternativen untersuchen. Dazu gibt es das Raumordnungsverfahren.
Im Raumordnungsverfahren werden die verschiedenen Varianten untersucht. Dabei hat jede Bürgerinitiative das Recht - vielleicht sogar die Pflicht -,
sich dort einzusetzen und zu sagen: Nein, ich sehe das anders. Dann müssen die Verwaltungen abwägen. - Richtig. Wenn die Kreistage tatsächlich ein großes Interesse daran gehabt hätten - sie hatten zwei Monate Zeit -, dann hätten sie das alles machen können und sich damit noch einmal beschäftigen können.
Ich sage nur eines: Die Kommunalwahl ist vorbei, meine Damen und Herren. Deswegen lassen Sie die Verwaltungen arbeiten. Wir können es keinem politischen Gremium überlassen, das zufälligerweise mal eine Zusammensetzung hat, die dazu führt, dass wir eine Trasse a
haben. Denn nach den nächsten Wahlen haben wir wieder eine Trasse b. Dazu sind die Verwaltungen da. Dazu sind die Experten da. Die Bürger haben die Möglichkeit, ihre Vorstellungen einzubringen. Dann werden wir abwägen. Am Ende haben wir dann eine Trasse.
Eine Bitte habe ich noch: Lassen Sie uns alle an dem Projekt festhalten. Sagen wir es auch überall, dass Bürgerinitiativen berechtigterweise ihre Einwände erheben können. Wichtig ist aber, dass wir hier nicht in fünf oder sechs Jahren immer noch planen, sondern dass wir schnell zum Baurecht kommen. - Herzlichen Dank.
Herr Minister Daehre, Sie haben soeben den Landesentwicklungsplan zitiert. Es ist Ihnen doch sicherlich bekannt, dass es darin noch eine andere Variante gibt, die textlich dargestellt ist - die Alternative der bundesfernstraßenähnlichen Straßen, sprich: die Variante Ertüchtigung der B 189 oder der anderen Straßen. Das wäre meine Frage.
Herr Köck, das ist mir nicht nur bekannt, sondern wir haben damals auch darüber diskutiert. Das war der Kompromiss, um die Mehrheit für den Landesentwicklungsplan zu bekommen. Diese Formulierung ist damals auch mit hineingekommen. Ich denke aber, das ist aus heutiger Sicht Geschichte.
Ich möchte hier abschließend noch eines sagen: Wir handeln im Auftrag der Bundesrepublik Deutschland und der Bundesregierung Deutschlands. Deshalb freuen wir uns darüber - in dem Fall muss ich das einmal sagen -, dass der Kanzler Wort gehalten hat, indem er hier in Magdeburg verkündet hat, dass die Autobahn gebaut wird. Wir haben daraus dann die Hosenträgervariante gemacht. Das ist eine zweite Sache. Deshalb bin ich froh darüber, dass wir gemeinsam versuchen, diese infrastrukturelle Lücke so schnell wie möglich zu schließen. - Herzlichen Dank.
Vielen Dank, Herr Minister Daehre. Es gibt noch eine weitere Frage. - Bitte schön, Herr Köck, Sie dürfen fragen.
Herr Minister, meinen Sie nicht, dass Sie etwas zu lax über die Art und Weise der Variantenprüfung hinweggehen? - Das könnte dem Land in Verfahren durchaus auf die Füße fallen, wenn es nämlich zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung kommt und die Alternativvariante, die im Landesentwicklungsplan als Ziel festgeschrieben ist, nicht adäquat untersucht worden ist.
Noch eine zweite Frage: Ist man von dem ursprünglichen Planungsziel der Erschließung der Altmark jetzt
vollständig abgerückt und ist nur noch die Transitfunktion als das wesentliche begründende Element für die Autobahn und die Trassierung vorhanden?
Zunächst einmal zu der letzten Frage. Wer sich den Landesverkehrswegeplan anschaut, der sieht, dass wir die Altmark nicht vergessen haben, sondern dass wir sie weiterhin erschließen wollen, was die Landesstraßen angeht und was die Kreisstraßen angeht. Man muss das ja alles im Kontext sehen.
Dann haben wir die zweite Variante, bei der zum Teil die Diskussion aufkommt - diese ist bereits in Gang -, dass wir die Bundesstraße ausbauen und die Autobahn nicht bauen sollen. Das ist eine politische Auseinandersetzung. Die Entscheidung ist aber mehrheitlich gefallen. Der Bund bekennt sich dazu. Der Bund ist Baulastträger. Deswegen werden wir das auch in aller Sachlichkeit prüfen müssen.
Herr Dr. Köck, in einem gebe ich Ihnen Recht: Wir sind gut beraten, keine Fehler im Verfahren zu machen. Das ist so; denn wir wollen uns nicht vor Gerichten wiedersehen.
Deswegen sage ich noch einmal: Wir sind wirklich gut beraten, das Raumordnungsverfahren so durchzuführen, wie uns der Gesetzgeber das vorgibt. Dann haben wir das Planfeststellungsverfahren und am Ende steht ein Ergebnis.
Ich weiß sehr wohl, dass hier noch die eine oder andere Diskussion auf uns zukommt. Die müssen wir aushalten. Die müssen wir führen. Wichtig ist aber, dass wir hierbei keine Fehler machen.
Ich kann Ihnen eines sagen und möchte das auch mit ein wenig Selbstbewusstsein sagen: Wir haben das Raumordnungsverfahren für die A 14 zwischen Magdeburg und Halle, die vorhin von Herrn Sachse lobenswerterweise erwähnt worden ist. Ich kann auch einmal fragen, wer das Raumordnungsverfahren damals durchgeführt hat.
Das ist doch richtig. Das habe ich doch nie in Zweifel gezogen. Wir können sagen: Wir haben sie geplant. Helmut Kohl - dessen Bundesregierung - hat sie finanziert
Nun kommen wir zur Frage 9. Sie wird gestellt von Herrn Kasten von der PDS-Fraktion. Es geht um geplante Einschnitte der Bundesregierung bei Freifahrten für Behinderte in Bussen und Bahnen.