Protokoll der Sitzung vom 17.06.2004

Die meisten wollen diese Investitionen ohnehin tätigen. Um die technischen und organisatorischen Voraussetzungen für die elektronische Kommunikation bereitzustellen, schaffen das Land und die Kommunen die erforderliche Technik ohnehin nach und nach an. Dies ist im Zuge der Verwaltungsmodernisierung unerlässlich und hat den finanziellen Möglichkeiten entsprechend zu erfolgen.

Mit der Schaffung der Voraussetzungen für die elektronische Anmeldung und elektronische Selbstauskunft und mit der Einführung automatisierter Verfahren bei der Übermittlung von Meldedaten an Behörden im Inland und der EU werden wir eines Tages unseren Bürgern eine schnelle, effektive und für sie komfortable Verwaltung präsentieren können, bei der sie die meisten Behördengänge sparen und schnell und bequem vom heimischen PC aus erledigen können. Diesem Ziel bringt uns auch dieser Gesetzentwurf ein Stück näher.

Als weitere Erleichterungen können der Verzicht auf amtliche Meldescheine und der vom Rahmengesetzgeber nunmehr eingeführte bundesweite Verzicht auf die Pflicht, sich bei Umzügen im Inland abzumelden, den wir in Sachsen-Anhalt bereits seit dem Jahr 1996 haben, genannt werden.

Darüber hinaus werden durch den vorliegenden Gesetzentwurf die rechtlichen Voraussetzungen für die Speicherung von Daten über die Erteilung einer waffenrechtlichen Erlaubnis geschaffen.

Abschließend ist noch die Verkürzung der Schutzfrist für Archivgut im Landesarchivgesetz zu erwähnen. Hierbei erfolgt lediglich eine Anpassung an die Schutzfristen des Bundes im Bundesarchivgesetz.

Schließlich ist es durch das Steuerrechtsänderungsgesetz noch erforderlich geworden, die Voraussetzungen für die Speicherung der Identifikationsnummer im Melderegister zu schaffen. Auch wenn man über diese Nummer trefflich streiten kann, so entspricht auch diese Änderung nur den bundesgesetzlichen Vorgaben. Im Übrigen handelt es sich tatsächlich nur um eine Anpassung an das geltende Bundesrecht.

Ich bitte Sie, dem Gesetzentwurf zuzustimmen. - Vielen Dank.

(Zustimmung bei der CDU)

Danke, Herr Abgeordneter Kolze. - Die PDS-Fraktion hat auf einen Redebeitrag verzichtet. Somit wird jetzt der Abgeordnete Herr Kosmehl für die FDP-Fraktion sprechen.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Gesetzentwurf stellt im Wesentlichen die landesrechtliche Umsetzung des Gesetzes zur Änderung des Melderechtsrahmengesetzes, des Gesetzes zur Neuregelung des Waffenrechts und anderer Bundesgesetze dar. Die Novelle stellt somit keine grundlegende

Umgestaltung, aber eine Modernisierung und Vereinfachung des Meldegesetzes und damit des Melderechtes dar.

Einige Beispiele für die Modernisierungen und Vereinfachungen sind der bundesweite Verzicht auf die Abmeldepflicht bei Umzügen im Inland, was SachsenAnhalt als Vorreiter bereits im Jahr 1996 eingeführt hat. Stattdessen erfolgt die Registrierung erst bei der Anmeldung in der neuen Wohnung und die Abmeldung im Wege des Rückmeldeverfahrens bei der bisher zuständigen Meldebehörde. Entfallen wird auch die Mitwirkungspflicht des Wohnungsgebers, die so genannte Nebenmeldepflicht.

Wir schaffen die Möglichkeit der elektronischen Anmeldung und Selbstauskunft unter der Voraussetzung der Authentifizierung durch die qualifizierte elektronische Signatur. Wir führen automatisierte Verfahren bei der Übermittlung von Meldedaten an Behörden des Inlandes, der EU-Mitgliedsstaaten und der EWR-Vertragsstaaten sowie an private Stellen ein.

Daher ist als Folge sicherlich abzusehen, dass durch die Schaffung dieser rechtlichen Möglichkeiten Vorteile der Informationstechnik genutzt und Verwaltungsabläufe vereinfacht werden können. Über den tatsächlichen Einsatz entscheidet die Meldebehörde im Rahmen ihrer Organisationshoheit selbst. Dies ist also als Angebot an die Kommunen zu verstehen. Insofern können auf die Gemeinden und Verwaltungsgemeinschaften je nach Bedarf Kosten für die Anschaffung von Hard- und Software zukommen, was aber aufgrund der stattfindenden notwendigen Auf- und Nachrüstung der Verwaltung ohnehin der Fall wäre.

Eine weitere Neuerung ist die Speicherung von Daten für die waffenrechtlichen Verfahren.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Lassen Sie mich noch einige Anmerkungen aus der Sicht der FDPFraktion hinzufügen. Festzustellen ist zunächst, dass dem Landesgesetzgeber sehr wenig Spielraum für eigene Entscheidungen vorbehalten blieb, da es sich, wie eingangs erwähnt, im Wesentlichen um die Umsetzung von Bundesrecht handelt.

Zu den wenigen eigenen, aber bewusst getroffenen Entscheidungen gehört die Beibehaltung der §§ 3 und 6 des Meldegesetzes, die im Zuge dieser Novellierung aus dem Gesetz entfernt und in Verwaltungsvorschriften geregelt werden sollten. Aus der Sicht der FDP-Fraktion wäre das ein falsches Signal gewesen.

Die Vorschriften über das Meldegeheimnis und die generelle Bezugnahme auf das Datenschutzgesetz herauszustreichen und in geplante Verwaltungsvorschriften zu verschieben, ist das falsche Signal. Es sind an verschiedenen anderen Stellen des Gesetzes und in Spezialgesetzen zwar ebenfalls Verweise auf das Meldegeheimnis bzw. auf das Datenschutzgesetz zu finden. Dies könnte aber beim Anwender - das sind sowohl diejenigen in der Verwaltung als auch die Bürger - den Eindruck hervorrufen, dass das Meldegeheimnis beispielsweise nicht mehr in vollem Umfang aufrechterhalten werden oder dass das Datenschutzgesetz nicht mehr in seiner Gesamtheit Anwendung finden soll.

Das Meldegeheimnis und die Bezugnahme auf das ganze Datenschutzgesetz müssen für den Bürger und die Verwaltung klar erkennbar und auffindbar sein. Eine

gesetzliche Regelung abzuschaffen, aufzugeben, um sie untergesetzlich erneut zu regeln, ist für die FDP-Fraktion der falsche Weg.

Eine wichtige Änderung ist auch das im Dezember 2003 verabschiedete so genannte Steuerrechtsänderungsgesetz 2003. Dadurch wurden durch die Hintertür noch kurz vor Jahresende weitere Vorgaben zur Umsetzung in das Landesrecht aufgetan.

Hierzu gehört die Einführung der so genannten Identifikationsnummer für jeden Steuerpflichtigen in Deutschland, und auch potenzielle Steuerpflichtige werden nunmehr zentral erfasst. Da nach § 139b Abs. 6 und 7 der Abgabenordnung zum Zwecke der erstmaligen Zuteilung durch die Meldebehörden alle Daten in Deutschland gemeldeter Personen und für die Zukunft auch alle Geburten zu übermitteln sind, scheint es sich hierbei um eine zentrale Personendatei zu handeln.

Lassen Sie mich zum Abschluss betonen, dass die FDPFraktion diese Änderung nur ungern umgesetzt hat. Es gab hierbei aber keinen Spielraum. Die FDP bedauert, dass sich auf Bundesebene eine Mehrheit gefunden hat, die eine einheitliche Identifikationsnummer für jeden Bürger in Deutschland eingeführt hat. - Vielen Dank.

(Zustimmung bei der FDP und bei der CDU)

Danke, Herr Abgeordneter Kosmehl. - Wir treten jetzt in das Abstimmungsverfahren zur Drs. 4/1614 ein.

Zuvor haben wir aber die Freude, Schülerinnen und Schüler aus den USA und deren deutsche Gastgeberinnen und Gastgeber zu begrüßen. Sie kommen aus dem Gymnasium Wolfen-Stadt. Seien Sie herzlich willkommen!

(Beifall im ganzen Hause)

Wir treten in das Abstimmungsverfahren ein. Zunächst stimmen wir über die selbständigen Bestimmungen ab. Ich frage, ob es Widerspruch dagegen gibt, in Anwendung des § 32 der Geschäftsordnung über die selbständigen Bestimmungen in ihrer Gesamtheit abzustimmen. - Es erhebt sich kein Widerspruch.

Ich frage damit, wer mit den selbständigen Bestimmungen einverstanden ist. Diejenigen bitte ich um das Kartenzeichen. - Wer ist dagegen? - Niemand. Wer enthält sich? - Niemand. Damit sind die selbständigen Bestimmungen einstimmig angenommen worden.

Wir stimmen jetzt über die Gesetzesüberschrift ab: Gesetz zur Änderung des Meldegesetzes des Landes Sachsen-Anhalt und des Landesarchivgesetzes. Wer damit einverstanden ist, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Wer ist dagegen? - Niemand. Wer enthält sich? - Niemand. Damit ist die Gesetzesüberschrift einstimmig angenommen worden.

Wir stimmen nun über das Gesetz in seiner Gesamtheit ab. Wer dem Gesetzentwurf zustimmt, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Gegenstimmen? - Keine. Enthaltungen? - Keine. Somit ist das Gesetz einstimmig beschlossen worden und wir können den Tagesordnungspunkt 6 abschließen.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 8 auf:

Zweite Beratung

Entwurf eines Gesetzes zum Staatsvertrag zum Lotteriewesen in Deutschland und zum Staatsvertrag über die Regionalisierung von Teilen der von den Unternehmen des Deutschen Lotto- und Totoblocks erzielten Einnahmen

Gesetzentwurf der Landesregierung - Drs. 4/1449

Beschlussempfehlung des Ausschusses für Inneres - Drs. 4/1616

Änderungsantrag der Fraktionen der CDU und der FDP - Drs. 4/1646

Die erste Beratung fand in der 37. Sitzung des Landtages am 1. April 2004 statt. Berichterstatter des Ausschusses wird der Abgeordnete Herr Dr. Polte sein. Bitte sehr.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Der in Rede stehende Gesetzentwurf wurde in der 37. Sitzung des Landtages am 1. April 2004 an den Innenausschuss - federführend - sowie an den Finanzausschuss - mitberatend - mit dem Hinweis überwiesen, dass beide Staatsverträge vom Landtag kurzfristig ratifiziert werden sollten, damit diese zum 1. Juli 2004 in Kraft treten können.

Dieser Eilbedürftigkeit haben die beteiligten Ausschüsse Rechnung getragen. In einer konstruktiven Beratung erarbeitete der Innenausschuss bereits am 12. Mai 2004 eine vorläufige Beschlussempfehlung. Der Ausschuss stimmte mit 9 : 0 : 2 Stimmen einer Annahme des Gesetzentwurfes in unveränderter Fassung zu. Allerdings wurde seitens der SPD- und der FDP-Fraktion Kritik dahin gehend geübt, dass der Landesgesetzgeber keine Möglichkeit hat, fachlich Einfluss auf den Inhalt der Staatsverträge zu nehmen.

Bereits einen Tag später beriet der mitberatende Finanzausschuss über die vorläufige Beschlussempfehlung des Innenausschusses und verabschiedete diese mit einem Votum von 10 : 0 : 3 Stimmen.

Eine abschließende Beratung des Innenausschusses erfolgte dann am 2. Juni 2004. Hierzu lagen den Ausschussmitgliedern neben der Beschlussempfehlung des Finanzausschusses auch rechtsförmliche Änderungsvorschläge des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes vor. Diese wurden vonseiten des Ausschusses aufgegriffen und sind in die Ihnen vorliegende Synopse eingeflossen. Mit großer Mehrheit - mit 10 : 0 : 2 Stimmen - verabschiedete der Innenausschuss die Ihnen vorliegende Beschlussempfehlung.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Zu dieser Beschlussempfehlung ist Ihnen ein Änderungsantrag der Fraktionen der CDU und der FDP in der Drs. 4/1646 zugegangen. Dieser Änderungsantrag regelt Artikel 5 - InKraft-Treten - neu und ist erforderlich, da die Staatsverträge am 1. Juli 2004 in Kraft treten, alle Ratifikationsurkunden aber bis zum 30. Juni 2004 bei der Staatskanzlei des Vorsitzenden der Ministerpräsidentenkonferenz hinterlegt werden sollten. Wir haben vereinbart, dass ich diesen Antrag gleich mit einbringe. Wenn die rechtzeitige Hinterlegung nicht geschieht, meine Damen und Herren, werden die Staatsverträge nämlich gegenstandslos.

Um das zu vermeiden, ist Ihre Zustimmung auch zu diesem Änderungsantrag notwendig.

Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit und bitte Sie, den Drs. 4/1616 und 4/1646 zuzustimmen. - Vielen Dank.

(Zustimmung bei der SPD, bei der CDU und bei der FDP)

Danke, Herr Abgeordneter Polte, für die Berichterstattung. - Es ist vereinbart worden, dass keine Debatte stattfindet. Wir treten somit gleich in das Abstimmungsverfahren zu den Drs. 4/1616 und 4/1646 ein.

Wir stimmen zunächst über die selbständigen Bestimmungen ab, als erstes über den Änderungsantrag der Fraktionen der CDU und der FDP in der Drs. 4/1646. Wer dem seine Zustimmung gibt, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich? - Bei Enthaltung der PDS-Fraktion ist der Änderungsantrag angenommen worden.

Ich schlage vor, § 32 anzuwenden, also über alle Artikel, die Artikel 1 bis 5 - Artikel 5 in der soeben geänderten Fassung -, zusammen abzustimmen. Erhebt sich Widerspruch? - Das ist nicht der Fall. Wer mit den selbständigen Bestimmungen einverstanden ist, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich? - Bei Enthaltung der PDS-Fraktion sind die selbständigen Bestimmungen angenommen worden.

Wir stimmen ab über die Gesetzesüberschrift „Gesetz zum Staatsvertrag zum Lotteriewesen in Deutschland und zum Staatsvertrag über die Regionalisierung von Teilen der von den Unternehmen des Deutschen Lotto- und Totoblocks erzielten Einnahmen“. Wer damit einverstanden ist, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Gegenstimmen? - Enthaltungen? - Die PDS-Fraktion enthält sich. Damit ist die Überschrift angenommen worden.

Wir stimmen jetzt ab über das Gesetz in seiner Gesamtheit. Wer damit einverstanden ist, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich? - Bei gleichem Stimmverhalten ist das Gesetz angenommen worden und wir verlassen den Tagesordnungspunkt 8.