Protokoll der Sitzung vom 17.06.2004

Aber ich denke, um vor allem der psychologischen Wirkung gerecht zu werden, kann man es begrüßen, dass mit § 66 Abs. 2 und 3 die Naturschutzbeauftragten wieder Eingang in das Gesetz gefunden haben. Ich will meine persönliche Meinung dazu aber nicht verschweigen: Wenn die Gesellschaft schon so weit ist, dass man das Ehrenamt per Gesetz regeln muss, dann, glaube ich, ist es nicht so gut um uns bestellt.

(Beifall bei der CDU)

Der Umweltausschuss hat beschlossen, dass Biosphärenreservate und Naturparke doch durch Rechtsakt - das hat Herr Ruden schon hervorgehoben -, nämlich durch Allgemeinverfügung, eingerichtet werden. Man kann damit leben, aber meiner Meinung nach wurde dadurch die Chance, eine neue, unbürokratische Schutzkategorie zu schaffen, nicht vollständig genutzt.

Auch ich möchte dem Gesetzgebungs- und Beratungsdienst danken, dessen Hinweise und Anregungen doch sehr hilfreich waren. Sie waren zu fast 100 % rechtsförmlicher und nicht inhaltlicher Natur. Darauf möchte ich besonders hinweisen. Ich denke, es hat in diesem Landtag Gesetze gegeben, die von der SPD-Regierung eingebracht worden sind - zum Beispiel das Nationalparkgesetz -, bei denen die Hinweise des GBD und die Stellungnahme noch viel umfangreicher waren als bei diesem Gesetz. Man sollte mit Vorsicht an solche kritischen Bemerkungen herangehen.

Jetzt kommt es darauf an, das neue Naturschutzgesetz mit Leben zu erfüllen. Ich habe betont, dass der Gesetzestext die eine Seite ist, der Erfolg des Naturschutzgesetzes aber maßgeblich von der Anwendung der Bestimmungen abhängt. Die dazu notwendigen Voraussetzungen sind geschaffen worden bzw. werden über Verordnungen, wie zum Beispiel zum Ökokonto, in den nächsten Tagen vorbereitet.

Vielen Dank für das konstruktive Mitarbeiten bei der Beratung dieses Gesetzes und ein erfolgreiches Umsetzen. - Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP - Zustim- mung von der Regierungsbank)

Danke, Frau Ministerin. Würden Sie noch eine Frage des Abgeordneten Oleikiewitz beantworten?

Nein.

Die Ministerin möchte keine Frage mehr beantworten. Formal ist die Debatte wieder eröffnet. Wünscht jemand

aus den Fraktionen das Wort? - Bitte sehr, Herr Oleikiewitz.

Wenn man Angst vor den Fragen hat, muss man sie sich trotzdem anhören.

(Zuruf von Ministerin Frau Wernicke - Unruhe bei der CDU)

Frau Wernicke, eine Richtigstellung. Sie haben mir vorgeworfen, ich würde den finanziellen Ausgleich den Ausgleichsmaßnahmen vorziehen. Das stimmt nicht. Ich habe noch einmal nachgeschaut. Es ist meine Überzeugung, dass der finanzielle Ausgleich erst dann stattfinden kann, wenn ein anderer Ausgleich von Eingriffen nicht sinnvoll oder nicht möglich ist.

Zweiter Punkt. Ich hätte das jetzt gefragt, aber so sage ich es. Frau Wernicke, Sie und Ihre Redner,

(Heiterkeit bei der CDU)

die Redner der Fraktionen haben immer wieder betont, wie investitionsfreundlich das Ganze wäre und die Wirtschaft Zuverlässigkeit in den Entscheidungen brauche. Ich darf Sie fragen, ob Sie eine Erklärung dafür haben, dass viele große Unternehmen in Deutschland sich gerade in Sachsen und in Bayern niedergelassen haben, wo nachweislich der Umweltschutz keine geringere Rolle spielt als in Sachsen-Anhalt.

(Zurufe von der CDU und von Ministerin Frau Wernicke)

Frau Wernicke, in Sachsen genau wie in Thüringen gibt es das Verbandsklagerecht. Dazu hätte ich gern eine Erklärung. Oder Sie müssen nichts erklären, ich stelle das einfach so fest.

Eine dritte Frage, in der es ebenfalls um die Verbandsklage geht. Frau Wernicke, wir kommen jetzt in eine Zwickmühle. Im Land Sachsen-Anhalt gibt es die Verbandsklage nicht mehr. Das Land Niedersachsen hat sie noch. Wie verfahren wir zum Nationalparkgesetz, wenn es um Verbandsbeteiligungen geht und das Land Niedersachsen mit der Verbandsklage kommt, die es in Sachsen-Anhalt nicht mehr gibt?

(Ministerin Frau Wernicke schüttelt den Kopf)

Ich bin sehr gespannt, wie das dann geregelt wird. Möglicherweise werden Sie sagen: Na, das bekommen wir auch noch hin, dass in Niedersachsen die Verbandsklage abgeschafft wird. Ich denke, das Letztere wird eher der Fall sein. - Vielen Dank.

(Beifall bei der SPD)

Danke. - Wünscht noch jemand das Wort? - Das ist nicht der Fall. Dann treten wir in das Abstimmungsverfahren ein.

Wir stimmen zunächst über die selbständigen Bestimmungen gemäß der Drs. 4/1617 ab. Das Gesetz ist strittig, wie wir in der Aussprache gesehen haben. Wird eine Einzelabstimmung verlangt? - Das ist nicht der Fall. Dann wenden wir § 32 an und stimmen über die selbständigen Bestimmungen in ihrer Gesamtheit ab. Wer diesen zustimmt, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Das sind die Koalitionsfraktionen. Wer ist dagegen?

- Das sind die Oppositionsfraktionen. Wer enthält sich? - Niemand. Damit sind die selbständigen Bestimmungen angenommen worden.

Wir stimmen jetzt über die Abschnittsüberschriften in der vom Ausschuss empfohlenen Fassung ab. Wer damit einverstanden ist, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Das sind die Koalitionsfraktionen. Wer ist dagegen? - Das ist die PDS-Fraktion. Wer enthält sich? - Das ist die SPD-Fraktion. Damit sind die Überschriften angenommen worden.

Wir stimmen jetzt über die Gesetzesüberschrift „Naturschutzgesetz des Landes Sachsen-Anhalt“ ab. Wer ist dafür? - Die Koalitionsfraktionen. Wer ist dagegen? - Die PDS-Fraktion. Enthaltungen? - Die SPD-Fraktion enthält sich.

Bevor wir über die Gesamtheit des Gesetzes abstimmen, möchte ich darauf hinweisen, dass Herr Hacke einige formale Korrekturen eingebracht hat. Das bezieht sich in Abschnitt 1 auf § 11, das bezieht sich in Abschnitt 11 auf § 64, das bezieht sich in Abschnitt 12 auf § 67 und das bezieht sich in der Gesetzesüberschrift auf die Fußnoten. Wer dem Gesetz in seiner Gesamtheit seine Zustimmung gibt, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Die Koalitionsfraktionen. Wer ist dagegen? - Das sind die Oppositionsfraktionen. Wer enthält sich? - Niemand. Damit ist das Gesetz beschlossen worden. Wir verlassen den Tagesordnungspunkt 9.

(Beifall bei der CDU)

Bevor ich den Tagesordnungspunkt 10 aufrufe, habe ich die Freude, Schülerinnen und Schüler vom Geiseltalgymnasium Mücheln zu begrüßen. Seien Sie recht herzlich willkommen!

(Beifall im ganzen Hause)

Ich rufe den Tagesordnungspunkt 10 auf:

Zweite Beratung

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Neugliederung der Amtsgerichte

Gesetzentwurf der Landesregierung - Drs. 4/1446

Beschlussempfehlung des Ausschusses für Recht und Verfassung - Drs. 4/1619

Die erste Beratung fand in der 38. Sitzung des Landtages am 2. April 2004 statt. Berichterstatter ist der Abgeordnete Herr Wolpert. Bitte sehr.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Kolleginnen und Kollegen! Der Gesetzentwurf der Landesregierung zur Änderung des Gesetzes über die Neugliederung der Amtsgerichte in Drs. 4/1446 wurde in der 38. Sitzung des Landtages am 2. April 2004 eingebracht und in den Ausschuss für Recht und Verfassung überwiesen. Der Ausschuss hat sich in seiner 28. Sitzung am 26. Mai 2004 mit dem Gesetzentwurf der Landesregierung befasst.

Der Gesetzentwurf zielt mit seinem wesentlichen Inhalt darauf ab, eine größere Flexibilität bei der Verteilung der richterlichen Geschäfte zwischen der Haupt- und der

Zweigstelle eines Amtsgerichts zu erreichen. Darüber hinaus wird sichergestellt, dass kommunale Gebietsveränderungen über die Grenzen des Gebietes einer Zweigstelle hinweg nicht mehr zu einer geteilten Zuständigkeit der Zweigstelle einerseits und der Hauptstelle andererseits für das Gebiet ein und derselben Gemeinde führen. Die ursprüngliche Zielrichtung des Gesetzes wird aber nicht verändert. Verändert wurden wenige Aspekte der Rechtsförmlichkeit aufgrund der Anregungen des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes.

Wie Sie der vorliegenden Beschlussempfehlung entnehmen können, hat sich der Ausschuss einstimmig für den so gefassten Gesetzentwurf ausgesprochen. Ich bitte namens des Ausschusses für Recht und Verfassung um Ihre Zustimmung - Danke schön.

(Zustimmung bei der FDP und bei der CDU)

Danke, Herr Abgeordneter Wolpert, für die Berichterstattung. - Es ist keine Debatte vorgesehen. Somit treten wir in das Abstimmungsverfahren zur Drs. 4/1619 ein.

Wer § 1 seine Zustimmung erteilt, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Wer ist dagegen? - Niemand. Wer enthält sich? - Auch niemand. Damit ist § 1 einstimmig angenommen worden.

Wer § 2 zustimmt, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Gegenstimmen? - Keine. Enthaltungen? - Keine. Damit ist § 2 einstimmig angenommen und sind die selbständigen Bestimmungen so beschlossen worden.

Wir stimmen über die Gesetzesüberschrift ab: Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Neugliederung der Amtsgerichte. Wer dem seine Zustimmung gibt, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Gegenstimmen? - Eine Gegenstimme. Enthaltungen? - Das ist nicht der Fall. Die Gesetzesüberschrift ist damit mit großer Mehrheit angenommen worden.

Wir stimmen jetzt über den Gesetzentwurf in seiner Gesamtheit ab. Wer dem Gesetzentwurf seine Zustimmung gibt, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Gegenstimmen? - Eine Gegenstimme. Enthaltungen? - Keine. Somit ist das Gesetz mit großer Mehrheit beschlossen worden und wir können den Tagesordnungspunkt 10 verlassen.

(Unruhe)

- Die FDP-Fraktion hat wohl irgendwelche Probleme. Es ist so laut hier.

(Herr Hauser, FDP: Was?)