Herr Staatsminister, Sie führten aus, dass die Präzisierung des Leitbildes „Öffentlicher Dienst in SachsenAnhalt“ zeitlich etwas nach hinten verschoben wird, um die Ergebnisse der Debatten abzuwarten.
Ich frage Sie: Welches Leitbild meinen Sie, das präzisiert wird? - Mir ist im Moment keines bekannt, das man präzisieren könnte.
Ich frage Sie angesichts der Tatsache, dass ich mir noch nicht sicher bin, ob der Antrag tatsächlich eine Mehrheit bekommt: Gibt es in Ihrem Hause eine Arbeitsgruppe oder dergleichen, die eingesetzt wurde, um dem Beschluss des Landtages Folge zu leisten, dieses Leitbild zu erarbeiten? Bestehen konkrete inhaltliche und zeitliche Festlegungen, bis wann diese Arbeit geleistet werden soll?
Federführend für das Leitbild des öffentlichen Dienstes ist selbstverständlich das Innenministerium. Ich berichte hier aus der Sicht der Föderalismuskommission, in der die Aspekte zur Modernisierung der bundesstaatlichen Ordnung zusammengeführt werden.
In der Tat weiß niemand von uns im Moment wirklich, welche Zugriffsmöglichkeiten wir für das öffentliche Dienstrecht erhalten werden und in welchem Rahmen sich das Leitbild für den öffentlichen Dienst des Landes Sachsen-Anhalt dann konkretisieren wird. Die Arbeiten laufen. Die Arbeiten auch in der Föderalismuskommission zu diesem Teilbereich werden natürlich vom Innenministerium als dem für das Dienstrecht zuständige Ministerium begleitet, so wie alle anderen Ressorts die Arbeit der Föderalismuskommission in allen anderen für sie relevanten Aspekten, namentlich im Bereich der Kompetenzordnung, begleiten.
In dem Maße, in dem sich das konkretisiert und wir auch Freiräume für die Weiterentwicklung des öffentlichen Dienstes in Sachsen-Anhalt erhalten, macht es Sinn, das Leitbild abschließend zu konkretisieren und letztlich zu verabschieden. Der Zeithorizont hängt vom weiteren Fortgang der Meinungsbildung auch in der Föderalismuskommission ab.
Vielen Dank, Herr Staatsminister Robra. - Meine Damen und Herren! Die Fünfminutendebatte wird jetzt durch die FDP-Fraktion eröffnet. Für diese erteile ich der Abgeordneten Frau Röder das Wort. Bitte sehr, Frau Röder.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Landtag hat in seiner 30. Sitzung im November 2003 einen Beschluss gefasst - diesen haben auch Sie schon erwähnt -, in dem er klarstellt, dass er einen ergebnisorientierten Dialog zwischen der Landesregierung, dem Landtag, den Beschäftigten und ihren Interessenvertretungen
Der Landtag forderte in diesem Beschluss die Landesregierung auf, ihre Position zu den in der Diskussion befindlichen Reformvorschlägen zur Zukunft des öffentlichen Dienstes darzustellen und ein eigenes Leitbild „Öffentlicher Dienst in Sachsen-Anhalt“ rechtzeitig vor Ablauf der Legislaturperiode zur Beschlussfassung vorzulegen.
Meine Damen und Herren! Anlässlich eines weiteren Antrages der SPD-Fraktion zum Thema „Modernisierung des öffentlichen Dienstes“ beschäftigte sich der Landtag im Dezember 2003 mit einzelnen konkreten Punkten, die im Rahmen einer generellen Dienstrechtsreform auf dem Verhandlungstisch liegen.
Aus der Sicht der FDP-Fraktion wiederhole ich hier, dass wir grundsätzlich die Einführung von leistungsbezogenen Besoldungselementen befürworten und dass wir auch die Einschränkung von Verbeamtungen auf den Kernbereich der staatlichen Eingriffsverwaltung befürworten. Aber die Reformvorschläge in Bezug auf das öffentliche Dienstrecht gehen natürlich weiter. Man muss grundsätzlich an die Sache herangehen. Hierbei geht es um die Altersversorgung und um die Krankenversicherung der öffentlichen Bediensteten und vor allem der Beamten.
Die Punkte, die ich gerade genannt habe, leistungsbezogene Besoldung und Einschränkung von Verbeamtungen auf den Kernbereich, sind im Land Sachsen-Anhalt leider nicht befriedigend umgesetzt worden. Das liegt aber nicht am Willen der Koalitionsfraktionen. Das liegt an den tatsächlichen Gegebenheiten. Das wissen auch Sie.
Wir, die FDP-Fraktion, sind der Meinung, dass Lehrer nicht verbeamtet sein müssten, sind uns aber auch im Klaren darüber, dass wir ohne die Verbeamtung keine Lehrkräfte in das Land bekommen würden. Also gehen wir hierbei wirklich nur einen Kompromiss mit Blick auf die Realität ein, der uns leider noch nicht vollkommen befriedigt.
In dem SPD-Antrag vom Dezember 2003 sollte die Landesregierung auch aufgefordert werden, im ersten Halbjahr 2004 über ihre Stellung zu dem Beschluss der Innenministerkonferenz „Weiterentwicklung des Rechts des öffentlichen Dienstes“ zu berichten. Diesen Punkt lehnten wir damals mit der Begründung ab, er stehe dem alten Beschluss vom November 2003 entgegen. Damals wollten wir der Landesregierung ausreichend Zeit geben, ein umfassendes Konzept für den öffentlichen Dienst in Sachsen-Anhalt zu erarbeiten und sich dabei auch mit den zahlreichen Reformvorschlägen auseinander zu setzen. An dieser Meinung hat sich bis heute nichts geändert. Deshalb haben die Koalitionsfraktionen den vorliegenden Änderungsantrag eingebracht und bitten auch um Zustimmung zu diesem.
In Punkt 2 des PDS-Antrages wird unserer Auffassung nach nur dieser Beschluss aus der Novembersitzung 2003 wiederholt, er wird zwar noch in einzelnen Punkten konkretisiert, aber unserer Ansicht nach ist der Beschluss vom November 2003 der umfassendere, der diese ganzen einzelnen Punkte umfasst. Wir wollen der Landesregierung ausreichend Zeit geben, ihr Konzept zu erarbeiten. Die Gründe hat Staatsminister Robra gerade hinreichend ausgeführt.
Den Punkt 3 des PDS-Antrages lehnen wir aus diesen Gründen ebenso ab. Es muss wirklich erst einmal die Föderalismuskommission laufen. Die Forderung in Punkt 3 würde unserer Ansicht nach die Landesregierung zu stark in ihrer Verhandlungsposition einschränken und zu stark an starre Vorgaben binden.
Dem Punkt 1 stimmen wir selbstverständlich zu. Sie haben Recht, dass im Innenausschuss über grundlegende Fragen des Dienstrechtes noch nicht ausreichend gesprochen wurde - mit Ausnahme des Landespersonalvertretungsgesetzes, das im Innenausschuss behandelt worden ist.
Die Dienstrechtsreform im Kontext der Föderalismusreform wird im Ausschuss für Bundes- und Europaangelegenheiten behandelt, aber es ist natürlich sehr sinnvoll, dieses Thema auch im Innenausschuss zu behandeln. Aus diesem Grund bitten wir um Zustimmung zu unserem Änderungsantrag. - Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
Ich danke Ihnen ebenfalls, Frau Abgeordnete Röder. - Für die SPD-Fraktion erteile ich nun dem Abgeordneten Herrn Rothe das Wort. Bitte sehr, Herr Rothe.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Kollegin Frau Röder hat einige Dinge zurechtgerückt, die im Dezember von der FDP doch eher schweigsam behandelt worden sind, wobei - wenn Sie mir den Vergleich erlauben -: Mit Ihren Ausführungen zur Verbeamtung der Lehrer, an der die Koalitionsfraktionen angeblich nicht schuld seien, erinnern Sie mich ein wenig an den Alkoholiker, der am Tresen steht und Abstinenz predigt. Das ist ein Vorwurf, den ich Ihnen bei diesem Thema nicht ersparen kann.
Ich will versuchen, das Thema ein bisschen versöhnlich zu behandeln, weil ich dafür werbe, Frau Röder, dass wir dieses Mal tatsächlich zu einer Ausschussberatung kommen. Ich greife die Anregung von Frau Dr. Paschke auf: Lassen Sie uns sowohl den Antrag der PDS-Fraktion als auch Ihren Änderungsantrag in den Innenausschuss überweisen, damit wir dort über alle wesentlichen Punkte diskutieren können. Dabei geht es eben in der Tat nicht nur um den Teil 1 - ich freue mich, dass Herr Staatsminister Robra über die Arbeit der Föderalismuskommission schon einiges gesagt hat -, sondern es geht - diesbezüglich haben Sie den Gesprächsbedarf im Ausschuss auch anerkannt, Frau Röder - um die Dienstrechtsreform im Übrigen und im Allgemeinen.
Frau Röder, Sie haben auf den Beschluss des Landtages vom 21. November 2003 verwiesen. Damals haben wir beschlossen, und zwar im Wege einer Änderung eines PDS-Antrages auf Vorschlag der Koalitionsfraktionen - ich zitiere -:
„Der Landtag bittet die Landesregierung, ihre Position zu den in der Diskussion befindlichen Reformvorschlägen zur Zukunft des öffentlichen Dienstes darzustellen.“
Das war die Formulierung von der CDU und der FDP. Wie ist die Landesregierung mit dieser Bitte umgegangen? - Ihrer Mitteilung an den Landtag vom 29. Januar dieses Jahres zufolge hat die Landesregierung - ich zitiere - „ihre Meinungsbildung noch nicht abgeschlossen“ und wird „zu gegebener Zeit auf die Angelegenheit zurückkommen.“ Also, als Beamter habe ich gelernt: Kommt Zeit, kommt Rat, kommt Oberrat. - So weit bin ich schon, Herr Minister.
Das, Herr Gürth, reicht uns einfach nicht. Der Herr Ministerpräsident hat heute Vormittag hier angeboten, dass zu allen Fragen, die die Landesregierung beschäftigen, volle Auskunftsbereitschaft besteht, und Herr Minister Robra hat vorhin von einer Präzisierung, von der abschließenden Konkretisierung eines Leitbildes für den öffentlichen Dienst gesprochen. Das heißt, Sie haben doch mindestens einen Arbeitsstand, Herr Robra, und über diesen wird man doch in einem Ausschuss mal reden dürfen. Also, ich bitte Sie herzlich, dass Sie den Antrag und den Änderungsantrag überweisen.
Lassen Sie mich noch einen Punkt ansprechen, den Frau Röder auch behandelt hat, die leistungsbezogenen Besoldungselemente. Hierbei ist es in der Tat an der Zeit, dass die Landesregierung Verordnungen erlässt, die erforderlich sind, um diese Elemente der Dienstrechtsreform des Bundes, die Mitte 1997 in Kraft getreten ist, in Sachsen-Anhalt auch wirksam werden zu lassen.
Die Verzögerung, die bisher eingetreten ist, war zunächst dem Umstand geschuldet, dass infolge des Umbaus der Alterstabelle nach der Jahresmitte 1997 mit Besitzstandswahrung für die, die nach der neuen Alterstabelle weniger bekämen, dem Land in dieser Umstellungsphase zunächst Mehrkosten entstanden sind. Die Reform sollte nach den Vorstellungen des Bundes kostenneutral sein. Das heißt, sie konnte nicht in allen Teilen zeitnah umgesetzt werden. Aber mittlerweile hat das Land, weil die Ausgleichszulagen aufgezehrt sind, keinen derartigen Mehraufwand mehr zu tragen, sodass ein weiterer Aufschub bei den leistungsbezogenen Besoldungselementen nicht gerechtfertigt erscheint.
Ich denke, auch das ist ein Punkt, über den wir im Innenausschuss reden sollten, Herr Minister Jeziorsky, und da kommen wir eben nur hin, wenn nicht nur der Teil 1 des PDS-Antrages heute bestätigt wird. Nur Teil 1 wird durch den Änderungsantrag übernommen. Ich bitte Sie nochmals: Lassen Sie uns beides, den Antrag und den Änderungsantrag, in den Innenausschuss überweisen und dort die Dinge gründlich beraten. - Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Abgeordneter Rothe. - Für die CDUFraktion erteile ich nun dem Abgeordneten Herrn Schulz das Wort. Bitte sehr, Herr Schulz.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Frau Röder und Staatsminister Herr Robra haben ausführlich zu diesem Tagesordnungspunkt berichtet.
Sie können sich vorstellen, dass dem von meiner Seite aus nicht allzu viel hinzuzufügen ist. Sicherlich können Sie sich auch vorstellen, dass ich zu diesem Tagesordnungspunkt nichts anderes beantragen würde, als Frau Röder beantragt hat. Aber lassen Sie mich doch einige kurze Anmerkungen zu diesem Tagesordnungspunkt machen. Ich hoffe, dass in der SPD-Fraktion noch die notwendige Aufmerksamt für diesen Debattenpunkt vorhanden ist.
Wie wir alle wissen, befasst sich die Kommission zur Modernisierung der bundesstaatlichen Ordnung, kurz Föderalismuskommission, damit, die Verantwortung von Bund und Ländern zu entflechten. Bund und Länder brauchen jeweils klar gegeneinander abgegrenzte Aufgaben, mit denen sie mit eigenem Geld und auf eigene Verantwortung Politik machen können. Das soll zu einer Stärkung der Länderparlamente führen und den Bund handlungsfähig machen.
Praktisch hieße das: weg mit der Mischfinanzierung! Der Bundesrat zieht sich auf die Bereiche zurück, die wirklich Länderhoheit berühren, und die Länder bekommen Politikfelder, die sie finanziell und gesetzgeberisch allein gestalten können.
Hierzu soll auch das Dienstrecht gehören. Damit könnten die Länder die Gesetzgebungskompetenz für das Dienstrecht der Landesbeamten mit Ausnahme der statusrechtlichen Grundnormen und die Gesetzgebungskompetenz für die Besoldung und Versorgung der Landesbeamten erhalten. Alternativ wäre auch die Einräumung eines Zugriffsrechts der Länder auf die Besoldungsgesetzgebung und das Dienstrecht der Landesbeamten möglich. Dabei gibt es auch viele Stimmen, die ausdrücklich für eine Beibehaltung der Rahmengesetzgebung votieren.
Insgesamt stellt dieses Thema einen interessanten Bereich dar, über den wir gern im Innenausschuss berichten lassen. Insofern bedanke ich mich auch bei der PDS, dass sie dieses Thema auf die Tagesordnung gebracht hat.
Auch die CDU- und die FDP-Fraktion interessieren sich für die Möglichkeit, das öffentliche Dienstrecht flexibler und moderner zu gestalten. Allerdings sollten wir diese Thematik nicht unnütz ausweiten und den Innenausschuss nicht mit überflüssigen Berichten aufblähen und belasten. Das Thema „Leitbild des öffentlichen Dienstes“ und die Positionspapiere verschiedener Institutionen und Landesregierungen würden die Arbeit des Innenausschusses, der ohnehin ein volles Programm hat, unnötig überfrachten.
Daher bitte ich Sie, dem Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen zuzustimmen und den überfrachteten Antrag der PDS abzulehnen. Lassen Sie uns im Innenausschuss konzentriert und zielführend arbeiten und uns nicht in überflüssigen Diskussionen verlieren. Für Fragen, denke ich, sollten wir die Sitzung des Innenausschusses nutzen, um diese dort zu beantworten und zu klären. - Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Abgeordneter Schulz. - Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es ist schon wieder sehr laut geworden. Ich bitte Sie, Ihre Gespräche etwas leiser zu führen.
Nun erhält für die PDS-Fraktion noch einmal die Abgeordnete Frau Dr. Paschke das Wort. Bitte sehr, Frau Dr. Paschke.
Angesichts meines Handicaps, das man ortsüblich Hexenschuss nennt, wollte ich mich jetzt nicht noch einmal von meinem Sitz hochschrauben. Aber ich muss schon sagen, Herr Schulz, das finde ich schon ganz schön stark. Wer ist denn für die zehntausenden von Beschäftigten zuständig, wenn das Land Gesetzgebungskompetenz bekommt, und wer kann sich als Vertreter des Parlaments mit einer Antwort der Landesregierung zufrieden geben, in der zu einer Beschlussumsetzung steht: Wir wissen noch nicht, was wir meinen, und wir kommen zu gegebener Zeit darauf zurück? Wenn wir das so behandeln, was sollen denn die Beschäftigten denken, wenn wir wieder herangehen und die Sonderzahlungen kürzen?
Es ist doch ein Ding der Unmöglichkeit, wie man damit umgeht. Sagen Sie mir doch bitte, welcher Ausschuss dafür zuständig ist!
Nein, angesichts der Dinge, die jetzt bei den Beschäftigten zur Disposition stehen, angesichts des Personalabbaus, der auch notwendig ist, kann man doch nicht sagen: Wir überfrachten den Innenausschuss mit überflüssigem Zeug und nehmen aus dem Antrag einfach etwas heraus. - Nein, ich möchte wissen, welche - vielleicht auch berechtigte - Begründung die Landesregierung dafür hat, darauf zu verzichten, dass die Stellenobergrenzenverordnung aufgehoben wird. Soll das jetzt jedes Mal über eine schriftliche Anfrage erfolgen? Dazu muss ich Ihnen sagen: Nein, ich will das diskutieren. Ich will nicht 100 000 schriftliche Kleine Anfragen stellen, bei denen ich wieder nachfassen muss.