Protokoll der Sitzung vom 18.06.2004

gesprochen, dass bei den Verhandlungen mit dem Bund die Interessen der ortsansässigen Bevölkerung und der betroffenen Kommunen, die Belange der Bundeswehr sowie zu erwartende positive Arbeitsmarkt- und Umweltschutzeffekte Berücksichtigung finden.

Die bisherigen Verhandlungen hierzu sind sehr konstruktiv verlaufen. Dies ist ganz wesentlich den Repräsentanten der Kommunen zu verdanken, die stets einvernehmlich und eindeutig ihre Position vertreten haben. Dieses Engagement, dieser ausdauernde Einsatz für das Gemeinwohl verdient Anerkennung und Respekt.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Nach dem einvernehmlich erarbeiteten Entwurf einer Änderungsvereinbarung wird der so genannte Heidekompromiss mit Ausnahme der Regelung zur Abgabe in das allgemeine Grundvermögen und zur Kampfmittelberäumung kaum geändert. Auch zukünftig wird die Straße zwischen Colbitz und Hütten dem öffentlichen Verkehr zur Verfügung stehen und die Öffentlichkeit auf ausgewiesenen Flächen und Wegen Zutritt zur Heide haben. Eine Einschränkung ist nur für Zeiten militärischer Übungen vorgesehen.

Im Übrigen enthält der Entwurf der Änderungsvereinbarung ein klares Bekenntnis der Bundeswehr zum Umweltschutz und eine Regelung, wonach die Munitionsberäumung auch zukünftig im Einvernehmen zwischen der Bundeswehr und den zuständigen Landesstellen erfolgen soll. Ferner besteht die Möglichkeit, dass einzelne Teile des Truppenübungsplatzes, zum Beispiel in den Randbereichen, einer weitergehenden zivilen Nutzung zugänglich gemacht werden.

Darüber hinaus ist vorgesehen, in Kürze eine Besprechung durchzuführen, in der die Bundeswehr ihre Planungen zur weiteren Nutzung des Südteils der Heide darlegt und in der Bundeswehr, Land und Standortkommunen die zukünftige Zusammenarbeit abstimmen. In dieser Besprechung, die vom Staatssekretär im Bundesverteidigungsministerium Herrn Biederbick angeregt worden ist, sollen auch Wünsche und Vorstellungen der Anliegerkommunen erörtert werden. Notwendige Regelungen sind dann im Benehmen von Bundeswehr und Kommunen außerhalb des erarbeiteten Änderungsvertrages möglich.

Nach dieser Besprechung, meine Damen und Herren von der SPD, bin ich gern bereit, im Innenausschuss über den Sachstand zu berichten. Seit gestern liegt die Einladung vor. Die Besprechung soll am 29. Juni stattfinden, also nach dem 23. Juni. Ich bitte um Nachsicht, wenn wir am 23. Juni über das berichten, was angedacht ist, aber noch nicht über das Ergebnis dieser Besprechung im Bundesverteidigungsministerium.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die PDS verlangt nun in ihrem Antrag im Wesentlichen Folgendes: Aussetzung der Verhandlungen mit der Bundeswehr, Bildung eines zeitweiligen Ausschusses zur Vorbereitung der zivilen Nutzung des Südteils der Colbitz-Letzlinger Heide ab 2006, der sich mit allen Details der Kampfmittelbeseitigung beschäftigen und einen Bericht erarbeiten soll. Im April 2005 - so der PDS-Antrag - soll der Landtag eine Anhörung zu dem Bericht des zeitweiligen Ausschusses durchführen.

Diese Forderungen und Terminvorgaben spreche ich deshalb an, weil sie im Zusammenhang mit den folgenden im jetzigen Heidekompromiss genannten Regelun

gen und Terminen zu betrachten sind - ich zitiere wörtlich -:

„Spätestens im Jahr 2006 ist die Abgabe des Südteils in das allgemeine Grundvermögen des Bundes vorgesehen. Die Fläche wird aus dem Bereich des Truppenübungsplatzes herausgenommen. Auf eine militärische Nutzung wird dann verzichtet. Die Bundeswehr geht davon aus, dass bis zum Jahr 2006 die Oberflächenberäumung von Munition und Munitionsschrott durchgeführt ist.“

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Diese Regelungen des Heidekompromisses sind klar und eindeutig. Spätestens im Jahr 2006, also ab Januar 2006, kann der Südteil der Heide in das allgemeine Grundvermögen des Bundes abgegeben werden, und dies unabhängig davon, in welchem Umfang die Munitionsberäumung bis dahin fortgeschritten ist.

Zur Munitionsberäumung möchte ich nochmals feststellen - im Innenausschuss ist dies bereits ausführlich dargelegt worden -, dass die Bundeswehr bisher mit einem enormen finanziellen Aufwand und in enger Abstimmung mit dem Kampfmittelbeseitigungsdienst des Landes wesentlich mehr als die vereinbarte Oberflächenberäumung vorgenommen hat. Zweifel an der vereinbarungsgemäßen Kampfmittelbeseitigung sind daher völlig unbegründet.

Es besteht diesbezüglich kein Anlass dafür, mit der Bundeswehr über die Gewährung einer Fristverlängerung für den Heidekompromiss zu verhandeln. Folglich ist es auch nicht erforderlich, dass sich ein Landtagsausschuss detailliert mit der von der Bundeswehr durchgeführten Kampfmittelberäumung auf einem Truppenübungsplatz beschäftigt, zumal dann nicht, wenn die zu beräumende Fläche weiterhin in der militärischen Nutzung verbleiben soll. Genau dafür haben sich aber der Landtag, die betroffenen Kommunen und die Landesregierung insbesondere deshalb ausgesprochen, weil sich die Bundeswehr für die Kommunen zu einem erheblichen wirtschaftlichen Faktor entwickelt hat, der durch die weitere militärische Nutzung des Südteils der Heide gefestigt werden soll.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Bis vor kurzem stand die Grundsatzentscheidung des Bundesverteidigungsministeriums für die weitere militärische Nutzung noch aus. Meine hierauf gerichtete Nachfrage ist von Herrn Staatssekretär Biederbick am 16. Juni, also vorgestern, in erfreulicher Weise beantwortet worden. In seinem Antwortbrief hat er das militärische Interesse an der Nutzung des Südteils der Heide bestätigt und sich für die Änderungsvereinbarung ausgesprochen.

Das zeigt, meine Damen und Herren, dass der Antrag der PDS-Fraktion nicht nur den kommunalen Interessen, den Bemühungen der Landesregierung und den Bestrebungen der Mehrheit des Landtages widerspricht, sondern sich auch gegen die Interessen der Bundeswehr richtet - viele gute Gründe dafür, dem Antrag der PDSFraktion nicht zu folgen!

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Herr Minister, sind Sie bereit, eine Frage des Abgeordneten Herrn Köck zu beantworten?

Ja.

Bitte sehr, Herr Dr. Köck.

Das ist eine Zwischenintervention. - Wir haben heute früh debattiert, und der Landtagspräsident hat bei dieser Gelegenheit völlig zu Recht ausgeführt, dass sich das Parlament Dinge vom Tisch nehmen lässt, die eigentlich Sache des Parlaments sind.

(Zustimmung bei der PDS)

Dies ist ein Paradebeispiel dafür. Es spottet eigentlich jeder Beschreibung. Schon im Jahr 1997 ist auf der Ebene der Minister eine Vereinbarung unterzeichnet worden, die ein Herzstück dieses Landes betrifft.

(Zustimmung bei der PDS)

Dieses Parlament hat einen Landesentwicklungsplan verabschiedet. Darin steht für den Südteil der Heide als Vorranggebiet: keine militärische Nutzung. Das kann man nicht mit einer Debatte im Landtag wegwischen.

(Zustimmung von Herrn Krause, PDS)

Sie wissen ganz genau, wie dieser Beschluss des Landtages zustande gekommen ist, dieser so genannte Beschluss. Es war ein Antrag der PDS-Fraktion, der mit einem Alternativantrag - dies ist ein Instrument, das ich als Parlamentarier eigentlich ablehne - in sein Gegenteil verkehrt wurde. Wenn dieser Antrag der PDS-Fraktion nicht eingebracht worden wäre, dann hätte es keinen Beschluss des Landtages gegeben.

Dabei ist herausgekommen, dass das Kabinett Sie bereits beauftragt hatte. Das heißt, Sie waren schon in der Spur - ohne einen parlamentarischen Auftrag -, diesen Vertrag zwischen dem Land und dem Bund zu korrigieren.

(Herr Kosmehl, FDP: Das ist exekutives Han- deln!)

Ich frage mich: Was bekommen wir als Land dafür? Das sind 3 500 ha.

(Herr Kosmehl, FDP: Das gehört doch dem Land nicht!)

Das ist für die Tourismusentwicklung wichtig. Ich habe von Ihnen eben keine Gründe dafür gehört,

(Herr Kosmehl, FDP: Das gehört dem Land doch gar nicht!)

dass die Bundeswehr dort bleiben müsste. Es wird alles geräumt. Die Leute können dort hinein. Warum dann also eine militärische Nutzung?

(Herr Kosmehl, FDP: Meine Güte! Wenn uns das nicht gehört! - Minister Herr Dr. Daehre: Weil wir eben für den Frieden sind!)

Ich denke schon, dass es diesbezüglich eine ganze Menge Fragen gibt. Ich kann mir nicht vorstellen, dass alle Parlamentarier hier über die Sache informiert sind. Ich zumindest fühle mich nicht hinreichend informiert, um eine so schwerwiegende Entscheidung zu treffen.

Die Entscheidung, 3 500 ha, die für die touristische Entwicklung wichtig sind, aus der Verfügungsgewalt des Landes herauszugeben, ist endgültig.

(Herr Daldrup, CDU: Überhaupt nicht!)

Deshalb möchte ich diesen Antrag unterstreichen. Lassen Sie uns die Sommerpause nutzen. Lassen Sie uns diese Frage mit dem kleinen schlagkräftigen Ausschuss klären. Dann können wir alle Parlamentarier informieren, und dann gibt es immer noch die Möglichkeit zu überlegen, ob man nicht vielleicht Teile der Bundeswehr überlässt und Teile in eine touristische Nutzung einbezieht, zum Beispiel Colbitz, den Lindenwald oder Ähnliches.

(Beifall bei der PDS)

Das war keine Frage, aber auf einen Aspekt will ich doch antworten. Die Bundesregierung, das Bundesverteidigungsministerium und der Bundestag haben sich dafür entschieden, den Auftrag für die Bundeswehr in der heutigen Zeit neu zu definieren. Dafür braucht man eine Truppe, auch deutsche Soldaten, die üben müssen. Der Truppenübungsplatz Altmark dient genau diesem Zweck, und zwar in ganzer Größe.

(Zustimmung bei der CDU und bei der FDP)

Vielen Dank, Herr Minister. - Wir eröffnen jetzt die Fünfminutendebatte. Für die CDU-Fraktion erteile ich dem Abgeordneten Herrn Schulz das Wort. Bitte sehr, Herr Schulz.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kollegen von der PDS, ich verstehe Ihre Aufregung am heutigen Tage gar nicht. Sie hatten doch am vergangenen Sonntag erst einen schönen Erfolg.

(Zuruf von der PDS)

Daher könnte man doch über einige Dinge emotionsloser und mehr an der Sache orientiert diskutieren, auch mit Ihnen.

(Zustimmung bei der CDU)

Nach der Vereinbarung zur Nutzung des Südteils der Colbitz-Letzlinger Heide sei die vollständige Munitionsberäumung nicht Bedingung für die Abgabe in das allgemeine Grundvermögen. Es sei lediglich erklärt worden: Bis 2006 sei von einer durchgeführten Beräumung auszugehen. Eine Oberflächenberäumung genüge nicht den Sicherheitsbedürfnisse der Bevölkerung.

Es sei zu befürchten, dass die Verwaltungsgemeinschaften im Rahmen ihrer Zuständigkeiten als allgemeine Ordnungsbehörde im Wege der Ersatzvornahme mit erheblichen Kosten zusätzliche Maßnahmen der Sicherung ergreifen müssten. Die Lasten hätten die Gemeinden zu tragen.

Mit der Abgabe in das allgemeine Grundvermögen würden die im Südteil gelegenen Grundstücke veräußert, mit der Übertragung des Eigentums seine öffentliche Nutzung durch die Bevölkerung in dem gegenwärtigen Umfang ausgeschlossen.

Nach der Übertragung des Eigentums an private Dritte sei eine wachsende Zahl von Genehmigungsanträgen für den Bau von Jagdhütten, Wochenendhäusern und ähnlichen baulichen Anlagen sowie für den Kies- und Sandabbau zu erwarten. Dies führe zu einer Zersiedlung der bisher von baulichen Maßnahmen und wirtschaftlicher Nutzung unberührten Landschaft.

Die bauliche und wirtschaftliche Nutzung sowie unkontrollierte Zugänge würden die vielfältige Naturraumausstattung mit seltener Flora und Fauna sowie mit schutzwürdigen Biotopstrukturen beeinträchtigen und zerstören. Die Gemeinden würden veranlasst, Bauleitplanungen mit anschließenden Erschließungsmaßnahmen vorzunehmen. Für die Gemeinden entstünden Kosten, die sie angesichts ihrer Haushaltslage nicht tragen könnten.