Protokoll der Sitzung vom 08.07.2004

(Beifall bei der FDP - Zustimmung bei der CDU)

Vielen Dank, Herr Scholze. - Zum Abschluss der Debatte spricht für die SPD-Fraktion, Frau Dr. Kuppe. Bitte schön.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Herren und Damen Abgeordneten! Anlässlich der Mitgliederversammlung der Krankenhausgesellschaft SachsenAnhalt am 16. Juni 2004 verwies deren Vorsitzender Herr Professor Turre auf die beiden Gutachten der Herren Krukenberger und Rüschmann, die bisher die Krankenhausplanung in Sachsen-Anhalt maßgeblich beeinflussten. Er betonte weiterhin, dass nunmehr angesichts der veränderten Rahmenbedingungen, vor allem durch die Einführung der leistungsbasierten Krankenhausfinanzierung, die neue Krankenhausplanung als Gemeinschaftsarbeit aller Beteiligten den Herausforderungen der Zukunft gewachsen sein würde.

Diese Vorstellung war auch der Grundtenor der Anhörung im Ausschuss für Gesundheit und Soziales. Deshalb jetzt nur noch einige wenige Anmerkungen.

Meine Damen und Herren! Während der Anhörung spielten immer wieder die von einer Arbeitsgruppe des Krankenhausplanungsausschusses unter Mitwirkung des Gesundheitsministeriums, des Kultusministeriums, der Krankenhausgesellschaft, der Krankenkassenverbände und der kommunalen Spitzenverbände erarbeiteten Rahmenvorgaben für die Versorgungs- und Qualitätsziele der künftigen Krankenhausplanung in Sachsen-Anhalt ein Rolle.

Während der bereits erwähnten Veranstaltung der Krankenhausgesellschaft trug im öffentlichen Teil der Veranstaltung Ihre Mitarbeiterin, Herr Minister Kley, Frau Dr. Willer sehr ausführlich, übersichtlich und verständlich die Grundzüge dieser neuen Rahmenplanung vor - wohl

gemerkt: im öffentlichen Teil. Auch die gesundheitspolitischen Sprecherinnen und Sprecher aller Landtagsfraktionen konnten dieser Information teilhaftig werden.

Warum Sie, Herr Minister, zunächst eine vergleichbare Darstellung im nichtöffentlich tagenden Landtagsausschuss verhinderten, den Abgeordneten, die bei der anderen Veranstaltung nicht dabei waren, diese Information versagen wollten, das bleibt Ihr Geheimnis; denn Sie reden ja heute nicht. Dass Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter die Präsentation dennoch ermöglichten, war erfreulich und hat auch das inhaltliche Verständnis bei der Gesetzesberatung gefördert. - Sie sollten die Arbeit der Abgeordneten einfach ein bisschen ernster nehmen, Herr Minister.

(Zustimmung bei der SPD)

Die kommunalen Spitzenverbände bemängelten bei der Anhörung die noch offenen Fragen zur Investitionsfinanzierung, insbesondere zur Neuregelung der pauschalen Förderung von Krankenhäusern. Sie verwiesen dabei auf die noch ausstehende Vorlage des entsprechenden Verordnungsentwurfes. Hieran zeigt sich, meine sehr geehrten Damen und Herren der Koalitionsfraktionen, wie kurzsichtig Ihre Entscheidung am Ende war, den Gesetzentwurf nicht, wie von uns beantragt, auch in den Bildungsausschuss und den Innenausschuss zu überweisen; denn auch in diesen Ausschüssen gab es durchaus Diskussionsbedarf. In besonderer Weise ist eben auch der Kultusbereich mit den beiden Universitätsklinika betroffen.

Diese klinischen Einrichtungen sind nicht nur Krankenhäuser der hoch spezialisierten und der Maximalversorgung, sondern eben auch Stätten der Lehre und Forschung mit gesonderter Finanzierung hierfür und mit der Verknüpfung mit den jeweiligen medizinischen Fakultäten.

Dem Ansinnen der Aufnahme des Kultusministeriums oder der Universitätsklinika in den Krankenhausplanungsausschuss nach § 9 konnten wir uns nicht anschließen. Die Interessenvertretung ist über die entsprechende Mitgliedschaft in der Krankenhausgesellschaft gewährleistet. Allerdings besteht nach Auffassung der SPD-Fraktion in § 3 Abs. 2 noch eine gesetzestechnische Lücke hinsichtlich der Belange der universitären Krankenhäuser.

In § 3 wird das neue zweistufige Verfahren der Krankenhausplanung beschrieben. Zunächst entwickeln in Stufe 1 das Gesundheitsministerium, die kommunalen Spitzenverbände, die Krankenhausgesellschaft und die Krankenkassenverbände die Rahmenvorgaben für die Versorgungs- und Qualitätsziele. Hochschulklinika sollen berücksichtigt werden, das Kultusministerium ist aber an diesem Prozess nicht beteiligt, auch nicht an der zweijährlich vorzunehmenden Überprüfung und Fortschreibung.

Im zweiten Schritt schließen die Krankenkassen dann mit jedem Krankenhaus Leistungs- und Qualitätsvereinbarungen zur Umsetzung dieser Rahmenvorgaben ab. Dabei ist für die Hochschulkliniken das Benehmen mit dem Kultusministerium herzustellen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir von der SPD-Fraktion sind der Auffassung, dass es logisch und inhaltlich geboten ist, auch in dem ersten Planungsschritt die Mitwirkung des Kultusministeriums für den Bereich der Universitätskrankenhäuser herzustellen. Ge

nau darauf bezieht sich unser Änderungsantrag. Die Letztentscheidungsbefugnis für das Gesundheitsministerium, Herr Kley, bleibt davon völlig unberührt.

Frau Dr. Kuppe, möchten Sie eine Frage des Abgeordneten Scholze beantworten?

Am Ende gern.

Das Ende ist gleich.

(Heiterkeit bei allen Fraktionen)

Ich bin auch gleich fertig, Herr Präsident.

Das von dem Vertreter aus dem Gesundheitsministerium vorgetragene Gegenargument, dass bei der bisherigen Erarbeitung des Entwurfes der Rahmenvorgaben die Mitwirkung des Kultusministeriums praktisch vollzogen worden sei, spricht für unsere Ergänzung. Diese bedeutet auch keine zusätzliche Bürokratie, wie Sie, Herr Scholze, befürchten; denn die Unterarbeitsgruppe - das haben alle Beteiligten betont - hat in den vergangenen Monaten vorzüglich zusammengearbeitet, ohne Bürokratievermehrung, aber mit dem Kultusministerium. Warum soll dieses Verfahren jetzt nicht gesetzlich legitimiert werden?

Ich bitte Sie also, Herr Scholze, Herr Bönisch, noch einmal in sich zu gehen und mit Ihren Fraktionen zu konferieren, ob Sie sich unserem Änderungsantrag nicht anschließen könnten. Dann nämlich, meine sehr geehrten Damen und Herren, würde dieses Krankenhausgesetz eine wirklich stimmige und runde Sache werden. Dafür werbe ich. - Danke.

Jetzt stehe ich für Fragen zur Verfügung.

(Zustimmung bei der SPD und bei der PDS)

Bitte schön, Herr Scholze, fragen Sie.

Sie haben noch einmal Ihren Änderungsantrag vorgetragen, der aus Ihrer Sicht sicherlich sehr überzeugend ist. Ich kann ihn aber nach wie vor nicht nachvollziehen,

(Frau Dr. Kuppe, SPD: Schade!)

weil in dem Paragrafen über die Krankenhausplanung steht - ich weiß nicht, ob Sie das an der Stelle deutlich zur Kenntnis genommen haben -:

„Die zuständige Behörde stellt den Krankenhausplan auf, der von der Landesregierung beschlossen wird.“

Das Wort „Landesregierung“ schließt das Kultusministerium mit ein. Daher verstehe ich an dieser Stelle wirklich nicht, warum das in jedem Absatz mit erwähnt werden

muss. Es ist überhaupt kein Interessenkonflikt zwischen den beiden Häusern vorhanden.

(Zustimmung bei der FDP, bei der CDU, von Mi- nister Herrn Kley und von Minister Herrn Prof. Dr. Olbertz)

Das mag so sein, Herr Scholze. Aber es gibt in dem ganzen Verfahren einen bestimmten Prozess und der Kabinettsbeschluss steht am Ende dieses Prozesses. Alles, was vorher gelaufen ist, hat andere Bearbeitungsstufen.

In den ersten Schritt dieses Prozesses, wo die Planungsvorgaben erarbeitet und überarbeitet, auf den Prüfstand gestellt, ergänzt oder verändert werden, ist das Kultusministerium nach der Gesetzeslage, wie sie durch den heute zu verabschiedenden Gesetzentwurf geschaffen werden soll, eben nicht mehr involviert.

Wenn das Kultusministerium in den folgenden Schritten und auch im letzten dabei ist, dann ist das ja in Ordnung. Aber ich kann es einfach aus der Logik heraus, auch als Naturwissenschaftlerin nicht verstehen, dass man das Kultusministerium aus dem ersten Schritt des Prozesses heraushält.

Genau darum geht es in unserem Antrag: eine Logik in das Gesetz hineinzubringen. Ansonsten geht dem gesamten Prozess ein Stück des logischen Zusammenhalts verloren.

Ich gestehe Ihnen zu, dass Sie das so nicht wollen, Herr Scholze. Sie haben die Mehrheit. Damit müssen wir leben. Ansonsten hat das Gesetz die Vorzüge, die heute schon mehrfach betont wurden.

(Zustimmung bei der SPD)

Vielen Dank, Frau Dr. Kuppe. - Damit ist die Debatte beendet und wir kommen zur Abstimmung.

Zunächst stimmen wir über den Änderungsantrag der SPD-Fraktion in Drs. 4/1711 ab. Ich ziehe diesen jetzt vor, damit wir das Abstimmungsverfahren weiter zusammenfassen können. Wer stimmt diesem Änderungsantrag zu? - Das sind die Oppositionsfraktionen. Wer stimmt dagegen? - Das sind die Koalitionsfraktionen. Damit ist der Änderungsantrag mehrheitlich abgelehnt worden.

Spricht sich jemand dagegen aus, dass wir die Abstimmung über die selbständigen Bestimmungen des Gesetzentwurfes zusammenfassen? - Das ist nicht der Fall. Damit stimmen wir über die Nrn. 1 bis 14 in § 1 und die §§ 2 und 3 des Gesetzentwurfes in der Fassung der Beschlussempfehlung in Drs. 4/1677 zusammen ab. Wer stimmt zu? - Das sind offensichtlich alle. Stimmt jemand dagegen? - Stimmenthaltungen? - Beides ist nicht der Fall.

Wir stimmen nun über die Gesetzesüberschrift und das Gesetz in seiner Gesamtheit ab. Wer stimmt beidem zu? - Gleiches Abstimmungsverhalten. Gibt es Gegenstimmen? - Stimmenthaltungen? - Beides ist nicht der Fall. Damit ist das Gesetz beschlossen worden und der Tagesordnungspunkt 8 erledigt.

Bevor ich den Tagesordnungspunkt 9 aufrufe, habe ich die Freude, mit Ihnen zusammen Damen und Herren der Arbeitsgemeinschaft 60 plus des SPD-Ortsvereins Naila im schönen Oberfranken auf der Südtribüne begrüßen zu dürfen.

(Beifall im ganzen Hause)

Ich rufe den Tagesordnungspunkt 9 auf:

Zweite Beratung

Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Architektengesetzes des Landes Sachsen-Anhalt

Gesetzentwurf der Landesregierung - Drs. 4/1514

Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wirtschaft und Arbeit - Drs. 4/1692

Die erste Beratung fand in der 39. Sitzung des Landtages am 6. Mai 2004 statt. Ich bitte Frau Röder, als Berichterstatterin des Ausschusses für Wirtschaft und Arbeit das Wort zu nehmen.