Protokoll der Sitzung vom 16.09.2004

Das ist nicht so. Wunderbar. Aber deshalb macht der Punkt 1 Sinn. Wir haben uns heute darüber versichert. Ich war schon gespannt, wie Sie sich dazu äußern.

(Zuruf von Herrn Tullner, CDU)

Ein letzter Punkt, den ich anregen will - das meine ich ganz ernst. Die 180 Millionen € sind nicht vollständig ausgegeben worden. Es ist letztlich nicht zu 3 000 Juniorprofessuren gekommen. Wenn ich höre, dass von Geld im Hochschulbereich die Rede ist, dann würde ich Sie bitten, dass Sie, wenn Sie mit der Bundesebene verhandeln, einmal nachfragen, was eigentlich mit der Differenzsumme passieren soll.

(Minister Herr Prof. Dr. Olbertz: Das ist ein guter Tipp! Das mache ich!)

- Dann hat es sich schon gelohnt, noch einmal vorzukommen. - Danke schön.

(Heiterkeit und Beifall bei der PDS)

Danke. - Damit ist die Debatte beendet. Wir treten in das Abstimmungsverfahren zur Drs. 4/1795 ein. Es ist beantragt worden, den Antrag an den Bildungsausschuss zu überweisen. Wer diesem Antrag zustimmt, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Das ist die Mehrheit der Oppositionsfraktionen. Wer ist dagegen? - Das sind die Koalitionsfraktionen. Damit ist der Antrag nicht überwiesen worden.

Wir stimmen jetzt also direkt über den Antrag ab. Wer dem Antrag zustimmt, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Wer ist dagegen? - Wer enthält sich? - Damit ist der Antrag einstimmig angenommen worden.

Meine Damen und Herren! Bevor ich den Tagesordnungspunkt 10 aufrufe, unterbreite ich Ihnen einen Vorschlag. Wir liegen gut in der Zeit. Der Minister für Gesundheit und Soziales muss um 18 Uhr die Sitzung verlassen. Wir könnten den Tagesordnungspunkt 16 vorziehen. Wir haben uns heute im Präsidium darauf verständigt, dass wir für den morgigen Tag anberaumte Debatten nicht vorziehen und die Sitzung gegebenenfalls eher beenden; denn die Tagesordnung für den morgigen Tag ist ansonsten sehr übersichtlich.

Wir ziehen also den Tagesordnungspunkt 16 vor und behandeln danach die Tagesordnungspunkte 10 und 13. Wir könnten uns dann in Ruhe auf die parlamentarische Begegnung mit dem Tourismusverband vorbereiten. - Ich sehe keinen Widerspruch.

Ich rufe den Tagesordnungspunkt 16 auf:

Beratung

Wahl von stimmberechtigten Mitgliedern sowie stimmberechtigten stellvertretenden Mitgliedern des Landesjugendhilfeausschusses für die vierte Legislaturperiode durch den Landtag von Sachsen-Anhalt

Beschluss des Landtages von Sachsen-Anhalt - Drs. 4/6/74 B

Wahlvorschlag der Landesregierung - Drs. 4/1803

Einbringer ist der Minister für Gesundheit und Soziales Herr Kley. Bitte sehr.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Infolge des Ausscheidens von vier stimmberechtigten und stellvertretenden stimmberechtig

ten Mitgliedern aus dem Landesjugendhilfeausschuss ist gemäß § 10 Abs. 3 des Kinder- und Jugendhilfegesetzes des Landes Sachsen-Anhalt eine Nachwahl durch den Landtag bei Nachfolgebenennungen erforderlich.

Sie wurden über die ausgeschiedenen Mitglieder informiert. Der Platz für die jüdische Gemeinde war bisher unbesetzt. Inzwischen wurde ein Vorschlag für die Mitarbeit im Landesjugendhilfeausschuss vorgelegt. Eine Stellvertretung wurde bislang allerdings noch immer nicht benannt. Die eingereichten Vorschläge wurden von uns rechtlich geprüft und können Ihnen so vorgelegt werden.

Gemäß § 10 Abs. 3 Satz 2 des Kinder- und Jugendhilfegesetzes vom 5. Mai 2000 sind auch die Nachzubesetzenden für den verbleibenden Teil der Legislaturperiode vom Landtag zu wählen. Die Wahlvorschläge liegen Ihnen vor. - Danke schön.

(Zustimmung bei der FDP)

Danke sehr, Herr Minister. - Im Ältestenrat wurde vereinbart, dazu keine Debatte zu führen. Wir würden, sofern niemand widerspricht, in das Abstimmungsverfahren zur Drs. 4/1803 eintreten. Die in der Drs. 4/1803 vorgeschlagenen Personen werden im Block gewählt. Gemäß § 77 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Landtages von Sachsen-Anhalt kann die Wahl durch Handzeichen erfolgen. Die Fraktionen haben sich im Ältestenrat auf dieses Wahlverfahren geeinigt.

Wer den vorgeschlagenen Personen seine Zustimmung gibt, den bitte ich um das Kartenzeichen. - Wer ist dagegen? - Niemand. Wer enthält sich? - Auch niemand. Damit sind die vorgeschlagenen Personen einstimmig zu stimmberechtigten Mitgliedern bzw. zu stellvertretenden stimmberechtigten Mitgliedern im Landesjugendhilfeausschuss gewählt worden.

Gestatten Sie mir, dass ich diesen Personen im Namen des Hohen Hauses recht herzlich gratuliere, ihnen viel Erfolg bei ihrer Arbeit wünsche und gleichzeitig einen Dank an alle ausgeschiedenen Mitglieder für ihr Wirken im Ausschuss ausspreche.

(Beifall im ganzen Hause)

Damit ist der Tagesordnungspunkt 16 abgeschlossen.

Ich rufe den Tagesordnungspunkt 10 auf:

Beratung

Erhaltung der Leibniz-Gemeinschaft - gemeinsame Verantwortung von Bund und Ländern für Forschungsförderung

Antrag der Fraktion der PDS - Drs. 4/1796

Änderungsantrag der Fraktionen der CDU und der FDP - Drs. 4/1811

Einbringerin des Antrags der PDS-Fraktion ist die Abgeordnete Frau Dr. Sitte. Bitte, Sie haben das Wort.

(Herr Tullner, CDU: Der Stadtrat ist wohl nicht ausfüllend!)

Das ist immer eine Frage der Einteilung der Zeit.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Der gestellte Antrag nimmt die jüngsten Meldungen und Diskussionen zur Zukunft der Leibniz-Gemeinschaft und der in ihr zusammengeschlossenen 80 Forschungsinstitute und Serviceeinrichtungen für die Forschung zum Anlass, zwei Richtungen und Ebenen für das Handeln der Landesregierung zu thematisieren:

erstens die Profilierung der Wissenschaftsgemeinschaft Gottfried Wilhelm Leibniz zu unterstützen und damit den Plänen der Bundesregierung zur Filetierung der Mitgliedseinrichtungen und zur Aufhebung der Kofinanzierung aktiv entgegenzutreten,

zweitens sich grundsätzlich für die Erhaltung der gemeinsamen Verantwortung von Bund und Ländern zur Forschungsförderung einzusetzen.

Dass damit natürlich auch die Fraktionen eigene Positionen bestimmen müssten, ist ein durchaus gewollter Nebeneffekt.

Im Kern geht es also um die ganz grundsätzliche Vorstellung über die inhaltliche, finanzielle und organisatorische Konditionierung einer eigenständigen Innovationsbasis des Landes. Dazu gehört maßgeblich die LeibnizGemeinschaft. Es geht aber auch darum, diesen Prozess nicht losgelöst vom Kontext der Entwicklungen und Entscheidungen in anderen Bundesländern, auf der bundes- und der europäischen Ebene sowie natürlich von internationalen Maßstäben zu gestalten.

Ich muss sagen: Eine Nummer kleiner geht es in diesem Bereich eben nicht, wenn man die Zukunft und die Perspektiven im Blick haben will.

Einige Anmerkungen zum ersten Problemkreis, also der Leibniz-Gemeinschaft im engeren Sinne. In der LeibnizGemeinschaft haben sich, wie schon erwähnt, 80 wissenschaftlich, rechtlich und wirtschaftlich eigenständige Forschungsinstitute und Serviceeinrichtungen für die Forschung zusammengeschlossen. Ihren Ursprung hat die Wissenschaftsgemeinschaft in der Blauen Liste und den ehemaligen Akademien der DDR. Die Empfehlungen des Wissenschaftsrates lieferten die Grundlage dafür.

Es wurden bedeutsame Forschungsschwerpunkte für die Umwelt-, Natur-, Wirtschafts- und Ingenieurwissenschaften sowie die Biomedizin definiert und bearbeitet. Erstmals wurden aber auch Einrichtungen der Agrarforschung gefördert. Dieser Umstand ist von besonderer Bedeutung für das Land Sachsen-Anhalt.

Insgesamt gibt es bei uns im Land fünf Einrichtungen, das Institut für Pflanzengenetik und Kulturpflanzenforschung in Gatersleben, das Institut für Pflanzenbiochemie in Halle, das Leibniz-Institut für Neurobiologie in Magdeburg, das Institut für Agrarentwicklung in Mittel- und Osteuropa in Halle und das Institut für Wirtschaftsforschung Halle. Die Bundeszuschüsse belaufen sich auf rund 24 Millionen €, wobei das Land in gleicher Größe kofinanzieren muss.

Die Institute sind auf Forschungsfeldern tätig, die eine langfristige Bearbeitung erfordern und die sich wegen ihres Umfangs und/oder ihrer Inhalte nur bedingt für die typische Hochschulforschung eignen. Dass sie dennoch Bestandteil eines Netzwerkes sind, zu dem Hochschulen, andere Einrichtungen außeruniversitärer Forschung, die Industrieforschung und die Wirtschaft gehören, ergibt sich natürlich aus dem Gründungsansatz. Zwischen erkenntnisorientierter Grundlagen- und anwendungsorien

tierter Forschung sollen innerhalb dieses Daches auch Verbindungen hergestellt werden. Dem dienen unter anderem Forschungsverbünde, die auch innerhalb der Wissenschaftsgemeinschaft vorangetrieben werden.

Dass dabei manches zu intensivieren ist, ist gar keine Frage, aber das ist überall so. Aber die von der Bundesministerin vertretene Auffassung, die Leibniz-Gemeinschaft sei zu heterogen und weise ein mangelndes Profil aus, kann nicht unwidersprochen bleiben. Die daraus abgeleiteten Konsequenzen der Bundesregierung haben zwischenzeitlich, wie zu lesen war, zwar eine gewisse Veränderung erfahren, bedrohen aber trotzdem die Existenz der Wissenschaftsgemeinschaft immer noch.

Von einer Auflösung der Institute - so Staatssekretär Ulrich Kasparick - sei nicht mehr die Rede, die Institute würden schließlich exzellente Arbeit liefern. Fraglich ist jedoch - auch das ist zu lesen -, ob sie unter der Ägide der Leibniz-Gemeinschaft bleiben. So war die Bundesministerin schon seit längerem der Auffassung, dass der Wissenschaftsrat die Aufteilung der bestehenden 80 Institute auf Universitäten oder außeruniversitäre Forschungseinrichtungen bzw. die Umwandlung in Ressortforschungseinrichtungen zu prüfen habe.

Im Übrigen war es der gleiche Wissenschaftsrat, der ausnahmslos allen Leibniz-Instituten im Rahmen eines besonders anspruchsvollen Evaluierungsmodells, das im Übrigen ständig wiederholt wird, immer wieder bestes Niveau bescheinigt hat. Und dieses Niveau ist innerhalb der Wissenschaftsgemeinschaft erreicht worden. Das spricht also im Umkehrschluss ausdrücklich für die Erhaltung des Daches und zugleich dafür, dass das Dach von tragfähigen Wänden gehalten wird.

Bestandteil der Evaluierungsverfahren war jeweils auch die Prüfung, ob eine Eingliederung in eine Hochschule wissenschaftlich sinnvoll ist. Das ist also jeweils geprüft worden und das kann man doch nicht einfach ignorieren. Die Landesregierung sollten diesen Absichten ausdrücklich widersprechen und sie gemeinsam mit anderen Bundesländern verhindern.

Nun zum zweiten Problemkreis des Antrages, der, wie bereits erwähnt, von grundsätzlicherer Natur ist: Die Entwicklung von Wissenschaft und Forschung hat sich schon immer als internationaler Wettbewerb vollzogen. Wettbewerb ist diesem System schlicht und ergreifend immanent. Dass es nicht immer gelungen ist, sich über politische, administrative, manchmal allerdings auch intellektuelle Grenzen hinwegzusetzen, ist ein ganz besonderes Kapitel. Auch darüber könnte man lange reden.

Aber selbst dann sind diese von Menschen geschaffenen Barrieren irgendwann vom Leben eingeholt worden. Die Debatten ranken heutzutage überall um die Schaffung optimaler Bedingungen, um gezielte Steuerungen auch unter dem Blickwinkel, entscheiden zu müssen, ob alles, was machbar ist, auch zur Anwendung kommen sollte.