Einbringer für diesen Gesetzentwurf ist die Ministerin für Landwirtschaft und Umwelt Frau Wernicke. Bitte sehr, Frau Ministerin.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Seit dem In-Kraft-Treten im Jahr 1993 hat sich für dieses Gesetz erstmals ein größerer Änderungsbedarf ergeben. Vor allem gewonnene Erfahrungen im zurückliegenden Anwendungszeitraum sowie Vorschriftenänderungen in angrenzenden Regelungsbereichen waren hierfür die Ursache.
Wie aus der entsprechenden Anlage ersichtlich ist, haben sich die Verbände insgesamt positiv zu den Änderungsabsichten geäußert und teilweise weitere Vorschläge unterbreitet. Die Vorschläge wurden in dem rechtlich und fachlich vertretbaren Umfang weitgehend im Gesetzentwurf berücksichtigt bzw. für eine Aufnahme in die Durchführungsvorschriften vorgemerkt.
Die wichtigsten Neuregelungen betreffen den Fischereischein als öffentlich-rechtliche Erlaubnis zur Fischereiausübung. Im Jahr der Behinderten wurden aus der Fischereiabgabe Angelplätze für körperlich behinderte
Angler gefördert. Ergänzend hierzu soll zukünftig aus sozialtherapeutischen Gründen auch Personen, die nicht zum Bestehen einer Fischereiprüfung in der Lage sind, durch einen Sonderfischereischein und in Begleitung einer verantwortlichen Person mit uneingeschränktem Fischereischein das Angeln ermöglicht werden. Ich bewerte diese Maßnahme für das Land Sachsen-Anhalt als sichtbaren Fortschritt im Hinblick auf eine bessere gesellschaftliche Integration behinderter Menschen.
Nach dem Beispiel anderer Bundesländer - Bayern, Baden-Württemberg und Niedersachsen - soll auf Antrag auch ein Fischereischein auf Lebenszeit erteilt werden können. Mit dieser Maßnahme zur Entbürokratisierung können dem Antragsteller Behördengänge erspart und kann der Verwaltungsaufwand gesenkt werden.
Neben der Gebühr für den Fischereischein ist gleichzeitig auch die Fischereiabgabe zu entrichten. Daher wird der Preis für einen Fischereischein auf Lebenszeit deutlich über dem bisher für maximal fünf Jahre zu entrichtenden Betrag liegen. Aus diesem Grund soll dieses Angebot zusätzlich zu den bisherigen Regelungen gemacht werden.
Mit der Einführung von Pflichtlehrgängen zur Vorbereitung auf die Fischereiprüfung soll zum einen das Fachwissen der zukünftigen Angler auf ein weitgehend einheitliches Niveau angehoben werden. Das ist erstens auch im Hinblick auf den Tierschutz wichtig, weil nach geltendem Tierschutzrecht der Fischereischein einen Sachkundenachweis für den ordnungsgemäßen Umgang mit lebenden Tieren darstellt, und zweitens dient diese Regelung einer bundesweiten Harmonisierung der Fischerprüfung. Denn in den meisten Bundesländern wird die obligatorische Teilnahme an einem Vorbereitungslehrgang vorausgesetzt. Schließlich erhöhen sich für die Angler damit außerdem die Chancen einer bundesweiten Anerkennung der Fischereischeine.
Die Durchführung der Vorbereitungslehrgänge soll Dritten übertragen werden, da die Verbände ohnehin bereits entsprechende fakultative Lehrgänge anbieten. Das ist zum Beispiel als Ergebnis der Verbandsanhörung in die Gesetzesnovelle aufgenommen worden.
Abgesehen von der einmaligen Vorgabe eines verbindlichen Lehrplans und den Anforderungen an die Lehrkräfte entstehen aus dieser Gesetzesänderung keine zusätzlichen Belastungen für die Behörden.
Nach der ersten Bekanntgabe der beabsichtigten Gesetzesänderung führten missverständliche Berichte in den Medien teilweise zu Verunsicherungen in der Öffentlichkeit. Deshalb will ich an dieser Stelle noch einmal betonen, dass die beabsichtigten Änderungen für den Fischereischein nur für den Ersterwerb gelten, das heißt nur für neue Angler. Alle bisher ausgestellten Fischereischeine behalten weiterhin ihre Gültigkeit, auch nach InKraft-Treten des Änderungsgesetzes.
Weitere Änderungen resultieren überwiegend aus den teilweise erheblich geänderten Bestimmungen im Naturschutz-, Tierschutz- und Wasserrecht.
Im Zusammenhang mit der Gewinnung alternativer Energien entstehen auch in Sachsen-Anhalt zahlreiche Neuanlagen zur Nutzung der Wasserkraft. Mit der Gesetzesänderung sollen anstelle der bisher pauschalen Festsetzung auch spezifische Schutzmaßnahmen für den Fischbestand des jeweiligen Gewässers ermöglicht werden.
Im Ergebnis der Verbandsanhörung können auch für bereits bestehende Anlagen entsprechende Vorkehrungen getroffen werden. Hierzu bedarf es jedoch des Antrags des Betreibers. Er trägt nach der Gesetzessystematik auch die Kosten der Anpassung. Faktisch wird damit keiner der Anlagenbetreiber zu einer Änderung der bestehenden Schutzvorrichtungen gezwungen. Sollte er dies aber freiwillig tun wollen - gegebenenfalls unter Beteiligung der Fischereiverbände -, eröffnen wir ihm mit der Gesetzesnovelle dazu die Möglichkeit. Auch dies ist ein Beitrag zum kooperativen Umwelt- und Tierschutz.
Die rechtlich bedingten Anpassungen im Fischereigesetz, besonders die Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie, führten zu mehreren Begriffsänderungen in den das Fischereirecht berührenden Geltungsbereichen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich bin überzeugt, dass der im Ergebnis der Anhörung überarbeitete vorliegende Gesetzentwurf dem bisher insgesamt gut bewährten Fischereirecht in Sachsen-Anhalt einen soliden Fortbestand unter angemessener Berücksichtigung der aktuellen gesellschaftlichen Erfordernisse sichert, und ich freue mich auf die Beratungen in den jeweiligen Ausschüssen. - Vielen Dank.
Vielen Dank, Frau Ministerin, für die Einbringung. - Meine Damen und Herren! Begrüßen Sie jetzt mit mir auf der Tribüne Damen und Herren von der städtischen Volkshochschule Magdeburg.
Wir treten nun in eine Debatte mit einer Redezeit von fünf Minuten je Fraktion ein. Für die SPD-Fraktion erteile ich der Abgeordneten Frau Hajek das Wort. Bitte sehr, Frau Hajek.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Möglicherweise gibt es die Auffassung - vielleicht auch bei einigen Anwesenden hier im Raum -, dass es wichtigere Aufgaben als die Novellierung eines Fischereigesetzes gäbe. Die 66 000 Fischereischeinbesitzer und die rund 50 000 Angler in unserem Land sehen das natürlich etwas anders. Sie meldeten diesen Änderungsbedarf im nunmehr über zehn Jahre alten Fischereigesetz des Landes Sachsen-Anhalt an, den auch wir in der SPD-Fraktion im Wesentlichen als notwendig erachten.
Nach der Anhörung von knapp 30 Verbänden und Gremien durch das Kabinett liegt uns heute ein Gesetzentwurf zur weiteren Beratung vor. Meine Analyse der Unterlagen lässt erkennen, dass die wesentlichen Forderungen der Betroffenen weitgehend in den Entwurf eingeflossen sind. So wurden die Prüfungsbedingungen dahin gehend verändert, dass der Fischereischein bundesweit anerkannt wird, auf Lebenszeit erteilt werden kann und es einen Sonderfischereischein für Behinderte geben könnte.
Für den Jugendfischereischein sind nun günstigere Regelungen vorgesehen. So soll es Personen mit bestandener Jugendfischereiprüfung erlaubt sein, den Jugendfischereischein bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres
zu lösen, ohne sogleich nach Vollendung des 14. Lebensjahres eine erneute Fischereiprüfung für Erwachsene ablegen zu müssen.
Auf Wunsch der Fischereiverbände soll der Fischereiprüfung ein Pflichtlehrgang von mindestens 30 Unterrichtsstunden vorgeschaltet werden.
Meine Damen und Herren! Ein Problem wurde allerdings nach wie vor noch nicht gelöst, und zwar dem Wunsch der Anglerverbände zu entsprechen, dass sie die Feld- und Waldwege des Landes genauso wie die Jäger mit Kraftfahrzeugen nutzen können.
Wir haben in unserer Regierungszeit versucht, dies mit einem Erlass zu regeln. Jedoch erscheint dieser zu schwierig in der Anwendung zu sein, sodass nur eine Änderung des Feld- und Forstordnungsgesetzes - FFOG - bezüglich der Gleichstellung von Jagd- und Fischereiausübungsberechtigten infrage kommt.
Das Anliegen wurde von den Verbänden auch dem Petitionsausschuss übermittelt, der seine Schlussfolgerungen dem Landwirtschaftsausschuss übersandte. So kann, denke ich, diese Problematik im Zusammenhang mit der geplanten Änderung des Fischereigesetzes im Ausschuss behandelt werden.
Meine Damen und Herren! Meine Recherchen bei den Verbänden haben ergeben, dass sie mit der Gesetzesnovelle im Großen und Ganzen gut leben können. Ihre wesentlichen Vorstellungen, die den Wünschen vieler jetziger und künftiger Angler entsprechen, sind in den Gesetzentwurf eingearbeitet worden.
Die geplanten Änderungen lassen zwei wesentliche Ziele erkennen: Das Gesetz kann den Ansprüchen der heutigen und der künftigen Zeit standhalten und es kann einer bundesweiten Vereinheitlichung gerecht werden. Den Forderungen und den Einschätzungen der Verbände ist nichts hinzuzufügen. Der vorgelegte Gesetzentwurf entspricht auch unseren Erwartungen. Ich bin zuversichtlich, dass die vorhandenen Defizite des alten Gesetzes beseitigt werden. Somit ist eine Überweisung in den Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten auch nur folgerichtig.
Vielen Dank, Frau Hajek. - Für die FDP-Fraktion erteile ich dem Abgeordneten Herrn Hauser das Wort. Bitte sehr, Herr Hauser.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Von der Ministerin sind die Änderungen im Entwurf des Fischereigesetzes weitestgehend benannt worden.
Wir begrüßen ausdrücklich die Einführung des Sonderfischereischeins. Damit hat die Landesregierung gezeigt, dass auch nach dem Europäischen Jahr der Menschen mit Behinderungen Versprechen umgesetzt werden und auf Reden Taten folgen.
Dass die Einführung von Pflichtlehrgängen vor der Ablegung der Prüfung für den Fischereischein dem einen oder anderen nicht gefallen wird, werden wir in Kauf
nehmen müssen. Es ist auf jeden Fall gut, wenn die einmal abgelegte Prüfung in anderen Bundesländern nicht wiederholt werden muss. Wir begrüßen auch, dass einige Kompliziertheiten wie die jährliche Neubeantragung des Jugendfischereischeins im Gesetzentwurf gestrichen wurden.
Sehr geehrte Frau Kollegin Hajek, die Änderung des Feld- und Forstordnungsgesetzes und die Wegebenutzung ist ein ausgesprochenes Reizthema zwischen Jägern, Grundstücksbesitzern und Anglern. Das wissen wir. Das wird auch Thema werden.
Nun geht es in diesem Gesetz nicht nur um Angel- und Fischereirechte, sondern auch um die Fische selbst. Es kann sehr sinnvoll sein, wenn die örtlichen Fischereibehörden mit den Anlagenbetreibern selbst über konkrete Schutzmaßnahmen für die Fische an Pumpen und Triebwerken entscheiden. Ich denke in diesem Zusammenhang vor allem an so genannte Fischtreppen. Wenn die Situationen vor Ort so grundverschieden sind, ist es nun einmal nicht sinnvoll, alle über einen Kamm zu scheren und Regelungen aufzustellen, die nachher nur auf wenige passen.
Wie gesagt, die Ministerin hat schon entsprechende Ausführungen gemacht. Über die Einzelheiten wird im Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zu reden sein. Ich freue mich auf eine konstruktive Ausschussberatung. - Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Hauser. - Für die PDS-Fraktion erteile ich nun dem Abgeordneten Herrn Krause das Wort. Bitte sehr, Herr Krause.
Herr Präsident! Sehr verehrte Damen und Herren! Der heute vorgelegte Gesetzentwurf wurde mit dem Anspruch erarbeitet, das Fachwissen der potenziellen Angler und Fischer auf ein einheitliches, höheres Niveau zu heben und die Prüfungsbedingungen in Deutschland entsprechend diesen Bedingungen zu harmonisieren, die Bürokratie abzubauen und mittels eines Sonderfischereischeines Menschen mit Behinderung das Angeln in Begleitung zu ermöglichen. Das ist durchaus begrüßenswert.
Unter Mitwirkung zahlreicher Vereine, Verbände und Einrichtungen sind im Rahmen einer ersten Anhörung - das war von Ministerin Frau Wernicke zu hören - auch einige Veränderungen eingearbeitet worden. Dennoch gibt es Fragen, über die wir noch nachdenken und in den Ausschüssen diskutieren sollten, bevor wir zu einer endgültigen Entscheidung kommen.
So unterstützen wir die Forderung der Angler, dass entgegen der Auffassung der Landesregierung Kindern bereits im Alter von sechs bis acht Jahren das Angeln ohne Fischereischein erlaubt werden sollte, wenn sie in Begleitung einer berechtigten Person sind. Die Angler erinnern dabei an eine frühere Regelung, die sich durchaus bewährt hatte und die noch heute in den Ländern Brandenburg und Berlin Bestand hat. Warum sollte dies nicht auch bei uns möglich sein? Ich jedenfalls denke, dass es gut sein kann, die Kinder so früh wie möglich an die Na
An dieser Stelle möchte ich anregen, darüber nachzudenken, ob es nicht angebracht ist, auf der Bundesebene aktiv zu werden mit dem Ziel der Einführung eines bundeseinheitlichen Fischereischeines. Bisher gibt es immer wieder Ausgrenzungen. Ein Fischereischein aus Sachsen-Anhalt wird zum Beispiel in Bayern nicht anerkannt. Der Knackpunkt besteht darin, dass in SachsenAnhalt keine Pflichtlehrgänge vor Absolvierung der Prüfung realisiert werden müssen. Das soll zwar nun geändert werden, doch das betrifft nur die Neueinsteiger. Was aber wird mit jenen, die ihren Fischereischein noch unter den alten Bedingungen erworben haben? Diese Frage steht im Raum.