Die Beratungen im Landwirtschaftsausschuss fanden in der 20. Sitzung am 28. November 2003, in der 25. Sitzung am 12. März 2004, in der 27. Sitzung am 16. April 2004, in der 30. Sitzung am 25. Juni 2004 und in der 35. Sitzung am 22. Oktober 2004 statt. In den genannten Beratungen berichtete die Landesregierung ausführlich über den jeweiligen Stand der Erarbeitung einer gesetzlichen Regelung zur Lösung der Altschuldenproblematik durch die Bundesregierung bzw. den Bundestag.
Mit der Verabschiedung des Gesetzes zur Änderung der Regelungen über die Altschulden landwirtschaftlicher Unternehmen hat der Bundestag am 25. Juni dieses Jahres die Grundlage für eine Ablösung der Altschulden geschaffen. In der nun vorliegenden Verordnung zur Durchführung des Landwirtschaftsaltschuldengesetzes wurden die notwendigen Konkretisierungen vorgenommen.
Damit wurde der vom Bundesverfassungsgericht aufgegebenen Beobachtungs- und gegebenenfalls Nachbesserungspflicht hinsichtlich der Zielerreichung der bilanziellen Entlastung von Altschulden entsprochen. Mit der Verabschiedung des Gesetzes und der Verordnung sind somit die wesentlichen Kernpunkte der Anträge erfüllt bzw. überholt.
Aufgrund dessen und angesichts der Beschlussfassung über das infrage stehende Gesetz im Bundestag am 25. Juni dieses Jahres erarbeitete der Landwirtschaftsausschuss in seiner Sitzung am selben Tage eine vorläufige Beschlussempfehlung, die er an den Finanzausschuss weiterleitete. Darin wird empfohlen, die Anträge für erledigt zu erklären, da das Gesetzgebungsverfahren in Bundesrat und Bundestag, wie ich eben schon erläutert habe, bereits abgeschlossen ist.
Eine von der PDS-Fraktion in der Sitzung am 25. Juni 2004 eingebrachte Beschlussempfehlung, in der diese deutlich machte, dass sie das Vorgehen der Bundesregierung und das Gesetz zur Änderung der Regelungen
über die Altschulden landwirtschaftlicher Unternehmen nach wie vor kritisiere, wurde im ersten Abschnitt mit 2 : 9 : 0 Stimmen und im zweiten Abschnitt mit 2 : 8 : 1 Stimmen abgelehnt.
Der Finanzausschuss stimmte dem Votum des federführenden Ausschusses mit neun Jastimmen ohne Gegenstimme bei zwei Enthaltungen zu.
In der 35. Sitzung am 22. Oktober 2004 stimmte der Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten der Ihnen heute vorliegenden Beschlussempfehlung mit neun Jastimmen bei drei Gegenstimmen ohne Enthaltung zu. Ich bitte das Hohe Haus, sich dieser Beschlussempfehlung anzuschließen. - Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Abgeordneter Oleikiewitz. - Wir treten damit in eine Debatte mit fünf Minuten Redezeit je Fraktion ein. Für die SPD-Fraktion erhält nun die Abgeordnete Frau Hajek das Wort. Bitte sehr, Frau Hajek.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Im Vorfeld der Erarbeitung des Gesetzes zur Änderung der Regelungen über die Altschulden landwirtschaftlicher Unternehmen hat eine Analyse ergeben, dass die bisherigen Regelungen wenig geeignet waren, die Altschuldenfrage in einem vertretbaren Zeitraum zu lösen, da kaum Anreize für eine Rückzahlung bestanden.
Die Altschulden haben sich aufgrund der aufgelaufenen Zinsen auf insgesamt mehr als 2,5 Milliarden € erhöht. Die Bundesregierung rechnet jedoch lediglich mit Einnahmen aus der Ablösung von Altschulden in der Größenordnung von 54 Millionen €. Bei einem Schuldenstand von ca. 2,5 Milliarden € ist das natürlich nicht viel. Die Forderung der PDS nach einer weiteren Entschuldung vor der Kalkulation des Ablösebetrages wäre angesichts des ohnehin schon niedrigen Rückflusses aus fiskalischer Sicht nicht vertretbar.
Die erst vor wenigen Tagen verabschiedete Verordnung zur Durchführung des Landwirtschaftsaltschuldengesetzes konkretisiert wesentliche Aspekte der Ablösung. Das betrifft die Angemessenheit der Vergütungen für Gesellschafter von Personengesellschaften, den Umfang und die Einzelheiten der Antragstellung und die Ermittlung des Ablösebetrages. Danach wird eine Vergütung der Gesellschafter als angemessen betrachtet, wenn diese einen Bruttoverdienst von 40 000 € im Jahr nicht übersteigt. Hinsichtlich des Ablösebetrages ist eine Korrekturmöglichkeit vorgesehen, wenn die Gewinne um mehr als 75 € pro Hektar von den kalkulierten Werten abweichen. Es bleibt festzuhalten, dass ausreichend Vorkehrungen getroffen worden, um die Belastungen der Unternehmen durch eine Ablösung der Altschulden in Grenzen zu halten.
Insgesamt wurde mit der Neuregelung der LPG-Altschulden, denke ich, ein Instrument geschaffen, das beiden Seiten gerecht wird, den Unternehmern, die die Chance bekommen, ihre Altschulden abzulösen, und der Gesellschaft, die Einnahmen realisieren kann, um andere Aufgaben wahrnehmen zu können.
Insgesamt begrüßen wir also die Initiative der Bundesregierung zur Lösung der Altschuldenproblematik der LPG-Nachfolgeunternehmen.
Von der Landesregierung erwarten wir, dass sie zu den in der Kleinen Anfrage von Herrn Czeke aufgeworfenen Fragen im Großen und Ganzen auskunftsfreudiger ist.
Wir fordern analog unserem Änderungsantrag nach wie vor, dass die Landesregierung im Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten in regelmäßigen Abständen über die Weiterentwicklung der Neuregelung der Altschulden der LPG-Nachfolgeunternehmen berichtet. Dabei ist insbesondere auf konkrete Forderungen der neuen Länder, die wirtschaftlichen Auswirkungen der Neuregelung bei den betroffenen Unternehmen und die Inanspruchnahme der Altschuldenablösung einzugehen. Wir haben eine landwirtschaftliche Fakultät und eine Landesanstalt für Landwirtschaft und Gartenbau, die sich genau diesen Fragen annehmen können.
Welche Wirkung die Neuregelung der Altschulden entfaltet und wie viele Unternehmen davon Gebrauch machen, werden wir in den kommenden Monaten sehen. Wir halten es für angemessen, wenn sich der Agrarausschuss Ende des ersten Quartals des nächsten Jahres im Rahmen der Selbstbefassung von der BVVG über die Annahme und die Ausgestaltung des Ablöseverfahrens berichten lässt. Heute bitte ich Sie, der Beschlussempfehlung, die die Anträge als erledigt betrachtet, zuzustimmen. - Danke schön.
Vielen Dank, Frau Hajek. - Für die FDP-Fraktion erhält nun der Abgeordnete Herr Hauser das Wort. Bitte sehr, Herr Hauser.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Bundestag hat in der Sitzung im Juni 2004, wie schon erwähnt, das Landwirtschaftsaltschuldengesetz beschlossen, das gegenüber dem Entwurf der Bundesregierung in einigen Punkten zugunsten der altschuldenbelasteten Unternehmen verändert worden ist.
Neben weiteren Detailänderungen betrifft das die Ermittlung der Bemessungsgrundlage bei altschuldenbelasteten Unternehmen in der Rechtsform von Personengesellschaften, die Verringerung des Abführungssatzes von 65 auf 55 % der Bemessungsgrundlage, die Bestimmungen über den Mindestablösebetrag im Rahmen der Ablöseregelung oder die Neufeststellung des maßgeblichen Kapitalisierungssatzes.
Der Zinssatz entspricht weiterhin dem für die Genehmigungsfähigkeit bei der Beihilfe nach EU-Recht maßgeblichen Zinssatz. Allerdings wird ein Durchschnitt für einen Zeitraum von drei Jahren errechnet, weshalb der Zinssatz höher als der vorher vorgesehene Eckwert ausfallen wird, was ausschließlich zu einer Verringerung des kapitalisierten Betrages führt, sodass die Belastung des altschuldenbelasteten Unternehmens geringer ausfallen wird.
Der Bundesrat hat einen Entschließungsantrag gefasst, in dem die Bundesregierung gebeten wird, im Rahmen des Gesetzesvollzugs dafür Sorge zu tragen, dass die Gewinneinbußen der Unternehmen, die über den prognostizierten Rahmen hinausgehen, berücksichtigt werden. Diese Forderung wurde in der nunmehr erarbeiteten Verordnung, die Detailregelungen enthält, berücksichtigt.
Ich stehe auf dem Standpunkt, dass das Land nach dem Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens des Bundes keine weitere Einflussmöglichkeit besitzt, um die vom Bund geschaffene Situation zu ändern. Deswegen sollte die Angelegenheit für erledigt erklärt werden. - Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Hauser. - Für die PDS-Fraktion erhält nun der Abgeordnete Herr Krause das Wort. Bitte sehr, Herr Krause.
Herr Präsident! Sehr verehrte Damen und Herren! Über ein Jahr hat sich nunmehr die Bearbeitung unseres Antrages hingezogen. Jetzt kommt der Agrarausschuss zu dem Entschluss, dass sich der Antrag erledigt habe, weil das Gesetzgebungsverfahren in Bundestag und Bundesrat bereits abgeschlossen ist. Das ist zwar richtig, doch das, was zwischenzeitlich passiert ist, und wie dieses Landwirtschaftsaltschuldengesetz nun aussieht, das kann uns nicht befriedigen.
Die letzte Beratung, die dazu in Bernburg durchgeführt wurde und auch die Gespräche, die ich diesbezüglich in Agrarunternehmen hatte, haben mich ziemlich betroffen gemacht. Ich bin nicht auf Menschen gestoßen, die der Meinung waren, dass nun endlich das lang ersehnte Gesetz da sei und die unsägliche Geschichte mit den Altschulden zu Ende gebracht werden könne. Nein, das, was vorherrschte, war Kapitulationsstimmung. Das sollte uns schon zu denken geben.
Auch wenn wir jetzt ein beschlossenes Gesetz haben, sind unsere Kritikpunkte von damals auch heute noch ziemlich aktuell. Geblieben ist der immer noch sehr hohe Abführungssatz für erwirtschaftete Überschüsse. Wenngleich der ursprünglich vorgesehene Satz von 60 %, gegen den sich alle Mitglieder des Agrarausschusses ausgesprochen hatten, etwas entschärft werden konnte, so stellt doch der jetzt festgeschriebene Satz von 55 % noch immer eine erhebliche Belastung dar.
Natürlich trägt das Landwirtschaftsaltschuldengesetz zur beschleunigten Klärung der Altschuldenproblematik bei. Doch um welchen Preis, meine Damen und Herren? - Um den Preis einer Belastung der Liquidität der Betroffenen und der noch stärkeren Gefährdung ihrer Existenz.
Nach wie vor halten wir es auch aus rechtsstaatlicher Sicht für sehr bedenklich, wenn per Gesetz in privatrechtliche Verträge eingegriffen wird. Um solche handelt es sich bei den Rangrücktrittsvereinbarungen zweifellos.
Uns ging es mit dem von uns seinerzeit eingebrachten Antrag vor allem darum, dass sich die Landesregierung zielstrebig in die Ausgestaltung des Gesetzes einbringt und die ursprünglichen Einwände und Vorschläge der ostdeutschen Agrarminister und damit die Problemlage der betroffenen landwirtschaftlichen Unternehmen gebührend berücksichtigt werden.
Doch mit dem Änderungsantrag der SPD-Fraktion sowie mit dem Alternativantrag der CDU- und der FDP-Fraktion ist der Auftrag an die Landesregierung von vornherein darauf reduziert worden, im Agrarausschuss in
Das ist meiner Meinung nach genau der Punkt: Wir geben uns als Abgeordnete, als Ausschussmitglieder zu schnell und zu oft mit bloßen Berichterstattungen zufrieden und fordern zu wenig aktives Engagement und aktives Hinzutun der Landesregierung. Wenn sie nicht will, bewegt sich auch eine Landesregierung nicht.
Mehrmals haben wir in den Ausschusssitzungen die Vertreter des Ministeriums für Landwirtschaft und Umwelt gebeten, uns über die konkrete landesweite Altschuldensituation in der Landwirtschaft in Kenntnis zu setzen. Es ist schon erschreckend, sehr verehrte Frau Ministerin, wie wenig in Ihrem Haus bezüglich der Altschuldenproblematik recherchiert, gerechnet und analysiert wurde und wird.
(Herr Tullner, CDU: Woher wissen Sie denn das? Das ist doch Quatsch! - Zurufe von Ministerin Frau Wernicke und von Herrn Daldrup, CDU)
In anderen Bundesländern scheint man aufgeweckter und vor allem auch interessierter zu sein, wenn es um die Situation im eigenen Stall geht.
Wenn ich zum Beispiel die Landesregierung in Thüringen nach der differenzierten Altschuldenbelastung der betroffenen Betriebe frage, dann erhalte ich die folgende klare Antwort:
„Insgesamt haben ca. 300 Betriebe Altschulden. Diese gliedern sich wie folgt auf: bis 0,5 Millionen € pro Betrieb ca. 50 Betriebe, 0,5 Millionen € bis 5 Millionen € pro Betrieb ca. 225 Betriebe, 5 Millionen € bis 10 Millionen € pro Betrieb ca. 20 Betriebe und über 10 Millionen € pro Betrieb ca. fünf Betriebe.“
Auch in Brandenburg ist die Landesregierung aussagefähig, selbst wenn die Datenerfassung nicht mehr ganz so aktuell ist.
Auf dieselbe Frage sowie auf die Fragen, wie viele Agrarunternehmen mit Altschulden es in Sachsen-Anhalt überhaupt gibt und wie viele Arbeitskräfte dort tätig sind, die mein Fraktionskollege Herr Harry Czeke unlängst in einer Kleinen Anfrage an die hiesige Landesregierung stellte, lautete die Antwort schlicht und einfach - ich zitiere aus der Antwort der Landesregierung -:
„Der Landesregierung liegen die für die Beantwortung der Fragen 1 bis 3 notwendigen Unterlagen nicht vor.“
Punkt, aus, Schluss, das war's, mehr nicht. Staatssekretär Herr Aeikens hat es im Agrarausschuss wiederholt ungefähr so dargestellt: Das ist kein Anliegen der Landesregierung.
Auch wenn Staatssekretär Herr Aeikens uns erklärt, dass das Land bei der Erarbeitung des Gesetzentwurfs nicht involviert gewesen sei und darum nicht über die von der PDS-Fraktion gewünschten Informationen - so
wörtlich - verfüge, ist das schlichtweg ein Armutszeugnis für das Ministerium und für unsere Regierung. Das wollte ich hier und heute unbedingt feststellen. Woanders geht es auch anders.