dass so etwas überhaupt infrage kommt. Wir haben das erstmalig geschafft. Wir sind das einzige Bundesland, in dem Staatshochbauverwaltung und Straßenbauverwaltung in einer Hand sind.
- Thüringen hat jetzt nachgezogen; ich bin doch noch nicht fertig. Sachsen hat es nicht, Brandenburg hat es nicht und Mecklenburg-Vorpommern auch nicht. Denn es ist natürlich unheimlich schwierig, das auf den Weg zu bringen. Wir bringen jetzt diesen Betrieb mit 2 300 Mitarbeitern, die eine Riesenverantwortung haben, auf den Weg.
An dieser Stelle darf ich einen ganz herzlichen Dank all denen sagen, die bei diesem Prozess mitgewirkt haben. Dabei geht es um Menschen, dabei geht es um Arbeitsplätze, dabei geht es darum, eventuell den Standortwechsel von Halle nach Magdeburg oder auch in andere Städte zu gewährleisten und das sozialverträglich abzusichern. Ich darf auch darauf verweisen, dass mir bisher noch nicht bekannt geworden ist, dass es größere Dis
kussionen in der Öffentlichkeit darüber gegeben hätte, dass hier etwas schief läuft. Das zu handhaben, ist eine große Herausforderung. Das ist das eine.
Das Zweite. Meine Damen und Herren! Die große Aufgabe wird darin bestehen, Personal abzubauen, und zwar sozialverträglich; denn wir müssen diesen Landesbetrieb Bau investiv untersetzen. Wir wissen selbst, wie groß die Schwierigkeit im Staatshochbau ist, noch Aufgaben zu finden. Also müssen wir doch auch das sehen, was teilweise auf die Mitarbeiter zukommt, nämlich dass sie eben auch einmal vom Staatshochbauer zum Brückenbauer umqualifiziert werden. Das und vieles andere mehr sind Maßnahmen, die in den nächsten Jahren anstehen.
Auf das Thema der Kreisstraßen will ich gar nicht mehr eingehen. Ich verstehe natürlich, dass man als Opposition das eine oder andere einmal kritisieren muss. Aber wir müssen doch irgendwann einmal gesamtwirtschaftlich denken und, verdammt noch mal, sagen: Da werden aus einem Guss die Straßen instand gehalten und die Kommunen kriegen sogar noch mehr Geld. Es muss sich nicht jeder Kreis die Geräte anschaffen.
Herr Doege, wenn Sie mit der Kreisgebietsreform kommen, könnte ich jetzt kontern und sagen: Stellen Sie sich einmal vor, wir hätten das Bild von Innenminister Püchel umgesetzt. Wo wären Sie denn heute mit Ihren fünf Großkreisen? Sie müssen doch einmal wissen, wohin Sie wollen.
Mir geht es jetzt darum, dass wir einen Landesbetrieb Bau haben, der von Salzwedel bis Zeitz für die Aufgaben da ist, die zu erledigen sind.
Viel wichtiger ist für mich, dass dieser Landesbetrieb Bau nicht zur Konkurrenz für die private Wirtschaft wird. Dafür werden wir schon sorgen. Wir müssen aufpassen, dass das nicht erfolgt.
Dann haben wir die Standorte und dann wird das aus einem Guss gemacht. Das ist tatsächlich so. Es ist auch unsere Aufgabe, daran zu denken, dass wir in SachsenAnhalt noch viele Planungsbüros haben; die müssen alle Arbeit haben. Wir brauchen Baubetriebe, die Arbeit haben. Wir müssen die ganze Sache koordinieren, über das Land Sachsen-Anhalt hinaus. Deshalb ist das ein Schritt in die richtige Richtung.
Am Ende noch eines, das immer angesprochen wird: die Privatisierung. Im Moment hat niemand vor, das zu privatisieren. Das geht gar nicht, und mit 2 000 Leuten schon gar nicht. Die Arbeitsplatzsicherung ist also gegeben. Lassen Sie uns doch schauen, wie die Welt in fünf oder sechs Jahren aussieht.
Sie hatten nicht die Kraft, diesen Betrieb ins Leben zu rufen, ihn auf den Weg zu bringen. Deshalb bin ich schon froh darüber - das ist mein letzter Satz, Herr Präsident -, wenn die Opposition Stimmenthaltung übt. Dann ist das wie eine Zustimmung, wie ein Ritterschlag
(Beifall bei der CDU und bei der FDP - Herr Sachse, SPD: Jetzt überlegen wir uns das mit der Enthaltung!)
Herr Minister, Sie haben die Möglichkeit, ein weiteres Wort an uns zu richten; denn der Abgeordnete Herr Kasten möchte eine Frage stellen.
Herr Minister, mir hat das mit den acht Jahren, was hier in der Diskussion kam, nicht so ganz gefallen.
Herr Minister, zur Kommunalisierung staatlicher Aufgaben im Bereich des Straßenbaus und des Straßenverkehrs und zu einigen anderen Dingen in der Aufgabenverlagerung müssten bei Ihnen im Ministerium auch Akten aus dem Oktober 2001 - so sind meine Unterlagen - vorhanden sein; denn wir haben damals daran gearbeitet. Ich möchte nur deutlich machen, dass auch wir an diesem Bereich gearbeitet haben. Sie haben jetzt aber im Prinzip einen anderen Ansatz als den, über den wir diskutiert haben, gewählt.
Herr Kasten, ich werde vielleicht einmal im Keller nachsehen, ob da noch irgendwelche Unterlagen aus dem Jahr 2001 sind. Vielleicht können wir uns die gemeinsam noch einmal ansehen. Auf alle Fälle haben wir nach 2002 nicht angefangen, in alten Unterlagen nachzusuchen; wir wollen nicht nachkarten. Aber wir schauen gern noch einmal nach.
Damit können wir in das Abstimmungsverfahren eintreten. Wir stimmen zunächst über die selbständigen Bestimmungen ab. Wenn Sie meinem Vorschlag folgen, über die vorliegende Beschlussempfehlung in ihrer Gesamtheit abzustimmen, dann können wir so verfahren. Gibt es dagegen Widerspruch? - Es gibt keinen Widerspruch.
Wer den selbständigen Bestimmungen in der Fassung der Beschlussempfehlung in ihrer Gesamtheit die Zustimmung gibt, den bitte ich um das Zeichen mit der Stimmkarte. - Zustimmung bei der CDU- und bei der FDP-Fraktion. Gegenstimmen? - Keine. Enthaltungen? - Bei der PDS- und bei der SPD-Fraktion. Damit ist den selbständigen Bestimmungen in ihrer Gesamtheit zugestimmt worden.
Wir stimmen nun ab über die Gesetzesüberschrift - „Gesetz zur Errichtung des Landesbetriebes Bau SachsenAnhalt“ - und gleichzeitig über das Gesetz in seiner Ge
samtheit. Wer dem seine Zustimmung gibt, den bitte ich um das Zeichen mit der Stimmkarte. - Zustimmung bei CDU- und bei der FDP-Fraktion. Gegenstimmen? - Keine. Enthaltungen? - Bei der PDS- und bei der SPDFraktion. Damit ist auch der Gesetzesüberschrift und dem Gesetz in seiner Gesamtheit zugestimmt worden. Der Tagesordnungspunkt 8 ist beendet.
Die erste Beratung fand in der 49. Sitzung des Landtages am 11. November 2004 statt. Berichterstatter des Ausschusses für Gesundheit und Soziales ist der Abgeordnete Herr Rauls. Bitte sehr, Herr Rauls.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Entwurf eines Ausführungsgesetzes zum Sozialhilferecht, eingebracht von der Landesregierung, wurde vom Plenum am 11. November 2004 in den Ausschuss für Gesundheit und Soziales überwiesen. Weitere Ausschüsse waren an der Beratung nicht beteiligt.
Der mit diesem Gesetzentwurf befasste Ausschuss hat sich zunächst in seiner 28. Sitzung am 19. November 2004 darauf verständigt, eine Anhörung der kommunalen Spitzenverbände, der Liga der Freien Wohlfahrtspflege und der Sozialagentur durchzuführen. Diese Anhörung wurde in der 29. Sitzung des Ausschusses für Gesundheit und Soziales am 2. Dezember 2004 durchgeführt. Unmittelbar im Nachgang zu der Anhörung fand in der gleichen Sitzung die erste und zugleich abschließende Gesetzesberatung statt. Dem Ausschuss lagen dazu Änderungsanträge von allen Fraktionen vor. Außerdem wurde vom Gesetzgebungs- und Beratungsdienst eine schriftliche Stellungnahme mit rechtsförmlichen Empfehlungen zugearbeitet.
Einen Schwerpunkt der Beratungen im Sozialausschuss bildete unter anderem § 4, der die Heranziehung der örtlichen Träger der Sozialhilfe beinhaltet. Hierzu gab es bei den Fraktionen unterschiedliche Meinungen dazu, ob der Abschluss von Zielvereinbarungen zwingend vorgeschrieben werden sollte oder ob eine Kannbestimmung ausreichend sei. In diesem Zusammenhang wurde auch die Frage der Bonusregelung bei Erfüllung der Leistungs-, Qualitäts- und Budgetziele kontrovers diskutiert.
§ 4 Abs. 6 des Gesetzentwurfes wurde insoweit verändert, als nun Zielvereinbarungen abgeschlossen werden sollen. Die Bonusregelung blieb unberührt. Es wurde jedoch der letzte Satz dieses Absatzes gestrichen, der dafür die Zustimmung des Ministeriums der Finanzen vorausgesetzt hat. Schließlich wurde Satz 4 des Absatzes 6 insofern verändert, als Zielvereinbarungen nicht zur Folge haben dürfen, dass in die individuellen Rechtsansprüche der Leistungsberechtigten eingegriffen wird.
Der Ausschuss hat nach Absatz 6 einstimmig einen neuen Absatz 7 eingefügt, der bestimmt, dass die Wirkungen der Zielvereinbarungen mindestens alle drei Jahre zu überprüfen sind.
Weiterhin hat der Ausschuss die Anregung der Liga der Freien Wohlfahrtspflege aus der Anhörung aufgegriffen und § 4 Abs. 2 dahin gehend erweitert, dass ein rehabilitationspädagogischer Fachdienst vorzuhalten ist, der bei der Feststellung der Hilfebedarfe mitwirkt. Dies wurde übrigens von allen Fraktionen beantragt und somit einstimmig beschlossen.
Hinzuzufügen ist, dass die meisten Empfehlungen des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes vom Ausschuss übernommen worden sind. Die vorliegende Beschlussempfehlung wurde vom Ausschuss für Gesundheit und Soziales mit 9 : 1 : 1 Stimmen beschlossen. Ich bitte auch hier um Ihre Zustimmung.
Vielen Dank, Herr Abgeordneter Rauls, für diese Berichterstattung. - Meine Damen und Herren! Der Ältestenrat hat dazu keine Debatte vorgesehen. Die PDSFraktion hat allerdings signalisiert, dass Herr Dr. Eckert dazu sprechen möchte. Bitte sehr, Herr Dr. Eckert.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Gestatten Sie mir einige Anmerkungen zum Abstimmungsverhalten der PDS-Fraktion.
Der Gesetzentwurf der Landesregierung in der vorliegenden Fassung findet nicht die Zustimmung der PDSFraktion. Kritisiert wird vor allem die aus unserer Sicht unzulängliche Einbeziehung sozial erfahrener Personen. Die Begründung seitens der Landesregierung, dass damit ein Abbau von Bürokratie verbunden sei, ist nicht stichhaltig. Nach unserer Recherche würden ca. 500 bis 700 Beratungsfälle im Jahr mit einem Beratungsaufwand von ein bis zwei Stunden im Abstand von sechs bis acht Wochen auftreten. Das ist nicht das, was wir unter bürokratischem Aufwand verstehen. Wir meinen deshalb, dass diese Regelung vor allem den Abbau von Mitwirkung und den Verzicht auf das Einbringen anderer Sichten als die der Verwaltung in die Beratung beinhaltet.
Kontrovers gestaltete sich in der PDS-Fraktion die Meinungsbildung zu der in § 4 Abs. 6 vorgesehenen Möglichkeit, mit den Landkreisen Zielvereinbarungen mit einer Bonusregelung abzuschließen. Auch wenn im letzten Satz des betreffenden Absatzes bestimmt wird, dass durch die Zielvereinbarungen in die individuellen Rechtsansprüche nicht eingegriffen werden darf, befürchtet ein Teil der Abgeordneten der PDS-Fraktion, dass mit den Zielvereinbarungen der Rahmen geschaffen werden soll, um die individuellen Rechte behinderter Menschen real zu beschneiden. Gerade die Aufnahme dieses Satzes in den Gesetzestext könnte, so meine ich, zum Beispiel ein Beleg dafür sein, dass auch die Landesregierung ähnliche Befürchtungen hegt.
Eine besondere Problematik entfaltet diese Regelung dadurch, dass erstens sozial erfahrene Personen faktisch erst zum Schluss des Verfahrens, also erst nach dem Erlass von Widerspruchsbescheiden, einbezogen werden sollen und zweitens das Land ein völlig neues,