Wer sich in der Kommunalpolitik auskennt, der weiß, dass es kaum Bürgermeister und Landräte gibt, die sich diesem goldenen Zügel entziehen können und werden.
Nur, die kommunale Selbstverwaltung bleibt auf der Strecke und wird wieder ein Stück eingeschränkt. Eine Entscheidungsfreiheit, wie diese 10 Millionen € tatsächlich eingesetzt werden, hat keine Kommune mehr. Sie hat nur noch die Freiheit zu entscheiden: Straße A oder Straße B. Das ist für uns als PDS-Fraktion, trotz vieler Autofahrerinnen und Autofahrern unter uns, nicht akzeptabel und wir wollen eine Rücknahme.
Als zweiten nach wie vor kritischen Punkt sehen wir die ungleiche Behandlung der kreisfreien Städte Magdeburg, Halle und Dessau im Verhältnis untereinander. Wenn man, wie zumindest ersichtlich ist, die Kreisfreiheit dieser Städte will und sie auch für Städte unter 150 000 Einwohnern vorsieht, dann stellt sich die Frage, warum es eine andere Behandlung der kleineren Stadt bei der Aufteilung der finanziellen Zuweisungen gibt. Die Aufgaben von Halle und Magdeburg sehen doch nicht anders aus als in Dessau, sondern es sind die gleichen, und Dessau erhält ohnehin eine geringere Zuweisung aufgrund der geringeren Einwohnerzahl.
Wenn man also schon Änderungen am FAG vornimmt und das zentralörtliche Prinzip auch bei den Gemeinden als Faktor anwendet, wäre es an der Zeit, die ungleiche Behandlung der kreisfreien Städte zu beenden und diese einheitlich mit einem Faktor zu versehen.
Als dritten Änderungsantrag finden Sie die Einführung und damit gesetzliche Verankerung und Institutionalisierung eines Beirates. Man kann diesen auch Finanzstrukturkommission nennen; der Grund und Zweck ist der gleiche. Bereits in der vergangenen Legislaturperiode gab es einen Beschluss zur Einrichtung einer solchen Kommission, der sowohl das Aufgabenspektrum als auch die Zusammensetzung dieses Gremiums regelte.
Wie uns durchaus bekannt ist, gibt es eine solche Kommission, bestehend aus Vertretern der Exekutive und der kommunalen Spitzenverbände; nur offensichtlich arbeitet sie weder einigermaßen verbindlich, noch berät sie wirklich alle Probleme, die aus der Sicht der Exekutive finanziell neu geregelt werden sollen. Ich erinnere nur an die beabsichtigte Änderung des FAG bezüglich der Schülerbeförderung, als die kommunalen Spitzenverbände klar erklärten, dass sie davon weder informiert noch dazu befragt worden sind.
Ein Beirat wird auch zukünftig nicht alles richten können, aber er kann und sollte auf gesetzlicher Grundlage im Vorfeld von Entscheidungen nach Lösungsmöglichkeiten suchen, langfristig an Problemen arbeiten und der Politik Empfehlungen geben. Das wäre aus unserer Sicht im Miteinander von Land und Kommunen, von Exekutive
Damit komme zu unserem Entschließungsantrag. Gleich vorneweg: Wir haben nicht vor, all das zu fordern, was aus unserer Sicht für ein neues Finanzausgleichsgesetz wünschenswert und notwendig wäre. Wir sehen die Diskussion darüber aber noch nicht als so abgeschlossen an, dass bereits jetzt für die Zukunft alles klar wäre. Wir halten gerade im Hinblick auf die Fortführung der Funktional- und Kommunalreform auf Landes- und kommunaler Ebene strukturelle und damit verbunden finanzielle Änderungen für diskutabel. Dafür wollen wir Anstöße geben.
Wir wissen, dass sich längst alle oder fast alle kommunalen Haushalte im defizitären Bereich befinden. Das zu ändern wird uns auf Landesebene allein nicht gelingen, sondern dazu werden umfassende Änderungen auf Bundesebene notwendig sein. Ein entsprechender Entschließungsantrag ist von diesem Hohen Hause im Januar 2003 verabschiedet worden.
Aber ändern und beeinflussen können wir auf Landesebene die kommunalen Beziehungen über den Finanzausgleich. Es muss in den nächsten Jahren gelingen, den Kommunen trotz angespannter Haushaltslage wieder zu Freiräumen zu verhelfen, die es ihnen ermöglichen, freiwillige und pflichtige Aufgaben gleichermaßen auszuführen.
Wenn es also mit weiteren Gesetzen und Reformschritten zur Übertragung neuer Aufgaben kommt, muss ein Ausgleich der Mehrbelastung stattfinden. Es kann nicht sein, dass man sich jedes Mal vor dem Richter wiederfindet, sondern man muss diese neuen Aufgaben tatsächlich verbindlich, auch finanziell, regeln. Es wird in den nächsten Jahren Neuzuschnitte von Landkreisen und Kommunen geben. Es wird eine Regelung zur Stadt-Umland-Problematik geben müssen und andere, neue Fragen werden auftreten.
Überdenkenswert ist aus unser Sicht - angesichts der zum Teil sehr unterschiedlichen kommunalen Gegebenheiten - die Frage nach der Verteilung der Schlüsselzuweisungen. Natürlich kann man den einfachen Ansatz von Einwohner und Fläche akzeptieren. In vielen anderen Bundesländern sind allerdings Veredelungsfaktoren aufgenommen worden, die den Ausgleich verschiedener Strukturprobleme möglicherweise besser bewältigen helfen, zum Beispiel Belastungen durch Arbeitslosigkeit, Armut, Anzahl der Studierenden, Bevölkerungsstrukturen, wirtschaftliche Ausprägung und anderes mehr.
Bayern zum Beispiel veredelt seine Ansätze sogar mit einem Prozentsatz bezüglich der Kinder und Jugendlichen. Bayern belohnt die Kommunen, in denen mehr junge Leute als im Landesdurchschnitt leben. Ob das der richtige Weg hin zu mehr Jugend im Land ist, kann ich schlecht beurteilen. Offensichtlich aber werden die Kommunen belohnt, die kinder- und familienfreundlich sind. Wir dagegen haben selbst aus der Jugendpauschale diesen Strukturansatz herausgenommen und stellen nur noch auf Einwohner und Fläche ab.
Geben wir uns als Parlament die Chance, über neue Ansätze eines tatsächlichen Finanzausgleichs zwischen Land und Kommunen und zwischen den Kommunen im positiven Sinne zu streiten und nach tragfähigen langfristigen Lösungen zu suchen.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich habe bereits am 15. Oktober dieses Jahres bei der Einbringung des Gesetzentwurfs gesagt, dass das gesamte Spektrum der unterschiedlichen Auffassungen zum Finanzbedarf, der einzelnen Gruppen und der kommunalen Familie in den Beratungen des Finanz- und des Innenausschusses sichtbar werden wird. Ich habe Ihnen nicht zu viel versprochen.
Sie haben auch hier gemerkt, wie unterschiedlich die Auffassungen sind. Frau Dr. Weiher hat das Beispiel mit der Decke und anschließend das Beispiel mit den vielen Kindern genannt. Es sind eigentlich nicht viele Kinder, sondern es sind nur drei Kinder: die kreisfreien, die kreisangehörigen Gemeinden und die Landkreise. Aber ob die dann wirklich so schreien, hängt maßgeblich von uns ab; denn wir verteilen im Wesentlichen die Aufgaben auf die Gruppen der kommunalen Familie.
Wie gesagt, in den Finanz- und den Innenausschusssitzungen zeigte sich klar die Position der Spitzenverbände. Ich denke, dass auch klar geworden ist, dass die Spitzenverbände teilweise - insbesondere beim Städte- und Gemeindebund, also bei der Familie der kreisfreien und kreisangehörigen Gemeinden - eine Gratwanderung zu gehen hatten.
Dass die Notwendigkeit der Änderung des FAG vorlag, hatten wir bereits mit der demografischen Entwicklung, der Aufgabenverlagerung im Rahmen der Funktionalreform, der verfassungsgerichtlichen Rechtsprechung und natürlich mit dem, was uns als Kommunen besonders am Herzen lag, begründet, nämlich mit der Notwendigkeit, das Ausgleichsinstrumentarium weiterzuentwickeln. Dass nicht alle Wünsche erfüllt werden konnten und dass wir, wie gesagt, angesichts der Haushaltssituation auch Kompromisse eingehen mussten, war von vornherein allen klar.
Im Wesentlichen sind die Änderungen, die in den Ausschussberatungen herausgekommen sind, schon genannt worden. Mir ist es deshalb wichtig, auf zwei, drei Sachen hinzuweisen, die mir besonders am Herzen liegen.
Erstens. Ich hatte bereits am 15. Oktober zu § 6 Abs. 3 darauf hingewiesen, dass aufgrund der demografischen Entwicklung, insbesondere dem Rückgang der Einwohnerzahl in den Oberzentren, also in den kreisfreien Städten, eigentlich nur noch ein Anteil von 21 % an der Ausgleichsmasse gerechtfertigt wäre. Wir haben uns trotzdem dazu entschlossen, die 27 % zu belassen. Das entspricht sechs Prozentpunkten mehr und einem tatsächlichen absoluten Mehraufwand von ca. 75 Millionen €. Das muss man wirklich deutlich aussprechen, weil dieses Schreien, das auch Frau Dr. Weiher genannt hat, eigentlich dazu führt, dass diese Gruppe der kommunalen Familie doch mehr als die anderen begünstigt wird.
Die Änderung der Einwohnerzahl für die Gewichtung der Gemeinden und die Einführung des Dünnbesiedlungszuschlages waren heftig umstritten und diskutiert. Den Dünnbesiedlungszuschlag über zwei Jahresstufen anzu
passen, und zwar im Jahr 2005 um 2,5 % und im Jahr 2006 um 1,75 %, halte ich für sinnvoll. Ich denke, das dämpft auch die Haushaltssituation in den betroffenen Landkreisen.
Weil Frau Dr. Weiher insbesondere die Gewichtung und den Gewichtungsfaktor angesprochen hat, will ich sagen, dass ich die zentralörtliche Funktion der 4%- und 8%-Regelung insbesondere im Bereich der Grund- und Mittelzentren auch als eine sinnvolle Entscheidung ansehe. Sie merken, dass wir insbesondere bei der Änderung des Finanzausgleichsgesetzes maßgeblich den raumordnerischen und den zentralörtlichen Aufgabenbereich stärker berücksichtigt haben.
Bei den Recherchen zum Finanzausgleichsgesetz ist mir eine Textstelle in einem Aufsatz aufgefallen. Es wird viel über die Frage diskutiert: Was ist eigentlich gewichtig, kann man nicht einfach alle Einwohner mit eins ansetzen und dann eine andere Regelung finden? - Sie hatten „kinder- und jugendfreundlich“ gesagt, andere sagen „raumordnerisch“, wieder andere sagen „zentralörtlich“. Da habe ich etwas unter der Überschrift „Entstehung und Entwicklung der kommunalen Einwohnerveredlung seit 1950“ gefunden, also als FAG seit 1950. Mit Genehmigung des Präsidenten darf ich vielleicht kurz zitieren:
„Die Veredlung ist erforderlich, weil der Finanzbedarf einer Gebietskörperschaft nicht allein von der zahlenmäßigen Größe ihrer Bevölkerung, sondern auch von ihrer Siedlungsstruktur, insbesondere ihrer Siedlungsform und Siedlungsdichte, abhängt. Die stärkere Zusammenballung von Menschen auf verhältnismäßig engem Raum erfordert eine intensivere behördliche Organisation, erhöht das Niveau der Lebenshaltungskosten, der Löhne, Sachaufwendungen, Sozialleistungen usw. und verursacht ganz allgemein höhere kollektive Bedürfnisse namentlich auf den Gebieten der Rechts- und Staatssicherheit, des Erziehungswesens, der Wohlfahrt, des Verkehrs, der Versorgungseinrichtungen und dergleichen.“
„Infolgedessen steigt der Finanzbedarf besonders im gemeindlichen Bereich nicht im arithmetischen Verhältnis, sondern progressiv zur Einwohnerzahl.“
Das ist, wenn es wirklich so ist, eine wichtige Aussage. Wenn wir davon sprechen, dass die Einheitsgemeinde möglicherweise das ideale Instrument ist, um Verwaltungsorganisation und Kosteneinsparung zu betreiben, steht dieser Satz dieser Aussage eigentlich kontraproduktiv entgegen.
Meine Damen und Herren! Den Abzug von 10 Millionen € zur Bedienung der GVFG-Mittel halten wir als CDU-Fraktion ebenfalls für sinnvoll, trägt er doch dazu bei, die notwendigen Fördermittel bereitzustellen und insbesondere die notwendigen Straßenbaumaßnahmen, die in den letzten Jahren zu kurz gekommen sind, investiv zu bedienen.
Die Neuquotierung, und zwar nach der Ausschussempfehlung, auf 55 und 20 % erst im Jahr 2006 zurückzukommen, halten wir ebenfalls für sehr sinnvoll.
Zur Finanzausgleichsabgabe hat der Minister ausführlich gesprochen. Dazu ist zu sagen: Das war auch in unserer Fraktion ein Kriterium, über das wir sehr ausführlich diskutiert haben. Da schlagen bei einigen von uns zwei Herzen in einer Brust. Sie müssen davon ausgehen, dass es viele gab, die gute Bedingungen hatten und die nicht viel tun mussten, um zu ihren Gewerbesteuereinnahmen zu kommen. Aber es gab ebenso viele, die dafür hart gearbeitet haben. Es gab auch einige, die gute Bedingungen hatten und die diese erkannt und genutzt haben. Ich kenne aber auch viele Kommunen, die gute Bedingungen hatten, die Situation aber verschlafen haben und aus den Bedingungen, die sie vor der Haustür hatten, nichts gemacht haben.
Ich denke, wir sind uns dahin gehend einig, dass das Ausgleichsinstrumentarium sehr sinnvoll ist, um Liquiditätsprobleme in den Kommunen zu vermeiden oder zumindest zu mildern. Deshalb haben wir dieses Instrument entsprechend in § 8 Abs. 3 eingebaut.
Ich komme noch kurz auf den Änderungsantrag und den Entschließungsantrag der PDS-Fraktion zu sprechen.
Zu dem Änderungsantrag: Der Antrag unter Nr. 1 des Änderungsantrages ist bereits im Ausschuss gestellt worden. Diesen können wir nicht mittragen. Das hatten wir schon ausführlich begründet. Auch Nr. 2 werden wir in der vorliegenden Fassung nicht mittragen.
Zu dem Entschließungsantrag: Sicherlich ist es notwendig, die Qualität des Finanzausgleichsgesetzes regelmäßig fortzuschreiben. Aber wenn ich den Punkt 2 des Antrages sehe, Frau Dr. Weiher, wonach der Landtag die Landesregierung bitten soll, Erwartungen zu berücksichtigen, und wenn ich dann die einzelnen Anstriche sehe, muss ich doch noch auf zwei, drei Anstriche eingehen. Die darin genannten Themen sind zumindest in den letzten zweieinhalb Jahren schon mehrfach behandelt worden. Ich kann mich auch an eine Diskussion erinnern, die von dem ehemaligen Minister Püchel geführt worden ist und die ich auch anführen möchte.
Zu Punkt 2: Nachweis der tatsächlichen Deckung des Finanzbedarfs kommunaler Körperschaften für pflichtige Aufgaben, das heißt für Aufgaben im übertragenen Wirkungskreis und für Pflichtaufgaben im eigenen Wirkungskreis und einen angemessenen Anteil freiwilliger Aufgaben unter Berücksichtigung eigener kommunaler Einnahmen. Ich kann mich erinnern, dass wir, als wir über das Verwaltungsmodernisierungsgrundsätzegesetz diskutiert und darüber nachgedacht haben, wie wir die Analyse der Aufgaben durchführen, recht schnell darauf gekommen sind zu sagen: Eigentlich können wir nur den übertragenen Wirkungskreis und die pflichtigen Aufgaben im eigenen Wirkungskreis nehmen.
Wir haben es vermieden, die Aufgaben im eigenen Wirkungskreis zu betrachten, die freiwillig sind, weil diese in den Gemeinden vielschichtig gestaltet sind und nicht überall gleich sind. Also, die eine Gemeinde macht das, die andere Gemeinde macht dies und noch eine andere Gemeinde macht wieder etwas anderes. Jetzt wollen Sie das noch mit der tatsächlichen Deckung des Finanzbedarfs verknüpfen. Ich meine, das ist theoretisch und praktisch gar nicht leistbar.
Der nächste Punkt: Ausgleich der finanziellen Mehrbelastung bei der Wahrnehmung von Aufgaben des übertragenen Wirkungskreises. Das ist gängige Praxis seit spätestens September 2004, und zwar seit der Entscheidung des Landesverfassungsgerichtes zum Ersten Investitionserleichterungsgesetz. Es ist übrigens auch
Der nächste Punkt: Überprüfung des Verhältnisses von allgemeinen und Zweckzuweisungen beim kommunalen Finanzausgleich mit der Zielsetzung der Ausfaltung frei verfügbarer Schlüsselzuweisungen. Das ist das, was ich vorhin schon angedeutet habe. Vor zwei Jahren hat Herr Püchel zu Minister Jeziorsky gesagt: Das habe ich acht Jahre lang umzusetzen versucht.
Sie wissen, welche objektiven und möglicherweise auch subjektiven Gründe eine Rolle dafür spielen, dass die Zweckzuweisungen teilweise nicht entsprechend dem Wunschdenken und den Erwartungen, die wir alle hatten, in die allgemeinen Zuweisungen überführt werden konnten. Im Übrigen ist das Verhältnis von allgemeinen und Zweckzuweisungen auch nicht entscheidend, sondern entscheidend ist, wie viel Zweckzuweisungen tatsächlich und unter welchen Bedingungen in die allgemeinen Zuweisungen überführt werden können.