Protokoll der Sitzung vom 17.12.2004

Die gemeinsam von der KMK verabschiedeten Bildungsstandards werden auch in Sachsen-Anhalt als Maßstab in den einzelnen Schulformen und Schulfächern definiert. Eine verbesserte Vergleichbarkeit der Klassen, der Schulen und der Länder untereinander wird dadurch möglich. Anerkennungsprobleme untereinander werden minimiert und nicht verstärkt, Frau Hein, wie Sie das darstellen wollten.

Durch die Verpflichtung zu einer kontinuierlichen Qualitätssicherung durch eine externe und interne Evaluation, durch Inspektion internationaler, nationaler, landeszentraler und auch regionaler Schulleistungsuntersuchungen sowie durch Fort- und Weiterbildung werden die Schulen und die Schulbehörden aufgefordert, ihre eigene schulische Arbeit zu überprüfen, sie gegebenenfalls zu verbessern bzw. zu verändern. Unterstützt wird diese Arbeit durch die Möglichkeit der Erarbeitung von Schulpro

grammen und durch den Abschluss von Schule-ElternVereinbarungen.

Um unser Abitur an den verschiedenen Gymnasien unter Berücksichtigung der eben genannten Aspekte besser vergleichbar zu gestalten, führen wir ab dem Jahr 2008 verbindlichere Regelungen zur Zweitkorrektur ein.

Verehrte Anwesende! Eine weitere Problematik hat sich im Rahmen der Debatte über die Schulgesetznovelle zu § 13 Abs. 2, und zwar bei dem Punkt der Bildung von Anfangsklassen aufgetan. Die demografische Entwicklung - das ist uns allen bekannt - hat uns eine schwere Bürde auferlegt und hat uns demzufolge auch eine Diskussion über die Existenz von Schulstandorten nicht erspart.

Diese ist durch die Landkreise im Rahmen der Schulentwicklungsplanung geführt worden. Sie haben ihre Schulstandorte im vergangenen Jahr festgelegt. Wir werden und wir wollen auch die beschlossenen Schulentwicklungspläne nicht wieder aufmachen. Das möchte ich an dieser Stelle noch einmal klar und deutlich sagen.

Aber wir müssen zur Kenntnis nehmen, dass feste Schulstandorte erneut infrage gestellt werden. Die Ursachen dafür sind sicherlich sehr verschiedener Natur. In einem mit inhaltlichen Vorgaben bestehenden Entschließungsantrag fordern wir die Landesregierung auf, Ausnahmen für Sekundarschulen, vor allem an Einfachstandorten, zuzulassen.

Nach dem schwierigen, aber notwendigen Prozess der Schulschließungen ist es nicht unser Anliegen, diesen Prozess Jahr für Jahr erneut aufzumachen. Nach der Unruhe, die die Schulschließungen verursacht haben, müssen wir jetzt versuchen, wieder Kontinuität zu gewährleisten.

Verehrte Anwesende! Als letzten wesentlichen Punkt möchte ich die Schulen in freier Trägerschaft ansprechen. Hier haben wir zugegebenermaßen auch noch in den letzten Zügen der Beratung Änderungen eingebracht, für die wir gekämpft haben und die uns aufgrund der finanziellen Lage des Landes nicht leicht gefallen sind.

Ich möchte an die vorzeitige Finanzierung für bewährte Träger erinnern, die nach einem Jahr 75 % der Finanzhilfe bekommen werden. Ich erinnere auch an die Regelung in § 18a Abs. 3, nach der für Grundschulen 20 Schüler als Klassenfrequenz festgelegt werden sollten. Das haben wir dahin gehend verändert, dass sie zukünftig wieder an vergleichbaren öffentlichen Grundschulen gemessen werden.

Verehrte Anwesende! Leider bleibt mir trotz einer zehnminütigen Redezeit nicht genügend Zeit, auf alle Änderungen einzugehen. Der Minister hat dies jedoch in ausführlicher Weise getan. Ich bin frohen Mutes, dass dieses Gesetz unsere Schulen und unsere Schüler qualitativ nach vorn bringen wird. Dann hätten sich unsere intensive Arbeit und unsere Beratungen auch gelohnt. - Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU und bei der FDP)

Vielen Dank, Frau Feußner. Herr Reck könnte jetzt fragen, falls Sie die Frage beantworten wollen. - Herr Reck, fragen Sie.

Frau Feußner, Sie haben vorhin aus einer Studie zitiert. Können Sie mir die Quelle noch einmal nennen?

Ja. Es handelt sich um den Gastkommentar eines Wissenschaftlers in der Zeitschrift des Deutschen Philologenverbandes „Profil“. Das ist der Gastkommentar eines Wissenschaftlers.

(Zuruf von Frau Dr. Sitte, PDS - Weitere Zurufe)

- Das ist Herr Olbertz auch, ja.

Vielen Dank, Frau Feußner. - Damit ist die Debatte abgeschlossen und wir kommen zur Abstimmung. Abstimmungsgrundlage ist die Beschlussempfehlung des Ausschusses. Ich bitte Sie, sich noch ein ganz klein wenig zu konzentrieren; denn so ganz einfach ist es diesmal nicht.

Zunächst geht es darum, die Beschlussempfehlung des Ausschusses noch etwas zu erweitern. Der Ausschussvorsitzende Herr Dr. Schellenberger hat das vorgetragen. Es geht um eine Einfügung in § 1/1 Abs. 2, die vorgelesen wurde. Der Text liegt uns vor. Wir fügen das in die Beschlussempfehlung ein. Abgestimmt wird darüber dann zusammen mit den übrigen einzelnen Abschnitten. Damit ist das erst einmal erledigt.

Wenn es keine Einwände gibt, stimmen wir über die Änderungsanträge in der Reihenfolge ab, in der sie eingegangen sind. Sie schließen sich nicht gegenseitig aus. Insofern gibt es dabei keine Probleme. - Ich sehe Nicken; wir können also so verfahren.

Der erste Änderungsantrag ist der der PDS-Fraktion in der Drs. 4/1955. Er betrifft § 1 Nr. 18 Punkt 1 und 19. Wer stimmt zu? - Das sind die Oppositionsfraktionen. Wer stimmt dagegen? - Das sind die Koalitionsfraktionen. Damit ist dieser Änderungsantrag abgelehnt worden.

Das zweite ist der Änderungsantrag der SPD-Fraktion in der Drs. 4/1971. Dort geht es um mehrere Nummern. Soll ich darüber einzeln abstimmen lassen? - Das ist nicht nötig. Dann stimmen wir darüber insgesamt ab. Wer stimmt zu? - Die Oppositionsfraktionen. Wer stimmt dagegen? - Die Koalitionsfraktionen. Damit ist auch dieser Änderungsantrag abgelehnt worden.

Wir kommen nun zum Änderungsantrag der Fraktionen der CDU und der FDP in der Drs. 4/1973. Dazu gibt es einen Änderungsantrag der PDS-Fraktion in der Drs. 4/1974. Wer stimmt diesem Änderungsantrag zum Änderungsantrag zu? - Das sind die Oppositionsfraktionen. Wer stimmt dagegen? - Das sind die Koalitionsfraktionen. Damit ist der Änderungsantrag zum Änderungsantrag abgelehnt.

Jetzt stimmen wir über den Änderungsantrag der Fraktionen der CDU und der FDP, den ich gerade genannt habe, ab. Wer stimmt ihm zu? - Das sind die Koalitionsfraktionen und die SPD-Fraktion. Wer stimmt dagegen? - Niemand. Wer enthält sich der Stimme? - Das ist die PDS-Fraktion. Damit ist dieser Änderungsantrag mit großer Mehrheit und ohne Gegenstimme angenommen worden. Damit sind wir am Ende der Abstimmung über die Änderungsanträge.

Jetzt kommen wir zu dem Gesetz selbst. Weil es einen Antrag auf namentliche Abstimmung gibt, stimmen wir zunächst über alle selbständigen Teile bis Nr. 28 Buchstabe a ab. Wer stimmt zu? - Das sind die Koalitionsfraktionen. Wer stimmt dagegen? - Die PDS-Fraktion und Teile der SPD-Fraktion. Wer enthält sich der Stimme? - Große Teile der SPD-Fraktion. Damit sind die selbständigen Bestimmungen bis zur Nr. 28 Buchstabe a beschlossen.

Jetzt kommen wir zu namentlichen Abstimmung über Nr. 28 Buchstabe a. Möchte jemand, dass ich diese drei Sätze noch einmal vorlese?

(Zurufe: Ja!)

- Dann tue ich das. An § 34a Abs. 2 werden die folgenden Sätze 3 bis 5 angefügt - es folgt der neue Text -:

„Wenn keine Schullaufbahnempfehlung im Sinne von § 4 Abs. 5 für das Gymnasium vorliegt, ist die Aufnahme von Schülerinnen und Schülern in ein öffentliches Gymnasium oder in einen Gymnasialzweig einer öffentlichen Gesamtschule in kooperativer Form von einer erfolgreichen Eignungsfeststellung abhängig. Die Einzelheiten der Eignungsfeststellung und des Verfahrens regelt die oberste Schulbehörde durch Verordnung. Schulen in freier Trägerschaft können eine gleichwertige Eignungsfeststellung durchführen.“

Darüber stimmen wir jetzt namentlich ab. Ich bitte, mit dem Namensaufruf zu beginnen.

(Namentliche Abstimmung)

Abstimmungsverhalten der Abgeordneten:

Frau von Angern - Herr Becker - Herr Bischoff Nein Herr Bönisch Ja Herr Borgwardt Ja Frau Brakebusch Ja Herr Brumme Ja Frau Budde Nein Frau Bull Nein Herr Bullerjahn Nein Herr Czeke Nein Herr Dr. Daehre Ja Herr Daldrup Ja Frau Dirlich Nein Herr Doege Nein Herr Dr. Eckert Nein Herr El-Khalil - Herr Ernst Ja Herr Felke Nein Frau Ferchland Nein Frau Feußner Ja Herr Dr. Fikentscher Nein Frau Fischer (Naumburg) Nein Frau Fischer (Merseburg) Ja Frau Fischer (Leuna) Nein Herr Gallert Nein Herr Gärtner - Herr Gebhardt Nein Herr Geisthardt Ja Frau Grimm-Benne Nein Herr Grünert Nein

Herr Gurke Ja Herr Gürth Ja Herr Hacke Ja Frau Hajek Nein Herr Hauser Ja Frau Dr. Hein Nein Herr Höhn Nein Herr Dr. Höppner - Frau Dr. Hüskens Ja Frau Jahr Nein Herr Jantos Ja Frau Kachel Nein Herr Kasten Nein Herr Kehl Ja Frau Dr. Klein Nein Herr Kley - Frau Knöfler Nein Herr Koch - Herr Dr. Köck Nein Herr Kolze Ja Herr Kosmehl Ja Herr Krause Nein Herr Kühn Nein Frau Dr. Kuppe Nein Herr Kurze Ja Herr Laaß Ja Frau Liebrecht Ja Herr Lienau Ja Herr Lukowitz Ja Herr Madl Ja Herr Maertens - Herr Metke - Frau Mittendorf Nein Herr Oleikiewitz - Herr Prof. Dr. Paqué - Frau Dr. Paschke Nein Herr Dr. Polte Nein Herr Poser - Herr Dr. Püchel Nein Herr Qual Ja Herr Radke Ja Herr Radschunat - Herr Rauls Ja Herr Reck Nein Herr Dr. Rehberger Ja Herr Reichert Ja Frau Röder Ja Frau Rogée Nein Herr Rothe Nein Frau Rotzsch Ja Herr Ruden Ja Herr Sachse Nein Herr Sänger Ja Herr Scharf Ja Herr Dr. Schellenberger Ja Herr Scheurell Ja Herr Schlaak Ja Frau Schmidt Nein Herr Scholze Ja Herr Schomburg Ja Herr Dr. Schrader Ja

Herr Schröder Ja Herr Schulz Ja Herr Schwenke Ja Frau Seifert Ja Frau Dr. Sitte Nein Herr Dr. Sobetzko - Herr Prof. Dr. Spotka - Herr Stadelmann Ja Herr Stahlknecht Ja Herr Steinecke Ja Frau Theil - Herr Dr. Thiel Nein Frau Tiedge - Herr Tögel Nein Herr Tullner Ja Frau Vogel Ja Herr Dr. Volk Ja Frau Dr. Weiher Nein Frau Weiß Ja Frau Wernicke Ja Herr Wolpert - Frau Wybrands Ja Herr Zimmer Ja

Ist jemand von den anwesenden Abgeordneten nicht aufgerufen worden? Wer seine Stimme nicht abgeben konnte, der möge es jetzt sagen. - Frau von Angern.

(Frau von Angern, PDS: Nein!)

Dann bitte ich, die Stimmen auszuzählen.

Meine Damen und Herren! Die namentliche Abstimmung hat Folgendes ergeben: 98 Abgeordnete haben ihre Stimme abgegeben, Enthaltungen gab es nicht, mit Ja haben 55 Abgeordnete gestimmt, mit Nein 43. Damit ist Nr. 28 Buchstabe a mehrheitlich angenommen worden.

Wir stimmen jetzt weiter ab über alle darauf folgenden Einzelbestimmungen des Gesetzentwurfs. Wer stimmt diesen zu? - Die Koalitionsfraktionen. Wer stimmt dagegen? - Die Oppositionsfraktionen. Damit sind alle weiteren Einzelbestimmungen angenommen worden.

Nun fasse ich die Abstimmungen über die Gesetzesüberschrift - „Neuntes Gesetz zur Änderung des Schulgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt“ - und über das Gesetz in seiner Gesamtheit zusammen. Wer stimmt zu? - Die Koalitionsfraktionen. Wer stimmt dagegen? - Die Oppositionsfraktionen. Damit ist der Gesetzentwurf mehrheitlich angenommen worden.

(Zustimmung von Herrn Tullner, CDU)

Wir haben jetzt noch einen Entschließungsantrag und zu diesem Entschließungsantrag einen Änderungsantrag der PDS-Fraktion in der Drs. 4/1954. Wir stimmen zunächst über den Letzteren ab. Wer stimmt dem Änderungsantrag zu? - Die Oppositionsfraktionen und Teile der Koalition. Wer stimmt dagegen? - Das sind überwiegend die Koalitionsfraktionen.

(Herr Gallert, PDS: Herr Tullner hat zweimal ab- gestimmt! Ich habe das genau gesehen! - Herr Tullner, CDU: Herr Gallert ist eine Petze! - Hei- terkeit bei der CDU)

Die Mehrheit ist dennoch erkennbar. Ich will das jetzt nicht durch namentlichen Aufruf genauer klären. Der Änderungsantrag ist damit abgelehnt.

Jetzt stimmen wir über den Entschließungsantrag in der unveränderten Fassung ab. Wer stimmt dem zu? - Das sind nahezu alle. Stimmt jemand dagegen? - Niemand. Gibt es Stimmenthaltungen? - Die gibt es nicht. Damit ist dieser Entschließungsantrag angenommen worden. Der Tagesordnungspunkt 16 ist beendet.

(Zustimmung bei der CDU)

Ich rufe den Tagesordnungspunkt 17 auf:

Zweite Beratung

Entwurf eines Ersten Funktionalreformgesetzes

Gesetzentwurf der Landesregierung - Drs. 4/1686