Anerkennenswert ist, dass es zu einer, wie ich heute gelesen habe, Rahmenvereinbarung zur Kostenerstattung für personalwirtschaftliche Fragen und zur gemeinsamen Nutzung der Informationstechnik gekommen ist, weil darüber schon jahrelang diskutiert wurde.
Abschließend sei mir aus aktuellem Anlass eine Bemerkung grundsätzlicher Natur zu den Fragen der Aufgabenwahrnehmung und der Strukturen gestattet. Die Politik ist meilenweit davon entfernt, die notwendigen Anpassungen ihrer eigenen Strukturen - da schließe ich jetzt auch einmal weit entfernt von diesem Gesetz die Länderstrukturen mit ein - an die gesellschaftlichen Entwicklungsprozesse konsequent zu vollziehen. Mit dem vorliegenden Gesetz machen wir keinen Fehler, aber es ist auch kein Durchbruch. Wenn man aber zu lange mit dem Durchbruch wartet, dann kommt der Einbruch. Das sehen wir bei der Föderalismuskommission.
Das demontiert die Politik immer stärker in der Gesellschaft, und das sollten und können wir nicht länger zulassen. - Danke sehr.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Opposition erhebt den Vorwurf, die Regierungsfraktionen gingen die Verwaltungsmodernisierung konzeptionslos und bruchstückhaft an. Dieser Vorwurf ist unberechtigt. Ich bin zwei Jahre nach der Übernahme der Regierungsverantwortung durch die Fraktionen der CDU und der FDP von der Richtigkeit unseres Bausteinkonzeptes zur umfassenden Modernisierung aller Zweige der Landesverwaltung überzeugt.
Wir haben während dieser Zeit im Landtag vier zentrale Bausteine unseres Konzeptes einer auf die Verhältnisse von Sachsen-Anhalt zugeschnittenen Verwaltungsmodernisierung beschlossen. Mit dem Verwaltungsmodernisierungsgrundsätzegesetz und dem Gesetz zur Neuordnung der Landesverwaltung haben wir die unmittelbare Landesverwaltung umgebaut.
Der dritte Baustein war das Gesetz zur Fortentwicklung der Verwaltungsgemeinschaften und zur Stärkung der gemeindlichen Selbstverwaltung. Damit haben wir leistungsfähigere Verwaltungsstrukturen auf der Ortsebene geschaffen und sind unserem Ziel ein ganzes Stück näher gekommen, möglichst viele Aufgaben auf die kommunale Ebene zu verlagern. Bei diesem Umbau haben wir immer, im Gegensatz zur heutigen Opposition, die Kirche im Dorf gelassen.
Wir achten die von vielen Bürgerinnen und Bürgern im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung geleistete ehrenamtliche Arbeit. Dabei wird oft der Satz von der Kommunalpolitik als Schule der Demokratie bemüht. Demokratie lebt von der Mitwirkung engagierter Bürgerinnen und Bürger, die nicht durch überregulierte Entscheidungsverfahren ad absurdum geführt werden darf. Diese Auffassung teilt die gesamte CDU-Fraktion. Deshalb haben wir aus Respekt vor dieser Arbeit die Räte und Bürgermeister in den kleinen Dörfern nicht zugunsten von unnötigen, unübersichtlichen und unpersönlichen Verwaltungsstrukturen aufgegeben.
Ich darf in diesem Zusammenhang nur an die von der heutigen Opposition initiierte unsägliche Debatte über die Verbandsgemeinde mit ihren komplizierten Entscheidungsstrukturen in der vergangenen Wahlperiode erinnern. Das war ein Irrweg, der zum Glück der Vergangenheit angehört.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der heute zur Beschlussfassung anstehende Gesetzentwurf stärkt die Entscheidungskompetenzen der kommunalen Ebene und bringt die Verwaltungsentscheidungen näher zum Bürger. Statt des Landesverwaltungsamtes wird zukünftig beispielsweise das Umweltamt eines Landkreises über Wasserentnahmen mittelständischer Unternehmen entscheiden. Wir glauben, dass aufgrund der vor Ort in den Kreisen und kreisfreien Städten vorhandenen Sachkenntnis zügiger und schneller im Sinne des Bürgers entschieden werden kann.
Verwaltungsverfahren werden infolge der Ortsnähe abgekürzt. Zeitaufwendige Konsultationen zwischen dem
Landesverwaltungsamt und der Kreisebene entfallen. Ortstermine, die die Entscheider erst sachkundig machen, können zukünftig entfallen. Gerade im Umweltbereich, der den Schwerpunkt bei der Aufgabenverlagerung im Ersten Funktionalreformgesetz darstellt, ist es angesichts der wegen des EU-Rechts schon komplizierten Materie von unschätzbarem Wert, wenn der Bürger sich mit seinen Anträgen an die Ortsebene wenden kann.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Anders als die heutige Opposition, die in der vergangenen Wahlperiode zunächst nur auf der Grundlage von Entschließungsanträgen Programmsätze vom Landtag hat beschließen lassen, haben wir uns den Schwierigkeiten eines solchen Großvorhabens gestellt und den Gesetzentwurf mit konkreten Aufgaben und einer den Vorgaben der Landesverfassung folgenden Finanzierungsregelung zügig beraten.
Dabei waren naturgemäß die Fragen des Personalübergangs und der nach Artikel 87 Abs. 3 unserer Verfassung vorzunehmende Kostenausgleich für die neu auf die Landkreise und kreisfreien Städte zukommenden Aufgaben von besonderer Brisanz. Darüber wurde in den eineinhalb Jahren der Vorbereitung dieses Gesetzentwurfs durchaus kontrovers diskutiert.
Der weitgehende Konsens mit den kommunalen Spitzenverbänden bezüglich der Kostenerstattungen und bezüglich der von uns auf ihren Wunsch hin in der Rahmenvereinbarung fixierten freiwilligen Personalübernahme für besondere Fachaufgaben aus dem Umweltbereich - diesen Wunsch hatten deren Vertreter in der vom Innenausschuss anberaumten Anhörung deutlich gemacht - hat die Arbeit an diesem Reformvorhaben gefördert. Dafür sei den kommunalen Spitzenverbänden an dieser Stelle noch einmal gedankt.
Die gegebenen Hinweise zur Veränderung der interkommunalen Aufgabenverlagerung haben wir durch Änderungsanträge umgesetzt.
Ich hoffe, dass wir unabhängig von der parteipolitischen Ausrichtung gemeinsam die Kraft finden, diesen für unser Land so dringend notwendigen Reformprozess weiter voranzutreiben. Die CDU-Fraktion jedenfalls wird sich dieser Aufgabe stellen. - Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.
Vielen Dank, Herr Kolze. - Weitere Wortmeldungen sehe ich nicht. Wir kommen zur Abstimmung. Wenn niemand widerspricht, lasse ich wieder über alles zusammen abstimmen, nämlich über die selbständigen Bestimmungen, die Artikelüberschriften in der vom Ausschuss vorgeschlagenen Fassung, die Gesetzesüberschrift, die lautet: „Erstes Funktionalreformgesetz“, und über das Gesetz in seiner Gesamtheit. Es widerspricht niemand. Also stimmen wir darüber ab. Wer stimmt zu? - Die Koalitionsfraktionen. Wer stimmt dagegen? - Niemand. Wer enthält sich der Stimme? - Die Oppositionsfraktionen. Damit ist dieser Gesetzentwurf mit großer Mehrheit und ohne Gegenstimmen angenommen worden. Der Tagesordnungspunkt 17 ist erledigt.
Ich rufe den Tagesordnungspunkt 18 neu auf - die ursprünglichen Tagesordnungspunkte 18 und 26 wurden zusammengelegt -:
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Gesetzentwurf der Fraktion der SPD ist in der 47. Sitzung des Landtages am 14. Oktober 2004 an den Umweltausschuss überwiesen worden. Die Beratung im Ausschuss fand in der 38. Sitzung am 8. Dezember 2004 statt. Dazu lag ein Änderungsantrag der Fraktionen der CDU und der FDP vor.
Im Ausschuss selbst bestand weitestgehend Übereinstimmung darin, den § 59 - Vorkaufsrecht - des geltenden Naturschutzgesetzes neu zu fassen. Die Notwendigkeit für die Neufassung des naturschutzfachlichen Vorkaufsrechts ergibt sich aus den Problemen, die in der Praxis bei der Anwendung der bisherigen Regelung aufgetreten sind.
Mit dem von den Fraktionen der CDU und der FDP vorgelegten Änderungsantrag wurde die Intention des Antrags der SPD-Fraktion im Prinzip übernommen.
Darüber hinaus wurden weitere Vereinfachungen im Verfahren und aufwandsmindernde Regelungen vorgeschlagen. So soll künftig auf eine Eintragung des Vorkaufsrechts in das Grundbuch verzichtet werden. Regelungen, die zukünftig das Vorkaufsrecht des Landes ausschließen, sind erstmalig aufgenommen worden und sollen zu einer weiteren Vereinfachung des Verfahrens führen. Der Ausschuss stimmte deshalb mehrheitlich diesem Änderungsantrag zu.
Da bezüglich des Gesetzentwurfs im Ausschuss überwiegend Konsens bestand, konnte der Entwurf kurzfristig in nur einer Beratung abschließend behandelt werden. Der Ausschuss für Umwelt stimmte dem Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Naturschutzgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt in der Ihnen vorliegenden Fassung mit 10 : 0 : 1 Stimmen zu.
Vielen Dank, Herr Hacke. - Ich darf Sie darauf aufmerksam machen, dass von der ursprünglich für die Debatte
vorgesehenen Reihenfolge der Fraktionen abgewichen worden ist und folgende neue Reihenfolge vereinbart worden ist: FDP, SPD, CDU und PDS.
Zunächst bitte ich jedoch Herrn Dr. Köck, als Einbringer zu dem Antrag der PDS-Fraktion das Wort zu nehmen.
Herr Präsident, gestatten Sie, dass ich aus gesundheitlichen Gründen vom Platz aus spreche? Das ist so abgesprochen worden.
Es wäre für den Ausgang der Diskussion sehr hilfreich, eingangs einmal zu erfahren, Frau Ministerin Wernicke, wie oft in den letzten Jahren in Sachsen-Anhalt von der Vorkaufsrechtsregelung aus Gründen des Naturschutzes überhaupt Gebrauch gemacht worden ist. Ich vermute, das war nicht sehr häufig der Fall.
Das macht deutlich, dass dieses Instrument nur die Ultima Ratio darstellt, den bereits mit der Unterschutzstellung dokumentierten Vorrang der Interessen der Allgemeinheit gegenüber Einzelinteressen durchzusetzen, die die Schutzziele gefährden.
Nach Absatz 5 in der Fassung der Beschlussempfehlung wird die Zahl der möglichen vorkaufsrechtsrelevanten Fälle praktisch auf null reduziert. Obwohl die Gesetzesänderung bereits absehbar war, die sich die Beseitigung der von den Notaren beklagten Erschwernis im Grundstücksverkehr zum Ziel gesetzt hatte, will das Land nun gleich generell auf die Inanspruchnahme des Vorkaufsrechts zugunsten des Naturschutzes verzichten. Damit wird der § 59 des Naturschutzgesetzes de facto hinfällig.
Nun werden Sie gleich rufen, dass der Verzicht im Bedarfsfall jederzeit widerrufen werden kann. Können kann man das wohl, aber hinbekommen werden Sie es binnen zwei Monaten nach Anzeige des Kaufvertrags wohl nicht, weil der Widerruf im Justizministerialblatt des Landes öffentlich bekannt gemacht werden müsste.
Ein Schlaglicht auf den horrenden Widerspruch zwischen Sonntagsreden und praktischer Naturschutzpolitik sowie eine Nötigung der Kommunen ist der meines Wissens nicht veröffentlichte und damit nur als Geheimerlass zu bezeichnende Runderlass des Landesverwaltungsamtes mit dem Aktenzeichen 41.4 vom 13. Oktober 2004 an die Landkreise. Darin werden diese aufgefordert, ebenfalls auf das ihnen nach aktueller Gesetzeslage noch zustehende Vorkaufsrecht zu verzichten. Wörtlich heißt es in dem mit einem Prioritätsvermerk versehenen Anschreiben vom 4. November dieses Jahres: