amtliche Engagement der Mitglieder freiwilliger Feuerwehren. Besonders hervorzuheben ist neben dem seit dem Jahr 1992 jährlich durchgeführten Tag der Ehrenamtlichen im Brand- und Katastrophenschutz die Auszeichnung mit dem Brandschutzehrenzeichen für Verdienste im Brandschutz. Dabei handelt es sich um eine Auszeichnung im Sinne des Gesetzes über Titel, Orden und Ehrenzeichen, die im Jahr 1993 vom Ministerpräsidenten des Landes Sachsen-Anhalt gestiftet wurde.
Die Feuerwehrspange ist keine Auszeichnung im Sinne des oben genannten Gesetzes. Ihre Ausreichung ist eine besondere Form des Dankes und der Anerkennung des Innenministers für Feuerwehrleute, die in beispielgebender Weise ihren Dienst in den Feuerwehren versehen. - Nun zu den Fragen.
Zu 1: Nein. Am 3. Juli 2004 wurde im Rahmen des Sachsen-Anhalt-Tages der Tag der Ehrenamtlichen im Brand- und Katastrophenschutz begangen. Hierzu waren 100 ehrenamtlich im Brand- und Katastrophenschutz Tätige vom Innenminister geladen.
Am 28. Oktober 2004 wurden im Rahmen einer besonderen Veranstaltung 59 verdiente Personen mit dem Brandschutzehrenzeichen ausgezeichnet. Feuerwehrspangen wurden in diesem Jahr letztmalig am 12. Oktober ausgereicht. Die nach diesem Datum eingegangenen und eingehenden Vorschläge werden weiterhin geprüft und, soweit die persönlichen Voraussetzungen vorliegen, selbstverständlich im nächsten Jahr berücksichtigt.
Zu 2: Der Einzelpreis einer Feuerwehrspange einschließlich dazugehöriger Urkunde beträgt 6,50 €. Aufgrund der Gesamtzahl von durchschnittlich 230 zu verleihenden Feuerwehrspangen je Jahr belaufen sich die Gesamtkosten auf ca. 1 500 € jährlich.
Die Frage nach alternativen Finanzierungsmöglichkeiten stellte sich nicht. Die im November und Dezember dieses Jahres eingegangenen Vorschläge können ohne weiteres bereits zu Beginn des nächsten Jahres Berücksichtigung finden.
Vielen Dank, Herr Minister. - Es gibt eine Nachfrage von der Abgeordneten Frau Fischer. Bitte sehr, Frau Fischer.
Herr Minister, warum haben Sie den Umstand, dass die Feuerwehrleute im nächsten Jahr berücksichtigt werden - vielleicht im Januar oder im Februar - in Ihrem Schreiben an die Feuerwehren nicht deutlich gemacht? Nach Ihrem Schreiben haben Sie die Feuerwehrspange quasi abgeschafft bzw. Sie haben gesagt, sie sei zurzeit aufgrund der Haushaltssperre nicht zu finanzieren. Meine erste Frage ist: Warum haben Sie in Ihrem Schreiben nicht deutlich gemacht, dass es nächstes Jahr wieder möglich ist?
Die zweite Frage ist: Wenn die Anzeigenkampagne des Ministerpräsidenten oder der Landesregierung trotz Haushaltssperre zu finanzieren ist, dann frage ich Sie, warum nicht auch diese kleine finanzielle Aufwendung für die Feuerwehrspangen im November und Dezember möglich ist.
Sie wissen ja auch, dass die Haushaltsansätze in den Einzelplänen voneinander zu trennen sind. Der Betrag, den ich genannt habe, ist der, den wir jährlich vorsehen. Zu einem bestimmten Zeitpunkt - das ist richtig - ist er vergeben, wenn wir 230 Auszeichnungen machen, und alle weiteren Anträge, die kommen, gehen natürlich in die nächste Periode hinein.
Ich gebe Ihnen insoweit Recht, als auch ich es bedauerlich finde, dass hinsichtlich der Auszeichnungen, die eigentlich noch zum Jahresende vorgesehen waren, auf die Haushaltssperre verwiesen worden ist. Das ist nicht sachgerecht; denn die Auszeichnungen werden selbstverständlich auch im Jahr 2005 und in den Folgejahren an Feuerwehrleute vergeben.
Herr Minister, Frau Fischer hat noch eine Nachfrage. Sind Sie bereit, auch diese zu beantworten? - Bitte sehr, Frau Fischer.
Die zweite Frage bezog sich darauf, warum die Anzeigenkampagne finanziert werden kann, aber die Feuerwehrspange nicht.
Ich hatte Ihnen gleich am Anfang der Beantwortung gesagt, dass, wie Sie doch wissen müssen, unser Haushalt so aufgebaut ist, dass einzelne Haushaltstitel für bestimmte Ausgabepositionen durchaus einzeln bewirtschaftet werden und hierbei keine Vermischung passiert. Ich verantworte lediglich den Haushalt des Innenressorts und keinen weiteren.
Die Frage 4 wird von der Abgeordneten Frau Dr. Klein gestellt und betrifft das SGB II - Anrechnung von Aufwandsentschädigungen auf Einkommen. Bitte sehr, Frau Dr. Klein.
1. Stimmt es, dass laut SGB II und seinen Ausführungsbestimmungen die Aufwandsentschädigungen für ehrenamtlich tätige Bürgerinnen und Bürger als Einkommen auf das ALG II angerechnet werden?
a) diese Mittel für Aufwendungen im Ehrenamt, wie Telefonkosten, Fahrgelder etc., gezahlt werden und somit gemäß § 1 Abs. 1 Nr. 2 der ALG II-VO vom 20. Oktober 2004 einem anderen Zweck als die Leistungen nach SGB II dienen und
b) zu befürchten ist, dass sich ALG-II-Empfängerinnen und -empfänger aus ehrenamtlicher Tätigkeit zurückziehen werden?
Vielen Dank, Frau Dr. Klein. - Die Antwort der Landesregierung wird vom Minister für Wirtschaft und Arbeit Herrn Dr. Horst Rehberger erteilt. Bitte sehr, Herr Minister.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich beantworte die Kleine Anfrage der Kollegin Frau Dr. Klein wie folgt.
Die Landesregierung unterstützt und fördert die ehrenamtliche Betätigung von Bürgerinnen und Bürgern. Dies gilt auch, soweit diese arbeitslos sind. Vor diesem Hintergrund hat sich die Landesregierung bereits in der Vergangenheit intensiv mit der Frage der Auswirkungen der Zahlung von Aufwandsentschädigungen auf Leistungen der Arbeitsverwaltung auseinander gesetzt. Sie werden sich entsinnen, dass wir darüber im Landtag schon einmal gesprochen haben.
Die seinerzeit vom Ministerium für Wirtschaft und Arbeit vorgeschlagene Änderung der Bundesverordnung über die ehrenamtliche Betätigung von Arbeitslosen hat Bundesminister Clement allerdings mit der Begründung abgelehnt, dass ein Teil der Kosten für die Erledigung originärer kommunaler Aufgaben auf die Versichertengemeinschaft übertragen würde.
Zu 1: Nach dem SGB II sind Einnahmen, soweit sie als zweckbestimmte Einnahmen einem anderen Zweck als die Leistungen nach dem SGB II dienen und die Lage des Empfängers nicht so günstig beeinflussen, dass daneben Leistungen nach dem SGB II nicht gerechtfertigt wären, nicht als Einkommen zu berücksichtigen.
Die Informationen zur Arbeitslosengeld-II- bzw. Sozialgeldverordnung sowie zur Einkommensberücksichtigung beim Arbeitslosengeld II des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit sowie die fachlichen Hinweise der Bundesagentur für Arbeit zur Umsetzung des § 11 SGB II enthalten eine beispielhafte Aufzählung solcher zweckbestimmter Leistungen. Es handelt sich unter anderem um Aufwandsentschädigungen für Mitglieder kommunaler Vertretungen und Ausschüsse, um steuerfreie Aufwandsentschädigungen aus öffentlichen Kassen für öffentliche Dienste im Rahmen des tatsächlichen Aufwands, um steuerfreie Einnahmen aus einer nebenberuflichen Tätigkeit als Übungsleiter und um Aufwandsentschädigungen im Rahmen sonstiger ehrenamtlicher Tätigkeiten, zum Beispiel bei der Freiwilligen Feuerwehr.
Leistungen sind nach Auffassung der Bundesregierung dann ungerechtfertigt, wenn die Einnahmen den Betrag eines halben Regelsatzes übersteigen; in Sachsen-Anhalt sind das 165 €.
Zu 2: Wie aus der Antwort auf Frage 1 zu entnehmen ist, dürften die Mittel für Aufwendungen im Ehrenamt in der Regel gedeckt sein, sodass zu hoffen ist, dass ALG-IIEmpfängerinnen und Empfänger sich nicht aus ehrenamtlicher Tätigkeit zurückziehen werden.
Die Frage 5 wird von der Abgeordneten Frau Ferchland gestellt. Sie betrifft die Stellungnahme der Landesregierung zur Novellierung des Berufsbildungsgesetzes. Bitte sehr, Frau Ferchland.
Vielen Dank, Frau Ferchland. - Die Antwort der Landesregierung wird ebenfalls vom Minister für Wirtschaft und Arbeit Herrn Dr. Horst Rehberger erteilt. Bitte sehr, Herr Minister.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich beantworte die Kleine Anfrage von Frau Kollegin Ferchland wie folgt.
Zu Frage 1: Die Landesregierung begrüßt die Bestrebungen der Bundesregierung, das Berufsbildungsgesetz zu modernisieren. Die mit dem Gesetzentwurf verfolgten Zielsetzungen werden von der Landesregierung im Wesentlichen unterstützt.
Der Gesetzentwurf wahrt in wichtigen Punkten die Kontinuität im System der beruflichen Bildung, greift aber gleichzeitig aktuelle Änderungen der Rahmenbedingungen für die berufliche Bildung auf, zum Beispiel durch die Eröffnung der Möglichkeit, Teile der Ausbildung im Ausland durchzuführen. Ebenso trägt er den Forderungen nach einer Modernisierung der Berufsbildung Rechnung, zum Beispiel durch die geplante Modernisierung des Prüfungsrechts. Grundsätzlich positiv ist auch die Verschlankung der Gremienstrukturen des Berufsbildungsinstituts zu bewerten.
An einigen Punkten sieht die Landesregierung allerdings auch Änderungsbedarf bei dem Gesetzentwurf der Bundesregierung. Dieser Änderungsbedarf wurde zusammen mit den anderen Ländern in einer umfangreichen Stellungnahme des Bundesrates dokumentiert und in das Gesetzgebungsverfahren eingebracht.
Wesentlicher Änderungsbedarf besteht nach Auffassung der Landesregierung vor allem bei dem Thema Ausbildungsvergütung. Die Landesregierung ist bekanntlich der Überzeugung, dass es eine bessere Ausbildungsbilanz gäbe, wenn es gelänge, die Kosten der betrieblichen Ausbildung deutlich zu senken. Ein wesentlicher Faktor ist dabei die Ausbildungsvergütung.
Hierzu hat das Land Sachsen-Anhalt schon frühzeitig eine Gesetzesinitiative in den Bundesrat eingebracht, die das Ziel hat, die Möglichkeiten zur Absenkung der Ausbildungsvergütung in nicht tarifgebundenen Betrieben zu erweitern. Nach der derzeitigen Rechtslage müssen auch diese Betriebe mindestens 80 % der tariflich festgelegten Ausbildungsvergütung zahlen, was die finanziellen Möglichkeiten dieser Betriebe oftmals übersteigt
Zu 2: Derzeit berät der Deutsche Bundestag über den Gesetzentwurf der Bundesregierung. Vom Ergebnis dieser Beratungen wird es abhängen, ob die Länder den Vermittlungsausschuss anrufen.
Meine Damen und Herren! Die Frage 6 wird gestellt von der Abgeordneten Eva von Angern. Sie betrifft die Verwendung von Steuergeldern für die Volksentscheidskampagne der Landesregierung. Bitte sehr, Frau von Angern.
Die „Volksstimme“ und die „Mitteldeutsche Zeitung“ enthalten landesweit geschaltete Annoncen der Landesregierung mit Aussagen, wie „Weitersagen! Kinderbetreuung von 0 bis 14 - einmalig in ganz Deutschland“ und „Sachsen-Anhalt ist familienfreundlich“.
1. In welcher Höhe und an welchen Haushaltsstellen des Landeshaushaltes 2004 und des Doppelhaushaltes 2005/2006 sind die Gelder für diese Öffentlichkeitsarbeit veranschlagt und in welcher Höhe sind diese Mittel bis jetzt abgeflossen?